Die Südostschweiz berichtet über die Nachzahlung an die Pensionskasse:

Die Pensionskasse mit 1400 Versicherten ist seit dem 1. Januar 2014 als öffentlich-rechtliche Stiftung verselbständigt. Per 1. Januar 2016 erfolgte, vorwiegend auf Kosten der Versicherten, der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat und die Anpassung der technischen Grundlagen. Das Katholische Kollegium entschied nun über eine Nachzahlung der Arbeitgeber von gesamt 7,2 Millionen Franken.

Der Administrationsrat beantragte folgende Aufteilung: 1,14 Millionen übernimmt der Konfessionsteil, ebenso die Hälfte (1,65 Millionen) der Nachzahlung für die nicht finanzausgleichsberechtigten Kirchgemeinden. 2,7 Millionen für die Kirchgemeinden im Finanzausgleich werden aus der Finanzausgleichsreserve finanziert.

Felix Rütsche, Präsident der vorberatenden Kommission, betonte, dass es sich nicht um eine Sanierung handle. Der Deckungsgrad der Pensionskasse liegt bei 96,1 Prozent, sie darf als gesund bezeichnet werden. Die Regionalgruppe St.Gallen beantragte, die Kosten à fonds perdu von gesamt 2,79 Millionen nicht wie beantragt linear innert zehn Jahren abzuschreiben, sondern als ausserordentlichen Aufwand sofort über die Erfolgsrechnung abzubuchen. Dieser Änderungsantrag wurde mit 140 Stimmen angenommen. Die Nachzahlung in die Pensionskasse war mit vier Gegenstimmen unumstritten.

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