zuerichDie Lohnerhöhung für den Geschäftsführer der BVK hat in diversen Medien zu irreführenden und aufgebauschten Berichten geführt. Der BVK-Stiftungsrat nimmt dazu wie folgt Stellung: “Der Stiftungsrat der BVK hat im Hinblick auf die Verselbstständigung auch die Vergütung des Geschäftsführers angepasst. Der sorgfältig abgewogene Entscheid ist das Resultat einer breiten und umfassenden Diskussion im paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat sowie dem das Geschäft vorbereitenden zuständigen und ebenfalls aus gleich vielen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengesetzten Prüfungs- und Personalausschuss. Nachweislich falsch sind deshalb Medienberichte, wonach die Genehmigung der Lohnerhöhung im Stiftungsrat durch den Stichentscheid des Präsidenten erfolgte.”

Weiter wird festgehalten: “So wurde u.a. bestimmt, dass zum Grundgehalt keine Bonuskomponente hinzukommt. Damit wird sichergestellt, dass keine falschen Anreize gesetzt werden. Der Chef BVK war bei der Festlegung seines Gehaltes nicht involviert und hat auch keine Forderungen gestellt. Umfassende Abklärungen und Quervergleiche durch eine unabhängige Salärerhebungs-Firma wurden die Salärbandbreiten von vergleichbaren Funktionen in verschiedenen Schweizer Pensionskassen eingeholt. Das neue Gehalt des Chefs BVK liegt trotz der Erhöhung um knapp 45% am unteren Rand der festgestellten Bandbreiten.”

“Der Entscheid zur Anpassung der Vergütung wurde im Stiftungsrat nach ausführlicher Diskussion als Mehrheitsentscheid gefasst. Nachweislich falsch sind deshalb einzelne Medienberichte vom 10. Dezember 2013, wonach die Genehmigung durch den Stichentscheid des Präsidenten erfolgte. Die Wahl erfolgte geheim, weshalb auch nicht gesagt werden kann, wer wie gestimmt hat.”

  Stellungnahme BVK /  AZ-Medien / NZZ