BZ: Rechsteiner und das SGK-Paket
Die Berner Zeitung befasst sich mit der Haltung von SR Paul Rechsteiner zu den SGK-Ideen betr. AV 2020. Die Zeitung schreibt: “Vorsorge Rentenalter 65 für Frauen und ein tieferer Umwandlungssatz bei den Pensionskassen: Das sind für die Linke Horrorszenarien. Trotzdem trägt Gewerkschafts-Chef Paul Rechsteiner ein Paket mit diesen Zutaten mit.
Rechsteiner sagt, der geplante AHV-Zuschlag bringe für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen eine kostengünstige Rentenerhöhung. Die geplante Lösung sei insbesondere für Ehepaare mit mittleren Einkommen sehr attraktiv. Die gleiche Erhöhung in der zweiten Säule, wo jeder für sich selber sparen muss, würde sie viel mehr kosten. Grossverdiener seien zwar materiell nicht auf den Zustupf angewiesen, räumt Rechsteiner ein. Die Stärke der AHV sei aber gerade, dass alle einzahlten und auch profitierten.”
Kursgewinne des Jahres ausradiert
Die Abwertung des Renminbis und die Spekulation über den Zustand der chinesischen Wirtschaft haben die Börsen auf dem falschen Fuss erwischt. Seit Chinas Abwertung am 11. August haben die globalen Börsen gemessen am Welt-Index von MSCI rund 10% verloren. Die europäischen und die amerikanischen Börsen erholten sich zwar am 25.8. Der Schaden bleibt dennoch gross. Die nebenstehende Grafik zeigt die Kursentwicklung der grössten Börsen seit Anfang August (dunkelblau) und im Jahresverlauf (hellblau) bis 25.8.2015.
Axa-Umfrage: Geringer Kenntnisstand der Bevölkerung
pw. Die von der Axa Winterthur jährlich durchgeführte Umfrage über den Wissensstand und zu Meinungen betreffend Altersvorsorge und dieses Jahr speziell zur Altersvorsorge 2020 hat ein eher düsteres Bild ergeben. 40 Prozent der Befragten haben noch nie etwas von der AV2020 gehört oder gelesen. Unter diesem Umständen sind die diesbezüglichen Antworten mit Vorsicht zu geniessen, lassen aber erahnen, wie schwierig es (wieder) einmal bei einer Abstimmung sein wird, dem Stimmvolk unangenehme Wahrheiten zu vermitteln, und umgekehrt Populisten jeglicher Couleur eher leichtes Spiel haben werden, sich als Bewahrer sozialer Errungenschaften in Szene zu setzen und dazu routiniert den Blick auf die Realitäten zu vernebeln. Die SGK-Entscheide haben davon bereits einen ersten Eindruck vermittelt.
NZZaS: AHV-Geschenk: “Nein, es ist kein Witz”
Die NNZ am Sonntag hält nicht viel von der Idee der GSK, als Teilkompensation der Umwandlungssatz-Senkung die AHV-Neurenten um 70 Fr. zu erhöhen. Sie weist viel mehr darauf hin, dass das Sozialwerk schon so in grosser Gefahr ist, in Schieflage zu geraten und auch in Sachen Rentenalter unser Land einen sehr luxuriösen Sonderkurs fährt. Dazu einige Zitate aus dem Artikel von Markus Städeli:
“Nein, es ist kein Witz: Die Sozialkommission des Ständerats will die Altersvorsorge mit höheren Ausgaben sanieren: 70 Fr. mehr AHV-Rente für alle Neurentner und mehr Geld für Ehepaare. «Alleine die vorgeschlagene Erhöhung der Renten um 70 Fr. kostet so viel, wie mit der Angleichung des Rentenalters zwischen Mann und Frau herausgeholt werden kann», sagt Jérôme Cosandey, Experte für Altersvorsorge bei der liberalen Denkfabrik Avenir Suisse.
Auch andere Beschlüsse der Ständeratskommission zur Reform von erster und zweiter Säule erstaunen: So sollen die Lohnnebenkosten steigen. Ist es wirklich hilfreich, wenn die Schweiz mit ihrem Franken-Problem den Faktor Arbeit zusätzlich verteuert? Die Vorschläge der Ständeratskommission, die einen Linksdrall aufweisen, werden wohl schon in der kleinen Kammer zerzaust werden. Man muss ihnen deshalb keine allzu grosse Bedeutung beimessen.
Die UBS hat letztes Jahr zusammen mit dem Forschungszentrum für Generationenverträge der Universität Freiburg eine Studie gemacht, welche die AHV-Finanzierungslücke auf 1000 Mrd. Fr. oder 173,4% der Wirtschaftsleistung (BIP) beziffert. Das entspricht in etwa der Staatsverschuldung von Griechenland von 177%. Die Parallele ist legitim: Denn ohne Gegenmassnahmen wird aus einer impliziten Staatsverschuldung eine explizite.
«Eine Erhöhung des Rentenalters ist politisch zwar anspruchsvoll. Dass man es aber nicht einmal versucht, finde ich bedenklich», sagt Cosandey. Eine Mehrheit der reichen Länder, allesamt Demokratien, habe Rentenalter 67 oder 68 beschlossen oder sogar schon eingeführt. «Ich hätte mir mehr Leadership von der Politik erhofft.»
SGB: BVG-Mindestzins 2016: 1,75%
Laut NZZ am Sonntag fordert der SGB einen unveränderten BVG-Mindestzins von 1,75% für 2016. Die Zeitung schreibt:
Der SGB wirbt um eine Beibehaltung des dieses Jahr geltenden Mindestzinssatzes von 1,75%. «In den vergangenen Jahren hat der Bundesrat stets einen Mindestzinssatz beschlossen, der deutlich unter den erzielten Anlagerenditen der Vorsorgeeinrichtungen lag, begründet man die Forderung. «Die Zahlen zeigen, dass die Lage überhaupt nicht so desolat ist, wie das Gejammer der Versicherer erwarten lässt», sagt Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin des SGB. «Diese erzielen satte Gewinne mit dem Geschäft der beruflichen Vorsorge.»
Man sei bewusst konservativ vorgegangen und habe zur Berechnung der Renditezahlen die Buchwerte und nicht die Marktwerte der Versicherungen herbeigezogen. Bianchi weiss, dass die Forderungen für 2016 besonders weit auseinanderliegen werden. «Die Versicherungen werden sehr wahrscheinlich einen Satz von 1% oder weniger fordern.» Die Mehrheits-Formel, die dem Mindestzins zugrunde liegt, ergebe derzeit einen Wert von 1,25%. «In der Formel sind Obligationen überaus stark gewichtet, und zudem gibt es einen Sicherheits-Abschlag von 30%.» Der SGB fordert in seinem Schreiben an das Bundesamt, die Formel zur Festlegung des Mindestsatzes grundsätzlich zu überdenken. Unter anderem, weil inländische Obligationen zu stark gewichtet würden.
Juso: Erste Referendumsdrohung gegen AV2020
Die NZZ am Sonntag berichtet über die erste Ankündigung eines Referendums gegen die Altersvorsorge 2020, und das noch bevor der Ständerat die Beratungen aufgenommen hat. Gründe sind – wenig überraschend – das Frauenrentenalter und der Umwandlungssatz. Selbst die Mutterpartei hat wenig Freude an den Jusos. Die Zeitung schreibt: “
Juso-Präsident Fabian Molina plant, das Referendum gegen die Reform «Altersvorsorge 2020» zu ergreifen. Dieser Schritt werde nötig, sollte die Vorlage so bestehen bleiben, wie sie die vorberatende ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) diese Woche verabschiedet hat. «Mit diesem Vorschlag müssen wir gleich zwei bittere Pillen schlucken. Zum einen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen und zum anderen die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge», sagt Molina.
Die dezidierte Haltung erstaunt insofern, als die Mutterpartei den Vorschlag der SGK am Montag als «Teilerfolg» bezeichnet hat. Das Geschäft wurde in der Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Sogar SP-Ständerat und oberster Gewerkschafter Paul Rechsteiner hat der Vorlage zugestimmt, wie er gegenüber dem Schweizer Radio SRF bestätigte. (…)
«Solange es keine Lohngleichheit gibt, ist eine Erhöhung des Frauenrentenalters ein Hohn», sagt Molina. SP-Präsident Christian Levrat zeigt sich ob der Drohung Molinas erstaunt. «Wir haben ein unverhofft gutes Resultat erreicht, die Bilanz ist positiv», sagt er. «Es gibt im Moment keinen Grund für Referendums-Diskussionen.»
NZZ: “Schnapsidee” der OAK
Werner Enz kritisiert in der NZZ die von der OAK ausgeheckte Verschärfung der Auflagen für die Revisionsstellen.
In einer Zeit, in der die meisten Schweizer Pensionskassen über ausbleibende Zinserträge klagen und neue Anlagestrategien aushecken müssen, wiehert der Amtsschimmel laut und schrill. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) schlägt in einer neuen Weisung, die noch nicht rechtskräftig ist, eine Mehrkosten und bürokratischen Leerlauf verursachende Verschärfung der Revision vor. Vor allem in die Nase sticht die erwogene Auflage, eine Revisionsgesellschaft müsse innerhalb eines Kalenderjahres im Minimum 1000 Prüfstunden leisten. Warum nicht gleich ein volles Mannjahr? Als Geltungsbereich sieht die OAK alle dem BVG unterstellten Pensionskassen, Freizügigkeitsstiftungen, Stiftungen des «3a»-Sparens sowie Anlagestiftungen. Ohne auf die Grösse von Kassen Rücksicht zu nehmen, würde mit einer derart kruden Auflage viel Schaden angerichtet. (…)
Wenn es dann etwas zu bemängeln gäbe, würde sich womöglich die kantonale Stiftungsaufsicht zu Wort melden – doch vermutlich hätte es vorher schon die Revisionsstelle getan. Die OAK hat mit Pierre Triponez einen Präsidenten, der über die effektiven Bedürfnisse von KMU und vielfach kleinen Pensionskassen doch etwas besser im Bild sein müsste.
CVP: “Sichere Renten für heute und morgen!”
Die CVP begrüsst die Entscheide der SGK und schreibt in einer Mitteilung:
Die CVP spricht sich seit Beginn für Eintreten auf die Gesamtvorlage des Bundesrates aus. Es ist wichtig, dass die Kommission nun einen Gesamtvorschlag präsentiert, der noch diese Legislatur im Ständerat behandelt werden kann. Damit wird auch die Voraussetzung geschaffen, dass die Vorlage bereits 2018 in Kraft treten kann. Die Harmonisierung des Rentenalters für Frauen und Männer auf 65 Jahre und die Absenkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule von 6,8 auf 6 Prozent müssen für die künftigen Rentner ausgeglichen werden. So kann das Rentenniveau erhalten bleiben. Die Vorschläge der Kommission in der 1. und 2. Säule gehen in die richtige Richtung. Die CVP begrüsst auch, dass die Witwen- und Waisenrenten nicht einfach abgeschafft werden. Die zusätzlichen finanziellen Beiträge gemäss Kommission sind tiefer als die Vorschläge des Bundesrates und für die Absicherung der 1. und 2. Säule verkraftbar.
Economiesuisse: “Leistungsausbau gefährdet sichere Altersvorsorge”
Economiesuisse schreibt zu den SGK-Beschlüssen:
Ein Dorn im Auge sind den Arbeitgebern zudem sämtliche Massnahmen der SGK-S, die der Wirtschaft unmittelbar neue Kosten aufbürden. So wird die Tatsache ignoriert, dass die hohe Verlässlichkeit der Schweizer Sozialwerke zu einem Grossteil dem anhaltenden Wachstum der letzten Jahrzehnte zu verdanken ist. Dass zusätzliche Lohnbeiträge von 0,3 Prozent herangezogen werden sollen, um eine Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken zu finanzieren, schwächt nicht nur das Hochlohnland Schweiz dauerhaft. In einer wegen des Frankenschocks ohnehin angespannten Wirtschaftslage sendet eine solche Massnahme auch die falschen Signale an die Unternehmerschaft, die um den Erhalt von sicheren Arbeitsplätzen kämpft. Der Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse anerkennen den Willen der SGK-S, das überladene bundesrätliche Generationenprojekt zu verbessern. Die Spitzenverbände der Wirtschaft bieten weiterhin Hand für eine erfolgreiche Reform, mit der das jetzige Niveau der Schweizer Altersvorsorge durch systemkonforme Massnahmen gesichert wird. Sie setzen dabei auf pragmatische und zugleich transparente Reformpakete, die das Fuder nicht überladen. Die Pakete schützen vor Steuererhöhungen auf Vorrat und kommen ohne voreilige Erhöhung des Rentenalters aus.
Jeunesse.Suisse gegen tieferes Einstiegsalter ins BVG
Jeunesse.Suisse, Jugendorganisation von Traivaille.Suisse kritisiert den von der SGK vorgeschlagenen, früheren Beginn der Prämienzahlungen für die BV. In einer Mitteilung dazu wird festgehalten:
– der Berufseinstieg der jungen Arbeitskräfte erschwert. Jugendliche werden dadurch teurere Arbeitnehmende, da die Arbeitgeber bereits ab Berufseinstieg ihren Beitrag an die zweite Säule leisten müssen.
– Jugendliche haben bereits heute einen vergleichbar kleinen Lohn. Eine weitere Lohnkürzung durch Beiträge an die Pensionskasse beschränkt ihren Handlungsspielraum noch mehr. Dabei hat man in den jungen Jahren verschiedene Anliegen, um sich noch weiterentwickeln zu können zum Beispiel durch Weiterbildungen, Sprachaufenthalte oder Reisen. Mit geringerem Lohn ist es schwieriger, die Reserven für solche Pläne aufzubauen. Vor allem für Jugendliche, deren Familien ihnen nicht helfend unter die Arme greifen können, ist das ein ernsthaftes Problem.
– Die Senkung des Eintrittsalters in die Pensionskasse bringt zudem nicht die gewünschte Wirkung bei den Pensionskassen. Denn die vergleichbar tiefen Löhne der Jugendlichen bringen wenige Einnahmen bei den Pensionskassen, schränken hingegen die Jugendlichen beim Aufbau ihrer eigenen Reserven direkt ein.
TA: Die Folgen höherer Zinsen in den USA
Der Tages-Anzeiger rechnet mit einer Zinswende – zumindest in den USA. Zu den Folgen für die Pensionskassen heisst es:
“Pensionskassen leiden besonders unter den im Januar eingeführten Negativzinsen, weil Banken sie an ihre Grosskunden – also auch an die Pensionskassen – weitergeben. Gleichzeitig ist es im heutigen Zinsumfeld schwierig für sie geworden, mit ihren Anlagen anständige Renditen zu erwirtschaften. Die Kassen warten deshalb sehnlichst auf höhere Zinsen, weil sie ihre Vermögen dann wieder gewinnbringender anlegen können.
Zunächst wird die Zinserhöhung für sie aber mit Kosten verbunden sein. Der Grund: Steigen die US-Zinsen, verzeichnen sie Buchverluste, da die US-Anleihen in ihren Portfolios an Wert verlieren. Laut Berechnungen der Swisscanto-Experten hat ein Zinsanstieg von 0,25 Prozent – wie ihn das Fed voraussichtlich vorgeben wird – zur Folge, dass die Rendite auf bereits gekaufte US-Obligationen mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von fünf Jahren um 1,25 Prozent sinkt.
Nun machen US-Obligationen in den Portfolios der Schweizer Pensionskassen laut Iwan Deplazes, Leiter Asset Management der Zürcher Kantonalbank, im Durchschnitt knapp 5 Prozent des Anlagevermögens aus. Bei einem landesweiten Anlagevermögen von 780 Milliarden Franken entstünde also ein Verlust von 488 Millionen Franken. Diese Zahl sei jedoch mit Vorsicht zu geniessen, sagt Deplazes. Einerseits sei nicht bekannt, welche Laufzeiten die einzelnen US-Obligationen der Pensionskassen haben – bei kürzeren Laufzeiten sind die Buchverluste entsprechend geringer. Andererseits sei nicht absehbar, welche konkreten Folgen die Leitzinserhöhung haben werde. «Ob der Verlust wirklich so hoch ausfallen wird, hängt davon ab, in welchem Ausmass das allgemeine Zinsniveau steigt.»
Klar ist: Von einer Zinserhöhung in den Vereinigten Staaten werden die Schweizer Pensionskassen wohl erst in einigen Jahren profitieren. «Ich rechne damit, dass die Buchverluste durch die Zinserhöhung je nach Laufzeit der Obligationen in etwa fünf Jahren kompensiert sind», sagt Stephan Skaanes, Partner bei der Pensionskassen-Beratung PPC Metrics. Spätestens dann werde der Gewinn, der durch das höhere Zinsniveau entstehe, die Verluste überstiegen haben.”
SGV: “Zurück auf Feld eins”
Der Schweizerische Gewerbeverband hält zu den SGK-Vorschlägen betr. Altersvorsorge 2020 fest:
Trotz gewisser Abstriche und kleinerer Korrekturen folgt die ständerätliche Sozialkommission bei der Reform der Altersvorsorge im Grundsatz dem Ansatz von Bundesrat Berset. Die Altersvorsorge soll demzufolge schwergewichtig über Mehreinnahmen finanziert werden. Dagegen opponiert der sgv heftig. Die Vorlage enthält zu viele Fallstricke und hat kaum Chancen, vor dem Souverän zu bestehen. Um nicht weiter Zeit zu verlieren, fordert des sgv einen Übungsabbruch und eine umgehende Neukonzeption.
Gemäss Bundesrat gilt es bei der AHV bis im Jahr 2030 eine jährliche Finanzierungslücke von 7 Milliarden Franken mittels Mehreinnahmen zu stopfen. An dieser Ausgangslage ändert die Vorlage der SGK-S wenig. Es ist daher reine Augenwischerei, wenn die einst geforderten zwei zusätzlichen Mehrwertsteuerprozente nun auf "bloss" noch eines verringert werden sollen. Weitere Mehreinnahmen zugunsten der AHV werden unumgänglich sein.
Der sgv spricht sich kategorisch dagegen aus, dass ein Teil der Ausgleichsmassnahmen über die AHV erfolgen soll. Die Eigenverantwortung darf nicht geschwächt werden, indem die erste Säule auf Kosten der zweiten ausgebaut wird. Schockiert ist der sgv über das Ansinnen, nun auch noch die Lohnprozente zu erhöhen.
Angesichts des extrem harten Konkurrenzdrucks, dem unsere Wirtschaft auch mittelfristig ausgeliefert sein wird, ist ein Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik nötiger denn je. Der Leistungsumfang unserer Sozialwerke hat sich inskünftig konsequent an den vorhandenen Mitteln auszurichten und nicht mehr umgekehrt. Die Finanzierung unserer Altersvorsorge ist daher über eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters zu sichern. Konkrete Vorschläge des sgv liegen auf dem Tisch.
NZZ: “Frauenrentenalter 65 ist populär”
In der NZZ wird eine Studie der Uni Zürich vorgestellt, welche untersucht, wie es mit der Mehrheitsfähigkeit verschiedener Paketlösungen steht. Die 1900 Befragten verglichen und bewerteten dabei hypothetische Reformpakete, welche die zur Debatte stehenden Reformelemente unterschiedlich kombinierten. Aus diesen Vergleichen lassen sich Schlüsse darüber ziehen, welche Elemente der Rentenreform besonders wichtig sind. Dazu heisst es:
Trotz parteiübergreifendem Widerstand gegen Rentenkürzungen sind mehrheitsfähige Reformpakete möglich, auch über die erste und zweite Säule hinweg. Der Grund dafür ist, dass Kürzungen durch populärere Massnahmen kompensiert werden können. Das bundesrätliche Reformpaket schneidet gut ab: Es findet eine Unterstützung bei etwa 60 Prozent der Befragten.
Im Umkehrschluss heisst dies ganz klar: Nur im Rahmen einer Paketlösung ist eine finanzielle Konsolidierung möglich. Kürzungen allein würden in einer Volksabstimmung kaum Chancen haben. Aber nicht alles ist kompensierbar: Eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre scheint zum jetzigen Zeitpunkt eine rote Linie, deren Überschreiten eine Reform mit grosser Wahrscheinlichkeit an der Urne zu Fall bringen würde. Kein einziges hypothetisches Reformpaket mit diesem Bestandteil erreicht eine deutliche Zustimmung. Im Gegensatz dazu sind die Einschränkungen bei der Witwenrente und die Senkung des Umwandlungssatzes zwar höchst unpopulär (und zwar auch bei bürgerlichen Wählern und Wählerinnen, insbesondere bei der SVP), bringen eine Reform jedoch nicht zu Fall.
BZ: “Der grosse Kompromiss und der kleine Verdacht”
In der Berner Zeitung kommentiert Fabian Schär das SGK-Paket:
Eine erste Bilanz fällt durchzogen aus. Der Plan der Kommission ist teuer, mutlos und nicht sehr ehrlich. Ganz im Stile des Bundesrats will auch die Kommission die Probleme in der Altersvorsorge primär mit sehr viel Geld lösen. Zwar soll die Mehrwertsteuer «nur» um 1 statt 1,5 Prozentpunkte ansteigen. Gleichzeitig soll aber der Bund künftig noch mehr Geld in die AHV einschiessen als heute. Das ist ein etwas fauler Zauber. Der Bund ist finanziell sowieso knapp dran, die Sozialausgaben fressen einen immer grösseren Teil seines Budgets auf. Wenn nun noch mehr Geld in die AHV geht, muss die Politik andernorts sparen, was nicht ihre Stärke ist – oder irgendwie neue Einnahmen generieren. Eine solide Lösung ist das nicht.
Enttäuschend ist auch, dass die Reform das Hauptproblem der AHV kaum angeht: Wir leben immer länger, und der Anteil der Rentner wächst rasch und stark. Doch die Kommission deklariert eine Erhöhung des Rentenalters auf 66 oder 67 zum Tabu.
Übrig bleibt ein Verdacht. Weil sie unbedingt eine rasche, gemeinsame Lösung wollte, hat die Sozialkommission aus Angst vor dem Volk womöglich ein etwas gar teures Paket geschnürt, das für die Wirtschaft nicht viel besser verträglich ist als Bersets Variante. Das letzte Wort ist jedenfalls noch nicht gesprochen.
Travail Suisse: “Schwer verdaubar”
Travail Suisse beklagt sich über die SGK-Entscheide zur AV2020:
Die Verschlechterungen sind schwer verdaubar: Die Erhöhung des Frauenrentenalters und die drastische Senkung des Mindestumwandlungssatzes werden die Arbeitnehmenden stark belasten. Es drohen tiefere Renten. Damit eine Erhöhung des Frauenrentenalters hinnehmbar ist, braucht es die Sicherstellung der Lohngleichheit mit gesetzlichen Massnahmen, eine bessere Absicherung für Teilzeitarbeitende und die Bereitstellung eines substanziellen sozialen Ausgleichs bei Rentenvorbezug vor 65 für tiefe und mittlere Einkommen. Es muss zudem auf Arbeitgeberseite besser sichergestellt werden, dass überhaupt bis 65 gearbeitet werden kann. Die Sozialkommission hat es verpasst, mit der Abschaffung des Koordinationsabzugs und mit gezielten Abfederungen beim flexiblen Rentenalter wichtige Weichen zu stellen.
Die drastische Senkung des Mindestumwandlungssatzes hat Auswirkungen auf die Renten. Diese Kröte ist umso schwerer zu schlucken, als auf der Gegenseite die gewinnorientierten Lebensversicherungsgesellschaften geschont werden. Sie sollen mit der Sozialversicherung berufliche Vorsorge wegen der Mindestquotenregelung („Legal Quote“) weiterhin überhöhte Gewinne auf dem Buckel der Arbeitnehmenden machen dürfen. „Das ist keine Überraschung, verstehen sich doch einige Ständeräte in erster Linie als Sprachrohr der Versicherungsindustrie.“, ärgert sich Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. „Die überhöhten Gewinne sind inakzeptabel und sind spätestens im Nationalrat nach unten zu korrigieren.“
Damit es zu keinen Rentensenkungen kommt, braucht es umfangreiche Kompensationsmassnahmen. Das hat auch die Sozialkommission eingesehen. Erfreulich wirkt hier die angekündigte Rentenerhöhung um 70 Franken in der AHV. Es ist richtig, dass so zumindest ein Teil der Kompensationsmassnahmen über die erste Säule läuft. Das Geld ist so effizient investiert und kommt allen zugute. Nichtsdestotrotz braucht es auch den Zuschuss über den Sicherheitsfonds BVG. Denn mit 70 Franken aus der AHV alleine können die Rentenverluste nicht kompensiert werden.

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