Die Website “Aussenwirtschaftslupe” orientiert ausführlich über einen deutschen Gerichtsentscheid zur Besteuerung der Kapital-Leistungen schweizerischer Pensionskassen (im konkreten Fall der PKBS) für Grenzgänger. Festgehalten wird insbesondere, dass die Leistungen nicht steuerfrei gemäss § 3 Nr. 3 EStG sind und keine mit einer Kapitalabfindung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistung. Konkret heisst es: “Die Steuerfreiheit scheitert nicht daran, dass es sich um die Kapitalabfindung einer schweizerischen Pensionskasse handelt. § 3 Nr. 3 EStG enthält keine Beschränkung auf die Leistungen eines inländischen Versorgungsträgers. Die Kläger weisen zudem zu Recht darauf hin, dass der Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung in den Vorschriften der §§ 10 und 22 EStG nicht anders als der identische Begriff in § 3 Nr. 3 EStG ausgelegt werden kann.”

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