Am 1. April ist der veränderte Gesamtarbeitsvertrag FAR in Kraft getreten, der eine Rente ab Alter 60 vorsieht. 2018 sind Neuverhandlungen nötig geworden. Dies, weil die Stiftung FAR, die die Rente ab 60 finanziert, vor grossen finanziellen Herausforderungen stand und Sanierungsmassnahmen nötig geworden waren. Sie umfassen etwas höheren Beiträge seitens der Arbeitnehmer und die Reduktion der Beiträge der Stiftung FAR an die berufliche Vorsorge. – Inzwischen ist der neue Gesamtarbeitsvertrag FAR von Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Versicherte
Unlust an der Rente
Es ist noch nicht lange her, als ein Kapitalbezug bis zu drei Jahre vor der Pensionierung der Kasse gemeldet werden musste. Neuerdings nehmen die Kassen auch noch 5 Minuten vor der Pensionierung den Antrag auf Kapitalbezug dankend entgegen. Die einst gefürchtete Negativ-Selektion (Kranke wählen das Kapital, sportliche Senioren die Rente) ist kein Problem mehr. Und 1e-Pläne sind in der Regel zwingend mit dem Bezug des Kapitals verbunden. Michael Ferber schreibt in der NZZ:
Willy Thurnherr (CEO der Aon) hält es für problematischer für die Entwicklung der beruflichen Vorsorge, dass immer mehr Pensionskassen das Anlagerisiko auf die Versicherten überwälzen. Es gebe eine zunehmende Zahl an Pensionskassen, die eine Unlust zeigten, Renten an ihre Versicherten zu zahlen. Mache dies Schule, stelle sich letztlich die Frage, ob die zweite Säule noch ihren ursprünglichen Zweck erfülle, sagt Thurnherr.
Als Beispiel nennt er den Entscheid verschiedener Vorsorgeeinrichtungen, ab einer gewissen Höhe einen Kapitalzwang einzuführen. Aufgrund dieser Regelung müssten die Versicherten Gelder zunehmend selbst anlegen – dies könne beispielsweise im hohen Alter problematisch werden. In dieselbe Richtung geht laut Thurnherr die Einführung von 1e-Plänen. Die Pensionskassen, die solche Regelungen oder einen Kapitalzwang eingeführt hätten, seien zwar noch in der Minderheit. Allerdings könnten immer mehr Vorsorgeeinrichtungen diesen Kassen folgen, zumal es sich bei den «Pionieren» um grosse Einrichtungen handle.
In eine andere Richtung geht die Kritik von Juerg Mueller von der Vermögensverwaltung WM Weibel Mueller AG. Laut ihm dürfte die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV bei immer weniger Versicherten ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Vielen gelinge dies nur mithilfe von Erbschaften. Ausserdem dürfte angesichts der gesunkenen Umwandlungssätze das Interesse von Versicherten mit höheren Einkommen, eine Rente zu beziehen, nachlassen, sagt Mueller.
Er geht davon aus, dass zumindest Teilkapitalbezüge immer öfter Vorkommen. Wohlhabendere Versicherte dürften sich sagen: «Wenn die Rente schon so niedrig ist, möchte ich wenigstens einen Teil des Kapitals raus- nehmen und dieses Geld an meine Nachkommen vererben.»
Mueller rechnet für die kommenden Jahre mit einer Zunahme der Kapitalbezüge. Als Folge davon erwartet er, dass in den kommenden Jahren in der Politik wieder Vorstösse diskutiert werden, die einen zumindest teilweisen «Rentenzwang» fordern.
“Pensionskasse wird für ältere Angestellte zur Falle”
Betriebe mit älteren Arbeitnehmenden haben Mühe, eine neue Vorsorgeeinrichtung zu finden. Sammelstiftungen stufen sie als Risiko ein.
Die Generationen auf dem Arbeitsmarkt
Ältere Menschen bleiben länger im Beruf, weniger junge rücken nach. Eine Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern zeigt: Ein professionell umgesetztes Generationenmanagement wird wichtiger denn je, um die Arbeitsmarktfähigkeit länger zu erhalten, die Diskriminierung von älteren Mitarbeitenden und Vorurteile abzubauen und den Wissenstransfer zwischen den Generationen sicherzustellen.
Die IFZ-Studie “Generationenmanagement” der Hochschule Luzern untersucht den Ist-Zustand auf dem Schweizer Arbeitsmarkt und dokumentiert Massnahmen, Präferenzen und Erwartungen im Bereich Generationenmanagement auf Angestellten- und Arbeitgeberseite.
Untersucht wurden Grossunternehmen und KMU in Online-Umfragen. 416 Arbeitgeber (323 in KMU, 93 in Grossunternehmen) und 1179 Arbeitnehmende (212 in KMU, 967 in Grossunternehmen) beantworteten die Fragen.
Im Rahmen des Projekts wird bis Sommer 2019 ein Leitfaden und eine Toolbox entwickelt, um Unternehmen bei der Umsetzung eines professionellen Generationenmanagements zu unterstützen. Diese Toolbox beinhaltet ein Standortbestimmungs- und Lösungstool. Am jährlich stattfindenden Generationenmanagement Summit wird zudem mit Hilfe des Generationenbarometers die aggregierte Sichtweise zum Stand von Generationenmanagement in der Schweiz dargestellt.
Doppeltes Stimmrecht für Junge
Der Lausanner Professor für Nachhaltigkeit Peter Knoepfel will jüngeren Stimmbürgern ein politisches Veto gegen die Alten verleihen. Im Gespräch mit der “Republik” erklärt er, warum man ein Diktat der Rentnerinnen verhindern müsse. Auszüge:
Herr Knoepfel, Sie sind 70 Jahre alt, ich 41. Sie fordern, dass meine Stimme mehr politisches Gewicht haben soll als Ihre.
Richtig.
Wieso das?
Weil Sie doppelt unter einem Entscheid leiden oder von ihm profitieren werden. Ich habe noch zwanzig Jahre zu leben, vielleicht auch nur zehn. Ein politischer Entscheid, der jetzt gefällt wird, betrifft mich viel weniger als Ihre Generation. Sie werden die Probleme der AHV tatsächlich zu spüren bekommen. Darum mein Vorschlag, der Ihnen jetzt noch vier Jahre doppeltes Stimmrecht geben würde, bis Sie 45 sind.
Wie soll das funktionieren?
Wir kennen heute bereits das doppelte Mehr bei Verfassungsbstimmungen in Form des Ständemehrs. Ich würde bloss den heutigen Verfassungstext ergänzen. Es ist eine Idee, die ich jüngst für die Festschrift von Luzius Mader erarbeitet habe, der stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Justiz war. Der Auftrag an uns Autoren war: Macht Vorschläge, wie die Bundesverfassung reformiert werden könnte.
Und von Ihnen stammt der Vorschlag der Sperrminorität der Jungen.
Genau. Das hiesse dann in Artikel 142 zu Abstimmungen: «… sind angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der Stimmenden im Alter unter 45 Jahren sich dafür aussprechen.»
Das heisst, meine Stimme bleibt eine Stimme, aber sie würde einer Hürde zugerechnet, einer Art Jungen-Veto.
Ja, bei einer Verfassungsabstimmung wären dann drei Mehr nötig. Das der Gesamtheit der Abstimmenden, das Ständemehr und das Mehr der jungen Stimmen.
Sie sprechen die demografische Entwicklung an. Wenn in fünfzehn oder zwanzig Jahren die 65-Jährigen die grösste Gruppe ausmachen, könnten Rentnerinnen an der Urne alle anderen überstimmen.
Ja, die Alten werden noch viel mehr politischen Einfluss haben als heute. Wenn sie den für sich nutzen, etwa bei der Gestaltung der Altersvorsorge, kann das verheerende Folgen haben. Der Beitrag der jungen Generation könnte überstrapaziert werden. Dasselbe gilt für die Klimapolitik, mit der ich mich seit vielen Jahren befasse. Die grossen Verlierer sind auch hier die Jungen. Schwierig könnte es auch beim Steuersystem werden und bei der Finanzierung des Gesundheitswesens.
Trendwende bei der Lebenserwartung?
Daniel Zulauf schreibt in der Luzerner Zeitung über die internationale Entwicklung der Lebenserwartung, wo nach Jahrzehnten einer kontinuierlichen Zunahme in vielen Ländern eine Verflachung und teilweise sogar ein Rückgang zu beobachten ist.
Die Dynamik des Prozesses hat die OECD durch einen Vergleich von zwei direkt aufeinanderfolgenden Fünfjahresperioden erfasst (2006–2011 und 2011 bis 2016). Die Untersuchung zeigt, dass die Sterblichkeit in 6 der 28 EU-Länder teilweise markant gesunken ist. Die Gruppe der Länder mit der ausgeprägtesten Verflachung erscheint ziemlich heterogen: Frankreich, Deutschland, Griechenland, Schweden, Portugal, die Niederlande und Grossbritannien.
Ähnliches stellt die amerikanische Universität Princeton fest. Gemäss einer Studie hat sich die durchschnittliche Lebenserwartung ab Geburt in den Jahren 2014 bis 2015 in 12 von 18 analysierten Industrieländern mit hohem Wohlstandsniveau teilweise deutlich verschlechtert. (…)
Die hiesige Lebenserwartung hat sich von 2010 bis 2016 bei Männern um 1,7 auf 81,6 Jahre und bei Frauen um ein Jahr auf 85,4 Jahre erhöht. Doch auch für die Schweiz lässt sich aus der Princeton-Studie eine deutliche Verflachung der Kurve herauslesen – eine Beobachtung, die auch die «Swiss Life» auf Anfrage bestätigt. Nach dem Verständnis des Versicherers hält der Trend zur Langlebigkeit in der Schweiz aber weiterhin an. Eine eigentliche Trendwende sei noch nicht erkennbar.
Eindeutig ist dieser Befund aber nicht. Und genau das ist das Problem. Wird die Dynamik der aktuellen Entwicklung nämlich unterschätzt und der Verlauf der Lebenserwartung zu optimistisch beurteilt, resultieren daraus hohe Kosten. Unter dieser Annahme würden unnötig hohe Beiträge an Pensionskasse und AHV fällig, und auch die Prämien für Lebensversicherungspolicen wären aus dieser versicherungstechnischen Sicht überzogen.
“Die Qualität der Pensionskasse entscheidet über die Rentenhöhe”
Michael Schäfer schreibt in der NZZ: “Für viele Menschen ist die Pensionskasse die wichtigste Einkommensquelle des Lebens. So kann man überprüfen, wie solide die Kasse des gegenwärtigen oder künftigen Arbeitgebers ist”.
Zur Überprüfung wird hingewiesen auf die Bedeutung von Deckungsgrad, Wertschwankungsreserve, technischer Zins, Umwandlungssatz, Rentneranteil, Verzinsung der Altersguthaben, Anlagestrategie, überobligatorische Leistungen.
Die Angaben fände man im Jahresbericht, denn solle man sich zur Verfügung stellen lassen, bevor man den Arbeitsvertrag unterschreibt, meint Schäfer. Den Besuch eines mehrtätigen Seminars zur Analyse der Qualität einer Kasse könnte man hier auch noch als Empfehlung anfügen.
Mutterschaftsstrafe
pw. Marie-José Kolly und Anna Wiederkehr untersuchen in der NZZ die Folgen von Mutterschaft auf das Einkommen der Frauen. Dazu werden die Untersuchungsergebnisse aus einer Reihe von Ländern herangezogen. Auffallend ist, dass nach der Geburt des ersten Kindes die Löhne der Frauen markant sinken und langfristig tiefer bleiben als jene der Männer. Die Differenz wird als “Mutterschaftsstrafe” bezeichnet.
Nicht erwähnt wird, dass gleichzeitig kinderlose Frauen nur geringfügig tiefere Löhne beziehen als Männer. Man könnte auch von einem Kinderlosigkeitsbonus sprechen, wäre das nicht ganz unsinnig. Aber deutlich wird, dass mit krass wertenden Begriffen wie Mutterschaftsstrafe mehr Verwirrung als Klarheit geschaffen wird und für eine echte Analyse der Zusammenhänge und Hintergründe nichts gewonnen wird, falls das überhaupt je beabsichtigt war. Aber dazu wären beide Seiten der Situation von Frauen mit und ohne Kind gleichzeitig zu betrachten, was unterlassen wird. So wird mit “Mutterschaftsstrafe” suggeriert, dass Mütter für ihr Kind bestraft würden, was natürlich ebenfalls unsinnig ist.
Wo es sich als Pensionierter am besten leben lässt
Das International Living Magazin hat die neusten Ergebnisse seines Global Retirement Index publiziert mit insgesamt 25 Ländern. Die Schweiz ist darin nicht enthalten. Als bestes europäisches Land erscheint Frankreich auf Platz 11, Italien folgt auf 13. Kroatien als dritter Europäer auf 24. Ausschlaggebend sind die Elemente Visa / Aufenthaltsgenehmigung, Gesundheitsversorgung, Klima und Lebenshaltungskosten. Am empfehlenswerten erscheint Panama, an das wir jetzt nicht unbedingt gedacht hätten.
“Das unschöne Geschäft mit den Pensionierten”
Bernhard Kislig befasst sich im Tages Anzeiger mit dem Problem der Rentnerkassen. Er schreibt:
Was in der Privatwirtschaft schwierig wäre, funktioniert in der Altersvorsorge: Mit sanierungsunfähigen Pensionskassen können Verwalter jahrelang Geld verdienen. Risiko gibt es dabei keines. Wenn das Kapital aufgebraucht ist, wird das Vorsorgewerk dem Sicherheitsfonds BVG übergeben. Dies ist ein Auffangbecken für Pensionskassen mit finanziellen Problemen, das Renten bezahlt, für die kein Geld mehr vorhanden ist. (…)
Es gibt eine Reihe von Vorsorgeeinrichtungen, die dieses Geschäftsmodell anwenden. Das bestätigt Manfred Hüsler, Direktor der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK). Dabei geht es um Pensionskassen, die ausschliesslich oder zu einem grossen Teil aus Rentnern bestehen. Viele davon sind ausreichend finanziert, aber bei manchen ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Geld nicht mehr reicht, um die versprochenen Renten überweisen zu können.
Kassen, die ausschliesslich aus Rentnern bestehen, sind sanierungsunfähig, wenn sie einmal in Schieflage geraten sind. Denn es sind keine aktiven Versicherten und kein Arbeitgeber mehr da, die Geld einschiessen können. Und die versprochenen Renten können nicht nachträglich gekürzt werden, denn diese sind garantiert. In solchen Fällen senken Pensionskassen manchmal ihre Deckung von mindestens 100 Prozent bis fast auf 0, bevor sie es schliesslich dem Sicherheitsfonds übergeben, um die ausstehenden Renten zu finanzieren.
Das Bundesgericht hat dieses Vorgehen in einem Urteil von 2017 legitimiert. Gemäss den höchsten Richtern darf der Sicherheitsfonds ein Vorsorgewerk erst unter seine Fittiche nehmen, wenn es sanierungs- und zahlungsunfähig ist. Die OAK und der Sicherheitsfonds wollten dieser Praxis einen Riegel vorschieben und klagten gegen die IGP-BVG-Sammelstiftung. Beide Organisationen wollten die IGP rasch dem Sicherheitsfonds unterstellen.
Laut Daniel Dürr, Leiter des Sicherheitsfonds, gab es für die Klage zwei Gründe. Erstens sollte mit dem Vorsorgekapital sparsamer umgegangen werden – denn «der Sicherheitsfonds verrechnet weniger Verwaltungskosten». Zweitens wollte der Sicherheitsfonds prüfen, ob die Sammelstiftung für Verfehlungen haftbar gemacht werden kann. (…)
Bisher hat die IPG den Sicherheitsfonds über 54 Millionen Franken gekostet. «Zusammen mit weiteren Verpflichtungen, die sich bereits abzeichnen, wird sie zum teuersten Fall, den der Sicherheitsfonds jemals gehabt hat», bestätigt Dürr.
Die Alten dominieren
Die NZZ am Sonntag untersucht, wie die Generationen an der Urne abschneiden. Die Daten zeigen: meist gewinnen die Alten.
In der Politik spaltet die Grossreform [STAF) Alt und Jung. Und sollte sich die Vorlage am 19. Mai auch an der Urne nach diesem Muster entscheiden, so stehen ihre Chancen sehr gut. Denn die Alten verlieren derzeit fast keine Abstimmung. 31-mal hat der Souverän in dieser Legislatur bisher abgestimmt, zu 30 Urnengängen liegen Nachbefragungen vor – und diese zeigen: Nur ein einziges Mal (3%) haben sich die über 60-Jährigen nicht durchgesetzt. Sie hätten 2016 die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe knapp angenommen, das Volk aber sagte Nein.
Die Jungen umgekehrt sind sich das Verlieren eher gewohnt. Die Gruppe der 18- bis 29-Jährigen hat im selben Zeitraum sechs Abstimmungen verloren (20%), und zwar primär zu sozialen, um- weltpolitischen und grundrechtlichen Fragen. So hätten die Jungen die grosse AHV-Reform samt Zusatzfinanzierung angenommen, sie wollten die Atomkraftwerke fix abschalten und die Wirtschaft grüner machen. Umgekehrt wehrten sie sich erfolglos gegen Sozialdetektive und neue Überwachungsmittel für den Nachrichtendienst.
Die Daten sind insofern mit Vorsicht zu interpretieren, als die Basis der Befragungen häufig sehr schmal ist und die Fehlertoleranz entsprechend hoch. Sie deuten aber darauf hin, dass es bei Abstimmungen durchaus einen Altersgraben gibt – und dass sich dieser zuletzt gar noch etwas vertieft hat.
SRF Trend Streitgespräch: Flexibel oder nicht?
Wer einmal eine Rente aus der zweiten Säule hat, kann sich sicher sein, dass sie immer gleich hoch ist. Ist das gerecht? Oder sollten Rentner nicht auch ihren Beitrag leisten, wenn es an den Märkten abwärts geht und die Pensionskassen schlechte Anlagerenditen erzielen? Das Streitgespräch im «Trend» zwischen Josef Bachmann (ex PwC) und Thomas Schönbächler (BVK), Leitung Jacquelin Jacquemart. In der Sendung von SRF ab 13 Min.
Fast jeder Zweite wählt die Frühpensionierung
Dominik Feldges befasst sich mit der anhaltenden Beliebtheit der Frühpensionierung bei den Schweizer Erwerbstätigen.
Die Schweizer tun sich schwer mit dem ordentlichen Pensionierungsalter. Zwar ist in der Bevölkerung der Anteil der Erwerbstätigen unter den 55- bis 64-Jährigen seit Anfang der 1990er Jahre erfreulicherweise von knapp 64 auf über 74 Prozent gestiegen, doch noch immer gehen fast 40 Prozent der Schweizer vorzeitig in Rente. Zugleich arbeitet laut Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen rund ein Drittel über das AHV-Alter hinaus, oft als Selbständigerwerbende oder mit einem Teilzeitpensum. Zum ordentlichen Zeitpunkt, also für Männer im Alter von 65 Jahren und bei Frauen mit 64, erfolgt nur gut ein Viertel der Pensionierungen.
Angesichts der demografischen Entwicklung wächst indes das Bewusstsein, dass sich die Schweizer Wirtschaft die vielen Frühpensionierungen nicht mehr leisten kann. Dachorganisationen wie der Schweizerische Arbeitgeberverband oder die Vereinigung der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Swissmem) schlagen Alarm und weisen darauf hin, dass diverse Betriebe in den kommenden Jahren mit einer Welle von Abgängen bei ihren Mitarbeitern fertigwerden müssten.
Wie Ökonomen der Grossbank UBS berechnet haben, droht bis 2027 allein wegen der Tatsache, dass vermehrt Angehörige der geburtenstarken Babyboomer-Generation das Pensionierungsalter erreichen werden, eine Lücke von mehreren hunderttausend Arbeitskräften. Diese wird sich, so ist man sich in Wirtschaftskreisen einig, nicht durch eine verstärkte Zuwanderung schliessen lassen. Einer derartigen Lösung stünden die Massnahmen, die nach der Annahme der Volksinitiative zur Begrenzung der Masseneinwanderung eingeleitet worden seien, klar im Weg.
NZZ /
Studie UBS /
“Er wagt den Tabubruch”
pw. Im Alleingang ist es dem ehemaligen PwC-Pensionskassenchef Josef Bachmann gelungen, das Thema “flexible Renten” auf die Tagesordnung zu setzen. Das Schweizer Fernsehen hat ihm und seinem Anliegen gleich drei Kurzbeiträge gewidmet. Dabei hat er nicht nur die vereinigte Linke, denen schon der blosse Gedanke an “Wackelrenten” den Angstschweiss ins Gesicht treibt, sondern auch die massgeblichen Fachverbände gegen sich. Diese beklagen zwar die enorme Umverteilung, mit denen die Rentengarantie finanziert wird, sind aber aus politischen Gründen nicht zu echten Korrekturmassnahmen bereit.
Todesursachenstatistik 2016
Im Jahr 2016 starben in der Schweiz 64’964 Menschen, 2600 oder 3,9% weniger als im Vorjahr. Grund dafür war die hohe grippe- und hitzebedingte Sterblichkeit im Vorjahr. Damit starben trotz der Alterung der Bevölkerung, die normalerweise zu einer Zunahme der Todesfälle führt, weniger Menschen als 2015. Die Lebenserwartung bei Geburt betrug 2016 für die Männer 81,5 Jahre und für die Frauen 85,3 Jahre.
Die Publikation über die Todesursachen des Jahres 2016 präsentiert die 6 häufigsten Todesursachen nach Altersgruppen, die Ergebnisse zu Mehrfacherkrankungen, zur Verteilung der Todesfälle über die Jahreszeiten, sowie die Entwicklung der zunehmenden Zahl von Todesfällen bei sinkenden Mortalitätsraten. Anhand der 6 wichtigsten Krankheitsgruppen werden 10 verschiedene Indikatoren der Todesursachenstatistik erklärt.






