balmeretienne befasst sich in ihrer neusten Kundeninformation mit Bewertungsfragen auf der Passivseite. Erläutert wird das Thema anhand einiger Beispiele:
Technischer Zinssatz: Je tiefer der technische Zinssatz, desto höher bemessen sich die Deckungskapitalien. Faustregel: eine Reduktion des technischen Zinssatzes von 0.5 % erhöht das benötigte Deckungskapital um 5 %.
Technische Grundlagen: Je nachdem ob die technischen Grundlagen nach BVG, VZ, Perioden-/Generationentafeln berechnet werden, verändert sich die Höhe des Deckungskapitals um 8 – 10 %.
Pensionierungsverluste: Es liegt im Ermessen des Experten, ob und in welcher Höhe er Pensionierungsverluste zurückstellt. Berechnungsgrundlage bilden die Anzahl Destinatäre ab einem gewissen Alter (z. B. Alter 50, 55 oder 60) sowie ob ein Miteinbezug der Kapitalbezugsoption erfolgt (nicht jeder Destinatär nimmt eine Voll- oder Teilrente). Der Unterschied bei der Bildung dieser technischen Rückstellung kann bis 10 % des Deckungskapitals ausmachen.
Pendente und latente Schadenfälle: Für allfällig eintretende IV-/Todesfälle können technische Rückstellungen gebildet werden. Bei kongruenter Rückversicherung ist im Grundsatz keine Rückstellung nötig, während bei Vorsorgeeinrichtungen ohne Rückversicherung diese Rückstellung sehr wesentlich sein kann. Der Experte bemisst dabei, wann ein Schadenfall «pendent» oder «latent» ist und wie dieser zu berücksichtigen ist (0 % bis 100 % der mutmasslich anfallenden Kosten).
Abschliessend wird auf den erheblichen Ermessensspielraum verwiesen und die Wichtigkeit einer Abstimmung des Stiftungsrats mit dem Experten betont.