Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) will dafür sorgen, dass die Pensionskassen und nicht die kantonalen oder regionalen Aufsichtsbehörden für die Kosten der Oberaufsicht des Bundes aufkommen. Sie gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Folge.

​Ohne Gegenstimme gab die Kommission der Pa. Iv. Leutenegger Oberholzer. Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die OAK BV. Ergänzung von Artikel 64c mit einem Absatz 4 (14.444 n) Folge. Sie will eine Gesetzeslücke schliessen und sicherstellen, dass die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden jene Abgabe, die sie der Oberaufsichtskommission des Bundes schulden, auf die Pensionskassen überwälzen können. Bevor die Kommission einen Erlassentwurf ausarbeiten kann, muss sie die Zustimmung der Schwesterkommission des Ständerates einholen.

  Mitteilung SGK-N