Ab dem kommenden Jahr haben Pensionskassen die «Abzockerinitiative» umzusetzen und damit das Stimmrecht von Schweizer Aktien im Interesse der Versicherten wahrzunehmen. Die neue Vergütungsverordnung VegüV lässt einiges ungeklärt. Finanz und Wirtschaft hat Karsten Döhnert von der Hochschule Luzern dazu befragt. Auszüge:

Wie kontrastieren die Kosten für die Stimmabgabe mit dem Ziel des dauerhaft guten Gedeihens der Pensionskasse?
Dies ist primär als Postulat zur wirtschaftlichen Umsetzung der Minderinitiative zu verstehen, denn messbare Aktienwertsteigerungen sind aufgrund der verordneten Stimmpflicht nicht zu erwarten. Die zusätzlichen Kosten und administrativen Umtriebe dürften im Vergleich zu den übrigen Verwaltungskosten jedoch nicht allzu sehr ins Gewicht fallen. Sie hängen auch davon ab, ob sich die Pensionskasse auf Stimmrechtsberater bzw. Proxy Advisors abstützt. Allerdings lässt sich nicht leugnen, dass der durch den Volksentscheid verursachte Zusatzaufwand im Widerspruch steht zur aktuellen Kostendiskussion in der beruflichen Vorsorge.

Wer hat auf Stufe jeder Pensionskasse die Umsetzung der Vergütungsverordnung und die Information der Versicherten zu kontrollieren?
Die Verordnung sagt dazu nichts. Unsere Untersuchung zeigt, dass die Meinungen weit auseinandergehen. Vermutlich wird die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen primär mit der jährlichen Geschäftsführungsprüfung durch die Revisionsgesellschaft zu beurteilen sein, was nach deren Angaben nicht automatisch zu höheren Prüfkosten führt. Die BVG-Aufsichtsbehörden werden demgegenüber vor allem dann tätig werden, wenn sie von Dritten auf etwaige Mängel einer einzelnen Kasse aufmerksam gemacht werden.

  FuW