Tiefe Zinsen–Chancen für die Ausfinanzierung
Während generell das aktuelle Zinsumfeld für die Pensionskassen schwere Probleme bringt, könnte es für die Ausfinanzierung unterdeckter Kassen natürlich auch von Vorteil sein. PK-Experte Martin Wechsler hat für die BLPK , die kant. Kasse Baselland, gerechnet, welche Einsparungen durch die Fremdfinanzierung der anstehenden Sanierung über den Kanton erzielt werden könnten. Wechsler schreibt in seinem Papier: “Der Regierungsrat Baselland hat sich für das System der Vollkapitalisierung entschieden. Die bestehende Deckungslücke von rund 2.3 Milliarden Franken soll ausfinanziert werden. Der Fehlbetrag soll der Pensionskasse jedoch nicht einmalig überwiesen werden, sondern es wird eine Forderung der Pensionskasse gegenüber dem Staat begründet. Diese Forderung soll mit 3% verzinst werden und wird im Verlaufe der nächsten 40 Jahre zurückbezahlt. Zusätzlich zur Deckungslücke von 2.3 Milliarden Franken kommen so noch 1.7 Milliarden Franken Zinszahlungen dazu. Insgesamt werden Versicherte und Arbeitgeber mit über 4 Milliarden Franken belastet.
Eine teure Lösung, wenn man die aktuelle Zinssituation ansieht. „Gute Schuldner“ wie der Kanton Basellandschaft müssen für eine 10-jährige Anleihe heute nur 0.5% zahlen, für eine 30-jährige Anleihe 0.9%. Die Zinslast von 3%, welche den Versicherten und Arbeitgebern sprich dem Steuerzahler aufgebürdet wird, ist also viel zu hoch. Als weitaus günstigere Variante könnte der Kanton den Fehlbetrag von 2.3 Milliarden Franken auf dem Kapitalmarkt zu tiefen Zinsen aufnehmen. Die Pensionskasse würde dann zu genau diesen Konditionen die Schuld an den Kanton zurückbezahlen. Die Anleihen könnten vom Kanton über mehrere Jahre und Tranchen gestuft werden, woraus aktuell eine Zinsbelastung von unter 1% resultieren würde. Bereits im ersten Jahr spart man 46 Millionen Franken Zinszahlungen. Auf den ersten Blick scheint die Zinsdifferenz von 1 % zu 3 % gering. Doch der Zinseszinseffekt und die damit einhergehende schnelleren Amortisation summieren diese kleine Differenz zu riesigen Beträgen. Dies zeigt die beiliegende Rechnung. Muss die Pensionskasse ihre Schuld nur mit 1 % und nicht 3 % verzinsen, spart sie insgesamt 1.35 Milliarden Franken. Die Zusatzbelastung von Versicherten und Steuerzahler sinkt um rund ein Drittel. Mit 1% statt 3% Zinssatz ist die Pensionskasse auch viel schneller saniert – in 27 statt 40 Jahren.”
APK vor Bundesverwaltungsgericht
Insgesamt 60 Millionen Franken sollen die 33 Gemeinden und weitere Institutionen der Aargauischen Pensionskasse (APK) nachträglich bezahlen. Sie sind per Ende 2007 aus der Kasse ausgetreten, weil diverse Umwälzungen bevorstanden. Mit dem Austritt von fünf Prozent der Arbeitnehmenden wurde eine Teilliquidation nötig. Dazu braucht es ein Reglement, das die Teilliquidation regelt. Dieses wurde Ende August 2008 vom APK-Vorstand abgesegnet.
Dagegen haben 32 Gemeinden, diverse Institutionen sowie aktiv Versicherte und Rentner – insgesamt 109 Parteien – im Januar 2009 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, die nun Anfang Mai abgewiesen wurde. Das Urteil liegt der Aargauer Zeitung vor. Bereits klar ist, dass die Beschwerdeführer das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wollen.
Der Streitpunkt ist gemäss az, ob im Teilliquidations-Reglement der Deckungsgrad gemäss BVG gelten soll oder der eigene, von der APK aufgestellte Deckungsgrad von 115 Prozent, der die Wertschwankungsreserven einbezieht. Der Unterschied zwischen den beiden Deckungsgraden machen die rund 60 Millionen Franken aus, welche die Gemeinden der APK zusätzlich zum Ausgleich der damaligen Unterdeckung von 90 Prozent bezahlen müssten.
Die Pensionskasse darf diese Unterdeckung nämlich nicht den ausgetretenen Versicherten belasten, daher müssten die Gemeinden für diese 10 Prozent aufkommen. Die APK will, dass die Gemeinden zusätzlich die 15 Prozent der Wertschwankungsreserven bezahlen. Die Gemeinden sehen aber nicht ein, wieso sie nebst der 10-prozentigen Unterdeckung auch noch die 15-prozentigen Wertschwankungsreserven finanzieren sollten.
Das Bundesverwaltungsgericht sagt nun laut az in seinem Urteil, dass im Teilliquidations-Reglement nicht geregelt werden müsse, ob der BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent oder der APK-Deckungsgrad von 115 Prozent gelten soll – und gibt damit der APK recht.
Die Beschwerdeführer möchten aber, dass der massgebliche Deckungsgrad bereits im Teilliquidations-Reglement festgehalten wird. APK-Geschäftsführerin Susanne Jäger freut sich über den Teilerfolg. Die Gemeinden sind indes nicht zufrieden.
NZZ: “Franken-Freigabe würde über 100 Milliarden kosten”
Die NZZ beschäftigt sich mit den Folgen der Frankenaufwertung auf die schweizerischen Guthaben im Ausland. Davon betroffen sind auch die Pensionskassen. Die Zeitung schreibt: “Die Schweiz mit all ihren Unternehmen, Pensionskassen, Banken, Versicherungen und Privathaushalten verfügt über sehr viel mehr Guthaben im Ausland als Schulden. Jede Pensionskasse legt aus Diversifikationsgründen einen substanziellen Anteil ihrer Vermögen in europäischen Aktien, Firmenanleihen und Staatsobligationen an. Die Schweiz gehört, gemessen an ihrer Grösse, zu den bedeutendsten Netto-Gläubigern der Welt: Sie exportiert Jahr für Jahr wertmässig mehr Güter und Dienste, als sie importiert. Als Resultat davon steigen ihre Guthaben im Ausland. Auch wenn ein Konzern wie Nestlé die San-Pellegrino-Quelle in Italien kauft, steigt das Auslandsvermögen der Schweiz.
Konkret verfügte die Schweiz Ende 2011 über Auslandguthaben im Wert von 3232 Mrd. Fr. Die Schulden gegenüber dem Ausland beliefen sich jedoch bloss auf 2346 Mrd. Fr. Mit anderen Worten: Netto belaufen sich die Guthaben der Schweiz im Ausland auf 886 Mrd. Fr.
Zu beachten ist die währungsmässige Zusammensetzung: Die Schweizer halten Guthaben von netto 640 Mrd. Fr. in Euro, von 502 Mrd. Fr. in Dollars und von 677 Mrd. Fr. in übrigen Devisen. Betrachten wir nur den Franken, ist es umgekehrt: Da mehr Ausländer hier Geld in Franken horten als umgekehrt, schulden wir dem Ausland netto 965 Mrd. Fr. Insgesamt aber, über alle Währungen betrachtet, sind die Guthaben der Schweiz im Ausland viel höher als die Verpflichtungen.”
NR Kaufmann: “SNB und Bundesrat zerstören Altersvorsorge”
Die mit der Euro-Untergrenze verbundene Tiefzinspolitik verursache existenzielle Probleme für unsere Altersvorsorge, warnt SVP-Nationalrat Hans Kaufmann in einem Beitrag auf finews. Dabei beschäftigt sich Kaufmann vor allem mit der schwierigen Situation der Lebensversicherer. Er hält u.a. fest: “Der Doppelschlag gegen die Schweizer Lebensversicherer durch die SNB mit ihrer Tiefzinspolitik und den Bundesrat über die Regulierung muss dringend gemildert werden, will die Schweiz den Versicherungsstandort nicht noch weiter schwächen. Erste Absatzbewegungen nach Irland (Zürich-Versicherung) und der Einbruch des Einmaleinlagen-Lebensversicherungsgeschäftes sollten eine Warnung sein.
Mit dem Swiss Sovency Test (SST) wurde ein Grossteil der bisher noch vorhandenen Flexibilität der Lebensversicherer wegreguliert und mit den bevorstehenden übrigen Regulierungen (Versicherungsvertragsrecht mit 450 Millionen Franken einmaligen und 750 Millionen Franken jährlich Kosten, Abgeltungssteuern, Fatca, Kollektivanlagegesetz etc.) werden den Versicherungen und ihren Kunden hohe zusätzliche Kosten auferlegt.
Dabei handelt es sich grösstenteils um volkswirtschaftlichen Leerlauf und nicht um einen Mehrnutzen für die Versicherten. Das Bestreben der Bundesbeamten, sich dank hohen Eigenmittelanforderungen Arbeit zu ersparen, dürfte dafür ein wesentlicher Grund sein. Wenn die Eigenmittelpuffer extrem hoch ausgestaltet werden, dann können auch nachlässige und schlecht konzipierte Kontrollen übertüncht werden. Der angebliche Konsumentenschutz artet immer mehr zu einer Konsumentenbevormundung aus.
Es wäre an der Zeit, dass die Politik endlich begreift, dass die SNB und der Bundesrat im Begriff sind, unsere Altersvorsorge der zweiten und dritten Säule zu demolieren. Dieser Grossschaden für die Schweiz muss dringend abgewendet werden. Dazu gehören auch Erleichterungen im Steuerbereich, insbesondere die Abschaffung von Stempelsteuern auf Einmaleinlagen-Lebensversicherungen.”
“Wer soll das bezahlen”
In der neusten Ausgabe von NZZ Folio wird die Altersvorsorge in einer Reihe von Ländern vorgestellt und analysiert. Die Titel geben bereits einen Eindruck von der Verfassung der jeweiligen Sozialwerke: Deutschland – Ärmel hochkrempeln, Frankreich – Et alors?, Italien – Abschied von den “Baby-Renten”, Österreich – unstillbarer Drang in die Frührente, Spanien – Keine sonnigen Aussichten, Schweden – Arbeiten bis 75? Grossbritannien – Shoppen statt sparen, USA – Altersquillotine verboten, China – 15 Jahre sind genug, Brasilien – Die Bombe tickt. Die kurzen Texte geben einen guten Eindruck von der Situation und lassen erkennen, dass wir in der Schweiz eigentlich nicht so schlecht dran sind. Ergänzt werden die Beiträge mit aufschlussreichen Grafiken (zum Original durch Klick auf Bild).
BaZ: “Wie Topmanager weich gebettet in Rente gehen”
Grundsalär, Bonus, Aktienprogramme und allerlei Vergütungen: Die Spitzenkräfte der Wirtschaft bedienen sich aus vielen Töpfen. Eine wenig beachtete Quelle ist die berufliche Vorsorge, schreibt Rita Flubacher in der Basler Zeitung.
Die Qualität der psychiatrischen Begutachtung in der IV
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV liess die Qualität von IV-Gutachten von Personen mit psychischen Störungen aus den Jahren 2008 und 2009 durch ein Forschungsteam der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel evaluieren. Ungenügende formale Qualität und regionale Unterschiede waren die Hauptergebnisse dieser Studie. Sie flossen in die Erarbeitung von Qualitätsleitlinien für die psychiatrische Begutachtung in der Invalidenversicherung ein, die inzwischen eingeführt wurden und für alle in der IV-Begutachtung tätigen Ärztinnen und Ärzte verbindlich sind. Eine zweite Evaluation soll in ein paar Jahren überprüfen, ob mit der Einführung der Leitlinien Qualitätsfortschritte erreicht werden konnten.
US: Huge government pension gap sparks backlash
Pensions and other retirement benefits have become a multi-trillion-dollar black hole for state and local government budgets, sparking fierce battles between elected officials and voters on one side and public sector unions on the other.
Estimates of the public pension fund gap for police, firefighters, teachers and other municipal, county and state employees range from about $1 trillion to nearly $3 trillion. The gap does not include the cost of retiree medical care promised to many public sector workers, likely adding hundreds of billions more.
The underfunding could lead to significant cuts in government services, tax increases or both, according to experts. But it’s also provoking a backlash that could reduce many of the benefits promised to more than 19 million current state and local government workers nationwide.
NZZaS: BV verstärkt bilanzwirksam
In der NZZ am Sonntag beschäftigt sich Charlotte Jacquemart mit den Auswirkungen der revidierten IAS 19-Vorschriften auf die Bilanzen international tätiger Schweizer Firmen. Sie schreibt: “Bis jetzt durften Unternehmen die nicht von Vermögenswerten gedeckten Pensionskassenverpflichtungen ausserhalb der Bilanz führen. Dazu wurde von vielen Firmen die sogenannte Korridor-Methode angewendet: Ein kleiner Teil der Lücke wurde in der Bilanz mitgeführt, der grösste Teil nicht. Damit ist Schluss. Patrick Baeriswyl vom Beratungsunternehmen Mercer sagt: «Ab 2013 muss die Netto-Pensionsverpflichtung vollständig in der Bilanz ausgewiesen sein und gegen das Eigenkapital verrechnet werden.»
Viele Firmen sind erst daran, zu berechnen, was die Umstellung für sie bedeutet. Wenige haben schon Klarheit: Die Swisscom hat im Geschäftsjahr 2011 umgestellt und von der Korridor- Methode auf die volle Verbuchung der Pensionskassenverpflichtung gewechselt: Die Umstellung verschlingt per Ende 2010 eine knappe Milliarde Eigenmittel (20%). Peter Burkhalter, Leiter Konzernrechnungswesen der Swisscom, findet trotzdem, dass die Abschaffung des alten «Korridors» richtig ist: «Die bisherige Methode hat ein falsches Bild gezeigt.» Bei der Swisscom sei 2010 anstelle der Nettoverpflichtung von 1,2 Mrd. Fr. ein Gut haben von 250 Mio. Fr. ausgewiesen worden. «Bei vielen Firmen sind die Verpflichtungen in jüngster Zeit wegen der stark gesunkenen Zinsen angestiegen. Dieser Effekt kam unter der alten Buchungsart in der Bilanz nicht zum Vorschein», sagt Burkhalter.
Werden sich die neuen Regeln nachteilig auf unser Pensionskassensystem auswirken? Viele nehmen das an. «Die Firmen wollen keine Rentenverpflichtungen mehr in den eigenen Büchern», sagt Benno Ambrosini (LCP Libera). Das erreicht man, indem man Anlagerisiken auf die Arbeitnehmer überwälzt, Altersleistungen abbaut oder nur noch Alterskapital auszahlt und keine Renten mehr garantiert. Der Trend hin zum Abbau in dieser Art sei bei international tätigen Firmen schon länger sichtbar, weiss Ambrosini. «Bei reinen Schweizer Firmen ist noch unklar, wohin die Reise geht.» Werner Hertzog vom Beratungsunternehmen Aonhewitt hingegen glaubt zu wissen, wo es langgeht: «Die Bilanzprobleme werden zunehmen. Deshalb werden Firmen ihren Mitarbeitern in Zukunft lieber mehr Lohn oder Bonus zahlen als eine hohe Rente versprechen. Denn Cashflow-Probleme sind nun einmal einfacher zu lösen als Bilanzprobleme.»
FT: Pensions funds back out of infrastructure
Pension funds globally are pulling back back from infrastructure investments in a worrying trend for cash-strapped western governments seeking to attract private money to the sector.
In the past five years until the end of April 2012, pension funds around the world have reduced their allocation, or deployment of capital, to such $49.46bn, according to research by Infrastructure Investor, a publication for infrastructure finance and investment. The news is a blow to European governments looking to revive their hamstrung economies by wooing pensions funds and other institutional investors to infrastructure investments.
Le Temps: “Retirer son 2e pilier n’est pas sans risque”
Plutôt que le retrait, le capital du 2e pilier peut être mis en gage pour accéder à la propriété. Passage en revue des avantages et inconvénients des deux solutions. Extrait du «Guide de votre prévoyance», à paraître prochainement.
Interpellation Graber: Überobligatorische Vorsorge und IAS-Revision
SR Konrad Graber (CE, LU) hat in seiner Interpellation auf die Folgen der neuen IAS-Vorschriften und die absehbaren Konsequenzen für die BV der Schweiz verwiesen. Der Ständerat hat sie am 1.6.2012 behandelt. Graber verwies in seinem Votum u.a. auf die neue Lösung bei der PK Novartis. Graber führte aus: “Mit der Verlagerung des Anlagerisikos und der Rentenverpflichtungen auf den Versicherten müssen diese Vorsorgekapitalien nicht mehr nach den IFRS verbucht werden. Es bleibt lediglich der steuerlich attraktive Effekt. Das stellt auch der Bundesrat fest, wenn er sagt, dass damit die Übertragung eines Teils der Risiken vom Unternehmen auf die Versicherten erfolge.
Die Problematik besteht aber, wie ich gesagt habe, nicht bei diesen sehr hohen Einkommen, sondern bei Einkommen zwischen 83 520 und 125 280 Franken. Bei diesen Löhnen im mittleren Gehaltsbereich besteht das Risiko, dass auf das Überobligatorium verzichtet wird. Ich gehe davon aus, dass wir nächstens auch mit dieser Tendenz konfrontiert sein werden.
Das würde ja – wenn ich die Antwort des Bundesrates richtig verstanden habe – auch der Bundesrat bedauern. Wenn wir uns in die Lage eines CFO einer Gesellschaft versetzen, hat der natürlich ein Interesse, dass bei der Pensionskasse ein möglichst hoher Deckungsgrad zu verzeichnen ist. Er hat sogar ein Interesse, dass eine möglichst hohe Überdeckung besteht. Wenn wir das auf einen einfachen Nenner bringen, heisst das: weniger anwartschaftliche Verpflichtungen, mehr Beiträge beziehungsweise weniger Leistungen. Damit entsteht ein Druck auf die paritätische Verwaltung. Dieser Druck entsteht durch die Gesellschaft, obwohl gerade das schweizerische Pensionskassenkonzept von einer Trennung ausgeht.
Der Bundesrat schreibt abschliessend, dass die betroffenen Instanzen an den Konsultationen teilnehmen sollten. Es würde mich vom Bundesrat jetzt in Ergänzung zu dieser Interpellation interessieren zu erfahren, wen er mit "betroffenen Instanzen" anspricht. Ist da die Finma angesprochen, und weiss die Finma etwas von ihrem Glück? Oder sind neben den Berufsorganisationen wie der Treuhandkammer noch andere Instanzen des Bundes gemeint, beispielsweise jemand aus dem Departement? Das würde mich eigentlich konkret noch interessieren. Es würde mich interessieren zu erfahren, wen der Bundesrat anspricht, wenn er selber die betroffenen Instanzen praktisch dazu auffordert, sich an den Konsultationen zu beteiligen.
Aus meiner Sicht können wir nicht nur auf Glück hoffen, ab und zu muss man dem Glück auch ein bisschen nachhelfen. Auf alle Fälle ist es deutlich zu wenig, wenn der Bundesrat mit den Worten beruhigt, diese Entwicklung müsse aufmerksam verfolgt werden. Das scheint mir eine Floskel zu sein, die uns nicht weiterhilft. Deshalb bin ich von der Antwort des Bundesrates in dieser Frage eigentlich nicht befriedigt. Dies auch deshalb, weil ich davon ausgehe, dass hier noch etwas auf uns zukommt, was man heute vielleicht noch nicht so konkret erahnt und auch in den Statistiken, die wie gesagt vergangenheitsbezogen sind, nicht aufscheint.”
SR 1.6.12 / Interpellation Graber / Lösung Novartis
Postulat Fetz: Vorsorge bei mehreren Arbeitgebern
Der Bundesrat hat auf das Postulat von Anita Fetz (SP, BS) geantwortet und dessen Annahme empfohlen. Fetz zeigte sich hocherfreut über Antwort und Empfehlung und meinte in der SR-Sitzung vom 1.6.2012: “Ich möchte dem Bundesrat ausdrücklich und herzlich danken, dass er bereit ist, Lösungen für jene Angestellten zu finden, die eben von ihrem Beruf her mehrere Arbeitgeber haben und deshalb grosse Lücken in ihrer beruflichen Vorsorge haben. Ein Beispiel für einen solchen Beruf sind Dentalhygienikerinnen. Ich freue mich auf den Bericht und die Lösungsvorschläge und danke nochmals.”
Zu vermuten ist, dass Fetz bei ihrem letzten Zahnarztbesuch auf das Problem gestossen ist, welches das Parlament schon während der 1. BVG-Revision intensiv beschäftigt hat. Aber das dürfte der Parlamentarierin entgangen sein. Ebenso die Tatsache, dass trotz eifrigen Bemühens keine Lösung gefunden wurde. Parteikollege Berset wies in seinem Votum darauf hin.
In seiner offiziellen Antwort bietet der Bundesrat allerdings auch keine neue Lösung, sondern vertröstet die Antragstellerin unverbindlich auf die laufenden Arbeiten im Rahmen des “Zukunftsberichts”.
Ständerat / Postulat Fetz mit Antwort BR
Bankiervereinigung zu den WEF-Beschlüssen
Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst die Beschlüsse des Bundesrates zur verstärkten Unterlegung der Hypothekarkredite mit Eigenmitteln und hat dazu Richtlinien und Standesregeln publiziert. Die Richtlinien sind von der FINMA gemäss Rundschreiben 2008/10 „Selbstregulierung als Mindeststandard“ anerkannt und gelten als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard.
Die SBVg hält dazu fest:
- Die SBVg hat sich immer offen für zusätzliche Massnahmen zur Verhinderung von möglichen Übertreibungen im Immobiliensektor gezeigt.
- Die SBVg ist sehr befriedigt, dass der Bundesrat den Vorschlägen der Banken gefolgt ist und sich für massvolle zusätzliche Massnahmen ausgesprochen hat, die im Rahmen der bewährten Selbstregulierung durch die Banken selbst umgesetzt werden können.
- Mit dieser Selbstregulierung leistet der Bankensektor einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der angespannten Situation auf dem Immobilienmarkt. Sie wird am 1. Juli 2012 in Kraft treten und umfasst die folgenden beiden Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen:
– Mindestens 10% Eigenmittel, die nicht aus dem Guthaben der 2. Säule stammen
– Amortisation innerhalb von 20 Jahren auf 2/3 des Belehnungswertes - Die SBVg akzeptiert grundsätzlich den antizyklischen Eigenkapitalpuffer, hat aber folgende Erwartungen:
– Vor einem Entscheid zur Aktivierung sollte auch die betroffene Branche angehört werden.
– Kumulative Effekte sind zu vermeiden. Dies bedeutet, dass zuerst die Wirkung der jetzt vom Bankensektor getroffenen Massnahmen beurteilt werden muss, bevor eine allfällige Aktivierung des antizyklischen Puffers erfolgen kann.
Statement SBVg / Richtlinien SBVg
Bundesrätliches Paket zur Bankenregulierung, WEF-Begrenzung
Der Bundesrat hat ein Paket von Massnahmen zur Stärkung des Schweizerischen Bankenplatzes beschlossen. Mit einer Totalrevision der Eigenmittelverordnung sind die Banken ab 1. Januar 2013 gehalten, die neuen Regeln des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht („Basel III“) einzuhalten. Teil des Pakets sind zudem zwei Sofortmassnahmen, mit denen ein Mechanismus für die Aktivierung eines antizyklischen Puffers eingeführt und eine verstärkt risikoorientierte Unterlegung mit Eigenmitteln bei Hypothekarkrediten verlangt wird.
Die letztgenannte Massnahme verlangt von den Banken eine höhere Eigenmittelunterlegung bei der Belehnung von Wohnliegenschaften, wenn der Kreditnehmer nicht einen Mindestanteil an nicht aus der zweiten Säule stammenden eigenen Mitteln (WEF) einbringt und seinen Hypothekarkredit nicht angemessen amortisiert. Die Banken legen die Minimalanforderungen für die Hypothekarkreditvergabe in einer Selbstregulierung fest, welche von der FINMA als Mindeststandard anzuerkennen ist. Die FINMA hat ebenfalls heute die entsprechende Selbstregulierung der Banken anerkannt. Dabei beträgt der Mindestanteil der nicht aus der zweiten Säule stammenden eigenen Mittel 10 Prozent des Belehnungswertes. Gleichzeitig ist die Hypothekarschuld von Wohnliegenschaften innert 20 Jahren auf maximal zwei Drittel des Belehnungswertes zu amortisieren.
Mitteilung EFD / Botschaft und Verordnungen