In einer Medienmitteilung erklärte die Personalvorsorgestiftung Bolligenm, Ittigen, Ostermundigen, dass an der Sanierung der PVS?BIO «intensiv gearbeitet» werde. Als wäre es eine Nebensächlichkeit, steht auch noch zu lesen: «Der Stiftungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Abklärungen im Zusammenhang mit der Geschäftsbesorgung zwischen 2006 und 2012 trifft.» Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband Asip sagt laut Bericht der BernerZeitung: «Solche Abklärungen sind nicht häufig.»

Bekannt ist die Anklage gegen den ehemaligen Anlagechef der Pensionskasse der kantonalen Angestellten in Zürich (BVK). Bekannt ist ebenfalls der Prozess gegen die Sammelstiftung First Swiss Pension Fund. Die Verantwortlichen haften für 30 Millionen Franken veruntreuter Gelder, wie das Bundesgericht im Dezember bestätigte.

Gemäss dem Pensionskassen-Spezialisten Werner C. Hug wirft dieser Entscheid neue Fragen auf. Bisher sei man davon ausgegangen, dass der Stiftungsrat solidarisch hafte. Doch gemäss dem Bundesgerichtsentscheid haften neben der Geschäftsleitung und dem Stiftungsrat auch die Revisionsstelle und der Pensionkassenexperte.

«Bei der PVSBIO stellt sich die Frage, ob der Experte, der Stiftungsrat und sogar die Aufsicht mitverantwortlich sind», meint Hug. Aufgrund dieses wegweisenden Bundesgerichtsentscheids reichte der Waadtländer SVP-Nationalrat Guy Parmelin vor zwei Monaten eine Interpellation ein. Er ist der Meinung, dass die Rolle und die Verantwortlichkeit des BVG-Experten im Gesetz unpräzise formuliert seien

Bei der PVSBIO könnte der Pensionskassenexperte der Firma AON Hewitt einige Aspekte vernachlässigt haben. Der Stiftungsaufsicht rapportierte er, die Kasse sei mit den getroffenen Sanierungsmassnahmen auf Kurs. Doch Werner C. Hug erinnert daran, dass der Experte gemäss dem genannten Bundesgerichtsentscheid nicht nur die Passivseite der Bilanz, also die Leistungsversprechen, sondern ebenfalls die Vermögenswerte auf der Aktivseite begutachten müsse. Er müsse überprüfen, ob sich Vermögensanlagen und Leistungsversprechen im Gleichgewicht befänden.

Marco Rupp, Gemeindepräsident von Ittigen und seit April Präsident der PVSBIO, begrüsst das Ansinnen der Staatsanwaltschaft. Es werde damit ein weiterer Beitrag zur vollen Transparenz geschaffen.

Berner Zeitung / PVS