«Wer sich nicht sicher ist, soll nachfragen»
Herr Dürr, laut Medienberichten liegen rund 6,3 Milliarden Franken an Pensionskassengeldern bei der Auffangeinrichtung. Was passiert nun mit dem Geld?
Die Pensionskassen melden uns alle «kontaktlosen» und «vergessenen» Guthaben. Wir speichern die dazugehörigen Personen in einer Datenbank. Im Zweifelsfall kann man nachfragen, ob ein Guthaben gemeldet ist. Ab dem Pensionsalter werden die sogenannten «kontaktlosen» zu «vergessenen» Konten und wir beginnen die Leute aktiv zu suchen.
Mit Erfolg?
Im Verlauf der Jahre 2011 und 2012 konnten rund 16’000 Personen über einen möglichen Anspruch auf ein Guthaben aus beruflicher Vorsorge informiert werden.
Rein theoretisch wäre es gar nicht möglich, dass das Geld vergessen geht. Warum ist es trotzdem passiert?
Die Pensionskassen sind verpflichtet, das Geld bei einem Stellenwechsel an die nächste Kasse weiterzuleiten. Geht nun aber jemand etwa auf Reisen oder macht eine längere Babypause, muss das Geld auf einem Wartekonto parkiert werden. Gerade in Branchen mit häufigen Mitarbeiterwechseln wie etwa der Gastronomie steigt das Risiko, dass die parkierten Gelder «kontaktlos» werden.
Ab dem 100. Altersjahr verjähren die Ansprüche der Versicherten. Was geschieht dann mit dem Geld?
Verjährte Ansprüche aus beruflicher Vorsorge können zur Finanzierung der Aufgaben der Zentralstelle 2. Säule verwendet werden.
Ab wann werden die ersten Gelder an die Zentralstelle 2. Säule zurückfliessen?
Erste Fälle werden in den nächsten Jahren auftreten. Eine Häufung wird aber erst in etwa 10 bis 15 Jahren auftreten.
2014 Eckwerte 2. Säule
|
Beträge in Fr. (2013) |
|
|
Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle) |
21’060.– (21’060.–) |
|
Koordinationsabzug |
24’570.– (24’570.–) |
|
Maximal versicherter Jahreslohn |
84’240.– (84’240.–) |
|
Maximaler koordinierter Lohn |
59’670.– (59’670.–) |
|
Minimaler koordinierter Lohn |
3’510.– (3’510.–) |
|
Maximal versicherbarer Jahreslohn |
842‘400.– (842‘400.—) |
Gutes Anlagejahr 2013 für die PKs
Die Schweizer Pensionskassen dürften das Geschäftsjahr 2013 gemäss den Pictet-BVG-Indizes mit einer Performance im Bereich von 4 bis 6% abschliessen, schreibt die F&W. Die heftige Avance der Aktienmärkte hat dabei den leichten Taucher der Anleihenkurse überkompensiert, der dem Anstieg des Zinsniveaus zur Jahresmitte geschuldet ist. Die Vorsorgeeinrichtungen investieren das Vermögen im Schnitt zu etwa 44% in zinstragenden Nominalwertanlagen (inkl. Geldmarktanlagen) und zu rund 30% in Aktien.
«Die Führungsgremien vieler Pensionskassen werden prüfen, den Sparguthaben der aktiv Versicherten für 2013 oder 2014 – je nach Methodenwahl der Verzinsung – mehr als den BVG-Mindestzins gutzuschreiben», sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP. Das Zinsminimum liegt für dieses Jahr auf 1,5%. Es gilt für die Sparguthaben des obligatorischen Bereichs des BVG, womit in der Regel die auf Jahreslöhnen bis rund 84’000 Fr. gesparten Vorsorgeguthaben gemeint sind. Für das kommende Jahr hat die Landesregierung den Mindestzins auf 1,75% festgelegt.
AG: Rudolfstetten begrüsst Urteil im Streit mit APK
Im Streit mit der APK (Aargauische Pensionskasse) hat die Gemeinde Rudolfstetten den für sie vorteilhaften Entscheid des kantonalen Versicherungsgerichts goutiert. Gestützt aufs Gerichtsurteil zahlte die Freiämter Gemeinde kürzlich den fälligen Gesamtbetrag von knapp 133’000 Franken an die Aargauische Pensionskasse ein. Gefordert hat die APK 1,15 Mio. Franken. Rechtskräftig ist der Entscheid des kantonalen Versicherungsgerichts noch nicht. Der APK bleiben zwei Wochen Zeit, um das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Ob sie dies tut, lässt die Vorsorgeeinrichtung bis jetzt offen.
Sanierung der Berner PKs kommt vors Volk
Das Referendumskomitee hat gut 11’800 Unterschriften gesammelt. Das sollte genügen, damit das Volk am 18.Mai über die Sanierung der beiden Pensionskassen des Kantons Bern abstimmen kann.
Widerstand gegen Sanierungsplan der Liechtensteiner PK
Die NZZ berichtet: “Die demokratischen Elemente machen im Fürstentum Liechtenstein keine Pause über Weihnachten und Neujahr. Bis zum 23. Januar 2014 haben die Bürger noch Zeit, ihre Unterschrift unter die «WinWin50-Initiative» zu setzen. Die Initiative, von Nikolaus Frick als Einzelbürger gestartet, steht dem Sanierungspaket von Regierung und Parlament zur Ausfinanzierung der Deckungslücke in der Pensionsversicherung für das Staatspersonal entgegen. Die Politiker beschlossen, die Deckungslücke von 300 Millionen Franken durch einen ausserordentlichen Staatsbeitrag sowie durch ein zinslos zur Verfügung gestelltes Darlehen in den kommenden zehn Jahren zu schliessen. Das entsprechende Gesetz soll am 1. Juli 2014 in Kraft treten.”
Motion: Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien
Motion
Konrad Graber
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen und Anlagerichtlinien im Sinne vorzuschlagen, dass Pensionskassen zukünftig in der Lage sind, in langfristige, zukunftsgerichtete Anlagen zu investieren. Weiter wird der Bundesrat eingeladen, einen privatwirtschaftlich organisierten und gehaltenen "Zukunftsfonds Schweiz" zu initiieren, welcher auf Wunsch der Pensionskassen deren zukunftsträchtigen Anlagen zur Betreuung übernimmt.
Begründung
1. Die Ersparnisse der Schweiz gehören mit rund 30 Prozent des Volkseinkommens zu den höchsten der Welt. Rund 60 Prozent davon fliessen in Pensionskassen und ähnliche kollektive Spartöpfe. Unter dem Schlagwort "Sicherheit" werden diese Mittel vorwiegend zur Finanzierung von Schulden verwendet. Mit einem kleineren Teil werden zwar zudem an der Börse Aktien gekauft, doch steht auch dort nicht das Wachstum im Zentrum, sondern die Investition in grosse und liquide Titel. Langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes indessen liegen nur im Promillebereich. (…)
Motion: BVG und Rentnerkassen
Motion
Stéphane Rossini
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) neue Bestimmungen
vorzusehen, um zu verhindern, dass Vorsorgeeinrichtungen sich nur noch aus Rentnerinnen und Rentnern zusammensetzen. Mögliche Lösungsansätze könnten beispielsweise Fusionen bieten oder der Beitritt zur Auffangeinrichtung zwecks Schaffung eines Sicherheitsfonds.
Begründung
Zahlreiche Tendenzen prägen und beeinflussen die Lage und die Entwicklung der Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen) – sowohl im Hinblick auf die demografische Problematik als auch auf die Unternehmensentwicklung. Dazu gehört, dass immer mehr Vorsorgeeinrichtungen nur noch aus Rentnerinnen und Rentnern bestehen. Heute gibt es bereits 300 solcher Einrichtungen, Tendenz steigend.
Stellungnahme des Bundesrates vom 06.12.2013
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass einige Rentnerkassen eine problematische Finanzierungskapazität aufweisen und bei Zahlungsunfähigkeit den Sicherheitsfonds belasten könnten. Dennoch wäre es weder gerechtfertigt noch realistisch, die Entstehung von Rentnerkassen gänzlich zu verhindern. Diese gehen meist auf Umstrukturierungen und Unternehmensauflösungen zurück, die in der Wirtschaft unvermeidlich sind. Auch Zusammenschlüsse, wie in der Motion als mögliche Massnahme vorgeschlagen, wären nicht zweckmässig, da eine Fusionspflicht die Finanzierungsprobleme einer Rentnerkasse nicht lösen, sondern lediglich auf eine andere Vorsorgeeinrichtung übertragen würde. Ein Beitritt zur Auffangeinrichtung ist ebenfalls auszuschliessen, da die Auffangeinrichtung dadurch in eine äusserst schwierige Finanzlage gebracht würde. Es sollten vielmehr gezielte Massnahmen getroffen werden, damit die risikobehaftete oder gar bewusst missbräuchliche Bildung von Rentnerkassen verhindert wird. Ausserdem wird die im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 geplante Senkung des Mindestumwandlungssatzes die Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Renterkassen verringern. Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, behält sich der Bundesrat die Option vor, im Zweitrat eine Abänderung der Motion vorzuschlagen.
10-Jahresjubiläum, Infos zur Rückversicherung
Mit dem Abschluss des Jahres 2013 vollendet Transparenta das 10. Geschäftsjahr. Die Versicherten und angeschlossenen Arbeitgeber profitieren von einer Jubiläumsaktion. Transparenta verzinst im Jubiläumsjahr 2014 das Altersguthaben der aktiven Versicherten mit 2%. Die Rentenbezüger erhalten Anfang 2014 eine Jubiläumsrente, welche bei 10 Rentenjahren einer Monatsrente entspricht. Die angeschlossenen Arbeitgeber dürfen sich über die Verteilung von einer Million Franken in Form einer einmaligen Prämiengutschrift freuen.
Die Transparenta berichtet in ihrem Magazin “Aktuell” auch über Entscheide bei der Rückversicherung. Es heisst dazu: “Bei der diesjährigen Versicherungsausschreibung, die wir regelmässig bei Ablauf der fixen Vertragslaufzeit durchführen, erhielt die Transparenta von den Rückversicherern derart attraktive Angebote, dass sich zum heutigen Zeitpunkt ein Wechsel in die kongruente Rückversicherung lohnt. Das war in früheren Jahren nie der Fall. Bei der kongruenten Rückdeckung werden sämtliche Leistungen bei Tod und Invalidität vollumfänglich vom Rückversicherer bezahlt. Der Stiftungsrat hat sich deshalb für einen ab 1. Januar 2014 gültigen kongruenten Rückversicherungsvertrag mit der Gesellschaft «PKRück» entschieden. Dadurch erhöht sich die Sicherheit für die versicherten Arbeitnehmer und angeschlossenen Arbeitgeber noch mehr.
Transparenta wird in den nächsten Jahren weiterhin Risikoüberschüsse erzielen. Diese können für die Deckung der Umwandlungssatzverluste eingesetzt werden, die infolge des zu hohen gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes (6.8% ab 2014) bei der Umwandlung des Altersguthabens in eine Altersrente anfallen. Zudem kann auch der heutige im Vergleich zu anderen Vorsorgeeinrichtungen sehr attraktive Umwandlungssatz im Überobligatorium von 6.2% im Alter 65 für Männer bzw. im Alter 64 für Frauen beibehalten werden.
Blick: Der Kampf gegen die flexible Rente bei den SBB
Der Blick hat sich den Kampf gegen flexible Renten auf die Fahnen geschrieben, ohne allerdings dazu jemals valable Argumente geliefert zu haben. Sie folgt den SEV-Parolen, weil die scheinbar sozialer tönen. Unter dem Titel “Kein Weihnachtsgeschenk für die Bähnler” wird der aktuelle Stand bei der PK SBB aus Sicht des Blatts beschrieben.
SRF: Dank Minder mehr nachhaltige Anlagen?
Nachhaltige Geldanlagen sind Vermögensanlagen, die sozialen oder ökologischen Anliegen Rechnung tragen. Noch werden sie von Pensionskassen nicht allzu häufig nachgefragt. Doch das könnte sich nach dem Ja zur Abzocker-Initiative ändern. glaubt Radio SRF.
Bei den Betroffenen möchte man nicht von einer Trendwende sprechen. Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, stellt aber fest, dass Pensionskassen künftig abstimmen werden müssen – so will es die Abzocker-Initiative. «Sie werden die Stimmpflicht im Interesse der Versicherten wahrnehmen. Unter dem Aspekt sind nachhaltige Anlagen sicher ein interessantes Anlagegefäss.»
Ob Pensionskassen ihren Anteil alternativer Anlagen von bisher bloss fünf Prozent tatsächlich steigern werden, das zeigen die nächsten harten Zahlen zu dem Thema. Und diese erscheinen erst im kommenden Frühjahr.
Danish pension funds leave PRI organisation
Six Danish pension funds have decided to leave the private organisation behind the UN-backed Principles for Responsible Investment (PRI). The investors said in a joint statement that they will continue to follow the principles, but will remain outside the organisation "until it again lives up to basic requirements for good corporate governance – including restoring membership democracy in the organisation".
“Der Umverteilung begegnen”
Ljudmila Bertschi (Towers Watson) hat in der Schweizer Personalvorsorge unter dem Titel “Der Umverteilung begegnen” einen zweiten Beitrag zum Thema Lebenserwartung und Umverteilung publiziert. Überlebt eine grössere Anzahl Personen als angenommen oder muss das Deckungskapital weiter aufgestockt werden, wird zusätzliches Vermögen aufgebraucht. Sobald kein Rentenvermögen mehr vorhanden ist, werden die laufenden Renten vollständig durch die Aktivversicherten der Kasse finanziert. Bertschi hält fest: “Im Rahmen einer Risikoanalyse des Rentnerbestands kann der potenzielle Umfang der Umverteilung quantifiziert werden. Die Kosten der Trendkomponente des Langleberisikos können mit den Kosten der Rentenindexierung verglichen werden, wobei die Einkommensverhältnisse der Versicherten eine wichtige Rolle spielen. Regelmässige Reduktionen des Umwandlungssatzes im Verhältnis zur Entwicklung der Lebenserwartung sowie die Einführung variabler und somit anpassungsfähiger Renten würden den Einfluss der Trendkomponente mildern.”
A New Science of Pension Fund Management
Public pension funds have become powerful and influential players in today’s global equity markets, investing trillions of dollars of government employees‘ retirement nest eggs. Global pension assets are estimated at nearly $30 trillion, and these growing funds are managing an increasingly large proportion of the world’s total wealth.
As a counterweight to the short-term mentality that motivates many stock traders, public pension funds have relatively long-term investment horizons. Many operate in the sunshine of regulators, under the close scrutiny of their beneficiaries, and have a fiduciary duty to act in the interests of retirees. That puts public pension funds‘ investment strategy and performance in the spotlight, and rightfully so. They are responsible for the retirement security of hundreds of millions worldwide, and they are among the largest institutional investors in public companies.
Bundesrat gegen intransparente Hedge-Funds
Der Bundesrat will gewisse alternative Anlagen aus der zweiten Säule verbannen, andere limitieren. Der Pensionskassenverband spricht von staatlicher Bevormundung, schreibt die NZZ.
Mit der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge haben Parlament und Bundesrat den Vorsorgeeinrichtungen mehr Transparenz verordnet. Die Oberaufsichtskommission formulierte dazu Transparenzanforderungen. Anlagevehikel, welche diese nicht erfüllen, müssen von den Pensionskassen in der Jahresrechnung ausgewiesen werden. Nun will der Bundesrat über diese Bestimmungen hinausgehen. Bei der Eröffnung der Vernehmlassung über die Rentenreform wurde dies öffentlich jedoch kaum zur Kenntnis genommen.
Anreize zur Senkung der Vermögensverwaltungskosten seien in einem System des Zwangssparens «nicht ausreichend», heisst es in den Vernehmlassungsunterlagen. Im Bereich Private Equity und Hedge-Funds müsse der Transparenz-Nachweis zwingend erbracht werden. Intransparente Produkte hätten gemäss angepeilter Verordnungsänderung in einem Pensionskassen-Portfolio nichts mehr zu suchen.
Darüber hinaus will der Bundesrat die Kosten der alternativen Anlagen im Verhältnis zu den Vermögensverwaltungskosten «auf eine bestimmte Prozentzahl» begrenzen. Der Kostenanteil der alternativen Anlagen, der heute bei etwa 30 Prozent liegt, soll «beispielsweise um rund ein Drittel» reduziert werden. Die vom Bundesrat erlassenen Anlagevorschriften lassen es zu, bis zu 15 Prozent des Vermögens in alternative Anlagen zu investieren. Gemäss Pensionskassenstatistik machen Hedge-Funds und Private-Equity-Anlagen im Durchschnitt 60 Prozent der alternativen Anlagen oder 3,6 Prozent des Gesamtvermögens aus. Sie werden oft zur Diversifizierung eingesetzt.


