Travail.Suisse plädiert im Rahmen der Sozialpartnerkonsultation zum Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für einen Marschhalt. Die angewandte Formel zur Festlegung des Mindestzinssatzes werde der Anlagen-Allokation der meisten Pensionskassen nicht mehr gerecht. Zudem erscheine im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Schwankungen an den Anlagemärkten eine Festlegung so weit voraus nicht mehr zweckmässig. Travail.Suisse fordert deshalb, den Mindestzinssatz unverändert bei 1.75 Prozent zu belassen. Gleichzeitig soll eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner eingesetzt werden, welche eine modifizierte Formel sowie eine Festlegung des Mindestzinssatzes jeweils gegen Ende des laufenden Jahres prüft (ex-post).

  Mitteilung Travail.Suisse