IPE: European listed real estate drops by more than 10% in 2011, only Switzerland with positive return
European listed real estate fell by more than 11.3% last year, with only Switzerland posting a positive return of 10.8%, according to the Global Property Research (GPR) 250 index. Poland performed worst among European markets, dragged down by the company-specific performance of Global Trade Centre, the only Polish constituent of an index that tracks the 250 most liquid listed equities. Spain followed with -58.4% – and the index’s worst performer, Immobiliaria Colonial – ahead of Italy, which posted -43.7%. GPR analyst Jeroen Vreeker said: "Why we’ve seen a drop in the last quarter is a difficult question. There is an overall macro aspect, which is probably the most important factor. Company-specific factors may also have played a part."
2. Säule-Bericht: SGB meldet Bedenken an
Nach dem ASIP hat sich auch der Gewerkschaftsbund jetzt mit einem Kommentar zum 2. Säule-Bericht gemeldet. Doris Bianchi schreibt: “Dieser Bericht hat es in sich: Er zielt auf die Senkung des Mindestumwandlungssatzes und somit der Renten ab und zeigt hierfür einen möglichen Fahrplan auf. Doch anders als im Bericht behauptet, ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent mit Zeithorizont 2015 überhaupt nicht “weitgehend akzeptiert”. Im Gegenteil. Es ist eine Tatsache, dass die heutigen Renten aus der ersten und zweiten Säule für die tiefen und mittleren Einkommen häufig zu knapp sind. Leitgedanke aller Reformvorhaben der Altersvorsorge muss daher die Erfüllung des Verfassungsauftrags sein: Die Sicherstellung der gewohnten Lebensführung auch im Alter.
Der Bericht gibt das Mantra der Pensionskassenwelt, dass die Lebenserwartung stets ansteigt und die Renditen immer tiefer fallen, ziemlich ungefiltert wieder. Es wird Angstmacherei betrieben. Doch für den SGB ist klar, dass die Änderung einer zentralen Messgrösse für die Bestimmung der Rentenhöhe detaillierte Analysen erfordert. Diese fehlen aber im Bericht weitgehend. Um diese Lücke zu füllen, untersucht der SGB selbst die Finanzierung der aktuellen Renten aus der beruflichen Vorsorge. Er wird während des Anhörungsverfahrens die entsprechenden Grundlagen präsentieren.” Man ist gespannt.
Stadt Bern bleibt beim Leistungsprimat
Die Pensionskasse der Stadt Bern bleibt beim Leistungsprimat. Die vorberatende Spezialkommission zur Totalrevision des Personalvorsorgereglements hat einen Rückweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt, der vom Gemeinderat die Ausarbeitung eines neuen Entwurfes mit einem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vorgesehen hatte. Bereits im Juli letzten Jahres hatte der Stadtrat eine Motion von Henri-Charles Beuchat (BDP) für einen Primatwechsel abgelehnt, schreibt der Bund.
APK: Deckung bei 91 Prozent
Die Aargauische Pensionskasse APK hat im Jahr 2011 rund 4 Prozent minus auf dem Anlagevermögen von 8 Milliarden Franken erzielt. Damit sinkt der Deckungsgrad von 98,9 auf 91 Prozent.
BVK: Umstrittene Mandatsvergabe
Die Mandatsvergabe an JP Morgan durch die BVK hat in Zürich zu politischem Aufruhr geführt. Die NZZ schreibt: “Hans Frei, Präsident der SVP-Kantonsratsfraktion, steigt angriffslustig ins neue Jahr. Empört ist er darüber, dass die größte kantonale Pensionskasse der Schweiz, die Zürcher BVK, für ein ausgeschriebenes Mandat die Schweizer Tochter der amerikanischen Investmentbank JP Morgan berücksichtigt hat und nicht etwa die Zürcher Kantonalbank, die Crédit Suisse oder die UBS. Das Mandat umfasst die Verwahrung der Wertschriften der BVK, die Wertschriftenbuchhaltung sowie das Erstellen von Analysen und Risikobeurteilung . Frei will mm genauer wissen, wie es zu dieser Vergabe gekommen ist und was die Kriterien waren. Baldmöglichst werde er deshalb im Kantonsrat eine Anfrage an den Regierungsrat einreichen, sagt er gegenüber der NZZ. Er jedenfalls setzt hinter das Mandat für JP Morgan ein dickes Fragezeichen: “Es ist stossend, dass die Zürcher Persona1vorsorge diesen Auftrag ausgerechnet einem US-Institut vergibt – während gleichzeitig die USA die Schweiz im Steuerstreit ins Visier nimmt.”
Die Zürcher FDP dagegen wertet die Angelegenheit nüchterner. Für Präsident Beat Wa1ti ist diese Mandatsvergabe kein politischer Entscheid, sondern das Resultat einer gewöhnlichen kompetitiven Ausschreibung. Nur weil die ZKB eine Staatsbank sei, dürfe sie nicht von der BVK bevorzugt werden.
Auch die CVP ist über den Protest der SVP erstaunt. Fraktionspräsident Philipp Kutter sagt: “Man kann nicht dem Neoliberalismus das Wort reden und dann Zetermordio schreien, wenn einem der Ausgang einer Ausschreibung nicht passt.» Höchst problematisch sei zudem der Ansatz, amerikanische Unternehmen wegen des gegenwärtigen Steuerstreits mit einem Bann zu versehen und quasi zu einem Boykott aufzurufen. Wenn JP Morgan das beste Angebot gemacht habe, wäre es 1aut Kutter unverantwortlich gewesen, dieses nicht wahrzunehmen.
ASIP zum 2. Säule-Bericht: Forderung nach klaren Prioritäten
Der Pensionskassenverband hat sich in einer Medienmitteilung zum heute publizierten Bericht des Bundesrates über die Zukunft der 2. Säule geäussert. Der Verband schreibt, es brauche nun eine politische Agenda der dringlich zu behandelnden Themen, sowie eine ausführliche Diskussion über die Zukunft der 2. Säule mit allen Anspruchsgruppen. Schwachstellen müssten identifiziert und ausgemerzt werden, während die Vorteile der 2. Säule, das kollektiven Sparen zu stärken seien. Im Vordergrund stünden die prägenden Eckwerte Umwandlungssatz, Rentenalter und Mindestzins, wobei die Diskussion sich an realistischen Lagebeurteilungen orientieren müsse, nicht an politischem oder individuellem Wunschdenken. Um die administrativen Kosten weiter senken zu können, ist der Einsatz gegen einen weiteren Regulierungsschub für den ASIP zentral. Die sozialpartnerschaftlich aufgebaute berufliche Vorsorge stelle nach wie vor ein funktionsfähiges System dar.
Der Bericht zeigt nach Meinung des ASIP nachvollziehbare Lösungsansätze auf, die es in den kommenden Wochen zu diskutieren gilt. Für die nachhaltige Entwicklung einer Pensionskasse sei es zentral, dass die Bedürfnisse aller Beteiligten, der erwerbstätigen Versicherten und der Rentenbezüger, fair abgedeckt werden. Die Leistungsfähigkeit einer Kasse sei so darzustellen, dass bei den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern, aber auch den Rentenbezügern keine falschen Vorstellungen bezüglich den Ertrags- und Leistungszielen entstehen. Realistische Erwartungen an die künftigen Finanzerträge seien zwingend; es gebe keine sicheren Erträge; die Chancen und Risiken müssten erkannt werden. Diesbezüglich sei beispielsweise die Frage der Höhe des Umwandlungssatzes in jedem Fall rasch zu beantworten.
Neben der Frage des Umwandlungssatzes sind für den ASIP die Themen Kapitalbezugsmöglichkeiten, Legal Quote, Solvenz, Vereinfachungen, Kosten, Teilliquidation und Sanierungsmassnahmen einer kritischen Beurteilung zu unterziehen. Von den Banken fordert er mehr Transparenz bei strukturierten Produkten.
BSV: Bericht über die Zukunft der 2. Säule geht in die Anhörung
Das Eidgenössische Departement des Innern hat Ende Dezember beschlossen, die Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule zu eröffnen. Der Bericht wurde jetzt auf der Website des BSV aufgeschaltet. Er enthält eine umfassende Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Der Bundesrat wird den Bericht nach der Anhörung bereinigen und mit konkreten Reformvorschlägen im Sinne einer Reformagenda dem Parlament vorlegen.
Gemäss einer Mitteilung des BSV steht im Mittelpunkt der Mindestumwandlungssatz. Es werden Überlegungen zu seiner Höhe angestellt und flankierende Massnahmen, mit denen die Auswirkungen einer allfälligen Senkung des Satzes auf die Höhe der Renten abgefedert werden könnten, erörtert. Weitere Schwerpunkte des Berichts widmen sich den Kosten der beruflichen Vorsorge und Vereinfachungen sowie der Gewinnbeteiligung der Versicherungsgesellschaften (Legal Quote). Darüber hinaus beleuchtet der Bericht zahlreiche Themen rund um die Finanzierung und Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge.
Der Bericht über die Zukunft der 2. Säule wurde in enger Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen BVG-Kommission erstellt. Das EDI gibt nun den interessierten Kreisen bis Anfang März 2012 Zeit, zu den Lösungsansätzen Stellung zu nehmen. Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse zu den einzelnen Reformpunkten konkrete Reformvorschläge ausarbeiten und den Bericht mit einer entsprechenden Reformagenda noch vor der Sommerpause 2012 zuhanden des Parlaments verabschieden. Anschliessend soll die Umsetzung der einzelnen Reformen an die Hand genommen werden.
NZZ: “Aktien-Minus und tiefe Zinsen belasten die Pensionskassen”
Michael Ferber befasst sich in der NZZ mit der aktuellen Verfassung der Vorsorgeeinrichtungen. “Die Schweizer Pensionskassen haben ein weiteres schwieriges Jahr hinter sich. Vor allem die Verluste bei den Aktienanlagen sorgten 2011 dafür, dass die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung wohl deutlich gestiegen ist und dass nun wohl einige Sanierungen von Pensionskassen nötig werden. Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip, geht, gestützt auf Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), davon aus, dass sich derzeit rund ein Drittel der privatrechtlichen Kassen in Unterdeckung befindet.
Auch das BSV geht von einer «erheblichen Verschlechterung der finanziellen Lage» der Pensionskassen bis Ende November aus, wie es mitteilte. Laut dem Amt waren Ende 2010 exakt 289 bzw. 14,3% der registrierten Kassen unterdeckt, nun dürfte der Anteil deutlich gestiegen sein. Gemäss dem BSV sollte der durchschnittliche Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie per Ende November rund 100% betragen haben.
Die in der Branche stark beachteten BVG-2000-Indizes der Bank Pictet weisen für Pensionskassen mit einem 25%igen Aktienanteil für das letzte Jahr per 28. Dezember eine Rendite von 1,41% aus, solche mit einem 40%igen Aktienanteil lagen 0,37% im Minus. Die UBS kommt bei ihrem Barometer 2011 per Ende November auf eine Performance von –1,57%.
Dominique Ammann, Partner der Pensionskassenberatung PPCmetrics und Mitglied der BVG-Kommission, sieht das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule derzeit vor den grössten Herausforderungen, seit das BVG im Jahr 1985 eingeführt wurde.
Im vergangenen Jahr haben viele Pensionskassen auf die Herausforderungen mit Leistungskürzungen reagiert. Dieser Trend dürfte sich 2012 fortsetzen. Dass die derzeitige Situation zu einer Umverteilung von der erwerbstätigen Bevölkerung zu den Rentnern führt, lässt sich kaum bestreiten. Angesichts der schwierigen Lage an den Kapitalmärkten sind die Führungsorgane vieler eidgenössischer Pensionskassen hier gezwungen, ausführliche Beurteilungen vornehmen, schreibt Ferber.
Pfister: «Die Renten sind 30 Prozent zu hoch»
Der Sonntag interviewte Bruno Pfister, CEO der Swiss Life, u.a. auch zu Fragen der beruflichen Vorsorge. Auszüge:
Der Bundesrat hat den Mindestzins auf 1,5 Prozent gesenkt. Können Sie damit leben?
Bruno Pfister: Der Versicherungsverband errechnete einen Wert, der leicht unter diesen 1,5 Prozent liegen müsste, entsprechend der Durchschnittsrendite einer siebenjährigen Bundesobligation. Aber ich halte die Entscheidung des Bundesrats für nachvollziehbar. 1,5 Prozent lassen sich durchaus erwirtschaften.
Das ist eine überraschende Feststellung: Die meisten Ihrer Branchenkollegen rufen nach einem wesentlich tieferen Zins.
In der Tat hat der Verband 1 Prozent empfohlen. Im Unterschied zu Swiss Life haben die Pensionskassen meistens eine aggressivere Anlagestrategie. Deshalb litten diese wegen der hohen Volatilitäten und Währungsturbulenzen stärker als wir.
Auch bei einem Mindestzinssatz von 1,5 Prozent finanzieren die Arbeitnehmer die Rentenbezüger. Man spricht bereits vom «Rentenklau an den Jungen». Sehen Sie das auch so?
Ja, das Rentensystem führt immer mehr zu einem «Klau» an den Jungen. Das liegt aber weniger am Mindestzins als am Umwandlungssatz. Ursprünglich wurde dieser bei 7,2 Prozent festgelegt. Bei der ersten Revision wurde er auf 6,8 Prozent reduziert. Eine weitergehende Senkung hat das Volk im März 2010 an der Urne überaus klar abgelehnt – trotz höherer Lebenserwartung und tieferer Kapitalmarktrenditen.
Müsste man jetzt einen neuen Anlauf für eine Senkung nehmen?
Eine Senkung des Umwandlungssatzes ist unumgänglich. Solange das nicht geschieht, bleibt ein ungerechter Effekt: Man nimmt allen Erwerbstätigen – nicht nur den Jungen – einen Teil der Erträge weg, um die überhöhten Renten zu finanzieren. Denn diese waren bisher nicht antastbar.
Wie viel zu hoch sind die Renten und wo müsste der Umwandlungssatz gerechterweise liegen?
Bei der BVG-Revision hatten die Versicherungen für 5,835 Prozent plädiert, seither ist die Lebenserwartung weiter gestiegen und die Zinsen sind gesunken. Der Satz sollte heute deutlich näher bei 5 als bei 6 Prozent liegen. Das bedeutet, dass die Renten gegenwärtig rund 30 Prozent zu hoch sind.
Wie viele Milliarden werden von den Aktiven zu den Rentnern verschoben?
Die Erwerbstätigen in der Schweiz müssen mit ihren Beiträgen weiterhin überhöhte Renten im Umfang von 600 Millionen Franken im Jahr finanzieren.
Halten Sie eine Senkung des Umwandlungssatzes für mehrheitsfähig?
Ich bin sehr zuversichtlich, dass er gesenkt wird. Weil er gesenkt werden muss!
BVK: Auftrag für JP Morgan
Die Zürcher Beamtenkasse (BVK) lässt sämtliche Wertschriften von der US-Investmentbank JP Morgan verwalten. Das sorgt für Unmut bei CS, UBS und ZKB, schreibt der Sonntag. Weiter heisst es: “Das Nachsehen hatten die ZKB und State Street, die bis anhin als Depotbank der BVK agierten, sowie die Grossbanken UBS und Credit Suisse, die sich um den Auftrag bemühten .Gemäss Insidern soll JP Morgan einen konkurrenzlos günstigen Preis geboten haben. Als Depotbank verwahrt und verwaltet sie alle weltweit bankfähigen Vermögenswerte. Dazu gehören Finanzinstrumente wie Aktien und Obligationen, aber nach Möglichkeit auch Immobilienanlagen, Hypotheken und Derivate.
Die ZKB muss sich mit einem Portfolio-Management-Mandat für Schweizer Titel begnügen. Unklar ist, ob die Vorsorgegelder bei einem Konkurs der ausländischen Grossbank stärker gefährdet wären als bei einer Schweizer Depotbank. JP-Morgan-Vertreter in der Schweiz liessen Anfragen unbeantwortet.”
PW. Nachzutragen wäre, dass der Sonntag meinte, die Meldung mit dem blödsinnigen Titel “Skandalkasse” aufwerten zu müssen. Aber von unserer Sonntagspresse sind wir ja mittlerweile schon einiges gewohnt.
Spiegel: Portugal drückt Staatsdefizit mit Pensionskassen-Trick
Es wirkt wie eine gute Nachricht – aber nur auf den ersten Blick: Portugal erfüllt seine Defizitziele und macht weit weniger Schulden als im vergangenen Jahr. Möglich ist das aber nur mit einem Trick. Der Staat leiht sich de facto Geld aus den Pensionskassen von Banken, schreibt Spiegel online.
Die Lücke in Portugals Haushalt wird kleiner: Im dritten Quartal betrug das Defizit des krisengeplagten Euro-Landes 3,8 Prozent der Wirtschaftsleistung. Im gleichen Zeitraum 2010 waren es noch 7,1 Prozent. Insgesamt beläuft sich der Fehlbetrag in den ersten Monaten dieses Jahres laut der Statistikbehörde INE auf 6,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Allerdings ist diese Leistung laut amtlichen Angaben vor allem aufgrund eines Tricks möglich: Der Staat lässt sich von den vier größten Banken des Landes rund sechs Milliarden Euro aus Pensionskassen auszahlen. Als Gegenleistung wird in Zukunft der Staat die Renten der Bankangestellten finanzieren müssen – de facto hat Portugal also einen Weg gefunden, sich Geld zu leihen, ohne sein Defizit zu erhöhen.
Laut der portugiesischen Schuldenagentur wird Portugal sich im nächsten Jahr 17,4 Milliarden Euro beschaffen müssen, um ablaufende Anleihen zu tilgen. Dazu wolle man überwiegend Anleihen mit kurzen Laufzeiten von drei bis sechs Monaten ausgeben. Die Rating-Agenturen Fitch und Moody’s haben die Kreditwürdigkeit des Landes inzwischen auf Ramschniveau gesenkt.
Millionen-Defizit in der PK bedroht Weltkirchenrat
Ein Millionen-Defizit in seiner Pensionskasse hat den Weltkirchenrat in die schwerste finanzielle Krise seit seiner Gründung gestürzt. "Der Pensionsfonds befindet sich in einer sehr schwierigen Lage", sagte der Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen, Olav Fyske Tveit.
"Wir müssen und werden diese Krise lösen, andernfalls könnte sich die Krise des Fonds zu einer institutionellen Krise des gesamten Weltkirchenrates ausweiten", sagte Tveit. Der Pensionsfonds, der eine Mischform aus Kapitaldeckung und Umlageverfahren hat, weist den Angaben zufolge eine Deckungslücke von etwa 30 Millionen Schweizer Franken auf.
Das Defizit rühre daher, dass die Zahl der Bezieher von Pensionen erheblich gestiegen, zugleich aber die Zahl der Beitragszahler zurückgegangen ist. Die zuständige Aufsicht in der Schweiz drängt auf eine langfristig stabile Strategie, um den Fonds aus der Schieflage zu befreien. Vor diesem Hintergrund verhandelt der Weltkirchenrat derzeit über den Beitritt zu einem größeren Pensionsfonds, der Risiken besser absichern kann.
Besorgte Stimmen über die Finanzprobleme des Weltkirchenrates gibt es in der Evangelischen Kirche in Deutschland, die zu den Hauptbeitragszahlern des ökumenischen Dachverbandes gehört. "Die Pensionskasse kann aus Eigenmitteln nicht mehr ins Gleichgewicht gebracht werden", sagte der kurhessische Bischof Martin Hein, der dem Zentralausschuss des Weltkirchenrates angehört. Der Weltkirchenrat müsse grundlegende Maßnahmen ergreifen, um bis zu 30 Millionen Schweizerfranken flüssig zu machen, sagte er im epd-Gespräch. Erwogen werde deshalb, das Genfer Grundstück zu "versilbern", auf dem sich die Weltkirchenratszentrale mit fast 150 Mitarbeitern befindet.
Swiss: Unzufriedenes Kabinenpersonal
Der Tages-Anzeiger berichtet über die Vorsorge bei der Swiss und die Unzufriedenheit des Kabinenpersonals mit den geltenden Regelungen. “Äusserst schlecht auf ihren Arbeitgeber zu sprechen sind derzeit viele Flugbegleiter zwischen 50 und 57 Jahren. Da das Kabinenpersonal mit 58 pensioniert wird, steht die Alterskategorie vor dem Austritt aus dem Erwerbsleben. Dieser Austritt wird für viele mit grossen finanziellen Einbussen verbunden sein. Wegen der Frühpensionierung kommen sie auf weniger Beitragsjahre; gleichzeitig muss ihre Rente länger reichen.
In den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) 2002 und 2006 hatte die Swiss (wie zuvor die Swissair) zur Finanzierung der vorzeitigen Pensionierung, die von der Airline gewollt ist, eine einmalige Zahlung zugesichert, mit der auch eine AHV-Überbrückungsrente abgegolten war. Sie betrug bei Vollpensum und 22 Dienstjahren zwischen 186 480 und 279 720 Franken oder fast ein Drittel des Altersguthabens bei der Pensionierung. Im GAV von 2009 fehlt die Einmalzahlung. Laut der Gewerkschaft des Kabinenpersonals Kapers legte die Swiss das Geld aber in höhere Arbeitgeberbeiträge um; sie sparte also kein Geld. Die Summen reflektierten zudem eine Börsenlage, die es gar nicht mehr gibt.
Rund 300 Flugbegleiter haben sich im Verein Porfavor organisiert und wehren sich laut Angaben im Internet gegen die ersatzlose Streichung. Diese verursache in der Altersvorsorge vieler Flugbegleiter eine gravierende Lücke. Kapers hat für Porfavor unter 300 Betroffenen eine Erhebung durchgeführt. Laut Porfavor ergab sie, dass 80 Prozent der älteren Flugbegleiter bei der Pensionierung mit 58 eine Rente erhalten werden, die weniger als 60 Prozent des zuletzt erzielten Bruttolohnes beträgt. Ein Drittel der älteren Flugbegleiter erhält gar unter 50 Prozent des letzten Lohns.
Die Swiss steht mit der Mitarbeitergruppe Porfavor in Kontakt, verweist ansonsten aber auf den Gesamtarbeitsvertrag, der von der grossen Mehrheit des Personals angenommen worden sei. 2009 hatte die Zustimmung 76 Prozent betragen. Hannes Schläppi, Präsident des Vereins Porfavor, wollte den Stand der Gespräche mit der Swiss nicht kommentieren.”
BSV Mitteilungen Nr. 125: Stellungnahme zu Anlagestrategien
Die letzten Mitteilungen des BSV über die berufliche Vorsorge dieses Jahres sind recht umfangreich ausgefallen. Neben der Rechtsprechung und der Auflistung bereits bekannt gewordener Infos interessieren vor allem die Stellungnahmen. Besonders erwähnenswert ist hier Nr. 813 “Wahl der Anlagestrategien – Marktentwicklung”. Mit den Ausführungen will das BSV nach eigenem Bekunden Rechtssicherheit für Produkte schaffen, die in Anwendung von Art. 1e BVV2 (Wahl der Anlagestrategien) angeboten werden. Vorausgeschickt wird folgender Passus: “Im Folgenden wird eine gemeinsame Stellungnahme von Vertretern der Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge, der Steuerbehörden und des BSV abgegeben; ausserdem wurden Vertreter der Expertenkammer und der Treuhandkammer konsultiert und ihre Bemerkungen aufgenommen.” Die Feststellung soll wohl suggerieren, dass hier in dieser Sache das letzte Wort gesprochen wird. Verschwiegen wird hingegen, dass der Bundesrat für Februar 2012 eine Vernehmlassung angekündigt hat, in welcher die Motion Stahl resp. allfällige Gesetzesänderungen (FZG) zur Diskussion gestellt werden, welche genau die hier aufgeworfenen Fragen zum Thema hat.
Auslöser sind offenbar neue Produkte, welche die Option der Strategiewahl nach dem Empfinden von BSV sowie der Steuerbehörden etwas zu weit getrieben haben und welche nun zurück gebunden werden sollen. Zu vermuten ist, dass hier u.a. an die von Wegelin entwickelten und von der Elite Vorsorgestiftung und Pensflex Sammelstiftung angebotenen Kadervorsorgelösungen gedacht wird. Das BSV hält als Grundsatz fest: “Versicherte, denen die Wahl der Anlagestrategie angeboten wird, müssen aus allen in dieser VE oder in diesem Vorsorgewerk angebotenen Strategien auswählen können, denn eine Strategie darf nicht „ad personam“ angeboten werden. Die Strategien müssen im Reglement oder in Zusätzen zum Reglement definiert sein, somit in jenen Dokumenten, welche der Aufsichtsbehörde eingereicht werden (hier ist auch das Prinzip der Planmässigkeit betroffen). Die versicherte Person wählt eine Strategie aus, kann diese aber nicht beeinflussen, ergänzen oder ändern. Da die VE die Strategie selbst festlegt, dürfen Einkäufe ausschliesslich durch Geldzahlung erfolgen, nicht durch die Übertragung von Wertpapieren, da diese wohl nie genau der vordefinierten Anlagestrategie entsprechen können.”
Dieser Grundsatz dürfte kaum angezweifelt werden. Auf eher unsicherem Gelände bewegt sich das Amt hingegen, wenn es schreibt: “Auch wenn der Bundesrat keine Grenze bestimmt hat, darf das Prinzip der Kollektivität nicht durch eine exzessive Auslegung der Verordnungsbestimmung ausgehöhlt werden. Man kann davon ausgehen, dass ein Angebot von höchstens 5 bis 10 Strategien zulässig ist. Um eine Auswahl aus einer Palette von verschiedenen Anlagestrategien zu ermöglichen, kann die VE auch bei einer (sehr) kleinen Anzahl versicherter Personen bis zu 5 Strategien anbieten. Bei einer grossen Anzahl von versicherten Personen darf sie aber nicht mehr als 10 Strategien anbieten.” Da scheint das BSV etwas aus dem Hut gezaubert zu haben, das aus purem Ermessen besteht.
Ausführlich geht das BSV auf die Aufgaben des Experten sowie der Revisionsstelle im Zusammenhang mit dem Angebot individueller Anlagestrategien ein, welche möglicherweise abschreckende Wirkung (Kostenfolgen) erzielen sollen. Jedenfalls lässt die Stellungnahme nicht erkennen, dass die weit herum erwünschte Liberalisierung von amteswegen unterstützt wird.