Nachdem sich bereits das Parlament mit den geplanten Anpassungen bei der Publica befasst hatte und einen Zuschuss verweigerte (stattdessen wurde eine generelle Lohnerhöhung gewährt) und die Kassenkommission deshalb eine Überdenken (Aufschub)  gefordert hatte, hat die Kommission nun die notwendigen Anpassungen per 1.1.19 definitiv beschlossen. In einer Mitteilung hält die Kasse fest:

Der technische Zinssatz der offenen Vorsorgewerke  wird auf 2 Prozent (bisher 2,75 Prozent) und denjenigen der geschlossenen Vorsorgewerke auf 1,25 Prozent (bisher 2,25 Prozent) gesenkt. Der Umwandlungssatz im Alter 65 wird nach der Senkung der technischen Grundlagen 5,09 Prozent (bisher 5,65 Prozent) betragen. Im gleichen Schritt, das heisst per 1. Januar 2019, vollzieht die Publica auch den Wechsel auf neue Rechnungsgrundlagen (BVG 2015, Periodentafeln).

Die Kassenkommission hat beschlossen, die mit den neuen technischen Grundlagen verbundenen Leistungseinbussen bei der Übergangsgeneration ab Alter 60 angemessen abzufedern: zum einen mit der „nominellen Besitzstandsgarantie“, zum andern, indem die Renteneinbusse teilweise kompensiert wird. In welchem Ausmass die beiden Massnahmen für die Versicherten greifen, hängt davon ab, ob sie sich für eine Altersrente oder einen (teilweisen) Kapitalbezug entscheiden.

Nominelle Besitzstandsgarantie: Bei einer Pensionierung ab dem 1. Januar 2019 erhalten die Versicherten, die zuvor das 60. Altersjahr vollendet haben, mindestens diejenige Rente, welche sie bei einer Pensionierung per 31. Dezember 2018 mit dem bis anhin gültigen Umwandlungssatz erhalten hätten. Bei einer Teilpensionierung oder bei Abzug von Kapital nach dem 1. Januar 2019 entfällt diese Garantie.

Kompensation der Renteneinbusse: Die Renteneinbusse als Folge des tieferen Umwandlungssatzes wird bei den Versicherten, die vor dem 1. Januar 2019 das 60. Altersjahr vollendet haben, auf den Zeitpunkt ihrer Pensionierung mit einem altersabhängigen Kompensationsbetrag teilweise abgefedert. Wird nach dem 1. Januar 2019 Kapital abgezogen, so wird diese Kompensation proportional zum bezogenen Kapital gekürzt.

Weitere Abfederungsmassnahmen: Die paritätischen Organe der Vorsorgewerke haben weitere Abfederungsmassnahmen für ihre Versicherten beschlossen. Die einzelnen Massnahmenpakete werden in den kommenden Monaten von den Vorsorgewerken in Zusammenarbeit mit der Publica umgesetzt.

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