Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die volkswirtschaftlichen Folgen der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am 18. Dezember 2014 eingeführten Negativzinsen im Umfeld andauernder Tiefzinsen darzulegen.

Insbesondere sind folgende Fragen zu klären:

1. Welche Folgen haben Negativzinsen für die Schweiz, namentlich wenn sie längerfristig in Kraft bleiben oder noch erhöht werden? Höhere Risiken für Pensionskassen? Enteignung der Sparer? Run auf Bargeld? Alternativen?

2. Wie kann erreicht werden, dass Gelder der beruflichen Vorsorge (der zweiten und allenfalls dritten Säule) und der Schweizer Sozialwerke (inklusive Kranken- und Unfallversicherung) vom Negativzins ausgenommen werden? Kann die SNB ihnen Girokonti eröffnen oder sind (wie 1978) gesetzliche Vorkehren nötig?

3. Wie kann sichergestellt werden, dass Kleinsparerinnen und Kleinsparer mit Spareinlagen unter 100’000 Franken vom Negativzins ausgenommen bleiben?

4. Trifft es zu, dass der Bund selber, die Pensionskasse Publica und ein Kanton von den Negativzinsen ausgenommen sind? Wie reagiert der Bund auf diese "Geschäftsmodelle"? Wie ist die Lage der anderen Kantone?

5. Wäre es technisch möglich, nur ausländische Geldzuflüsse mit dem Negativzins zu belasten? Wäre dies überhaupt wirksam? Welches wären die Folgen?

6. Sind die hohen Freibeträge der mindestreservepflichtigen Banken gegenüber anderen Banken und Versicherern wettbewerbsneutral?

7. Wie behandelt der Bundesrat die obigen Fragen unter Wahrung der Unabhängigkeit der SNB? Wo sieht er gesetzgeberischen Handlungsbedarf?

(Angenommen)

  Postulat Bischof