Bundesrat: Stellungnahme zur Aufsichtsabgabe für die OAK
Am 25. September 2014 reichte Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) eine parlamentarische Initiative mit folgendem Wortlaut ein: „Artikel 64c BVG soll mit einem neuen Absatz 4 wie folgt ergänzt werden: Artikel 64c … Absatz 4 „Die Aufsichtsbehörden können die nach Absatz 2 Litera a geschuldete Abgabe nach den für ihre Erhebung massgebenden Grundsätzen auf die von ihnen beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen überwälzen.“
Die Initiative kam vor dem Hintergrund der Verfahren vor dem Bundesgericht zustande, in welchen Vorsorgeeinrichtungen die Verfügungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) betreffend Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die Oberaufsichtskommission für berufliche Vorsorge (OAK BV) an die Vorsorgeeinrichtungen, anfochten.
Die SGK-N nahm den Erlassentwurf am 7. Juli 2016 einstimmig an und verabschie-dete die Vorlage zusammen mit dem Bericht3 zuhanden ihres Rates. Mit Schreiben vom 5. August 2016 lud der Präsident der SGK-N, Ignazio Cassis, den Bundesrat ein, zum Entwurf der Kommission Stellung zu nehmen.
Die im Entwurf der SGK-N vorgeschlagene Formulierung des Artikels 64c Absatz 4 BVG besagt, dass die Abgaben für die OAK BV von den Aufsichtsbehörden auf die beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen überwälzt werden können. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Formulierung den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit gibt, eine entsprechende Regelung in einem kantonalen Erlass zu erlassen, hingegen keine genügende gesetzliche Grundlage bildet, um direkt darauf gestützt die Abgaben für die OAK BV den Vorsorgeeinrichtungen zu überwälzen.
Um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten, ist der Bundesrat weiter der Auffassung, dass, die Überwälzung der OAK-Abgabe von sämtlichen Aufsichtsbehörden vorgenommen werden muss; die Vorschrift muss deshalb zwingenden Charakter haben und darf nicht als Kann-Vorschrift ausgestaltet werden.
Mobiliar kauft Treconta PK-Verwaltung
Die Mobiliar stärkt ihr Geschäft in der beruflichen Vorsorge. Sie kauft die Berner Pensionskassenverwalterin Treconta AG mit Sitz in Münsingen. Ihre 14 Mitarbeiter werden in die Trianon SA integriert. Künftig tritt die bisherige Treconta unter dem Namen Trianon am Markt auf. Der Abschluss der Transaktion ist Anfang Januar 2017 vorgesehen.
Die Treconta AG wurde 2002 gegründet und betreut 70 Vorsorgeeinrichtungen mit insgesamt rund 12’000 Versicherten in den Bereichen technische Verwaltung und Buchhaltung. Das reine Treuhandgeschäft der Treconta AG wird in eine neue Gesellschaft ausgegliedert und nicht übernommen.
UBS PK-Performance September 2016
Die UBS kommentiert die Resultate ihres Performance-Index.
Im September standen abermals die Zentralbanken und ihre geldpolitischen Strategien im Mittelpunkt des Anleger-interesses. Die US-Notenbank beliess zwar die Zinsen unverändert, machte aber deutlich, dass eine Zinserhöhung vor Jahresende sehr wahrscheinlich ist. US-Anleihen verloren daraufhin an Wert. In Europa belasteten erneute Sorgen um die Stabilität des Bankensektors die Aktienmärkte. Die Europäische Zentralbank beliess unterdessen ihre Politik unverändert und liess die Anleger im Dunkeln über eine mögliche Verlängerung ihrer Anleihenkäufe über März 2017 hinaus.
Der Ölpreis stieg zuletzt auf den höchsten Wert seit Juni, nachdem sich die OPEC-Staaten auf eine Fixierung der Fördermenge geeinigt hatten. Wie genau die Massnahme umgesetzt wird, ist allerdings unklar. Auch die Zukunft Grossbritanniens innerhalb Europas bleibt unsicher und trug in den letzten Monaten zu erhöhter Volatilität an den Märkten bei.
Die Pensionskassen in unserem Sample konnten in diesem volatilen Umfeld ihre Performance konstant halten. Die relativ gute Performance von Schweizer Anleihen und Immobilien glich Verluste in anderen Anlageklassen aus. Seit Jahresbeginn erzielten die Pensionskassen eine durchschnittliche Performance von 2,9%.
Start des Akara Swiss Diversity Property Fund PK
Die Akara Funds AG gibt bekannt, dass die Erstemission des Akara Swiss Diversity Property Fund PK erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Es fand eine Überzeichnung statt, wodurch vereinzelt Kürzungen notwendig waren. Insgesamt konnten jedoch alle Anleger berücksichtigt werden. Dem Fonds fliessen – ohne Berücksichtigung der Nebenkostenpauschale – Mittel in der Höhe von 120 Mio. CHF zu.
Der Akara Swiss Diversity Property Fund PK ist der erste Fonds der seit August 2016 operativ tätigen Akara Funds AG. Zur Führungscrew der Akara Funds AG gehören Karl Theiler (CEO) und Jonathan van Gelder (CIO). Der Erlös wird verwendet, um die bereits im Vorfeld beurkundeten Immobilien zu erwerben und um das Portfolio auszubauen. Die Liberierung der neuen Anteile erfolgt am 25. Oktober 2016.
Der Akara Swiss Diversity Property Fund PK steht in der Schweiz domizilierten steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen sowie Anlagestiftungen offen.
WAK-S beschliesst international kompatible Regeln für Finanzdienstleister
Die WAK-S hat die am 27. Juni 2016 aufgenommene Detailberatung des Finanzdienstleistungsgesetzes sowie des Finanzinstitutsgesetzes (15.073) grundsätzlich abgeschlossen und dabei am Entwurf des Bundesrates einige wesentliche Änderungen vorgenommen.
Die Kommission will die Vorlage redaktionell noch einmal durchsehen. Die Gesamtabstimmung wird deshalb erst an der Sitzung vom 3. November durchgeführt, entsprechend wird auch die Fahne mit den detaillierten Beschlüssen erst im Anschluss daran publiziert werden.
Das Geschäft kommt in der Dezembersession in den Ständerat.
Migros Bank: “Die schleichende Stagnation der 2. Säule”
Albert Steck schreibt auf der Website der Migros Bank über die Verzinsung der Altersguthaben in der 2. Säule.
Die Auswirkungen der tieferen Zinsen sind massiv, wie folgende Kalkulation verdeutlicht. Angenommen, der reale Mindestzins von aktuell 0,7 Prozent bleibt über das ganze Berufsleben bestehen: In diesem Fall reduziert sich Ihre Rente um 18 Prozent gegenüber dem bisherigen Durchschnittszins der letzten 30 Jahre. Oder in konkreten Zahlen ausgedrückt: Wenn Sie als Arbeitnehmer 80‘000 Franken verdienen, so sinkt Ihre jährliche Altersrente aufgrund der tieferen Verzinsung um 4900 Franken.
Demgegenüber hat ein tieferer Umwandlungssatz (UWS) eine weniger gravierende Rentenreduktion zur Folge: Würde der UWS von derzeit 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent abnehmen, wie es die Rentenreform 2020 vorsieht, so sinkt die Altersrente deswegen um lediglich 12 Prozent. (Hinweis: Der für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge geltende UWS von 6,8 Prozent bedeutet, dass Sie pro 100’000 Franken an angespartem Alterskapital eine Jahresrente von 6800 Franken bekommen).
Kommt hinzu: Der reale Mindestzins dürfte seinen Tiefpunkt auch im kommenden Jahr noch nicht erreicht haben. Bis Ende 2018 prognostiziert die Nationalbank ein Anziehen der Teuerung auf 0,8 Prozent. Die geringe Inflation der beiden letzten Jahre war nämlich zu einem grossen Teil durch den Frankenschock verursacht. Dessen Wirkung lässt jetzt aber sukzessive nach, womit der inflationsbereinigte Zins weiter gegen Null tendiert.
Stiftung Pro Zukunftsfonds Schweiz eingetragen
Der ehemalige Roche-Finanzchef Henri B. Meier (80) hat diese Woche die Stiftung Pro Zukunftsfonds Schweiz offiziell eingetragen. Ziel der Stiftung ist es, dass Pensionskassen mehr Gelder in die Förderung von jungen Unternehmen investieren. Vizepräsident und Geschäftsführer ist Daniel Wiener, Geschäftsführer des Umweltberatungsbüros Ecos. Wiener ist nicht der einzige Linke im Umzug. Die politischen Vorstösse wurden von den SP-Ständeräten Claude Janiak und Anita Fetz mitunterzeichnet, im Stiftungsrat sitzt SP-Nationalrat Beat Jans, wie die bz berichtet.
Philanthropisch sind Meiers Pläne nicht. Er sieht ein sicheres Geschäft, wenn der angestrebte Zukunftsfonds nur gross genug ist, um die Investitionsrisiken zu verteilen. Mit 500 Millionen Franken will Meier starten, bis zu zwei Milliarden schwer soll der Fonds werden. Die Stiftung soll im Hintergrund bleiben, die Bank Reichmuth die Organisation übernehmen.
EFK, Freizügigkeitseinrichtungen, Theorie und Praxis
Die Handelszeitung befasst sich mit dem sog. vergessenen Guthaben in der 2. Säule, welche auch Thema eines Berichts der Eidg. Finanzkontrolle waren. Die Zeitung schreibt:
Grössere Banken wie Credit Suisse, UBS oder Raiffeisen haben dafür sogar eigene Abteilungen geschaffen. Die dortigen Fachleute forschen nach, wo die Besitzer der Vorsorgegelder verblieben sind, und senden ihnen das Geld auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank ihrer Wahl. «Mit gutem Erfolg», wie Emmanuel Ullmann, Leiter Freizügigkeit bei der UBS, berichtet.
Doch mit der eingespielten Praxis soll nun nach dem Willen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) Schluss sein: In einem 70-seitigen Bericht zu den Freizügigkeitseinrichtungen fordert die oberste Finanzkontrolle des Bundes von den Aufsichtsbehörden, dass «bestehende Vereinbarungen zwischen Freizügigkeitseinrichtungen und Pensionskassen zur Überweisung der Freizügigkeitsguthaben konsequent zu beanstanden» seien.
Grund für das harsche Urteil: Solche Vereinbarungen entsprechen nicht dem Wortlaut des Gesetzes. Gemäss Freizügigkeitsgesetz müssen «vergessene» Gelder nämlich mindestens sechs Monate bei der alten Pensionskasse bleiben. Danach müssen sie an die Auffangeinrichtung, also an die Freizügigkeitsstiftung des Bundes, überwiesen werden.
Doch für alle in der bisherigen Praxis direkt Involvierten wäre dies eine unnötige Paragrafenreiterei: Die Pensionskassen möchten die kontaktlosen Konten möglichst rasch aus ihren Büchern haben, die spezialisierten Banken arbeiten effizient und die Versicherten haben so eine reelle Chance, ihr vergessenes Geld doch noch zu erhalten. Und bekommen bei Banken und Versicherungen Beratung zu ihren FZ-Anlagen.
Auch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) sieht darum wenig Handlungsbedarf. Immerhin möchte sie der EFK formell entgegenkommen und von den Pensionskassen verlangen, dass sie bei den Versicherten jeweils das explizite Einverständnis einholen, die Gelder an eine zuvor ausgewählte Bank zu überweisen, wenn keine andere Weisung erteilt worden ist.
Canada’s biggest pension plans – the new ‘masters of the universe’
Canada’s eight largest public pension funds, which collectively manage net assets worth more than $1 trillion, have acquired so much heft in the past decade that they are being lauded in international financial circles as the new “masters of the universe.” Their clout has caught the attention of major Wall Street investment firms angling for their business, as well as institutional investors around the world that are emulating their investing model.
AHV-Rechner für den Neigungswinkel
Am 25.September haben die Stimmbürger mehrheitlich dagegen gestimmt, einen AHV-Turm, dessen finanzielle Schieflage ohnehin schon gewiss ist, noch um ein Stockwerk zu erhöhen. Lukas Rühli hat den AHV-Rechner von Avenir Suisse mit neusten Zahlen und Daten gefüttert. Damit können die Besucher nachrechnen, wie die Zuwanderung, der Beitragssatz, das Rentenalter, das Lohnwachstum und weitere Variablen die Finanzierungsaussichten der Altersvorsorge beeinflussen.
CS PK-Index im Q3
|
Fusion von Comunitas und Previs
![]()
Die Stiftungsräte der beiden Vorsorgeeinrichtungen Comunitas und Previs haben laut einer gemeinsamen Pressemitteilung den Grundsatzbeschluss zur Fusionierung gefasst. Unter der Dachmarke «Previs Vorsorge» werden neu rund 1‘200 Arbeitgeber mit rund 40‘000 Versicherten und Rentnern betreut werden. Comunitas tritt als eigenständiges Vorsorgewerk unter der Previs-Dachmarke weiter mit dem bisherigen Namen «Comunitas» auf.
Comunitas ist als Gemeinschaftsstiftung organisiert, Previs als Sammelstiftung. Die ihr angeschlossenen Vorsorgewerke werden deshalb finanziell, versicherungstechnisch und organisatorisch separat geführt. Die beiden Stiftungsräte haben die Fusion von Comunitas und Previs beschlossen. Die Comunitas wird nach der Fusion innerhalb der Previs als eigenes Vorsorgewerk geführt. Die Fusion geschieht auf der Basis der Bilanzen der Jahresrechnungen 2016 mit buchhalterischer Wirksamkeit per 1. Januar 2017. Der Handelsregistereintrag und somit die rechtliche Wirksamkeit sind voraussichtlich für die zweite Jahreshälfte 2017 vorgesehen.
Überlungen beim Bund zu Pensionskassen und Risikokapital
Die Schweizer Politik will die Rahmenbedingungen für Jungunternehmen verbessern. Der Bundesrat dürfte vor Ende Jahr zwei vom Parlament bestellte Berichte dazu vorlegen. Dabei geht es besonders um Investitionen von Pensionskassen in Jungunternehmen sowie um steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Die NZZ schreibt dazu:
Ein Spitzentreffen der Bundesräte Schneider-Ammann und Berset mit Vertretern des Finanzsektors und von Pensionskassen hat am Mittwoch (12.10.16) zunächst bestätigt, was politisch kaum in den Büchern steht: Ein staatlicher Fonds für «Zukunftsinvestitionen» dürfte auf absehbare Zeit ebenso wenig mehrheitsfähig sein wie die Pflicht für Pensionskassen, einen bestimmten Teil ihres Vermögens in Jungfirmen zu investieren. (…)
Am Spitzentreffen dieser Woche wurden vier Anlageprojekte für Pensionskassen präsentiert. Die Projekte zielen laut Beteiligten mehrheitlich nicht auf Finanzierungen in der Gründerphase von Jungfirmen, sondern auf die nächste Wachstumsphase («von der zweiten bis zur fünften oder zehnten Million»); in jener Phase gilt der Zugang zu Kapital als besonders schwierig. Die Bandbreite der genannten Renditeerwartungen der Anlagefondsprojekte reicht von 5% bis 10% pro Jahr. (…)
Die Pensionskassen haben laut groben Schätzungen im Mittel nicht mehr als 2‰ ihrer Gelder in Risikokapitalfonds investiert, und davon dürfte ein Grossteil im Ausland liegen. Die meistgenannten Gründe für die Zurückhaltung: hohe Risiken, tiefe Renditen, hohe Verwaltungsgebühren und Mangel an Spezialkompetenz in Sachen Risikokapital. An den Gründen zur Zurückhaltung habe sich nichts geändert, sagt Jean-Rémy Roulet, Präsident des Pensionskassenverbands. Doch anderseits steigt angesichts von tiefen Zinsen und zum Teil relativ teuren Sachwerten der Bedarf nach «alternativen» Anlagen.
BVK: Schwieriger Entscheid für Gemeinden
Der Gemeinderat von Hombrechtikon hat entschieden, bei der BVK zu bleiben. Wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet, hängt der Beschluss mit dem hohen Rentneranteil von 32 Prozent zusammen. Von 20 angefragten Pensionskassen haben nach Aussage des Gemeindepräsidenten 18 darauf verzichtet, eine Offerte abzugeben. Ebenfalls nicht zur Debatte steht ein Wechsel in Meilen, Uetikon, Oetwil und Herrliberg. Demgegenüber hat der Erlenbacher Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 24. Oktober einen Wechsel zu einer anderen Pensionskasse beantragt.
Artikel Strahm: Eine Glosse als Replik
pw. Wir haben an dieser Stelle, stark abgekürzt und ungeschminkt polemisch, bereits auf den neuesten, gegenüber früheren Ausgaben wenig veränderten Artikel von Rudolf Strahm im Tages-Anzeiger reagiert. Roland Kriemler hat den Aufwand nicht gescheut, und Strahms Artikel im Detail auseinandergenommen. Es bleibt wenig übrig von dessen Behauptungen, Unterstellungen und phantasievollen Analysen der beruflichen Vorsorge und der Tätigkeit von Pensionskassen wie auch von Experten, Banken und Versicherungen. Wer allenfalls noch Argumente zu Strahms Breitseite gegen die 2. Säule sucht, ist hier gut bedient.









