Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat an einem Mediengespräch die Vorteile der 1. Säule gegenüber der 2. und 3. herausgestrichen. Der SGB schreibt:

“Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Ein Ehepaar (Sie: Teilzeit-Verkäuferin, Er: Vollzeit-Bauarbeiter) mit zwei Kindern und einem versicherten Lohn von zuletzt 7400 Franken, hatte im Referenzjahr 2013 Anspruch auf eine AHV-Rente von 3510 Fr. pro Monat. Dafür bezahlte das Paar während dem gesamten Erwerbsleben 305’500 Fr. AHV-Beiträge. Hätte das gleiche Paar eine gleich hohe Rente privat ansparen müssen, wäre die Rechnung viel teurer ausgefallen: Die beiden hätten insgesamt 655’700 Fr. in eine dritte Säule stecken müssen. Statt nur 10.3 Prozent, hätten sie 22.5 Prozent des Lohnes für das Alter auf die Seite legen müssen.”

Ein direkter Vergleich mit der 2. Säule wird nicht angestellt. Immerhin erwähnt, dass die AHV-Rente in dieser Höhe (“unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis”) nur dank Umverteilung und staatlicher Subventionierung zustand kommt.

  Mitteilung SGB / Referate Rechsteiner, Bianchi