Neue Anlagegruppe Hypotheken
Die Swisscanto Anlagestiftung hat per 30. September 2016 eine neue Anlagegruppe für Schweizer Hypothekarforderungen mit Kapitalzusagen von insgesamt 200 Mio. Franken lanciert. Die Hypotheken werden durch die Anlagestiftung selbst oder durch Dritte (z.B. Banken, Berater und Vermittler, Versicherungen) vergeben. Dabei kann die Anlagestiftung sowohl neu vergebene Hypotheken übernehmen, als auch bestehende Hypotheken erwerben. Die Verwaltung der Hypotheken («Servicing») erfolgt durch die avobis Credit Services. Das Portfoliomanagement ist an das Asset Management Swisscanto Invest der Zürcher Kantonalbank delegiert.
Neuer Referenzzinssatz bei 2,25 Prozent
Die Kammer der Pensionskassen-Experten hat den technischen Referenzzinssatz per 30.9.2016 mit 2,25 (Vorjahr 2,75%) ermittelt. Der Referenzzinssatz wird von der SKPE jährlich auf der Grundlage des BVG-Indexes 2005 Pictet BVG- 25 plus vom 30. September (Gewicht zwei Drittel) und der Rendite 10-jähriger Bundesanleihen (Gewicht ein Drittel) veröffentlicht. Das Ergebnis wird um 0,5% vermindert und auf 0,25% abgerundet. Der Referenzzinssatz darf zudem weder unter der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen noch über 4,5 % liegen. Der Referenzzinssatz gilt für Jahresabschlüsse 2016 der Vorsorgeeinrichtungen.
AV2020: ASIP mit Vorbehalt
Der Pensionskassenverband ASIP hält in einer Stellungnahme zu den Beschlüssen des Nationalrats zur Altersvorsorge 2020 ein weiteres Mal fest, dass für den Verband die ganzheitliche Sicherung der Altersvorsorge im Bereich der 1. und 2. Säule unter Beibehaltung des Leistungsziels im Vordergrund steht. Begrüsst werden das einheitliche Referenzalter und der vorzeitige Altersrücktritt ab Alter 60. Auch die Senkung des Umwandlungssatzes wird positiv vermerkt.
Vorbehalte meldet der ASIP hingegen bei den vom Nationalrat beschlossenen Ausgleichsmassnahmen an. Dazu heisst es in der Mitteilung:
Bezüglich der langfristig wirkenden Massnahmen hält der ASIP fest, dass sowohl die Beschlüsse des Stände- als auch des Nationalrates umsetzbar sind. Wie bereits in der Vernehmlassung festgehalten, unterstreicht der ASIP, dass mit dem Verzicht auf den Koordinationsabzug unter gleichzeitiger Anpassung der Altersgutschriftensätze das Leistungsniveau für AHV-Jahreslöhne von rund 85’000 Franken beibehalten, für tiefere Lohnbereiche aber ausgebaut wird. Schliesslich ist politisch zu entscheiden, ob man – bei einer Vereinfachung des Systems – die anfallenden Mehrkosten für die Sozialpartner und Leistungsverbesserungen bei tieferen Einkommen und Risikoleistungen (Überversicherungen) in Kauf nehmen will.
Eine allfällige Verbesserung der Altersvorsorge für Personen mit tiefen Einkommen, mit mehreren Arbeitsverhältnissen sowie für Teilzeitbeschäftigte über die AHV ist aus Sicht ASIP letztlich unter Berücksichtigung der Kosten-folgen durch die Sozialpartner zu beurteilen. Als Fachverband verhalten wir uns diesbezüglich neutral.
Ein wichtiger und für dessen Stabiltät entscheidender Erfolgsfaktor des international beneideten Schweizer Drei-Säulen-Systems ist die klare Trennung der drei Säulen. Für den ASIP ist deshalb entscheidend, dass die Kompensation der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes zum Leistungserhalt innerhalb des BVG erfolgt. Der ASIP unterstützt kurzfristig wirkende Ausgleichsmassnahmen zur Erhaltung des Leistungsniveaus.
Die vorgesehene Übergangsfrist ist aber viel zu lang und sollte auf zehn, maximal fünfzehn Jahre beschränkt werden. Der Fachverband hätte eine dezentrale Lösung über die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen einer zentralen Lösung über den Sicherheitsfonds mit Umverteilungen zwischen den Pensionskassen vorgezogen. Diese wäre nicht nur fairer gegenüber den Pensionskassen, die quasi ihre Hausaufgaben schon gemacht haben, sondern obendrein auch kostengünstiger.
Aufgrund der sich stellenden ökonomischen und demografischen Herausforderungen darf diese Reform auf keinen Fall scheitern. Im Hinblick auf die Volksabstimmung ist daher nochmals eingehend zu prüfen, welche Themen in das Gesamtpaket aufgenommen werden sollen, um den Erfolg nicht schon von Anfang an zu gefährden.
AV2020: Arbeitgeber positiv
In ihrer Stellungnahme zu den Beschlüssen des Nationalrats zur Altersvorsorge 2020 schreibt der Arbeitgeberverband:
In der Reform der Altersvorsorge 2020 sind sich National- und Ständerat in wichtigen Punkten einig. Das Referenzalter zur Pensionierung soll für Frau und Mann auf 65 Jahre angesetzt und der Rentenbezug flexibilisiert werden. Zurecht will der Nationalrat zur Finanzierung der strukturellen Deckungslücke in der AHV die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte erhöhen.
Falls die zudem verabschiedete Stabilisierungsregel dereinst zur Anwendung kommt, sind zum einen weitere 0,4 Prozentpunkte vorgesehen. Zum andern könnte der Bundesrat das Referenzalter schrittweise um maximal 24 Monate anheben. Beide Massnahmen setzen voraus, dass die Politik zuvor keine Reformmassnahmen beschliesst. Das Referenzalter und die Mehrwertsteuer würden aufgrund der aktuellen Projektionen des Bundesrats nicht vor 2033 ansteigen. Bis 2036 – heute in zwanzig Jahren – könnte sich das Referenzalter für Frau und Mann schrittweise auf 66 Jahre erhöhen.
Der Nationalrat hat somit ein schlüssiges Konzept einer Stabilisierungsregel für die AHV beschlossen, mit der sich die kleine Kammer nun vertieft beschäftigen wird. Da der Nationalrat die Stabilisierungsregel in einem separaten Beschluss gefasst hat, könnte der Ständerat auf diese Linie einschwenken. Ein solcher Schritt würde aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands nicht erstaunen, da der Ständerat in seinem unfertigen Modell einer Stabilisierungsregel auf halber Strecke stehen geblieben war. (…)
Im Urteil der Arbeitgeber zeichnet der Nationalrat den Weg zu einer ausgewogenen Lösung vor. Im Differenzbereinigungsverfahren gilt es nun auszumarchen, wie diese Kompensation ausgestaltet sein soll und wie viel sie kosten wird. Beiden Räten bleibt dabei genügend Spielraum, sich auf ein tragfähiges Kompensationsmodell zu einigen.
AV2020: Die Kosten der Ausgleichsmassnahmen, BSV und Arbeitgeber
Die NZZ stellt die stark divergierenden Kostenschätzungen für die Folgen des vom Nationalrat beschlossenen “dritten Wegs” vor. Dieser beruht auf der Abschaffung des Koordinationsabzugs und neu nur noch zwei Stufen für die Altersgutschriften von 9% für die 25 (18) bis 44jährigen und von 13,5% für die 45 bis 65jährigen.
BSV und Arbeitgeber gehen vom gleichen Datenmaterial aus. Die Unterschiede konzentrieren sich auf die Gruppe der 25- bis 34-Jährigen. Ihre Lohnsumme beträgt im Jahr 2030 schätzungsweise 75 Milliarden Franken. Auf dieses Volumen betragen die Altersgutschriften in der Variante Bundesrat 5 Prozent und beim Modell Nationalrat 9 Prozent. Die Differenz von 4 Prozentpunkten ergibt Mehrkosten von 3 Milliarden Franken.
Dabei handelt es sich aber nicht um die effektiven Mehrkosten. Grund dafür ist, dass viele Vorsorgeeinrichtungen heute bereits höhere Beiträge vorsehen, als das BVG-Minimum vorschreibt. In diesen Fällen sind die Anpassungen der Gutschriften geringer und die effektiven Kosten damit tiefer. Dies führt laut BSV unter dem Strich dazu, dass die langfristigen Ausgleichsmassnahmen das Modell des Nationalrats um 1,85 Milliarden Franken verteuern. Bei der Herleitung des Arbeitgeberverbands sind die zusätzlichen Aufwendungen aufgrund der auf 9 Prozent erhöhten Altersgutschriften auf 360 Millionen Franken veranschlagt. Dies erklärt die Differenz zur Kostenberechnung der Bundesverwaltung.
Nun stellt sich die Frage, wer näher bei der Realität liegt. Laut dem Arbeitgeberverband fehlen genaue Daten über die effektiven Altersgutschriften. Ebenso wenig liessen sich genaue Aussagen machen über die Zahl der Versicherten, die bereits heute keinen Koordinationsabzug haben oder deren Koordinationsabzug an den Beschäftigungsgrad gebunden ist. Dieser Abzug (derzeit 24 675 Franken), der im Modell Nationalrat vollständig wegfällt, ist der nicht versicherte Anteil am Lohn. Umgekehrt formuliert: Je präziser diese Informationen zu den Versicherten sind, desto näher an der Realität sind die Kostenschätzungen.
Nach den Vorgaben des Arbeitgeberverbands gerechnet, würden beim Modell Bundesrat die langfristigen Ausgleichsmassnahmen tiefer ausfallen als in der Tabelle angegeben.
AV2020: Jetzt liegt der Ball beim Ständerat
Die NZZ hat diverse Stimmen aus dem Ständerat zu den Beschlüssen des Nationalrats zur Altersvorsorge 2020 gesammelt:
Im Ständerat ist die Bereitschaft da, über das neue Kompensationsmodell zu sprechen, wie Mitglieder der Sozialpolitischen Kommission sagten. Alex Kuprecht (Schwyz, svp.) geht die Kompensation noch zu weit, weil sie jene Altersklassen stärker belastet, die in der Ausbildung sind oder Familien gründen. Er will ausrechnen lassen, ob geringere Abzüge reichen. Man werde mit der CVP sprechen, die sich mit den 70 Franken weit hinausgelehnt habe. Konrad Graber (Luzern, cvp.) sagte, er hänge nicht an den 70 Franken und sei offen, das Modell ernsthaft anzuschauen, obwohl es nicht ausgegoren sei. Einige Nachteile seien augenfällig. Es koste mehr und belaste die Jüngeren stärker, das Gewerbe sei dagegen. Der Nationalrat signalisiere aber damit Bereitschaft, die Ausfälle der zweiten Säule zu kompensieren, sogar stärker als der Ständerat. Pirmin Bischof (Solothurn, cvp.) sagte, die Kommission werde sich das Modell erklären lassen und es durchrechnen lassen. Am Schluss müsse es eine bessere Lösung ergeben. Die 70 Franken seien kein Dogma. Karin Keller-Sutter (St. Gallen, fdp.) ist froh um die Differenz, denn mit den 70 Franken würden die Ausfälle überkompensiert. Die Zahlen des Modells seien unklar, aber man müsse es prüfen.
Der Interventionsmechanismus für ein höheres Rentenalter hingegen wird im Ständerat keine Chance haben. «Ich kenne niemanden im Ständerat, der das in der Vorlage will», sagte Keller-Sutter. Man müsse nach der geglückten Reform mit genügend Zeit über ein höheres Rentenalter sprechen.
AV2020: Reaktion der FDP
Die FDP hält zu den Entscheiden des Nationalrats zur Altersvorsorge 2020 in einem Kommentar fest:
Geht es der AHV finanziell schlecht und scheitern politische Reformen im Parlament, soll eine Schuldenbremse greifen und garantieren, dass die AHV weiterhin volle Renten auszahlen kann. Die Schuldenbremse sieht vor, dass dann das Rentenalter und die Mehrwertsteuer schrittweise und begrenzt erhöht werden, damit die AHV nicht kollabiert und Rentner nicht vor dem Nichts stehen. So wird auch garantiert, dass das Rentenalter nicht auf Vorrat erhöht wird. Es braucht also glasklare Voraussetzungen, damit dieser Sicherheitsmechanismus überhaupt in Kraft tritt.
Die Linke demaskiert sich in ihrer Kritik an der Schuldenbremse. Sie behauptet immer, die AHV sei kerngesund. Wieso also bekämpft sie eine Schuldenbremse, welche nur in Kraft tritt, wenn die AHV-Finanzen dem Kollaps entgegentreten? Sind die Prognosen doch nicht so gut, wie immer behauptet wird?
Die FDP hat von Anfang an betont, dass Sie das Rentenniveau grundsätzlich halten will. Die Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken ist, aus den gleichen Gründen das bei der AHVplus-Initiative der Fall war, klar abzulehnen. Mit dem Antrag von NR Regine Sauter hat der Nationalrat für eine Reformvariante gestimmt, welche die Kompensationsmassnahmen zur Senkung des Umwandlungssatzes innerhalb der beruflichen Vorsorge vornimmt. Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass Sozialminister Alain Berset das Modell vertiefen will. Die FDP wird sich im Ständerat dafür einsetzen, dass dieser Weg weitergegangen wird.
AV2020: Reaktion von SP und SGB
In einer Stellungnahme zu den Beschlüsse des Nationalrats schreibt die SP:
Die Befürchtungen sind eingetroffen: Die rechte Mehrheit von SVP, FDP und Grünliberalen hat im Nationalrat die Erhöhung des Rentenalters auf 67 durchgesetzt und die längst überfällige Anhebung der AHV-Renten verweigert. Anstatt die effiziente und solide AHV zu stärken, werden Milliarden in die marode und teure 2. Säule gesteckt. Bleibt es dabei, ist die Altersvorsorge 2020 in der Volksabstimmung zum Scheitern verurteilt.
Die Erhöhung des Rentenalters auf 67 wurde aus dem Gesamtprojekt Altersvorsorge 2020 in eine separate Vorlage ausgegliedert. Damit ist das Rentenalter 67 faktisch tot. Falls es überhaupt den parlamentarischen Prozess übersteht, wird die SP das Rentenalter 67 in der Volksabstimmung frontal bekämpfen und hat nicht den geringsten Zweifel, dass sie damit erfolgreich sein wird.
Auch der Rest der Altersvorsorge 2020 wird es an der Urne sehr schwer haben. Denn der Nationalrat hat den Kompromissvorschlag des Ständerats abgelehnt, die AHV-Renten um 70 Franken zu erhöhen. Stattdessen wird die ineffiziente und auf Treibsand gebaute 2. Säule mit 4,5 Milliarden Franken aufgebläht.
Doris Bianchi vom Gewerkschaftsbund kommentiert:
Die Mehrheit des Nationalrats hat heute unter dem Motto «länger arbeiten und viel mehr bezahlen» in der Beratung der «Altersvorsorge 2020» einen Crashkurs verfolgt. Der Automatismus für Rentenalter 67 ist nicht mehrheitsfähig. Allen Beschwichtigungen zum Trotz ist der beschlossene Interventionsmechanismus ein vorprogrammiertes Rentenalter 67 im nächsten Jahrzehnt. Dies obschon heute immer mehr ältere Arbeitnehmenden um ihre Arbeitsstelle bangen müssen und kaum Chancen haben bei Stellenverlust eine Anstellung zu finden. Rentenalter 67 wird zu einer Massen-Aussteuerung führen.
Noch rascher länger arbeiten müssen die Frauen. Betroffen sind bereits die heute 62-jährigen Frauen, ohne dass diese Leistungsverschlechterung kompensiert wird. Und obwohl diese Frauen schon heute mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt kämpfen und sie in der Pensionskasse gegenüber den Männern benachteiligt sind, weil sie nach wie vor den Grossteil der Betreuungs- und Hausarbeit schultern.
Schlecht sieht es auch für die Beitragszahler in den Pensionskassen aus. Zwar haben FDP und SVP nach dem Abstimmungskampf zu AHVplus kalte Füsse bekommen und sind nun bereit, Rentenverluste in den Pensionskassen wirklich zu kompensieren. Doch statt auf die kostengünstigste Lösung mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu setzen, wie sie der Ständerat mit dem AHV-Zuschlag von 70 Franken beschlossen hat, setzt der Nationalrat auf ein Modell, bei dem insbesondere junge Menschen bluten müssen. Die Beitragslast für die berufliche Vorsorge würde gemäss dem Nationalratsmodell sofort sehr stark ansteigen. Bei einem Jahreslohn von 70’000 steigen die jährlichen Lohnbeiträge um 1’500 pro Jahr. Die gleiche Summe muss auch der Arbeitgeber zusätzlich aufwerfen. Zusammen mit den steigenden Krankenkassenprämien für die Kinder werden junge Familien in Bedrängnis kommen. Dank der von SVP und FDP beschlossenen Aufblähung der 2. Säule werden die Lohnnebenkosten explodieren, was gerade die KMU stark belastet.
In der Altersvorsorge müssen die Beitragsfranken effizient eingesetzt werden. Dies ist hier nicht der Fall. Eine seriöse Beratung über unsere Altersvorsorge sieht anders aus. In der vorliegenden Form ist die Vorlage nicht mehrheitsfähig.
Stabwechsel bei Abendrot: Rücktritt von Hans-Ulrich Stauffer
An der Delegierten-versammlung vom 15.09.2016 gaben die Mitgründer der Stiftung Abendrot Eva Zumbrunn und Hans-Ulrich Stauffer nach 32 Jahren auf Ende 2016 ihren Rücktritt als Geschäftsführer der Stiftung Abendrot bekannt. Ihre Nachfolge treten Enza Bögli, Nicole Cassan und Stephan Bannwart an. Alle drei arbeiten seit mehreren Jahren für die Stiftung Abendrot und die Übergabe wurde von langer Hand geplant.
Einen informativen und humorvollen Rückblick, der in Form eines kleinen Filmes an der Delegiertenversammlung gezeigt wurde, können Sie hier sehen: Rückblick.
pw. Hansueli Stauffer (Bild oben) gehört zu den markantesten Persönlichkeiten in der Beruflichen Vorsorge. Das uns vorliegende Foto ist jedoch nicht mehr allerneuesten Datums. Er trägt jetzt eine andere Brille und auch der Bart ist ab. Der Humor und die Abenteuerlust sind dem Honorarkonsul der kapverdischen Inseln jedoch geblieben. Hoffentlich wird er künftig nicht gar so kurz treten, dass wir auf seine juristischen Analysen und sonstigen Beiträge zur 2. Säule verzichten müssten. Vorsichtshalber sei er darauf hingewiesen, dass ein allzu abruptes Abbremsen von einem 150%-Job auf 0 eine erhebliche gesundheitliche und psychische Gefährdung bedeuten kann. Aber das weiss er selber wohl am besten.
Motion SGK: Entpolitisierung der technischen Parameter im BVG
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) einzuleiten, mit welcher der Mindestumwandlungssatz sowie der Mindestzinssatz entpolitisiert werden.
Eine Minderheit (Steiert, Carobbio Guscetti, Feri Yvonne, Graf Maya, Gysi, Heim, Schenker Silvia) beantragt die Ablehnung der Motion.
Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Motion.
Nationalrat: Die Motion wird mit 138 gegen 56 Stimmen angenommen.
AV2020: Die Einschätzung des TA
Bundeshausredaktor Markus Brotschi fasste die Entscheide des Nationalrats zur Altersvorsorge 2020 vom 28.9.16 so zusammen:
Genau vor einem Jahr schmiedeten im Ständerat CVP und Linke mit FDP-Sozialpolitikerin Christine Egerszegi einen Rentenkompromiss. Ziel war es, dem Volk ein ausgewogenes Reformpaket vorzulegen: Rentenalter 65 für Frauen, Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule und als Kompensation dafür eine Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken pro Monat. Im Nationalrat drückten gestern nun FDP, GLP und SVP der grossen Rentenreform ihren Stempel auf. Die Grundsätze lauten: das Volk auf Rentenalter 67 einstimmen, möglichst wenig zusätzliche Steuern für die AHV und keine Kompensation der Rentenausfälle in der zweiten Säule über die AHV. Das Rentenniveau von erster und obligatorischer zweiter Säule soll aber erhalten werden.
Unbestritten war auch im Nationalrat, dass die Rentenreformen dringend sind angesichts der steigenden Zahl von Rentnern und der höheren Lebenserwartung. Misslingt die Reform, steigt das jährliche Defizit in der AHV bis 2030 auf 7 Milliarden Franken an.
Im Einklang mit dem Ständerat will der Nationalrat deshalb das Rentenalter der Frauen von 2018 bis 2021 auf 65 Jahre anheben. Damit spart die AHV 1,2 Milliarden Franken pro Jahr.
Der Nationalrat will aber der AHV nur zusätzliche 0,6 Prozentpunkte Mehrwertsteuer zukommen lassen, um die Zusatzausgaben aufgrund der demografischen Entwicklung zu decken. Der Ständerat war für 1 Prozent. Die Nationalratsbeschlüsse führen dazu, dass gemäss Schätzungen das AHV-Vermögen im Jahr 2030 den Stand von 100 Prozent einer Jahresausgabe unterschreitet.
AV2020: Streit um Kostenfolgen
Mit dem kurz vor Verhandlungsbeginn von FDP und GLP eingebrachten Antrag Sauter/Weibel (dritter Weg zur Leistungsgarantie in der 2. Säule) sollen die Altersgutschriften neu festgesetzt und der Koordinationsabzug ganz gestrichen werden. Der Nationalrat ist dem Antrag gefolgt. Die Kostenfolgen sind unklar. Viel zu reden gaben im Rat die im Tages-Anzeiger wiedergegebenen Berechnungen des BSV. Der TA hatte geschrieben:
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat auf Anfrage des «Tages-Anzeigers» hierzu erstmals konkrete Zahlen errechnet. Und kommt zu einem vernichtenden Fazit: Der «dritte Weg» schlüge im Endeffekt mit fast 4,5 Milliarden Franken jährlich zu Buche – womit er rund 1,5 Milliarden mehr kosten würde als die Modelle des Ständerats (voraussichtlich 2,9 Milliarden) und des Bundesrats (3,2 Milliarden).
Besonders hart würde es die Jungen treffen. «Ein 34-Jähriger mit 70 000 Franken Jahreseinkommen muss heute einen Beitrag von knapp 4500 Franken leisten. Mit dem Vorschlag der FDP und der GLP wären es neu 6000 Franken», sagt BSV-Direktor Jürg Brechbühl. «Bei unserem eigenen Reformvorschlag käme man nur auf 164 Franken mehr als unter der aktuellen Regelung – beim Modell des Ständerats auf 228 Franken, die sich auf AHV und berufliche Vorsorge verteilen.»
Dass FDP und Grünliberale eine Mehrbelastung von 1500 Franken auslösen, hängt mit den Parametern zusammen, an denen sie schrauben. Unter anderem wollen sie den Lohn neu vollständig statt nur teilweise versichern. Das will auch der Bundesrat – doch während er bei den 25- bis 34-Jährigen einen Beitragssatz von 5 Prozent vorsieht, sind es im FDP-GLP-Konstrukt 9 Prozent. (…)
Die neuen Zahlen des BSV könnten den erhofften Befreiungsschlag der Freisinnigen und Grünliberalen vereiteln. Ihr Modell steht bereits von anderer Seite unter Druck: Der FDP-geführte Gewerbeverband warb am Montag in einem Positionspapier bei den Parlamentariern «eindringlich» für eine Ablehnung des Vorschlags. Die Gewerbler sehen Arbeitsplätze gefährdet.
Die NZZ schreibt zum Thema Kostenfolgen:
Grosse Verwirrung gab es am Mittwoch über die Kosten der verschiedenen Kompensationsmodelle in der zweiten Säule. «Bund» und «Tages-Anzeiger» machten Berechnungen der Verwaltung publik, wonach das vom Nationalrat beschlossene Modell 4,45 Milliarden Franken kostet (per 2030). Dies sind rund 1,5 Milliarden Franken mehr, als der Arbeitgeberverband veranschlagt. Viel hängt von den Annahmen für die Berechnungen ab, die notwendig sind, weil die Statistik für die berufliche Vorsorge nur rudimentär ist.
Der Verband hält an seinen Zahlen fest. Sie seien plausibel, sagt Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband. Die Variante des Nationalrats liege nahe bei jener des Bundesrats, der mit Aufwendungen von 3,2 Milliarden Franken rechnet. Zu Mehrkosten führen die höheren Beitragssätze. Dafür verzichtet das Modell Nationalrat auf die Herabsetzung der Eintrittsschwelle in die Pensionskasse, was Kosten spart.
pw. Dass die vom BSV errechneten Zahlen allenfalls zu hoch sind, wurde im Rat von Bundesrat Berset eingeräumt. Dass das BSV die brisanten Zahlen kurz vor Debattenbeginn einer Zeitung zuspielt, ist problematisch. Unübersehbar ist, dass die Aufgabe des Koordinationsabzugs technisch während einer längeren Übergangsphase für die Vorsorgeeinrichtungen erhebliche Probleme bieten wird. Wie sich der Wechsel auf die Rentenbildung auswirken wird, werden erst genauere Analysen zeigen. Der Vorschlag ist keineswegs ausgegoren.
TA / NZZ /
Antrag Sauter
AV2020: Die Entscheide des NR
(sda) – Der Nationalrat hat wie der Ständerat beschlossen, das Rentenalter der Frauen um ein Jahr auf 65 Jahre anzuheben. Die Übergangsfrist zur Angleichung des Rentenalters beträgt drei Jahre.
– Weil die Rente künftig flexibler bezogen werden kann, wird 65 als Referenzalter bezeichnet.
– Die Rente kann frühestens mit 62 Jahren bezogen werden – in der beruflichen Vorsorge unter Umständen auch früher. Anders als der Ständerat hat der Nationalrat entschieden, dass nicht erwerbstätige Frührentner weiterhin AHV-Beiträge zahlen, dafür aber keine Einbussen in Kauf nehmen müssen. In der zweiten Säule gibt es keine Beitragspflicht.
– Den vom Bundesrat vorgeschlagenen erleichterten Vorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefem Einkommen lehnen beide Räte ab.
– Spätestens mit 70 Jahren müssen alle Arbeitnehmenden in Rente gehen. Beiträge, die nach dem Referenzalter geleistet werden, wirken sich auf die Rente aus. Der heute geltende Freibetrag für Einkommen im Rentenalter wird aufgehoben.
– Zur Finanzierung der AHV will der Nationalrat die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um 0,6 Prozent erhöhen. Der Ständerat hat sich für zusätzlich 1 Mehrwertsteuerprozent ausgesprochen, der Bundesrat wollte 1,5 Prozent mehr.
– Der Nationalrat hat beschlossen, eine Stabilisierungsregel für die AHV in der Verfassung zu verankern. Sobald der Ausgleichsfonds unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinkt, muss der Bundesrat dem Parlament Korrekturmassnahmen vorschlagen. Fällt der Fonds-Stand trotzdem unter 80 Prozent, wird das Rentenalter auf 67 Jahre erhöht, und die Mehrwertsteuer wird um 0,4 Prozent angehoben.
– Der Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge wird von 6,8 Prozent auf 6 Prozent gekürzt. Darüber sind sich die Räte einig. Die Renten sinken dadurch um 12 Prozent.
– Der Nationalrat lehnt den vom Ständerat beschlossenen monatlichen Zuschlag von 70 Franken auf neue AHV-Einzelrenten ab. Auch die Anhebung des Plafonds für Ehepaar-Renten von 150 auf 155 Prozent fand keine Mehrheit.
– Der Nationalrat will die Renteneinbussen durch die Senkung des Umwandlungssatzes innerhalb der zweiten Säule ausgleichen: Der Koordinationsabzug soll aufgehoben werden. Jüngere Arbeitnehmende zahlen höhere Beiträge ein, ältere tiefere. Arbeitnehmende ab 40 Jahren werden mit einem Beitrag aus dem Sicherheitsfonds beim Sparen unterstützt. Die Massnahmen haben zum Ziel, zusätzliches Alterskapital aufzubauen.
– Eine Witwenrente sollen nur noch jene Frauen bekommen, die minderjährige oder betreuungsbedürftige Kinder haben. Die Rente wird von 80 Prozent auf 60 Prozent einer Altersrente gesenkt. Die Witwenrente für Geschiedene kürzte der Nationalrat auf den Betrag eines allfälligen Unterhaltsbeitrags. Kinderrenten für Eltern im Pensionsalter werden gestrichen. Renten für Pflegekinder werden nicht ins Ausland ausgezahlt. Der Ständerat will beim heutigen System bleiben.
– Der Nationalrat erhöht den Bundesbeitrag an die AHV von 19,55 Prozent auf 20 Prozent. Das sind rund 270 Millionen Franken mehr als heute. Der Ständerat will den Anteil unverändert lassen.
– Selbständigerwerbende zahlen nach dem Willen des Nationalrats weiterhin nur 7,8 Prozent AHV-Beiträge. Auch die sinkende Beitragsskala wird beibehalten.
– Der Nationalrat lehnt Massnahmen für mehr Transparenz in der beruflichen Vorsorge ab. Der Ständerat hatte den Vorschlägen des Bundesrats zugestimmt. Die Räte sind sich jedoch einig, dass die Versicherer in der beruflichen Vorsorge weiterhin nur 90 Prozent der Erträge weitergeben müssen. Der Bundesrat hatte 92 Prozent vorgeschlagen.
AV2020: NR für Stabilisierungsregel
(sda) Wenn nötig, soll das Rentenalter auf 67 Jahre erhöht werden. Das hat der Nationalrat am Mittwoch (28.9.16) beschlossen. Ziel ist es, die AHV langfristig im Gleichgewicht zu halten.
Der Nationalrat stimmte mit 106 zu 90 Stimmen der in der Verfassung verankerten Stabilisierungsregel zu. Der Mechanismus, den die Nationalratskommission ausarbeitete, hat zwei Stufen: Sobald der Ausgleichsfonds unter 100 Prozent einer Jahresausgabe zu sinken droht, muss der Bundesrat dem Parlament Korrekturmassnahmen vorschlagen.
Falls der politische Eingriff versagt und der Fonds-Stand unter 80 Prozent fällt, wird das Rentenalter automatisch auf 67 Jahre erhöht. Parallel dazu wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent angehoben. Die Anpassungen erfolgen in mehreren Schritten.
Die Ahv müsse auch für künftige Generationen gesichert werden, sagte SVP-Sprecher Thomas de Courten (BL). «Es genügt nicht, die Symptome zu bekämpfen, wir müssen auch die Ursachen angehen.» Bei steigender Lebenserwartung sei es daher unter Umständen nötig, das Rentenalter zu erhöhen, sagte de Courten.
Auch für FDP-Sprecher Bruno Pezzatti (FDP/ZG) geht es um die langfristige Sicherung der AHV-Renten. Der Automatismus komme nur dann zum Tragen, wenn die Politik versage. Es handle sich um einen «Notnagel».
Es sei eher ein «Sargnagel» für die Vorlage, sagte Ruth Humbel (CVP/AG). Die CVP wehrte sich zusammen mit der SP, der BDP und den Grünen gegen die Stabilisierungsregel mit automatischer Erhöhung des Rentenalters.
Vorschlag für “vollständige Kompensation” der UWS-Senkung
Ein gleichlautender Antrag von FDP und GLP sieht gegenüber den Beschlüssen der SGK-N einige Korrekturen vor, mit welchen nach Meinung der beiden Parteien das heutige Rentenniveau in der 2. Säule trotz Senkung des Umwandlangssatzes “vollständig kompensiert” werden kann. Diese umfassen:
• Anstelle von vier gestaffelten Altersgutschriften gibt es nur noch deren zwei: 9% zwischen 25 und 44 Jahren sowie 13,5% ab Alter 45 bis 65.
• Der Koordinationsabzug im BVG wird vollständig abgeschafft.
• Um die Kompensation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche bereits länger im Arbeitsprozess sind, sicherzustellen, gilt eine Übergangsgeneration ab Alter 40.Dazu wird ausgeführt:
Dieses Kompensationsmodell folgt damit bezüglich zweier Kriterien zwar dem Bundesrat, ergänzt dieses aber um eine massgebliche Verbesserung beim dritten Parameter, den Altersgutschriften. Ein solches Modell verlangt zwar ebenfalls von Steuerzahlern, Wirtschaft oder Arbeitnehmenden beträchtliche Aufwendungen, ist aber unter dem Strich kostengünstiger als die Reformvarianten des Bundesrates oder des Ständerates. Zudem gelingt so eine vollständige Kompensation innerhalb der zweiten Säule.
Zusammengefasst bringt eine Kompensation innerhalb des BVG folgende Vorteile:
– Sie ist kostengünstiger als die Varianten Bundesrat oder Ständerat. Ausserdem erfolgt keine mit der Demographie überproportional anwachsende Belastung der Bundesfinanzen, welche andere Bereiche im Budget verdrängt.
– Sie ist generationengerechter, da die Demographie als Risiko nicht zum Tragen kommt.
– Sie bringt eine Vereinfachung und Modernisierung des BVG (nur noch zwei Gutschriftensätze) und eine Anpassung an die Realitäten der Arbeitswelt (Rentenverbesserungen für Teilzeitarbeitende Personen, v.a. Frauen).
– Sie bringt eine Verbesserungen für ältere Arbeitslose (keine Erhöhung der Gutschriften nach 45).

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