EXPERTsuisse: Ablehnung des OAK-Weisungsentwurfs zur Revision
- Wir beurteilen die Prüfungsqualität im BVG-Segment als gut. Insbesondere die flächendeckende Einführung unseres Qualitätssicherungsstandards QS 1, welchen die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) auf das Jahresende 2015 auch für das BVG-Segment für allgemeinverbindlich erklärt, wird die nachhaltige Prüfungsqualität sicherstellen. Vorauseilende weitere Regulierungsschritte sind nicht angezeigt.
- Im Übrigen müsste – vorgängig einer weiteren Regulierung – zunächst ein Nachweis für schlechte Prüfungsqualität vorliegen. Nach unserem Wissen existieren jedoch keine Erhebungen, welche den Vorwurf minderer Prüfungsqualität in statistischer Signifikanz erhärten würden.
- Die von Ihnen vorgeschlagenen Massnahmen (Rotation , Mindestanzahl an Prüfungsstunden) würden zudem nicht a priori zu einer Steigerung der Prüfungsqualität führen, da keine Kausalität besteht.
- Unseres Erachtens besteht jedoch ein «Registerversagen». So können nach heutigem Recht Personen als Revisionsexperte zugelassen und in das Revisorenregister aufgenommen werden, die keinerlei spezifische Revisionsausbildung genossen haben. Zudem bestehen – ausserhalb der Berufsverbände – keine fächendeckenden Vorgaben an die laufende Weiterbildung, so dass auch Personen ihren Registereintrag aufrechterhalten können, die sich nicht regelmässig fortbilden. Daher besteht der Weg zur nachhaltigen Sicherung der Prüfungsqualität vielmehr (a) in der sachgerechten Ausgestaltung der Zulassungskriterien und (b) in der Definition von allgemein gültigen Weiterbildungsvorgaben für alle Marktteilnehmer.
- In diesem Zusammenhang erachten wir es als zwingen d notwendig, dass allfällige Regulierungsschritte betreffend die Revisionsbranche nur in Zusammenarbeit mit der RAB und den relevanten Berufsverbänden erfolgen.
- Es besteht ein öffentliches Interesse am Schutz des Volksvermögens und somit den Vorsorgeeinrichtungen. Umso wichtiger ist ein wirksame s Zusammenspiel von Stiftungsrat, dem Experten für berufliche Vorsorge, der externen Revisionsstelle sowie den kantonalen Aufsichtsbehörden und der Oberaufsichtskommission. Dieser Gesamtkontext sollte bei der Zukunftsgestaltung nicht ausser Acht gelassen werden.
Deutschland: Eine ergraute Gesellschaft
Deutschland ist eine alternde Republik. Der Demografie-Experte Hewig Birg analysiert die damit verbundenen Probleme und zeigt, dass diese durch Immigration nicht so einfach zu lösen sind.
Quelle: NZZ Wirtschaft
Rund 500 Ratsuchende bei den BVG-Auskünften
Beinahe 500 Ratsuchende haben im vergangenen Jahr laut einem Bericht von “Vorsorge Aktuell” das Angebot des Vereins unentgeltliche BVG-Auskünfte genutzt. Seit diesem Jahr ist der Verein auch wieder in Genf aktiv. Auskünfte erhielten die Versicherten in Bern, Lausanne, Luzern, Frauenfeld, St. Gallen, Brugg, Winterthur und Zürich. Neu gibt es seit diesem Januar auch in Genf wieder eine Auskunftsstelle. Der neue Regionenleiter Genf, Nils Gindrat, wurde einstimmig in den Vorstand aufgenommen. Im Amt bestätigt wurden Präsident Martin Hubatka, Vizepräsidentin Esther Sager und sämtliche weiteren Mitglieder: Daniel Dürr, Regionalleiter Bern; Liliane Grossmann, Regionalleiterin Winterthur; Heinz Niedermann, Regionalleiter Ostschweiz; Peter Schnider, Rechnungsführer; Cyrill Schubiger, Regio – nalleiter Aargau; André Tapernoux, Regionalleiter Zürich und Sébastien Cottreau, Regionalleiter Lausanne.
AV2020: Fahne zu den Entscheiden der SGK-S
Die Fahne mit den detaillierten Entscheiden der Sozialkommission des Ständerates zu den Vorgaben des Bundesrates wurde publiziert. Sie macht ersichtlich, wo die Kommission dem Bundesrat folgt resp. welche Änderungsanträge und zusätzliche Minderheitsanträge vorliegen. Das Dokument erstreckt sich über 153 Seiten!
CS verstärkt Team für Fixed-Income
Die Credit Suisse will ihr Produktenagebot für Pensionskassen und institutionelle Anleger ausbauen. Zu diesem Zweck hat sie drei Fixed-Income-Spezialisten von der UBS respektive von der Zürcher Kantonalbank abgeworben, schreibt finews.
Die Credit Suisse hat in ihrer Asset-Management-Division drei Senior-Trading- und Anlagespezialisten im Schweizer Fixed-Income-Geschäft engagiert. Es handelt sich dabei um Armin Bischofberger, Philippe Wechsler und Sébastien Zöller.
Sie sollen massgeblich zum Ausbau der Alternative-Fixed-Income-Strategien im Asset Management der Credit Suisse beitragen, wie es in einer Mitteilung heisst. Bischofberger war bisher Leiter Fixed Income Trading bei der UBS Investment Bank in Zürich, Wechsler war stellvertretender Leiter des Trading Desk für Anleihen in Schweizer Franken und Senior Credit Trader bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) und Zöller war stellvertretender Desk- Leiter und Senior Rate Derivatives Trader bei der ZKB.
Mindestzins-Empfehlung: Erste Reaktionen
Der Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid:
Mit deutlicher Mehrheit empfiehlt die BVG-Kommission dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2016 auf 1,25 Prozent zu senken. Der Entscheid ist richtig. Die BVG-Formel zur Berechnung des Mindestzinses, an der sich auch der Arbeitgeberverband orientiert, ergibt per Ende Juli 2015 ein Resultat von 1,25 Prozent. Hinzu kommen zahlreiche weitere Gründe, die eine Senkung des Mindestzinssatzes erfordern: (…) Die Deckungsgrade der meisten Pensionskassen sinken, was es noch weniger ermöglicht, dringend benötigte Wertschwankungsreserven aufzubauen. Auch das schwierige wirtschaftliche Umfeld aufgrund des starken Frankens und die ungewissen geopolitischen Entwicklungen – mit entsprechenden Auswirkungen auf Konjunktur und Finanzmärkte – verlangen eine Senkung des Mindestzinses auf 1,25 Prozent.
Der Versicherungsverband kritisiert die Empfehlung als zu hoch:
Der SVV schlägt einen Mindestzinssatz für 2016 von 0,75 Prozent vor. Dafür spricht neben den Schwankungen der Märkte vor allem das Zinsniveau: Die Erträge sicherer Anlagen sinken seit Jahren kontinuierlich und bewegen sich auf historischen Tiefstständen. Sichtbarer Ausdruck davon sind Negativzinsen und Negativrenditen auf Bundesanleihen.
Der Mindestzinssatz ist für die Vorsorgeeinrichtungen eine Garantieverpflichtung. Er muss deshalb so festgelegt werden, dass er auch tatsächlich erreichbar ist. Als Basis für den Mindestzinssatz kann somit nur der sogenannt «sichere» – das heisst mit Anlagen in Bundesobligationen realisierbare – Zinssatz massgebend sein. Die BVG-Kommission setzt mit dem von ihr vorgeschlagenen Wert für den BVG-Mindestzinssatz viel zu stark auf erhoffte Buchgewinne. Erzielen die Vorsorgeeinrichtungen höhere Anlagerenditen, steht es Ihnen frei, die Guthaben ihrer Versicherten mit einem höheren Satz zu verzinsen als dem Mindestzinssatz.
Kritik auch von Travaille.Suisse:
Die empfohlene Senkung des Mindestzinssatzes auf 1.25 Prozent ist überstürzt. Im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Volatilitäten ist es nicht zweckmässig, den Mindestzins weit im Voraus festzulegen. Seit längerem wird die zur Bestimmung des BVG-Mindestzinssatzes zugezogene Formel der gängigen Anlagepolitik vieler Pensionskassen nicht mehr gerecht. Eine Überprüfung der Formel statt einer einseitigen Senkung des Zinssatzes wäre deshalb angebracht gewesen. Travail.Suisse fordert nun den Bundesrat auf, die heute angewandte Formel überprüfen zu lassen. Richtig wäre zudem eine Festlegung des Mindestzinssatzes jeweils gegen Ende des laufenden Jahres, wenn man mehr über die tatsächliche Performance weiss. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt zeigen, dass nur ein kleiner Mindestzinssatz drin liegt, werden die Versicherten dies besser akzeptieren können. Eine tiefe Verzinsung auf Vorrat, wie dies gegenwärtig der Fall ist, ist für die Versicherten hingegen schwer nachvollziehbar.
Mindestzins-Empfehlung der BVG-Kommission
Mitg. Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz auf Anfang 2016 auf 1,25% zu senken. Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0,75% bis 1,75%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine Mehrheit für 1,25% und gegen 1% ausgesprochen.
Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Zu berücksichtigen ist jedoch ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann. Die Vorsorgeeinrichtungen haben auch die gesetzliche Pflicht, Wertschwankungsreserven zu bilden, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen. Soweit nicht anderweitig finanziert, müssen sie auch die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtung mit dem Vermögensertrag decken.
Die von der Mehrheit der BVG-Kommission favorisierte Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes ergibt per Ende Juli einen Wert von 1,25%. Auf der Basis der Zahlen von Ende Juli und unter Berücksichtigung der Schwankungen der Märkte stellen 1,25% nach Ansicht der Kommission ein Maximum dar. Angesichts des aktuell sinkenden Preisniveaus ergibt dies eine gute Realverzinsung.
Management-Buy-Out bei Swisscanto Vorsorge AG – Gründung der Prevanto AG
Mitg. Die Swisscanto Holding AG und Swisscanto Vorsorge AG haben entschieden, das Expertengeschäft der Swisscanto Vorsorge AG an den Standorten Zürich, Basel und Lausanne sowie deren Verwaltungstätigkeit in Basel und Lausanne rückwirkend per 1. April 2015 zu verselbständigen und in die neu gegründete Firma Prevanto AG auszugliedern. Dadurch wird die vom Markt und den Kunden gewünschte Unabhängigkeit der Experten und Beratenden für die berufliche Vorsorge zukünftig erreicht.
Das neue Unternehmen ist vollumfänglich im Besitz des Managements, das sich aus bestehenden Experten zusammensetzt: Michèle Mottu Stella (Lausanne), Patrick Spuhler (Basel) und Stephan Wyss (Zürich). Die Partnerlösung sorgt für Kontinuität in der Kundenbetreuung und der notwendigen Unabhängigkeit der Experten sowie Beratenden für die berufliche Vorsorge. Die Prevanto AG beschäftigt rund 30 Mitarbeiter und hat ihren Hauptsitz in Zürich. Nebst der Expertentätigkeit und weiterführenden Beratungsdienstleistungen für die berufliche Vorsorge übernimmt das Unternehmen an den Standorten Basel und Lausanne zusätzlich die Administration für Versicherte und die Geschäftsführung von und für Vorsorgeeinrichtungen.
Die Swisscanto Vorsorge AG gehört weiterhin zu den führenden Anbietern im Verwaltungsgeschäft der Personalvorsorge. Unter der Leitung des bisherigen Geschäftsführers Othmar Simeon bietet das Unternehmen in Zürich mit rund 40 Mitarbeitern die Verwaltung für autonome Pensionskassen, die Verwaltung und die Geschäftsführung der Swisscanto Flex Sammelstiftung sowie die Administration Private Vorsorge für die dort geführten Kunden an.
Beiden Unternehmen ist im Interesse der gemeinsamen Kunden eine enge Zusammenarbeit wichtig. Die Expertinnen und Experten der Prevanto AG werden auch künftig bei der jährlichen Swisscanto Pensionskassenstudie und der Herausgabe des Pensionskassen-Monitors mitwirken.
Willkommen auf der neuen Website
Die Uebertragung der Website auf den neuen Server (aus den USA nach Basel) hat geklappt. Und auch dieser erste «Post» ist seiner Bestimmung gemäss angekommen. Kompliment an Hape Müller und den Programmierer, welche den Wechsel mit viel Ausdauer, Kompetenz und einer Reihe speziell dafür geschriebener Scripts ermöglicht haben.
Hinter den Kullissen lauern noch einige Probleme, die der Lösung harren. Und auch der Email-Verkehr mit allen @vorsorgeforum-Adressen ist momentan noch unterbrochen. Das sollte aber im Laufe des Tages wieder funktionieren.
Neue Website des Vorsorgeforums
Wir werden im Laufe des kommenden Montags eine neue Website auf einem neuen Server aufschalten. Die Seite dürfte deshalb während einiger Zeit nicht erreichbar sein. Grund für den Wechsel sind die oft gewünschte Befolgung moderner Internet-Standards, insbesondere die gute Lesbarkeit auf Smartphones und Tablets durch ein„adaptives Design“.
Der bisherige Hostanbieter in den USA benützt ein proprietäres Format und hat sein System in den letzten Jahren in eine Richtung weiterentwickelt, die unseren Bedürfnissen nicht mehr entspricht, weshalb sich ein Wechsel aufdrängte. Die Herauslösung der über 6000 Posts (Meldungen) mit nicht viel weniger Bildern bietet erhebliche Herausforderungen. In einer ersten Phase gilt es deshalb, die Überführung der wichtigsten Inhalte und die Weiterführung des Betriebs sicherzustellen; Design-Fragen stehen derzeit im Hintergrund. Neue Inhalte und der gestalterische Feinschliff folgen in den nächsten Wochen.
Travail.Suisse: Mindestzins bei 1,75% belassen
Travail.Suisse plädiert im Rahmen der Sozialpartnerkonsultation zum Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für einen Marschhalt. Die angewandte Formel zur Festlegung des Mindestzinssatzes werde der Anlagen-Allokation der meisten Pensionskassen nicht mehr gerecht. Zudem erscheine im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Schwankungen an den Anlagemärkten eine Festlegung so weit voraus nicht mehr zweckmässig. Travail.Suisse fordert deshalb, den Mindestzinssatz unverändert bei 1.75 Prozent zu belassen. Gleichzeitig soll eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner eingesetzt werden, welche eine modifizierte Formel sowie eine Festlegung des Mindestzinssatzes jeweils gegen Ende des laufenden Jahres prüft (ex-post).
Swiss Life übernimmt Abcon
Swiss Life schreibt in einer Medienmitteilung:
Swiss Life Pension Services verstärkt die Präsenz in der Region Bern durch die Übernahme der Abcon AG. Die Firma mit Sitz in Bern ist auf Expertentätigkeit, die Beratung von Pensionskassen und die Bewertung von Pensionskassenverpflichtungen gemäss internationaler Rechnungslegung spezialisiert.
Roland Schmid, Geschäftsführer von Swiss Life Pension Services (SLPS), dem Beratungs-unternehmen von Swiss Life für autonome Pensionskassen, sagt: «Durch die Akquisition baut SLPS ihre Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen im Bereich der beruflichen Vorsorge weiter aus. Die in der Region Bern tätige Abcon ergänzt hervorragend das gesamtschweizerisch etablierte Geschäft von SLPS.»
Abcon AG wird unter ihrem bisherigen Firmennamen weitergeführt. Die derzeitigen Geschäftsführer Martin Schnider und Stefan Gerber (dipl. Pensionsversicherungsexperten und Versicherungsmathematiker) werden die Firma weiterhin leiten und ausbauen.
Gegenüber dem Vorsorgeforum führte Martin Schnider als ausschlaggebenden Grund für den Schritt die rechtzeitige Nachfolgeregelung für Stephan Gerber (Jahrgang 1951) an. Die Aufnahme eines neuen Partners wurde ebenfalls erwogen, scheiterte aber am Fehlen einer geeigneten Person, die das notwendige Profil und auch die finanziellen Mittel dafür mitgebracht hätte. Nach einschlägigen Erfahrungen sei auch der Anschluss an einen angelsächsischen Berater in keinem Moment eine Option gewesen. Kein Anlass für die Aufgabe der Unabhängigkeit sei die Arbeitslage. Abcon offeriere seit einigen Jahren aufgrund der personellen Ressourcen nur noch sehr selektiv und sei voll ausgelastet. Mit der Integration in die Swiss Life Gruppe werde sie künftig in der Lage sein, weitere Mandate zu übernehmen und zusätzliche Dienstleistungen anzubieten.
Update: Der letzte Absatz wurde aufgrund von Präzisierungen durch Martin Schnider in einzelnen Punkten überarbeitet.
Norvège: le fonds souverain perd plus de 5% en un mois en raison de la Chine
Le fonds de pension public norvégien, un des plus gros fonds souverains au monde doté de 830 milliards de dollars, a enregistré ses premières pertes en trois ans au deuxième trimestre de 2015 en raison de la chute des marchés boursiers chinois, a annoncé le directeur exécutif du fonds, Yngve Slyngstad.
"Nous ne pouvons pas placer tous nos fonds dans une banque fiable, nous devons investir dans des actifs à risques. Nous investissons dans des obligations, des actions, des biens immobiliers et dans l’économie mondiale", a indiqué M.Slyngstad au journal norvégien VG.
Selon le responsable, le fonds alimenté par les recettes pétrolières du pays, a accusé un rendement négatif de plus de 5% en un mois surtout en raison de l’effondrement des marchés chinois.
IPE: Nestlé blocked from moving Dutch scheme to Belgium
Nestlé will not transfer its Dutch pension fund into a Belgian cross-border vehicle, following the refusal of its workers’ council (OR) to approve the employer’s plan.
In its annual report, the Swiss food company’s Belgian fund Nestlé Europees Pensioenfonds (NEPF) indicated that governance and the structure of the Belgian vehicle, anorganisation for financing pensions (OFP), played a role in the rejection. It said that it would focus on both issues before it would resume its cross-border activities.
However, the annual report of Nestlé’s Dutch pension fund, Alliance, did not shed any light on the objections of its OR. The company declined to provide further details. The annual reports made clear that, with a funding of 113.8% at June-end, Alliance was financially in a better shape than its Belgian sister scheme.
The latter’s coverage was 109% at the end of 2014, but is drawn from a discount rate of no less than 5%. The Dutch ultimate forward rate was last month lowered from 4.2% to 3.3% by regulator De Nederlandsche Bank, which triggered a decline in coverage ratios.
SRF: Verluste der Schweizer PKs in China
SRF befasst sich mit den absehbaren Verlusten von Schweizer Pensionskassen auf dem chinesischen Aktienmarkt. Im Beitrag von Beni Frenkel heisst es:
“Im Gespräch mit einem Insider zeigt sich: Etwa 1 Prozent der 700 Milliarden Franken, die bei Schweizer Pensionskassen deponiert sind, betreffen chinesische Aktien oder Fonds. In den letzten Monaten resultierte auf diesen Märkten ein Verlust von ungefähr 20 Prozent. Die Pensionskassen haben also einen Buchverlust von circa 1,4 Milliarden Franken zu verzeichnen.
Die Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK) ist die grösste Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz. Sie hat im MSCI-China-Index investiert. Seit Anfang Jahr ist dieser Index um 18 Prozent gefallen. BVK-Mediensprecher Florian Küng relativiert aber die Verluste: «Auf Stufe Gesamtportfolio», so Küng, resultierten aus den Börsenturbulenzen in China «kaum messbare Verluste.» Wie viele Millionen Franken sind allerdings «kaum messbare Verluste»? Die BVK will nicht präzise werden und vertröstet auf die Medienkonferenz im Januar.
Audio «Chinas Börsen sind weiter in Bewegung» abspielen. Audio «Chinas Börsen sind weiter in Bewegung» in externem Player öffnen. Audio
Auch bei der Pensionskasse der Bundesbeamten, der Publica, will man keine Zahlen nennen, höchstens Prozentangaben. Stefan Beiner ist Leiter Asset Management bei der Publica. Er sagt: «Die Pensionskasse Publica investiert ebenfalls in China, allerdings nicht in Shenzhen, sondern an der Börse in Hongkong. Knapp 2 Prozent des verwalteten Vermögens sind in Hongkong angelegt. Die in Hong Kong aufgelisteten Titel haben nicht so viel an Wert eingebüsst wie die Börse in Shenzhen.»
Auch bei den anderen angefragten Pensionskassen zeigt sich ein ähnliches Bild. Zwar wird in China investiert, die Beteiligungen liegen aber – gemessen am Gesamtvermögen – nur zwischen eins und zwei Prozent. Ende Jahr ist Zahltag. Dann wird sich zeigen, wie viel Geld unsere Pensionskassen wiklich verloren haben.”


