Insgesamt 60 Millionen Franken sollen die 33 Gemeinden und weitere Institutionen der Aargauischen Pensionskasse (APK) nachträglich bezahlen. Sie sind per Ende 2007 aus der Kasse ausgetreten, weil diverse Umwälzungen bevorstanden. Mit dem Austritt von fünf Prozent der Arbeitnehmenden wurde eine Teilliquidation nötig. Dazu braucht es ein Reglement, das die Teilliquidation regelt. Dieses wurde Ende August 2008 vom APK-Vorstand abgesegnet.
Dagegen haben 32 Gemeinden, diverse Institutionen sowie aktiv Versicherte und Rentner – insgesamt 109 Parteien – im Januar 2009 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, die nun Anfang Mai abgewiesen wurde. Das Urteil liegt der Aargauer Zeitung vor. Bereits klar ist, dass die Beschwerdeführer das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wollen.
Der Streitpunkt ist gemäss az, ob im Teilliquidations-Reglement der Deckungsgrad gemäss BVG gelten soll oder der eigene, von der APK aufgestellte Deckungsgrad von 115 Prozent, der die Wertschwankungsreserven einbezieht. Der Unterschied zwischen den beiden Deckungsgraden machen die rund 60 Millionen Franken aus, welche die Gemeinden der APK zusätzlich zum Ausgleich der damaligen Unterdeckung von 90 Prozent bezahlen müssten.
Die Pensionskasse darf diese Unterdeckung nämlich nicht den ausgetretenen Versicherten belasten, daher müssten die Gemeinden für diese 10 Prozent aufkommen. Die APK will, dass die Gemeinden zusätzlich die 15 Prozent der Wertschwankungsreserven bezahlen. Die Gemeinden sehen aber nicht ein, wieso sie nebst der 10-prozentigen Unterdeckung auch noch die 15-prozentigen Wertschwankungsreserven finanzieren sollten.
Das Bundesverwaltungsgericht sagt nun laut az in seinem Urteil, dass im Teilliquidations-Reglement nicht geregelt werden müsse, ob der BVG-Deckungsgrad von 100 Prozent oder der APK-Deckungsgrad von 115 Prozent gelten soll – und gibt damit der APK recht.
Die Beschwerdeführer möchten aber, dass der massgebliche Deckungsgrad bereits im Teilliquidations-Reglement festgehalten wird. APK-Geschäftsführerin Susanne Jäger freut sich über den Teilerfolg. Die Gemeinden sind indes nicht zufrieden.