Am 1. April ist der veränderte Gesamtarbeitsvertrag FAR in Kraft getreten, der eine Rente ab Alter 60 vorsieht. 2018 sind Neuverhandlungen nötig geworden. Dies, weil die Stiftung FAR, die die Rente ab 60 finanziert, vor grossen finanziellen Herausforderungen stand und Sanierungsmassnahmen nötig geworden waren. Sie umfassen etwas höheren Beiträge seitens der Arbeitnehmer und die Reduktion der Beiträge der Stiftung FAR an die berufliche Vorsorge. – Inzwischen ist der neue Gesamtarbeitsvertrag FAR von Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt worden.