Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Eigenmittelverordnung (ERV) so anzupassen, dass die Verpflichtungen gebenüber den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen zweckmässig und im Einklang mit der Praxis bei den Eigenmitteln ausgewiesen werden können, das heisst unter Berücksichtigung der schweizerischen Eigenheiten.
Er könnte vorschlagen, dass die Banken die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen gemäss Swiss GAAP FER (FER 16 in Verbindung mit FER 26) bewerten und diese Bewertung für die Berechnung des regulatorischen Kapitals verwenden können, auch wenn sie die Jahresrechnung nach international anerkannten Standards erstellen (z. B. IFRS).
(Noch nicht behandelt)