UBS PK-Barometer 07/15
Die Schweizer Pensionskassen konnten sich im Juli 2015 mit 1,8% erstmals seit letztem Februar wieder einer respektablen Monatsrendite erfreuen. Die Vorsorgewerke mit einem Vermögen unter CHF 300 Mio. erwirtschafteten gar eine Monatsperformance von fast 2%, so dass sie den schlechten Vormonat mehr als kompensieren konnten.
NZZ: “Der letzte Coup der vier Altmeister”
Die NZZ schreibt über den Ehrgeiz von vier Ständeräten, die Altersvorsorge 2020 bereits in der kommenden Herbstsession ins Parlament zu bringen. Im Artikel heisst es: “Sie sind zwischen 63 und 67 Jahre alt und stehen am Ende ihrer Laufbahn. Alle vier treten auf Ende Legislatur zurück, alle vier haben nur noch eine Parlamentssession vor sich. Doch bei diesem letzten Auftritt wollen sie jetzt noch den ganz grossen Wurf realisieren. Christine Egerszegi (Aargau, fdp.), Verena Diener (Zürich, glp.), Felix Gutzwiller (Zürich, fdp.) und Urs Schwaller (Freiburg, cvp.) sind dabei, die Vorlage zur «Altersvorsorge 2020» zu ihrem Vermächtnis zu machen.
Die vier Sozialpolitiker wollen dieses Generationenprojekt derart clever ausgestalten, dass hinterher niemand mehr daran zu rütteln wagt – weder der Nationalrat noch das Volk in einer Abstimmung. Deshalb setzen die vier alles daran, die Rentenreform noch vor den Wahlen durch den Ständerat zu boxen.
Wie stark er sich einmischte, will keiner der involvierten Personen verraten. «Es hat verschiedene Gespräche gebraucht», sagt Schwaller dazu bloss – und lächelt. Tatsache ist jedenfalls, dass Ende 2014 der damalige Nationalratspräsident Ruedi Lustenberger (cvp.) und der damalige Ständeratspräsident Hannes Germann (svp.) entschieden, die Vorlage zuerst ins Stöckli zu bringen. Das war der erste Coup von Berset und den vier Altmeistern.
Wie die vier Altmeister und ihre Ständeratskollegen diesen Spielraum nutzen, verraten sie noch nicht. Zwar haben sie in der Kommission bereits wichtige Weichen gestellt, dazu aber Geheimhaltung beschlossen. Definitiv verabschieden wollen sie ihre Beschlüsse erst auf den letzten Drücker, wenige Tage vor Egerszegis, Dieners, Gutzwillers und Schwallers letzter Session.
OAK: Ausweis von Negativzinsen
Die OAK nimmt in einer Mitteilung Stellung zum Ausweis von Negativzinsen Stellungen. Sie schreibt: “Zinsen stellen ungeachtet des Vorzeichens einen Bestandteil der Performance dar. Folglich sind Negativzinsen auf Liquiditätsbeständen in der Betriebsrechnung nach Swiss GAAP FER 26 innerhalb des Nettoerfolgs der entsprechenden Position (z.B. „Flüssige Mittel“) auszuweisen. Daraus geht auch hervor, dass Negativzinsen nicht Bestandteil der Vermögensverwaltungskosten sind. Dies gilt unabhängig davon, wie die Negativzinsen in Berichterstattungen wie Vermögensausweis, Kostenreport, Zinsausweis usw. bezeichnet werden (nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise) . Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung hat im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung sicherzustellen, dass der Ausweis von Negativzinsen korrekt erfolgt.”
TA: “Gefährdete Wohltätigkeit der Patrons”
Der Tages-Anzeiger befasst sich mit der Zukunft der Wohlfahrtsfonds. Markus Brotschi schreibt: “In patronalen Wohlfahrtsfonds lagert ein Vermögen: Auf 16 Milliarden Franken beziffert das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Summe, die darin angelegt ist. Dabei handelt es sich um Stiftungen mit sozialem Zweck, die von Unternehmen freiwillig gespeist wurden. Zwar dürfte der genannte Betrag zu hoch sein, weil darin auch das Kapital stillgelegter Pensionskassen oder Rentnerkassen enthalten ist.
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Viele dieser Fonds wurden in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. In jüngerer Zeit kamen kaum mehr neue dazu, im Gegenteil: Zwischen 2000 und 2010 hat sich laut Bundesamt für Statistik die Zahl der Fonds fast halbiert. 2010 gab es noch gut 2600; aktuellere Zahlen sind nicht verfügbar. «Ich habe in den letzten 20 Jahren nur noch Liquidationen von Wohlfahrtsfonds erlebt», sagt Yolanda Müller, Anwältin und Vorstandsmitglied des Verbandes Patronfonds. Ein Grund liege in den gesetzlichen Auflagen, denen die Fonds unterstehen.
Das Parlament will zwar mit einer Gesetzesrevision erreichen, dass die patronalen Fonds administrativ entlastet werden. Allerdings drohe sich die Absicht ins Gegenteil zu verkehren, sagt Yolanda Müller. Verantwortlich seien Anträge des Bundesrates, die der Ständerat in die vom früheren FDP-Präsidenten Fulvio Pelli initiierte Gesetzesrevision einbaute. Unter anderem beharrt der Bundesrat darauf, dass die Wohlfahrtsfonds die gleichen Standards zur Rechnungslegung einhalten müssen wie die obligatorische zweite Säule. Diese Regeln seien unverhältnismässig für die vielen kleinen Wohlfahrtsfonds mit weniger als einer Million Franken Vermögen, sagt Müller. Und die grossen Fonds würden ihre Bilanz ohnehin weiter nach dem Standard für Pensionskassen erstellen.
NZZ: “Negativzinsen als Ertragsquelle”
Die bisher veröffentlichten Semesterergebnisse der Kantonalbanken fallen aus zwei Gründen ins Auge. Zum einen kontrastiert ein in der Regel verhaltenes Volumenwachstum im Hypothekargeschäft mit stark divergierenden Zinsergebnissen – die Veränderungsraten gegenüber dem Vorjahr schwanken grob innerhalb einer Spanne von plus 8% bis minus 8%. Zum andern wird für beide Entwicklungen die Aufhebung des Euro-Mindestkurses und die Einführung von Negativzinsen verantwortlich gemacht – für die einen Institute entpuppte sich der Vorstoss der Schweizerischen Nationalbank (SNB) als Stütze im Zinsgeschäft, für die anderen als Belastung, schreibt Ermes Gallarotti in der NZZ.
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Fest steht auch, dass im Interbankengeschäft aktive Institute mit ausgebauten Handelsaktivitäten Negativzinsen in Erträge ummünzen können. Für Gelder, die sie kurzfristig von anderen Finanzinstituten übernehmen, stellen sie dem Vernehmen nach derzeit 80 bis 100 Basispunkte in Rechnung, Firmenkunden müssen 75 Basispunkte berappen. Nur Privatkunden bleiben verschont, weil keine Bank den Abfluss von Kundengeldern riskieren will. Von dieser Konstellation profitieren vor allem jene Adressen, die sich liquiditätsmässig innerhalb der SNB-Freigrenze bewegen und deshalb selber keine Negativzinsen abführen müssen. Sie können die vollen «Strafgebühren» als Erträge verbuchen.
Avenir Suisse kritisiert selektive Information des BSV
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse nimmt die nach seiner Erfahrung selektive Informationspolitik des BSV aufs Korn. Er schreibt: “Gewisse Informationen werden nie veröffentlicht, während andere einfach verschwinden. Im Februar veröffentlichte das BSV ein Faktenblatt über die Folgen der Altersvorsorge 2020 für die Frauen. Das Dokument enthielt den Hinweis, dass das Pensionsalter der Frauen im Jahr 1948 bei 65 Jahren lag.1957 und 1964 wurde es auf 63 beziehungsweise 62 Jahre gesenkt; zwei Entscheide, die von den Männern getroffen wurden, da Frauen kein Stimmrecht hatten. 2001 und 2005 wurde es dann erneut angehoben. Das Dokument unterstrich, dass die Frauen infolge der massiven Umverteilung in der AHV (Mindestrente für alle, Maximalrente für hohe Löhne, Erziehungsgutschriften) 57% der Renten bezogen, aber nur 33% der Lohnbeiträge einzahlten.
Natürlich stiess ein solches Dokument bei feministischen Bewegungen auf Kritik. Die Stellungnahmen sind im Internet einsehbar. Wer sie aber mit dem Originaldokument vergleichen will, wird enttäuscht. Das Faktenblatt ist von der BSV-Webseite verschwunden. Wem nutzte das Dokument und wer profitiert von seinem Verschwinden? Welches Dossier ausserhalb des Eidgenössischen Departements des Innern könnten diese Informationen ebenfalls betreffen? Die Frage bleibt offen. Gemäss dem Sprecher des BSV soll in Kürze ein «um wichtige Aspekte ergänztes» Dokument publiziert werden. Wir warten mit Spannung auf den Vergleich der beiden Texte.”
Job weg – was passiert mit der Altersvorsorge?
Was passiert mit dem Pensionskassengeld, wenn man seine Stelle verliert? Bei Arbeitslosigkeit und bei Frühpensionierungen gibt es einiges zu beachten.
Pensionskasse im Visier der Justiz
In einer Medienmitteilung erklärte die Personalvorsorgestiftung Bolligenm, Ittigen, Ostermundigen, dass an der Sanierung der PVS?BIO «intensiv gearbeitet» werde. Als wäre es eine Nebensächlichkeit, steht auch noch zu lesen: «Der Stiftungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Abklärungen im Zusammenhang mit der Geschäftsbesorgung zwischen 2006 und 2012 trifft.» Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband Asip sagt laut Bericht der BernerZeitung: «Solche Abklärungen sind nicht häufig.»
Bekannt ist die Anklage gegen den ehemaligen Anlagechef der Pensionskasse der kantonalen Angestellten in Zürich (BVK). Bekannt ist ebenfalls der Prozess gegen die Sammelstiftung First Swiss Pension Fund. Die Verantwortlichen haften für 30 Millionen Franken veruntreuter Gelder, wie das Bundesgericht im Dezember bestätigte.
Gemäss dem Pensionskassen-Spezialisten Werner C. Hug wirft dieser Entscheid neue Fragen auf. Bisher sei man davon ausgegangen, dass der Stiftungsrat solidarisch hafte. Doch gemäss dem Bundesgerichtsentscheid haften neben der Geschäftsleitung und dem Stiftungsrat auch die Revisionsstelle und der Pensionkassenexperte.
«Bei der PVSBIO stellt sich die Frage, ob der Experte, der Stiftungsrat und sogar die Aufsicht mitverantwortlich sind», meint Hug. Aufgrund dieses wegweisenden Bundesgerichtsentscheids reichte der Waadtländer SVP-Nationalrat Guy Parmelin vor zwei Monaten eine Interpellation ein. Er ist der Meinung, dass die Rolle und die Verantwortlichkeit des BVG-Experten im Gesetz unpräzise formuliert seien
Bei der PVSBIO könnte der Pensionskassenexperte der Firma AON Hewitt einige Aspekte vernachlässigt haben. Der Stiftungsaufsicht rapportierte er, die Kasse sei mit den getroffenen Sanierungsmassnahmen auf Kurs. Doch Werner C. Hug erinnert daran, dass der Experte gemäss dem genannten Bundesgerichtsentscheid nicht nur die Passivseite der Bilanz, also die Leistungsversprechen, sondern ebenfalls die Vermögenswerte auf der Aktivseite begutachten müsse. Er müsse überprüfen, ob sich Vermögensanlagen und Leistungsversprechen im Gleichgewicht befänden.
Marco Rupp, Gemeindepräsident von Ittigen und seit April Präsident der PVSBIO, begrüsst das Ansinnen der Staatsanwaltschaft. Es werde damit ein weiterer Beitrag zur vollen Transparenz geschaffen.
UBS Immobilien-Blasenindex nähert sich dem roten Bereich
Der UBS Swiss Real Estate Bubble Index stand im 2. Quartal 2015 bei 1,37 Punkten. Gegenüber dem Vorquartal stieg der Index damit innerhalb der Risikozone um 0,10 Punkte, was der stärkste Indexanstieg seit dem 4. Quartal 2012 ist. Die Hypothekarvolumen der privaten Haushalte legten rund 3,5 Prozent zum Vorjahr zu, während sich die Eigenheimpreise nominal um knapp 2 Prozent verteuerten. Solche Wachstumsraten scheinen im historischen Vergleich zwar eher moderat, sind jedoch angesichts der schrumpfenden Wirtschaftsleistung und der deutlich fallenden Konsumentenpreise vergleichsweise hoch. Gleichzeitig wurde im vergangenen Halbjahr der seit Anfang 2014 anhaltende Trend zu einer Abflachung der Verschuldungs- und Preisdynamik gestoppt.
Der Indexanstieg bestätigt, dass auf dem Eigenheimmarkt noch längstens keine Entwarnung gegeben werden kann. Einerseits ist die Nachfrage nach den eigenen vier Wänden aufgrund der günstigen Hypothekarzinsen weiterhin sehr hoch, andererseits hat die Investitionsnachfrage nach Immobilien auch auf dem Eigenheimmarkt ein hohes Gewicht erhalten. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Preiswachstumsraten bei den Eigenheimen im zweiten Halbjahr 2015 im Einklang mit der konjunkturellen Lage ihren Abwärtstrend wieder aufnehmen.
Der Anstieg des Immobilienblasenindex führt zu Veränderungen auf der Gefahrenkarte. Die Region Luzern zählt aufgrund der Verschärfung der Ungleichgewichte neu zu den Gefahrenregionen. Luzern verzeichnet neben der Region Innerschwyz aktuell die stärksten Preiswachstumsraten aller Gefahrenregionen. Appenzell Innerrhoden – wo die Preise in den letzten zehn Jahren um fast 70 Prozent stiegen – gehört neu zu den Monitoringregionen.
BSV-Mitteilungen Nr. 139: Übersicht über die Rechtsprechung
Ausgabe Nr. 139 der Mitteilungen über die berufliche Vorsorge des BSV ist mit 77 Seiten aussergewöhnlich umfangreich ausgefallen. Grund dafür ist der ausführliche “Exkurs” mit einer synoptischen Tabelle des Rechts der beruflichen Vorsorge und einer Übersicht über die Rechtsprechung mit kurz zusammengefassten Urteilen inkl. Internetlinks in der elektronischen Fassung. Man ahnt die Riesenarbeit dahinter und hofft, dass sie die angemessene Anerkennung finde.
Economist: “Fatal Distraction”
They are sometimes portrayed as invincible, with enough cunning to outfox financial markets and enough clout to outgun governments. But hedge funds have been bested by an unassuming rival: exchange-traded funds (ETFs). These claim no special expertise, just the ability to make average returns at minimal cost. In 1999 ETFs controlled a mere tenth of the assets of hedge funds; today they have more money under management. The rise of ETFs is welcome, but hedge funds, which frequently charge both a 2% annual fee and 20% of performance, are still raking in money. For the pension schemes that are the hedgies’ latest target, handing over cash makes no sense.
Abendrot stellt Baugesuch für Binzareal
Die Stiftung Abendrot hat für das Binzareal ein Baugesuch eingereicht. Zwei Wochen nach der Wiederbesetzung des Areals hat das städtische Amtsblatt dieses jetzt öffentlich gemacht. Die Pensionskasse Stiftung Abendrot will auf der jahrelang besetzten Brache 360 Studios für Angestellte des Universitätsspitals und Studenten bauen.
Am vorletzten Wochenende hatten ehemaligen Bewohner und Unterstützer des Binzareals die Brache erneut besetzt und ein dreitägiges Fest gefeiert. Nachdem ein riesiges Polizeiaufgebot das Fest zunächst verhindern wollte, gab der Interims-Chef des Polizeidepartements das Areal am Freitagabend frei.
Die Pensionskasse Stiftung Abendrot übernimmt das Areal vom Kanton im Baurecht. Dieses gilt, sobald das Baurecht im Grundbuch eingetragen ist. Ab dann müsste die Stiftung Abendrot gegen allfällige Besetzer vorgehen. Der Kanton als Eigentümer hatte sofort nach der Wiederbesetzung am 17. Juli die Räumung des Geländes verlangt. Um Gewaltexzesse zwischen den Besetzern und der Polizei zu verhindern, hatte Leutenegger darauf verzichtet.
Ob die Stiftung Abendrot das Baugesuch jetzt eingereicht hat, um einer erneuten Besetzung zuvorzukommen, war von dieser nicht zu erfahren. Nach dem Abschluss der Altlastensanierung Ende 2014 lässt der Kanton im Abstand von 3 bis 4 Monaten Grundwasserproben entnehmen. Damit soll überprüft werden, ob Giftrückstände in das Grundwasser gelangen, schreibt der Tages-Anzeiger.
OAK: Revidierte Weisung zu den Revisionsstellen
Wie die OAK mitteilt, wurde die Weisung „W-04/2013 Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstelle“ vom 28.10.2013 angepasst.
Die Anpassung beinhaltet eine Konkretisierung der Aufgaben der obersten Organe von Freizügigkeits- und Säule 3a Stiftungen und soll dadurch Klarheit in Bezug auf die Prüfung und Berichterstattung durch die Revisionsstellen schaffen. Das neue Berichtsmuster von EXPERTsuisse (vormals Treuhand-Kammer) ist ab dem Berichtsjahr 2015 verbindlich anzuwenden.
Des Weiteren sind laut OAK in der Berichterstattung der Revisionsstellen ab dem Berichtsjahr 2015 zwingend Angaben zur Person, welche die Revision geleitet hat, und zu deren fachlicher Befähigung, zu machen. EXPERTsuisse hat die Berichtsmuster für alle Vorsorgeeinrichtungen und übrigen Einrichtungen, die der beruflichen Vorsorge dienen, entsprechend ergänzt.
Weisung OAK zu Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstellen
CS PK-Index im 1. Semester 2015
Der Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index, der zu Beginn des Jahres 2000 mit 100 Punkten lanciert wurde, nahm im 2. Quartal 2015 um –2,55 Punkte resp. –1,65 % ab und liegt per 30. Juni 2015 bei 151,98 Punkten. Nachdem der Index sich im April mit 0,12 % und im Mai mit –0,13 % mehr oder weniger seitwärts bewegt hat, wurde im Juni mit einer Performance von –1,64 % der Zuwachs des ersten Quartals 2015 zunichte gemacht, und es resultiert für das erste Halbjahr 2015 eine leicht negative Rendite von –0,16 %.
Alle Anlageklassen, mit Ausnahme der Liquidität, haben zum negativen Resultat im 2. Quartal 2015 beigetragen. Der grösste Anteil am Rückgang ist mit –0,56 % der Anlageklasse Aktien Ausland zuzuordnen, während Aktien Schweiz (–0,33 %), Obligationen Fremdwährungen (–0,32 %) und Schweizer-Franken-Obligationen (–0,30 %) das Ergebnis ungefähr im gleichen Mass beeinflusst haben. In geringerem Umfang haben sich auch die Immobilien (–0,23 %) und die alternativen Anlagen (–0,06 %) negativ auf das Ergebnis ausgewirkt. Der positive Renditebeitrag der Liquidität (0,18 %) ist wie schon im Vorquartal vor allem auf Gewinne aus den laufenden Absicherungsprogrammen zurückzuführen.
US: Pension Funds Burn Cities as $1 Trillion Shortfall Set to Grow
Moody’s, which in 2013 began using a lower rate than governments do to calculate future liabilities, has estimated that the 25 largest U.S. public pensions alone have $2 trillion less than they need. Cincinnati and Minneapolis are among cities Moody’s has since downgraded.
The credit-rating company said in a report that the shortfall in Dallas’s police and firefighters’ pension system will more than triple to $4.7 billion because of the accounting-rule shift.
“You’ll probably start to see a lot more negative outlooks,” said David Ashley, who helps oversee $10 billion of munis at Thornburg Investment Management in Santa Fe, New Mexico. “That’s on the horizon.”
The new reporting requirements are taking full effect just as stock and bond markets sputter as the Federal Reserve prepares to raise interest rates for the first time in nine years.
The California Public Employees’ Retirement System, the largest U.S. pension, this week said it earned just 2.4 percent last fiscal year, one-third of the annual return it projects. The California State Teachers’ Retirement System, the second-biggest fund, gained 4.5 percent, compared with its 7.5 percent goal.


