PK-Netz: “Massive Senkungen der 2. Säule”
Das PK-Netz (Arbeitnehmerorganisationen) hat einen Newsletter zu den SGK-Beschlüssen versandt. Darin heisst es:
Die Senkung des Mindestumwand-lungssatzes auf 6 % ist drastisch und mit erheblichen Einbussen künftiger Renten verbunden. Das PK-Netz hat stets signalisiert, dass für eine Kompro-misslösung die Senkung des Mindest-umwandlungssatzes kein Tabu ist. Die Senkung um 0.8 % auf 6 % ist aller-dings zu hoch.
Im Bericht „Zukunft 2. Säule“ ging das Bundesamt für Versicherungen (BSV) noch von einem künftigen Umwandlungssatz von 6.4 % aus. Warum sich die Pensions-kassen- und Versicherungsbranche auf der ganzen Linie durchgesetzt hat, ist rätselhaft. Die erkämpften Privilegien durch geschicktes Lobbying der Überschuss-beteiligung in der Privatassekuranz bleiben im Paket unangetastet. Verlierer bleiben die versicherten Arbeitnehmer/-innen, die mit ihren Prämien die überhöhten Gewinne der Versicherer finanzieren. Die Erhöhung der von der ständerätlichen Kommission vorgeschlagenen Mindestquote bleibt deshalb eine zentrale Forderung.
Der Erfolg des Referendums gegen die Senkung des Mindestumwandlungssatzes aus dem Jahr 2010 ist für die Versicherten nach wie vor als grosser Sieg zu deuten. Mit diesem Ergebnis im Rücken konnten die Interessen der Arbeitnehmer/-innen besser vertreten werden und in die Paketlösung einfliessen. Es konnte somit eine voreilige und einseitige Lösung verhindert werden.
Dass der dicke Rotstift hauptsächlich die Pensionskassen trifft, ist nicht verwunderlich. Zum einen zahlen sie die Zeche der verfehlten Währungspolitik der Schweizerischen Nationalbank, zum anderen scheint die anhaltende Schwarz-malerei im BVG Früchte zu tragen. Dadurch hat sich das Bild verbreitet, dass alle Pensionskassen am Rande eines Abgrundes stehen.
Dieses Bild entspricht nicht der Realität. Die ständerätliche Kommission hat jedoch erkannt, dass nur eine Kompromisslösung vor dem Volk eine Chance hat. Noch ist offen, ob die „Zückerchen“ der AHV den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern reichen, die massiven Rentensenkungen in der 2. Säule zu akzeptieren.
TA: “Die Linke ins Boot geholt”
Im Tages-Anzeiger kommentiert Markus Brotschi die GSK-Entscheide zur AV2020:
Der bürgerlichen Rechten und der Wirtschaft wird es schwerfallen, an der Urne gegen diese Reform anzutreten, die sonst ihre Hauptforderungen erfüllt: Rentenalter 65 für Frauen und eine massive Senkung des BVG-Umwandlungssatzes. Mit einem Nein würden die Wirtschaft und ihre parlamentarischen Vertreter zudem nichts gewinnen. Aber es ginge viel Zeit verloren, um rechtzeitig Milliardendefizite in der AHV und eine gravierende Schieflage der zweiten Säule abzuwenden. Falls das Parlament also den AHV-Zustupf als Zugeständnis an die Linke in der Vorlage belässt, werden die Wirtschaft sowie FDP und SVP diese Kröte schlucken müssen. (…)
Klar ist aber auch, dass die Reform nicht für die Ewigkeit ist. In zehn Jahren wird die nächste Etappe fällig, um die Renten der Babyboomer-Generation zu finanzieren. Spätestens auf 2030 wird die Politik wohl nicht um eine generelle Rentenaltererhöhung herumkommen. Wenn aber – wie vom Arbeitgeberverband gefordert – bereits die aktuelle Reform eine schrittweise Rentenaltererhöhung bis 67 ermöglichen würde, wäre das Nein an der Urne vorprogrammiert.
NZZ: “Rentenreform in Schieflage”
Die NZZ, die vor Wochenfrist noch Hoffnungen auf eine tragfähige Reform der Sozialwerke gemacht hatte, ja sogar ein “Meisterstück” erwartete, hat für das jetzt bekannt gewordene Resultate klare und sehr kritische Worte gefunden. Michael Schönenberger schreibt:
Es werden erste und zweite Säule nun doch miteinander vermischt – obschon immer betont wurde, dies sei tabu. Eine Erhöhung mit der Giesskanne ist zudem unsinnig. Profitieren würden alle, auch jene, die von einer Senkung des Umwandlungssatzes nicht betroffen sind. Auch die Erhöhung des Plafonds für Ehepaare ist fragwürdig, fahren Ehepaare im Sozialversicherungssystem doch erwiesenermassen nicht schlechter.
Unter dem Baum liegen also zwei Geschenke, eines für die CVP, deren Heiratsstrafe-Initiative im Gegenwind steht, und eines für die Linke. Doch eine Gegenleistung von SP und Gewerkschaften gibt es nicht. Die Linke mag sich vielleicht noch bewegen – die Hoffnung stirbt zuletzt –, aber gezimmert wurde da ein fauler Kompromiss. Und ein teurer dazu: 1,4 Milliarden Franken kostet der herbeigezauberte Leistungsausbau pro Jahr, ab 2030 aufgrund der Demografie noch mehr. Wichtig zu wissen: Diese geplanten Mehrausgaben übersteigen den Betrag, der mit der Erhöhung des Frauenrentenalters weniger ausgegeben würde.
Statt einer Stabilisierung der Altersvorsorge und nachhaltigen, auch über 2030 hinaus wirksamen Massnahmen werden nun also Geschenke verteilt – finanziert mit Lohnprozenten. Eine solche Politik hat den Kompass verloren und kann nicht goutiert werden. Sie untergräbt die sozialstaatliche Solidarität zwischen den Generationen.
FDP: “SP und CVP mogeln ihre Volksinitiativen in die AHV-Reform”
Die FDP schreibt zu den SGK-Entscheiden zur Altersvorsorge 2020:
Die Reform der Altersvorsorge des Bundesrates war überladen und viel zu teuer. FDP.Die Liberalen hat sich in der Sozialkommission konstruktiv und ohne Scheuklappen für eine mehrheitsfähige, und referendumstaugliche Reform eingesetzt, indem eine entschlackte Reformvorlage vorgeschlagen wurde, welche AHV und BVG bis 2030 stabilisiert hätten. Die Sozialkommission ist den meisten dieser Forderungen gefolgt. Ausgehend von dieser im Volk mehrheitsfähigen und deutlich billigeren Reformvariante haben aber SP und CVP am Schluss der Behandlung die Kosten wieder etwa auf das Niveau der Bundesratsvorlage erhöht, indem sie fragwürdige politische Gegengeschäfte eingegangen sind: Kurzerhand haben diese Parteien die gegenseitigen Anliegen ihrer jeweiligen Volksinitiativen in die Reform gepackt. Die CVP unterstützt damit neu eine „mini-AHVplus" und die SP setzt sich neu für die Initiative gegen die Heiratsstrafe ein, die sie stets abgelehnt hatte.Die vorgeschlagene Erhöhung der AHV-Leistungen steht dabei im völligen Widerspruch zur demographischen Herausforderung. Die dafür nötige Erhöhung der Lohnabzüge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der AHV wäre im aktuellen wirtschaftlichen Kontext schädlich. Das Ziel der Reform muss es sein, die Leistungen ohne Abbau zu sichern.
SVP: “Unverantwortlicher Ausbau”
Die SVP kritisiert die Entscheide der SGK betr. AV2020 in ihrer Medienmitteilung:
Die Mehrheit der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit will den Sozialstaat im Bereich der Altersvorsorge in unverantwortlicher Weise weiter ausbauen und diesen Ausbau über massive Steuererhöhungen finanzieren. Statt die strukturellen Probleme der AHV nun Schritt für Schritt anzugehen und die AHV langfristig zu sichern, sollen den Bürgern schon wieder ein weiteres Mehrwertsteuerprozent sowie 0,3 Lohnprozente abgeknüpft werden. Ein Ausbau des Sozialstaates destabilisiert die Altersvorsorge zusätzlich und jedem Einzelnen bleibt tagtäglich weniger Geld in der Tasche. Die SVP lehnt einen nicht finanzierbaren Ausbau der Leistungen ab und setzt sich für eine Sicherung der AHV ein ohne Steuererhöhungen. Bevor über Mehreinnahmen diskutiert werden kann, sind endlich strukturelle Massnahmen umzusetzen.
Die SVP fordert, dass nun die strukturellen Kernpunkte der Reform rasch und schlank umgesetzt werden, damit das heutige Leistungsniveau der AHV gesichert bleibt. So soll das Rentenalter für Frauen und Männer bei 65 Jahren liegen. Der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge ist auf ein realistisches Niveau festzusetzen und die verantwortungslose und im System nicht vorgesehene Umverteilung zulasten der Beitragszahler zu beenden. Das bereits erhobene Mehrwertsteuerprozent soll endlich vollumfänglich der AHV zu Gute kommen und nicht in der Bundeskasse versickern. Zudem ist endlich der ruinöse Anstieg von künftigen Rentenansprüchen als Folge der ungesteuerten Masseneinwanderung zu stoppen. Steuererhöhungen und ein weiterer Ausbau der Sozialleistungen kommen für die SVP aber nicht in Frage, bevor die Politik nicht den Tatbeweis erbringt, endlich strukturelle Massnahmen zu ergreifen, welche die AHV langfristig sichern.
SGB: “Trotz positiver Weichenstellung bleiben grosse Rückschritte”
Der Gewerkschaftsbund schreibt zu den SGK-S-Vorschlägen zur Altersvorsorge 2020:
Frauenrentenalter rasch auf 65 erhöhen und den Umwandlungssatz in der zweiten Säule drastisch senken. Beides sind Rückschritte, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ablehnt. Denn die Senkung des Umwandlungssatzes kommt der grössten Rentensenkung aller Zeiten gleich. Und die Frauen werden bereits bei den Löhnen benachteiligt und erhalten deshalb oft magere Pensionskassen-Renten. Diese Nachteile dürfen nicht mit dem höheren Frauenrentenalter verschärft werden, umso mehr als ältere Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht gefragt sind. (…)
Positiv ist zudem das vorgeschlagene Finanzierungsmodell. Die leichte Anhebung der AHV-Lohnprozente ist verkraftbar: Denn die AHV-Lohnprozente sind seit 1975 nie erhöht worden (stabil bei 8.4 Prozent – je 4.2% für Arbeitnehmer und -geber). Die durchschnittlichen Lohnprozente für die zweite Säule aber sind auf mittlerweile 18 Prozent angestiegen und sollten gemäss den Plänen des Bundesrats weiter steigen. Es ist sinnvoller, die Lohnprozente für die AHV anzuheben. Denn für Leute mit tieferen und mittleren Einkommen bedeuten höhere AHV-Renten bessere Leistungen zu vergleichsweise tiefen Kosten. Vor allem profitieren die Versicherten sofort und nicht erst in Jahren von den besseren Leistungen.
Arbeitgeber: “Leistungsausbau gefährdet sichere Altersvorsorge”
Der Arbeitgeberverband hält zu den Entscheiden der SGK betr. Altersvorsorge 2020 fest:
Während die Lösung der Wirtschaft auf den gesicherten Erhalt des gegenwärtigen Leistungsniveaus ausgerichtet ist, nimmt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) mit ihrer Vorlage massive Mehrkosten für einen Ausbau von Leistungen in Kauf. Die Kommission akzeptiert dabei nicht nur eine Finanzierung über zusätzliche Lohnprozente. Mit einer aufgebesserten AHV für Neurentner, welche die Leistungseinbussen in der Zweiten Säule (Senkung des Umwandlungssatzes) sogar überkompensiert, schreckt sie darüber hinaus nicht vor einer unbotmässigen Vermischung der Ersten und Zweiten Säule zurück.
Die Spitzen der Wirtschaft appellieren an die Politik, die Realitäten der demografischen Entwicklung, welche die Altersvorsorge langfristig aus den Angeln zu heben drohen, in diesem Generationenprojekt angemessen zu berücksichtigen.
Ein Dorn im Auge sind den Arbeitgebern zudem sämtliche Massnahmen der SGK-S, die der Wirtschaft unmittelbar neue Kosten aufbürden. So wird die Tatsache ignoriert, dass die hohe Verlässlichkeit der Schweizer Sozialwerke zu einem Grossteil dem anhaltenden Wachstum der letzten Jahrzehnte zu verdanken ist. Dass zusätzliche Lohnbeiträge von 0,3 Prozent herangezogen werden sollen, um eine Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken zu finanzieren, schwächt nicht nur das Hochlohnland Schweiz dauerhaft. In einer wegen des Frankenschocks ohnehin angespannten Wirtschaftslage sendet eine solche Massnahme auch die falschen Signale an die Unternehmerschaft, die um den Erhalt von sicheren Arbeitsplätzen kämpft.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse anerkennen den Willen der SGK-S, das überladene bundesrätliche Generationenprojekt zu verbessern. Die Spitzenverbände der Wirtschaft bieten weiterhin Hand für eine erfolgreiche Reform, mit der das jetzige Niveau der Schweizer Altersvorsorge durch systemkonforme Massnahmen gesichert wird. Sie setzen dabei auf pragmatische und zugleich transparente Reformpakete, die das Fuder nicht überladen. Die Pakete schützen vor Steuererhöhungen auf Vorrat und kommen ohne voreilige Erhöhung des Rentenalters aus.
SP: AV2020 “auf gutem Wege”
Die SP schreibt in einer Mitteilung zu den Entscheiden der SGK-S zur Altersvorsorge 2020:
Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) hat das Generationenprojekt Altersreform 2020 dem Ziel ein beachtliches Stück näher gebracht. Zwar gibt es noch einiges zu verbessern, notabene die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent und die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, aber mit der AHV-Erhöhung um 70 Franken pro Person überwiegt das Positive.
Hervorzuheben gilt, dass mit der linearen Rentenerhöhung von 70 Franken vor allem AHV-Rentneri nnen und AHV-Rentner profitieren, die während ihrer Berufslaufbahn tiefe Löhne hatten. So steigt die Mindestrente für Einzelpersonen und Ehepaare um 6 Prozent. Die AHV kommt ihrem verfassungsmässigen Ziel, den «Existenzbedarf angemessen zu decken» und ein Alter in Würde zu garantieren, somit wieder näher.
Betreffend Finanzierung hat die SGK-S Wert auf Opfersymmetrie gelegt. So tragen einerseits die Konsumentinnen und Konsumenten via Mehrwertsteuer zu einer soliden AHV-Finanzierung bei. Andererseits leisten auch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen moderaten Beitrag mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um jeweils 0,15 Prozent.
«Die Altersreform 2020 ist auf gutem Weg», so das Zwischenfazit von SP-Ständerätin Pascale Bruderer Wyss. «Wir unterstützen eine Reform, die das Rentenniveau sichert und eine AHV-Stärkung vorsieht». Für das Gelingen der Reform wird entscheidend sein, dass auch in den weiteren Beratungen die staatspolitische Verantwortung über die (partei-)politische Profilierung gesetzt wird.
SGK-S: Entscheide zur AV2020
Die Sozialkommission des Ständerates hat folgende Entscheide zur Altersvorsorge 2020 in einer Mitteilung bekannt gegeben:
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat die Reform der Altersvorsorge (14.088 s) mit 9 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen. Die AHV ist damit bis 2030 gesichert. Die Vorschläge des Bundesrates zur Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes im BVG hat sie etwas umgebaut. Das heutige Rentenniveau soll erhalten bleiben.
Am 26. März 2015 beschloss die SGK-SR ohne Gegenstimme Eintreten auf die Reform „Altersvorsorge 2020“ (14.088 s). Nach rund 45 Stunden Beratungszeit stimmte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates nun der umfangreichen Reform „Altersvorsorge 2020“ in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Die Reform umfasst 15 Gesetze und eine Verfassungsbestimmung und ist insbesondere die Antwort auf die kommenden demografischen Herausforderungen. In wichtigen Punkten weicht die Kommission mit ihren Anträgen von den Vorschlägen des Bundesrates ab. Dies betrifft insbesondere die Ausgleichsmassnahmen zur Senkung des Umwandlungssatzes im BVG. Sowohl mit der Variante des Bundesrates wie auch der Variante der SGK-SR werden die Sozialwerke bis ins Jahr 2030 finanziell gesichert und das bisherige Rentenniveau kann gehalten werden.
Rentenalter
Mit 11 zu 2 Stimmen stimmte die Kommission der Erhöhung des Referenzalters der Frauen auf 65 Jahre zu und verkürzte den vom Bundesrat vorgesehenen Anpassungsrhythmus von sechs auf vier Jahre (mit 9:4 Stimmen). Mit einer Flexibilisierung soll die Rente zwischen dem 62. und 70. Altersjahr bezogen werden können.Hinterlassenenrente
Mit 8 zu 5 Stimmen lehnte die Kommission den vom Bundesrat vorgeschlagenen Um- und Abbau der Witwen- und Waisenrenten ab, die Einsparungen von 340 Mio. Franken gebracht hätte.Umwandlungssatz
Der für die Berechnung der jährlichen BVG-Rente massgebliche Umwandlungssatz soll – wie vom Bundesrat vorgeschlagen – innerhalb von vier Jahren von heute 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden (8:2 Stimmen).Ausgleichsmassnahmen zur Senkung des Umwandlungssatzes
Um das bisherige Rentenniveau trotz der Senkung des Umwandlungssatzes zu erhalten, hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen innerhalb der beruflichen Vorsorge vorgesehen (Streichung des Koordinationsabzuges, Anpassung der Altersgutschriften, Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds für die Übergangsgeneration).
Die SGK-SR will das bisherige Rentenniveau ebenfalls über einen Ausgleich in der zweiten Säule erhalten, beantragt jedoch, dass ein Teil der Ausgleichsmassnahmen über die AHV erfolgt (Grundsatzentscheid 9:0 bei 3 Enthaltungen). Statt den Koordinationsabzug ganz zu streichen, will sie nur eine leichte Senkung. Jugendliche sollen bereits ab dem 21. Altersjahr dem Obligatorium unterstellt werden und die Altersgutschriften gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates höher angesetzt und anders gestaffelt werden. Die Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds werden 15 Jahre lang ausgerichtet (Bundesrat: 25).
Zusätzlich will die SGK als Ausgleich der Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre und der Absenkung des Umwandlungssatzes auf 6% eine Verbesserung der Rentensituation für die von der Rentenreform Betroffenen über die AHV erreichen. So sollen alle Neurenten um 70 Franken und der Plafonds für die so genannte Ehepaarrente von 150 auf 155 Prozent erhöht werden (9:4 Stimmen).Finanzierung
Für die Finanzierung der Demografie schlägt der Bundesrat 1,5 Mehrwertsteuerprozente vor. Die Kommission beschränkt sich auf 1 Prozent, das gestaffelt eingeführt werden soll: 2018 0,3%, um 0,3% sobald das Referenzalter 65 vereinheitlicht ist und um 0,4% auf den 1.1.2025 (9:3 bei 1 Enthaltung).
Die Ausgleichsmassnahmen über die AHV sollen auch innerhalb der AHV finanziert werden, dies mit 0,3 Lohnprozenten (je hälftig Arbeitgeber/Arbeitnehmende).
Angesichts der Bedeutung der sozialen Sicherheit für die Schweiz soll auch der Bund etwas stärker zur Kasse gebeten werden: wie vom Bundesrat vorgeschlagen sollen sowohl das alte wie das neue MWST-Prozent für die Demografie vollumfänglich dem AHV-Fonds gut geschrieben werden. Der Vorschlag des Bundesrates, zur Kompensation den Bundesanteil an den jährlichen AHV-Ausgaben von 19,55 auf 18 Prozent senken, hat die Kommission aber einstimmig abgelehnt.Weitere Punkte
Der bundesrätliche Vorschlag, den Vorbezug der AHV-Rente für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen finanziell abzufedern, soll aus der Vorlage gestrichen werden (7 zu 5 Stimmen.)
Gleiches gilt für den Antrag des Bundesrates, die AHV-Beiträge von Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmenden zu vereinheitlichen sowie die sinkende Beitragsskala abzuschaffen, was die Selbstständigerwerbenden insgesamt mit 330 Mio. Franken zusätzlich belastet hätte.
Älteren Arbeitnehmenden, die ihre Stelle verlieren, soll ermöglicht werden, bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung zu bleiben und damit später eine Rente zu beziehen (Einstimmigkeit).
Zu den verschiedenen Mehrheitsanträgen der Kommission sind insgesamt 13 Minderheitsanträge eingereicht worden.Die Kommission tagte am 12./13./14. August 2015 in Bern unter dem Vorsitz von Liliane Maury Pasquier (SP, GE) und in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.
Les caisses de pension doivent générer un rendement supplémentaire sans prise de risque
Les caisses de pension sont sous pression. Les tendances démographiques leur mènent la vie dure et l’environnement macroéconomique fait baisser les prévisions de rendement ainsi que le taux de couverture. Les rendements obligataires déjà très bas ont encore diminué au cours des premiers mois de cette année et les bilans des caisses de pension se sont dégradés.
Besteuerung von Schweizer PK-Leistungen in Deutschland
Der Deutsche Bundesfinanzhof hat im Juli Entscheide zur Besteuerung von Kapitalleistungen aus Schweizer Pensionskassen gefällt. Das Urteil bezieht sich allein auf privatrechtliche Kassen und ist inbesondere für Grenzgänger von Interesse, aber auch für Schweizer, die in Deutschland wohnen. Susanne Heitzler (keaplan), die sich seit Jahren mit dem Thema beschäftigt, hat uns dazu folgende Erläuterungen zukommen lassen:
Das Entscheidende an den Urteilen, um die gegen die Steuerverwaltung seit rd. 10 Jahren von mir und anderen gekämpft wurde, ist die Anerkennung, dass nicht die Schweizer 2. Säule mit der AHV zusammengezogen (und in Deutschland erhöht besteuert) werden kann. Bezüge aus dem Obligatorium sind bezgl. Rente gleich wie die AHV-Rente zu besteuern (70 % – Anteil 2015), Kapitalauszahlungen aus dem Obligatorium sind mit einem Anteil (70 % – 2015) steuerpflichtig.
Der Teil der Rente, der auf dem Überobligatorium basiert, ist altersabhängig (22 % – Anteil bei Alter 60 / Beginn der Rente) steuerpflichtig, eine Kapitalauszahlung ist mit dem Zinsanteil steuerpflichtig oder steuerfrei unter bestimmten Bedingungen.
Bisher hat die Steuerverwaltung entgegen Gesetz und vorgängiger Rechtsprechung alles ! erhöht als Einkommen aus der "obligatorischen Pensionskasse" besteuert (ggf. mit einem kleinen Rabatt über die "irrsinnige" Öffnungsklauselberechnung). In einem der entschiedenen Fälle sollte der Grenzgänger erst 48.000 Euro Steuer auf die PK-Auszahlung von ca. 240.000 Euro in 2006 leisten, dann mit "Rabatt" 34.000 Euro, jetzt lt. BFH 0 Euro. Dies ist jedoch ein Sonderfall. Ab 2007 (Gesetzesänderung) bis jetzt hätte er definitiv überschlägig gerechnet ca. 16.000 – 18.000 Euro lt. BFH zu zahlen gehabt.
Beispiel zur Aufteilung:
lt. PK-Ausweis beträgt das BVG-Altersguthaben / Obligatorium z.B. 200.000 CHF;
aus einer überobligatorischen Zusatzvorsorge in der PK (auch separate "3a") 300.000 CHF;
Bei einem Bezug (Pensionierung oder WEF oder sonstiger Fall nach BVG)
würde 40 % als Obligatorium besteuert und 60 % als Überobligatorium (Aufteilung nach dem vorh. Kapital zum Bezugszeitpunkt).
Probleme:
1. Die Pensionskassen und Freizügigkeitsstiftungen bzw. Banken beraten bisher nur dahingehend, inwieweit ein Bezug nach Schweizer Recht zulässig ist und behalten die Quellensteuer ein. Der Schweizer Staat hat jedoch nichts davon, weil bei Besteuerung in Deutschland eine Erstattung erfolgt.
2. Die Betroffenen wurden bezüglich "steuerfreier" Portabilität nach Deutschland falsch beraten. Indem nur eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalübertrag des gesamten PK-/FZ-Kapitals nach "Rürup" als zulässig zur Vermeidung der Sofortversteuerung verkauft wurde, gingen alle Vorteile der 2. Säule verloren und die spätere Rente muss in Deutschland voll versteuert werden.
3. Mit "keaplan" soll eine wie ich immer sage "recht- und zweckmäßige" Anschlusslösung realisiert werden.
Keaplan / sis-verlag / haufe
FRP4 Richtung 2,75 Prozent und tiefer
In AWP Soziale Sicherheit 15-14 behandelt Stephan Skaanes (PPCmetrics) die absehbare Senkung des technischen Zinses gemäss Fachrichtlinie 4 der Kammer der PK-Experten per 30. September,
Mit 84 Prozent Wahrscheinlichkeit.beträgt der technische Zinssatz ab 30.9.2015 gemäss FRP4-Formel 2,75%. Dies bedeutet eine Senkung um -0,25% im Vergleich zum aktuell gültigen Wert von 3%.
Mit der Fachrichtlinie 4 (FRP 4) legt die Kammer der PK Experten jeweils die Empfehlung für den technischen Referenzzinssatz für die kommenden Jahresabschlüsse fest. Die Berechnung des Referenzzinssatzes basiert dabei zu 2/3 auf der durchschnittlichen Performance des «Pictet BVG-25 plus»-Indexes der letzten 20 Jahre und zu 1/3 auf dem aktuellen Niveau der zehnjährigen Zinssätze von Bundesobligationen. Der Wert wird jeweils per 30. September eines Jahres für das folgende Jahr festgelegt.
In den kommenden Jahren werden die hohen Renditen des Pictet Indexes der Jahre 1995-97 aus der Durchschnittsbildung herausfallen. Bereits im Jahr 2016 wird deshalb der Referenzzinssatz mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auf 2,5% und danach auf 2% fallen.
Urteile im First Swiss-Fall
Zentral+ berichtet über den Abschluss des First Swiss-Gerichtsfall. Auf der Website heisst es: “Mit dem Urteil des Obergerichts wird ein Fall abgeschlossen, der die Zuger Justiz seit neun Jahren auf Trab gehalten hatte. Die BVG-Sammelstiftung First Swiss Pension Fund mit Sitz in Hünenberg verwaltete Gelder von 90 Unternehmen und 744 Versicherten aus der ganzen Schweiz. Darunter viele kleine und mittlere Unternehmen aus dem Baugewerbe. Deren Versicherte vertrauten darauf, dass ihre Gelder sicher angelegt waren. Bis auf vier Millionen Franken ist das gesamte Geld weg, die Pensionskasse in Liquidation.
Die Stiftungsräte veruntreuten rund 29 Millionen Franken, so der Vorwurf. Sie vertrauten Gelder einem inzwischen verstorbenen Schweizer Finanzjongleur an, der keine Ahnung von Vermögensverwaltung hatte, beteiligten sich an Immobilien, vergaben Darlehen und finanzierten sich einen luxuriösen Lebensstil. Fünf Personen wurden vom Strafgericht 2013 dafür verurteilt.
Drei der Verurteilten legten Berufung ein. Die Verhandlung vor Obergericht fand im November 2014 statt (zentral+ berichtete). Die Stiftungsräte bestreiten vor allem, dass sie als «berufsmässige Vermögensverwalter» qualifiziert werden. Für diese gelten höhere Strafen. Mitglieder einer BVG-Sammelstiftung seien nicht von vorneherein als Profis zu betrachten, wie es das Strafgericht Zug tut. Diese Auffassung widerspreche der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, argumentieren die Verteidiger der Abzocker. Pensionskassen-Stiftungsräte seien Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter und hätten meistens bloss «Grundkenntnisse» von Vermögensverwaltung.
Nun liegt das schriftliche Urteil vor. Das Obergericht schliesst sich darin der Ansicht des Strafgerichts zu den berufsmässigen Vermögensverwaltern an. Es bestätigt zum einen die Strafe für den ehemaligen Stiftungsratspräsidenten und Geschäftsführer: Dieser muss vier Jahre und vier Monate hinter Gitter wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung. Man konnte ihm nachweisen, 780’000 Franken für sich privat verwendet zu haben. Der Mann hatte vor Obergericht eingeräumt, seine Verantwortung zu wenig wahrgenommen zu haben, leugnete aber eine persönliche Bereicherungsabsicht.
Ein zweiter Stiftungsrat war vom Strafgericht zu einer Strafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Dem Mann wird von der Staatanwaltschaft vorgeworfen, sich mit 2,1 Millionen bereichert zu haben. Das Obergericht kam zum Schluss, dass der Betrag um 410’000 auf 1,7 Millionen Franken zu reduzieren sei. Deswegen, und weil der Mann vor dem Obergericht seine Schuld eingestand und sich reuig zeigte, reduzierte das Gericht die Strafe auf vier Jahre und vier Monate.
Der dritte Angeklagte, ein Basler Geschäftsmann, war von der Vorinstanz wegen Gehilfenschaft zu einer bedingten Strafe von 20 Monaten und einer Busse von 3000 Franken verurteilt worden. Wegen eines Freispruchs in einem Fall, wurde seine Strafe vom Obergericht um zwei Monate auf 18 Monate reduziert und es wird auf die Busse verzichtet. Die Probezeit für die Haftstrafe beträgt zwei Jahre. (…)
Das Urteil des Zuger Obergerichts ist nicht rechtskräftig und kann bis ans Bundesgericht weiter gezogen werden. «Das ist nicht auszuschliessen angesichts der Komplexität des Falls», sagt Oberrichter Paul Kuhn auf Anfrage. Kenntnis hat er noch nicht.”
Alle Jahre wieder: BVG-Mindestzins
In der NZZ beschäftigt sich Werner Enz mit der Frage nach dem Mindestzins 2016. Enz hält trocken fest: “Wer zurzeit 10’000 Fr. in eine eidgenössische Anleihe investiert, erhält in zehn Jahren – Depotgebühren und Weiteres ausgeblendet – nach Massgabe der geltenden Marktzinsen 9800 Fr. zurück. Weiter ist der SMI seit Jahresanfang um 4% gestiegen, was ein vernachlässigbar dünnes Polster darstellt, um einen effektiv verdienten Zins dereinst gutschreiben zu können. Gewiss sind mit Immobilien, Hypotheken, Unternehmensanleihen und alternativen Anlagen vielerorts noch Renditen erwirtschaftet worden, doch sehr viel war es kaum. Zur Jahresmitte lag die Performance der Pensionskassen denn auch leicht im Minus – so auch bei der Swiss Life (–0,2%).
Es wäre nicht verfehlt, wenn die zuständige Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge sich diesmal auf eine verlässliche Formel zur Errechnung des korrekten BVG-Mindestzinses, nicht -Maximalzinses, einigen könnte. Ferner wäre es dem Bundesrat unbenommen, rechtzeitig bei der Finma nachzufragen, ob dieser jährliche Basar der zweiten Säule eher nützt oder schadet”.
Cash: Bunkern Pensionskassen wirklich Bargeld?
Beim Pensionskassenverband ASIP winkt man ab. Einzelne Pensionskassen prüften zwar die Möglichkeit, das Geld ihrer Versicherten vor dem Zugriff der Nationalbank zu schützen, sagt ASIP-Direktor Hanspeter Konrad im Gespräch mit cash. Es sei schliesslich legitim, dass Pensionskassen im gesetzlichen Rahmen alle Möglichkeiten ins Auge fassten, um Negativzinsen auf liquiden Mitteln im Interesse der Versicherten zu vermeiden. "Wir gehen aber nicht davon aus, dass viele Pensionskassen Bargeld horten werden", fügt Konrad an.
Einer der Gründe dafür sind die Kosten. Der Transport von Geldnoten ist aufwendig und teuer. Ausserdem müssen die Barbestände versichert werden, und auch die Aufbewahrung muss gewissen Regeln folgen.
Auch die praktischen Probleme einer Bargeldhortung sind nicht zu unterschätzen, wie Hans Jürgen Wolter, Partner bei dem Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen EY betont. (…)
Laut Pensionskassenexperte Wolter suchen die Vorsorgenrichtungen aber noch weiter: "Pensionskassen überlegen sich andere Wege, die Negativzinsen zu umgehen. Dank Freibeträgen ist es unter Umständen möglich, durch das Verteilen des Geldes auf mehrere Banken die Negativzinsen zu vermeiden." Pensionskassen griffen auch zu Geldmarkt-Substituten, die zwar ein Kreditrisiko bärgen, aber noch positive Renditen lieferten.
Wenn eine Kasse das nötige Know-How hat, prüft sie auch unorthodoxe Mittel auf der Suche nach Rendite, wie Wolter weiter berichtet: "Natürlich sind Aktien, Immobilien und alternative Anlagen ein Thema. Neuerdings wird auch ‚infrastructure debt‘ diskutiert, diese anspruchsvolle Anlagestrategie ist aber noch ein kleiner Markt." Dabei handelt es sich um einen festverzinslichen Aspekt von Infrastruktur-Assets, mit der sich vor allem erfahrene institutionelle Anleger vornehmlich in englischsprachigen Ländern beschäftigen.


