Der Sonntag berichtet über die Tätigkeit der Zentralstelle, die verlorene oder verloren geglaubte Guthaben in der 2. Säule ausfindig macht. Im Artikel wird berichtet: “Die Zentralstelle wurde 1999 vom Bund gegründet. «Wir sind quasi ein modernes Heiratsvermittlungsinstitut », sagt Geschäftsführer Daniel Dürr. Jährlich gehen über 23 000 Anfragen ein. 2011 konnte die Zentralstelle 15 315 Übereinstimmungen von Anfragen und Kontomeldungen lokalisieren. Liegen gelassene Gelder sind aber auch nach der Pensionierung nicht verloren. Denn sobald eine Vorsorgeeinrichtung ein vergessenes Guthaben meldet, untersucht die Zentralstelle, an welche Adresse die Rentenzahlungen der ersten Säule erfolgen. Im Anschluss werden auch hier die kontoführende Einrichtung und die berechtigte Person informiert. Im Jahr 2011 konnten so rund 7000 Übereinstimmungen verarbeitet werden.”
Medien
NZZaS: «Mit 1,5 Prozent Zins finanzieren wir Renten nicht»
Die NZZ am Sonntag interviewte den Vermögensverwalter Lars Jaeger (Beta Partners, Zug). Dabei kamen auch kanadische Kassen zur Sprache, welche letztes Jahr von NR Frick als Vorbild genannt wurden. Auszüge:
Gibt der Markt mehr (als 1,5%) her?
Ja. Wenn gutbezahlte Asset-Manager nicht mehr als 1,5% erwirtschaften können, dann frage ich mich, wofür wir sie derart fürstlich bezahlen. Zudem sind Pensionskassen Horden von ebenso gut entlöhnten Beratern ausgesetzt. Wofür eigentlich, wenn man so niedrige Renditeansprüche stellt?
Muss man von Versicherungen gleich viel verlangen wie von Pensionskassen?
Versicherungen haben bei der Kapitalanlage nicht die gleiche Flexibilität wie Pensionskassen. Dennoch: 1,5% sind wirklich nicht mehr viel. Etwas mehr schaffen auch Versicherer. Sie brauchen nicht das ganze Kapital in Schweizer Staatstiteln anzulegen. Viele Versicherer halten zu viele Bonds.
Sind 1,5% Mindestzins auch ein Problem für das System der zweiten Säule?
Ja. Mit 1,5% Zins finanzieren wir die Renten nicht. Demografie eingerechnet, werden die Renten massiv sinken, wenn wir nicht mehr erwirtschaften.
Sie beraten viele ausländische Kassen. Was machen diese anders?
Einer der besten Pensionskassenmärkte ist der kanadische. Kanadische Kassen werden von erfahrenen Profis geführt, die übrigens sehr gut verdienen. Diese haben bei den Anlagen kaum Einschränkungen. Sie können in sehr lang angelegte Kapitalanlagen mit entsprechend hohen Renditen investieren. Die Ontario Teachers zum Beispiel besitzt nur rund 30% Obligationen. Die kanadische öffentlich-rechtliche Kasse investiert bis zu 30% in Private Equity, 15 bis 20% in Hedge- Funds. Aber bei Letzteren nicht in die überteuerten Dachfonds, die sich unsere Kassen aufschwatzen lassen.
Wie viel erwirtschaften die Kanadier?
Die Ontario Teachers hat in den letzten zehn Jahren pro Jahr 7% erzielt. Das Risiko liegt dabei nicht viel höher, wie oft behauptet wird: weil viel breiter diversifiziert werden kann und die einzelnen Anlagen nicht miteinander korrelieren.
NZZ: “Tücken beim Vorbezug von Vorsorgegeldern”
Michael Ferber schreibt in der NZZ über den Vorbezug von Vorsorgekapital und seine Tücken. Er bezieht sich dabei u.a. auf den 2. Säule-Bericht des Bundesrates. “Jedes Jahr tätigen in der Schweiz rund 35 000 Versicherte Vorbezüge von Pensionskassengeldern in der Höhe von insgesamt rund 2,6 Mrd. Fr., um damit Wohneigentum zu erwerben. Diese Zahlen finden sich in dem Entwurf zum Bericht der zweiten Säule, der letzte Woche in die Anhörung gegeben wurde. Gemäss dem Papier liegt der durchschnittliche Vorbezug – also die Auszahlung von Geldern aus der Pensionskasse vor der Pensionierung des Versicherten – bei zwischen 70 000 und 75 000 Fr.” Ferber zitiert Colette Nova, derzufolge zwar Vorbehalte gegen die Wohneigentumsförderung qua Pensionskasse bestehen, über deren weitere Zukunft aber noch keinerlei Entscheide gefällt worden seien.
Bekanntlich war in Vorentwürfen des Berichts Kritik an der WEF enthalten, was in Medien und Politik bereits erschreckte Kommentare auslöste, der Bundesrat wolle anscheinend dieses Instrument streichen.
Moneycab: Interview mit Hanspeter Konrad
Moneycab hat den Direktor des ASIP, Hanspeter Konrad, zu einer Reihe aktueller Fragen im Bereich BV befragt. Dabei kam u.a. auch das Thema Umwandlungssatz zur Sprache:
Nach wie vor will der ASIP den Umwandlungssatz thematisieren, dessen Senkung bei der Bevölkerung nicht auf Zustimmung gestossen ist. Wie werden Sie das Thema beim nächsten Mal angehen?
Es geht darum, aufzuzeigen, dass die Bedürfnisse aller Beteiligten, der erwerbstätigen Versicherten und der Rentenbezüger, in einer Pensionskasse fair abgedeckt werden müssen. Es ist für die kapitalgedeckte berufliche Vorsorge unumgänglich, ein Gleichgewicht zwischen den auszurichtenden Rentenleistungen sowie den Beiträgen und erzielten Renditen herzustellen. Auf Dauer erträgt das System kein Abweichen der Pensionskassen-intern beschlossenen Parameter von der langfristigen Entwicklung der zugrunde liegenden externen ökonomischen und demografischen Faktoren.
Ein für die Berechnung der Renten zu hoher Umwandlungssatz führt beispielsweise zu auszahlbaren Leistungen an die Rentner zulasten der erwerbstätigen Versicherten durch eine Umverteilung der Erträge. Wird der Mindest-Umwandlungssatz nicht gesenkt, kommt dies einem „Rentenklau“ an der erwerbstätigen Bevölkerung gleich. Diese Tatsachen sind möglichst einfach zu vermitteln. Der ASIP hat deshalb schon länger eine Informations- und Sensibilisierungskampagne gestartet beispielsweise mit der Webseite www.mit-uns-fuer-uns.ch).
FuW: “Wege in bessere Vorsorgezukunft”
Thomas Hengartner befasst sich in der Finanz und Wirtschaft mit dem Bericht des BR zur Zukunft der 2. Säule. Er geht dabei insbesondere auf die Fragen freie PK-Wahl ein, Lebensversicherer in der 2. Säule (Legal Quote) und Umwandlungssatz ein.
NZZ: Das Reformpaket für die zweite Säule
Simon Gemperli fasst in der NZZ den 2. Säule-Bericht des Bundesrates zusammen. Dabei kommt er auch auf die Rolle von Colette Nova als zuständige Sachbearbeiterin beim BSV zu sprechen. “Der Gewerkschaftsbund bestreitet in einer Mitteilung, dass eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent zwingend sei, und spricht von “Angstmacherei”. Ironie der Geschichte ist, dass bei den “Angstmachern” eine ehemalige Gewerkschafterin federführend ist. Colette Nova, bis im vorletzten Sommer geschäftsführende Sekretärin des Gewerkschaftsbunds und für das Dossier Sozialversicherungen zuständig, ist heute Vizedirektorin im Bundesamt für Sozialversicherungen, wo sie seit November auch die berufliche Vorsorge betreut. Nova hat die Aufgabe, diese BVG-Reform den Abstimmungssiegern schmackhaft zu machen. Allzu sehr verbiegen muss sie sich dabei nicht; sie hatte den heutigen Umwandlungssatz schon als Gewerkschafterin als zu hoch bezeichnet.”
BVK: Umstrittene Mandatsvergabe
Die Mandatsvergabe an JP Morgan durch die BVK hat in Zürich zu politischem Aufruhr geführt. Die NZZ schreibt: “Hans Frei, Präsident der SVP-Kantonsratsfraktion, steigt angriffslustig ins neue Jahr. Empört ist er darüber, dass die größte kantonale Pensionskasse der Schweiz, die Zürcher BVK, für ein ausgeschriebenes Mandat die Schweizer Tochter der amerikanischen Investmentbank JP Morgan berücksichtigt hat und nicht etwa die Zürcher Kantonalbank, die Crédit Suisse oder die UBS. Das Mandat umfasst die Verwahrung der Wertschriften der BVK, die Wertschriftenbuchhaltung sowie das Erstellen von Analysen und Risikobeurteilung . Frei will mm genauer wissen, wie es zu dieser Vergabe gekommen ist und was die Kriterien waren. Baldmöglichst werde er deshalb im Kantonsrat eine Anfrage an den Regierungsrat einreichen, sagt er gegenüber der NZZ. Er jedenfalls setzt hinter das Mandat für JP Morgan ein dickes Fragezeichen: “Es ist stossend, dass die Zürcher Persona1vorsorge diesen Auftrag ausgerechnet einem US-Institut vergibt – während gleichzeitig die USA die Schweiz im Steuerstreit ins Visier nimmt.”
Die Zürcher FDP dagegen wertet die Angelegenheit nüchterner. Für Präsident Beat Wa1ti ist diese Mandatsvergabe kein politischer Entscheid, sondern das Resultat einer gewöhnlichen kompetitiven Ausschreibung. Nur weil die ZKB eine Staatsbank sei, dürfe sie nicht von der BVK bevorzugt werden.
Auch die CVP ist über den Protest der SVP erstaunt. Fraktionspräsident Philipp Kutter sagt: “Man kann nicht dem Neoliberalismus das Wort reden und dann Zetermordio schreien, wenn einem der Ausgang einer Ausschreibung nicht passt.» Höchst problematisch sei zudem der Ansatz, amerikanische Unternehmen wegen des gegenwärtigen Steuerstreits mit einem Bann zu versehen und quasi zu einem Boykott aufzurufen. Wenn JP Morgan das beste Angebot gemacht habe, wäre es 1aut Kutter unverantwortlich gewesen, dieses nicht wahrzunehmen.
NZZ: “Aktien-Minus und tiefe Zinsen belasten die Pensionskassen”
Michael Ferber befasst sich in der NZZ mit der aktuellen Verfassung der Vorsorgeeinrichtungen. “Die Schweizer Pensionskassen haben ein weiteres schwieriges Jahr hinter sich. Vor allem die Verluste bei den Aktienanlagen sorgten 2011 dafür, dass die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung wohl deutlich gestiegen ist und dass nun wohl einige Sanierungen von Pensionskassen nötig werden. Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip, geht, gestützt auf Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), davon aus, dass sich derzeit rund ein Drittel der privatrechtlichen Kassen in Unterdeckung befindet.
Auch das BSV geht von einer «erheblichen Verschlechterung der finanziellen Lage» der Pensionskassen bis Ende November aus, wie es mitteilte. Laut dem Amt waren Ende 2010 exakt 289 bzw. 14,3% der registrierten Kassen unterdeckt, nun dürfte der Anteil deutlich gestiegen sein. Gemäss dem BSV sollte der durchschnittliche Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie per Ende November rund 100% betragen haben.
Die in der Branche stark beachteten BVG-2000-Indizes der Bank Pictet weisen für Pensionskassen mit einem 25%igen Aktienanteil für das letzte Jahr per 28. Dezember eine Rendite von 1,41% aus, solche mit einem 40%igen Aktienanteil lagen 0,37% im Minus. Die UBS kommt bei ihrem Barometer 2011 per Ende November auf eine Performance von –1,57%.
Dominique Ammann, Partner der Pensionskassenberatung PPCmetrics und Mitglied der BVG-Kommission, sieht das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule derzeit vor den grössten Herausforderungen, seit das BVG im Jahr 1985 eingeführt wurde.
Im vergangenen Jahr haben viele Pensionskassen auf die Herausforderungen mit Leistungskürzungen reagiert. Dieser Trend dürfte sich 2012 fortsetzen. Dass die derzeitige Situation zu einer Umverteilung von der erwerbstätigen Bevölkerung zu den Rentnern führt, lässt sich kaum bestreiten. Angesichts der schwierigen Lage an den Kapitalmärkten sind die Führungsorgane vieler eidgenössischer Pensionskassen hier gezwungen, ausführliche Beurteilungen vornehmen, schreibt Ferber.
BSV Mitteilungen Nr. 125: Stellungnahme zu Anlagestrategien
Die letzten Mitteilungen des BSV über die berufliche Vorsorge dieses Jahres sind recht umfangreich ausgefallen. Neben der Rechtsprechung und der Auflistung bereits bekannt gewordener Infos interessieren vor allem die Stellungnahmen. Besonders erwähnenswert ist hier Nr. 813 “Wahl der Anlagestrategien – Marktentwicklung”. Mit den Ausführungen will das BSV nach eigenem Bekunden Rechtssicherheit für Produkte schaffen, die in Anwendung von Art. 1e BVV2 (Wahl der Anlagestrategien) angeboten werden. Vorausgeschickt wird folgender Passus: “Im Folgenden wird eine gemeinsame Stellungnahme von Vertretern der Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge, der Steuerbehörden und des BSV abgegeben; ausserdem wurden Vertreter der Expertenkammer und der Treuhandkammer konsultiert und ihre Bemerkungen aufgenommen.” Die Feststellung soll wohl suggerieren, dass hier in dieser Sache das letzte Wort gesprochen wird. Verschwiegen wird hingegen, dass der Bundesrat für Februar 2012 eine Vernehmlassung angekündigt hat, in welcher die Motion Stahl resp. allfällige Gesetzesänderungen (FZG) zur Diskussion gestellt werden, welche genau die hier aufgeworfenen Fragen zum Thema hat.
Auslöser sind offenbar neue Produkte, welche die Option der Strategiewahl nach dem Empfinden von BSV sowie der Steuerbehörden etwas zu weit getrieben haben und welche nun zurück gebunden werden sollen. Zu vermuten ist, dass hier u.a. an die von Wegelin entwickelten und von der Elite Vorsorgestiftung und Pensflex Sammelstiftung angebotenen Kadervorsorgelösungen gedacht wird. Das BSV hält als Grundsatz fest: “Versicherte, denen die Wahl der Anlagestrategie angeboten wird, müssen aus allen in dieser VE oder in diesem Vorsorgewerk angebotenen Strategien auswählen können, denn eine Strategie darf nicht „ad personam“ angeboten werden. Die Strategien müssen im Reglement oder in Zusätzen zum Reglement definiert sein, somit in jenen Dokumenten, welche der Aufsichtsbehörde eingereicht werden (hier ist auch das Prinzip der Planmässigkeit betroffen). Die versicherte Person wählt eine Strategie aus, kann diese aber nicht beeinflussen, ergänzen oder ändern. Da die VE die Strategie selbst festlegt, dürfen Einkäufe ausschliesslich durch Geldzahlung erfolgen, nicht durch die Übertragung von Wertpapieren, da diese wohl nie genau der vordefinierten Anlagestrategie entsprechen können.”
Dieser Grundsatz dürfte kaum angezweifelt werden. Auf eher unsicherem Gelände bewegt sich das Amt hingegen, wenn es schreibt: “Auch wenn der Bundesrat keine Grenze bestimmt hat, darf das Prinzip der Kollektivität nicht durch eine exzessive Auslegung der Verordnungsbestimmung ausgehöhlt werden. Man kann davon ausgehen, dass ein Angebot von höchstens 5 bis 10 Strategien zulässig ist. Um eine Auswahl aus einer Palette von verschiedenen Anlagestrategien zu ermöglichen, kann die VE auch bei einer (sehr) kleinen Anzahl versicherter Personen bis zu 5 Strategien anbieten. Bei einer grossen Anzahl von versicherten Personen darf sie aber nicht mehr als 10 Strategien anbieten.” Da scheint das BSV etwas aus dem Hut gezaubert zu haben, das aus purem Ermessen besteht.
Ausführlich geht das BSV auf die Aufgaben des Experten sowie der Revisionsstelle im Zusammenhang mit dem Angebot individueller Anlagestrategien ein, welche möglicherweise abschreckende Wirkung (Kostenfolgen) erzielen sollen. Jedenfalls lässt die Stellungnahme nicht erkennen, dass die weit herum erwünschte Liberalisierung von amteswegen unterstützt wird.
Libera Horizonte: Navigieren in der Schuldenkrise
Die Schriftenreihe Libera Horizonte beschäftigt sich in Ausgabe 40 mit der Frage, wie eine Pensionskasse bei tiefen Renditen und wankenden Fremdwährungen zu führen sei. Offenbar eine Frage, welche durch aktuelle Umstände ausgelöst wurde. In der Einleitung heisst es dazu: “Der Investitionsprozess einer Pensionskasse im Herbst 2011 ähnelt der Kreuzfahrt eines Überseedampfers, der im dichten Nebel Klippen umschiffen muss. Das wirtschaftliche Umfeld, in welchem Pensionskassen navigieren müssen, ist von zwei Hauptproblemen geprägt: von der Schuldenkrise in Europa und der schwachen Konjunktur in den Vereinigten Staaten. Solange der Schuldenkrise nicht mit umfassenden und effektiven Massnahmen ein Ende bereitet wird, werden sich die Aktienmärkte weiterhin zögernd entwickeln. Für Vorsorgeeinrichtungen sind zudem die tiefen Zinsen von Obligationen besorgniserregend. Im Folgenden stellen wir einen Navigationsplan für die Entwicklung einer Anlagestrategie vor, mit welcher Ihre Pensionskasse wohlbehalten durch die Krise kommen dürfte.”
Unter den Ratschlägen für die verantwortlichen Lotsen finden wir die Empfehlung, neue innovative Anlagekategorien als Beimischung zu prüfen. Es heisst dazu: “Um hohe Renditen zu erzielen – in Übereinstimmung mit hohen Sollrenditen (z. B. 4,3 %) – ist es notwendig, grosse Risiken einzugehen. Dies kann zur Folge haben, dass das Risikobudget überschritten wird. Wenn dies der Fall ist, kommen die betreffenden Anlagestrategien nicht in Frage. Dies bedeutet wiederum, dass die hohen Sollrenditen nicht angestrebt werden können.”
Handelszeitung: Teure Migros-PK
In der Handelszeitung befassen sich Norman Bandi und Samuel Gerber mit der Migros Pensionskasse, die im kommenden Jahr ein neues Reglement in Kraft setzt, mit verringerten Leistungen und höherem Rentenalter. Trotzdem ist sie offenbar Migros-Tochterfirmen noch zu teuer. Laut Handelszeitung möchte Hotelplan ihre Angestellten in die eigene Vorsorgeeinrichtung Travel bringen. Dies könnte 2013 oder 14 der Fall sein. Die Zeitung schreibt: “Der Graben ist tief. Im Gegensatz zur Personalvorsorgestiftung Travel, die im Sparprozess nach Beitragsprimat arbeitet, werden bei der Migros- Pensionskasse die Renten nach dem Leistungsprimat im Voraus fix garantiert. Noch mehr: Bei der Migros-Pensionskasse Versicherte zahlen nur einen Drittel des Beitrags an ihre 2. Säule. Bei Travel berappen die Arbeitnehmer 50 Prozent. Travel senkte auch den technischen Zinssatz, der den zukünftigen Ertrag auf dem Vorsorgevermögen abbildet, auf 3 Prozent. Die Migros- Pensionskasse hält an einem Satz von 3,5 Prozent fest. Hotelplan stellt in Abrede, dass sie in der Vorsorge eine reine Sparübung durchführe. «Wir wollen die mit der Anpassung des Gesamtarbeitsvertrags an den Branchenstandard erzielte Vereinheitlichung auch in der beruflichen Vorsorge erreichen.» Gemäss Handelszeitung wurden in der Vergangenheit die Beschäftigen neu erworbener Firmen wie Denner, Globus oder Scana Lebensmittel nicht in die Migros-PK eingegliedert.
Der Sparprozess in der 2. Säule scheint auch andere Firmen zu erreichen. «Angesichts der Wirtschaftslage müssen die Unternehmen ihre Gürtel enger schnallen», sagt Dominique Ammann, Partner beim Vorsorgeberatungsunternehmen PPCmetrics. «Da wird natürlich auch die Vorsorgelösung diskutiert.» Peter Hertzog, Schweiz- Chef bei der Beratungsfirma Aon Hewitt, spricht gar von einem neuen Trend, der die ganze 2. Säule verändere. «Salär, Versicherung und Vorsorge werden als Teil einer ganzheitlichen Entschädigung betrachtet. Die Unternehmen wollen dort mehr Flexibilität.» Anders gesagt: Vom Konzern aufoktroyierte Gemeinschaftslösungen wie die Migros-Pensionskasse sind out. Gefragt sind Sammeleinrichtungen, die für jede Firma individuelle Leistungen ermöglichen – je nach Kostenbasis.
NZZ: Interview mit Pierre Triponez, OAK
Die NZZ hat ein ausführliches Interview mit Pierre Triponez, Präsident der Oberaufsichtskommission, geführt. Nach den anscheinend unumgänglichen und nicht besonders erhellenden Sondierungen betreffend Alter und Ambitionen kamen auch ein paar weiterführende Aspekte zur Sprache. Auszüge.:
Wie wird die Kommission im neuen Jahr konkret vorgehen?
Die Kommission tritt alle zwei Wochen zusammen. In den ersten Monaten laden wir zu jeder Sitzung eine der beaufsichtigten oder direkt involvierten Organisationen wie beispielsweise die kantonalen Aufsichten oder den Pensionskassenverband Asip ein, um deren Anliegen zu erfahren und zu diskutieren.
Das klingt nach einem Kuschelgremium.
Ganz und gar nicht. Dafür wäre ich auch der falsche Präsident. Im Ernst: Das BVG existiert seit 1985. Wir befinden uns nicht auf einer grünen Wiese. Mit dem Schlaghammer vorzugehen, wäre das Dümmste, was wir machen könnten. Wir werden uns nicht zu profilieren versuchen, indem wir möglichst rasch möglichst viele Weisungen erlassen.
Die Vorsorgeeinrichtungen möchten aber klare Regeln. Sie möchten zum Beispiel wissen, wie hoch die Reserven sein müssen oder wann sie eine Nullverzinsung durchführen müssen.
Dort, wo wir etwas regeln, werden wir das klar und eindeutig tun. Aber das heisst nicht, dass man alles regulieren muss. Zu Ihrem Beispiel: Ich glaube nicht, dass eine Oberaufsicht die Höhe der Wertschwankungsreserven bis zum letzten Franken festlegen könnte und sollte.
Die Finanzbranche wird durch die Finma viel stärker kontrolliert als die Pensionskassen durch die bisherige BVG-Aufsicht. Gibt es bald Solvency-Tests für Vorsorgeeinrichtungen?
Nein. Das wäre undenkbar bei der Vielfalt von Kassen in der zweiten Säule mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen. Aber ich kann nicht ausschliessen, dass es hier strengere Regeln geben wird. Wir werden die heutige Praxis sicher nicht lockern, sondern eher präzisieren.
Inwiefern wird die Kommission Einfluss auf die Politik nehmen?
Wir sind ein Aufsichtsgremium. Zur Frage des adäquaten Umwandlungssatzes beispielsweise äussern wir uns nicht. Wir haben aber die gesetzliche Verpflichtung, jedes Jahr einen Bericht an den Bundesrat zu schreiben und darin Feststellungen machen. Wenn es Probleme mit der Rechtsanwendung gibt, werden wir uns melden.
Wo setzt die Kommission Prioritäten?
Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die neuen Governance- und Unabhängigkeitsregeln durchzusetzen. Wir müssen für eine wesentlich höhere Transparenz sorgen. Weiter müssen wir für eine einheitlichere Rechtsanwendung sorgen. Es kann nicht sein, dass in Zürich andere Regeln gelten als in Genf.
Sonntagsblick: “Das PK-Puff”
Werner Vontobel handelt unter dem (von der Politik inspirierten?) Begriff “Das Pensionskassen-Puff” im Sonntagsblick die laufenden Kürzungen der Umwandlungssätze schweizerischer Pensionskassen ab. Er schreibt: “In den vergangenen Monaten haben verschiedene grosse Pensionskassen ihren Umwandlungssatz gekürzt. Publica, die Pensionskasse des Bundes, will den Satz auf 6,15 Prozent senken, das Verlagshaus Ringier in dem auch SonntagsBlick erscheint auf 6 Prozent, der Kanton Solothurn auf 5,97 und die SBB auf 5,848. Das entspricht Rentenkürzungen von bis zu 11 Prozent. Doch auch ein Umwandlungssatz von 5,8 Prozent erfordert mindestens eine Rendite von 3,5 Prozent. Und selbst für einen Satz von 5 Prozent muss sich das Kapital der Pensionierten noch mit 2,3 Prozent verzinsen. Gemäss dem Index der CS erwirtschafteten die Schweizer Pensionskassen seit 2000 aber nur 1,67 Prozent Jahresrendite.
Doch da wäre noch ein weiteres Problem. Die Pensionskassen dürfen nach geltendem Recht nur die künftigen Renten senken und dies auch nur solange sie das gesetzliche Minimum nicht unterschreiten. Bestehende Renten sind tabu. Selbst bei einem Anlageertrag von 2,3 Prozent müsste eine durchschnittliche Pensionskasse den Umwandlungssatz für die neuen Rentner deshalb auf 4 Prozent senken, um die hohen Ansprüche der alten Rentner voll zu erfüllen. Damit lägen neue Renten gut 40 Prozent tiefer als alte … bei gleichen Beiträgen wohlverstanden.
Im Bundesamt für Sozialversicherung ist Colette Nova für die berufliche Vorsorge zuständig. Sie gibt zu: «Wenn die Renditen nicht stark anziehen, besteht die Gefahr, dass die Pensionskassen in eine Schieflage geraten.» Ihr Bundesamt sei daran, Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Kürzungen von bestehenden Renten seien nicht vorgesehen. Was auch damit zu tun haben kann, dass das Volk 2010 eine Kürzung des Mindestumwandlungssatzes für die gesetzliche Mindestleistungen auf 6,4 Prozent mit grosser Mehrheit abgelehnt hat. Doch Werner Hertzog (Aon Hewitt) drängt zur Eile: «Wir müssen jetzt die Karten offen auf den Tisch legen. Totschweigen bringt nichts.»
IPE on Switzerland
Die Zeitschrift IPE bringt in ihrer Dezember-Ausgabe eine Reihe von Beiträgen über die Schweizer Pensionskassen und die aktuellen Probleme unserer beruflichen Vorsorge.
Life in a save haven
When the CHF hit record heights and the EUR/CHF exchange rate an all-time low of 1.03 in August, the Swiss National Bank (SNB) stepped in by introducing a floor for the EUR/CHF exchange rate of 1.20 in September. According to market participants, the action taken by the SNB has not had a direct influence on the asset allocation of Swiss pension funds. However, as a result of the SNB’s intervention many pension funds decided to stop actively hedging their euro investments in the belief the bank had done the hedging for them.
“From a Swiss pension fund perspective, the intervention by the SNB was welcome because it stopped the fall in value of foreign assets at least in the euro-zone area,” says Christoph Ryter, president of the Swiss Pension Fund Association ASIP. At the very least the intervention led to a debate about currency hedging. The other issue is how long the SNB will maintain this policy.
“The question is whether hedging still pays off as long as the exchange rate remains around the 1.20 mark,” says Ryter. “This is not easy to answer because if the exchange rate experiences volatility, investors still risk a loss up to 1.20. There is also a tiny risk that this level will not be kept by the SNB.”
Efficent Stability
But the sovereign debt crisis certainly led to higher scrutiny of Swiss fixed income portfolios and changes are under way. “Some smaller pension funds have abandoned foreign bonds altogether and only invest in Swiss government and corporate bonds and Pfandbriefe,” says Stephanie Spozio, senior consultant at Ecofin Investment Consulting. “Larger pension funds that previously had a market capitalisation strategy have started a country picking approach, away from the traditional benchmarks, which allows them to exclude countries such as Italy, Spain or Greece and reduce the weighting of other industrialised countries with a high debt burden. And while previously, foreign corporate bonds were part of a satellite portfolio, today they are often included in the core.”
“However, the new bond world they are investing in now is not too different from what they did before,” says Kottmann. “Investors and consultants want to avoid difficult countries but do not know how because of open benchmark issues.”
No Magic Formula
“1.5% (for the minimum interest rate) seems very little, but given the market returns it is still too high,” says Othmar Simeon, managing director at Swisscanto. Rätzer expects the rate to fall to 1% in the near future. But that is almost the bottom for the Mindestzins, as the legal framework includes guarantees on contributions and pensions after inflation. “The minimum rate and also the conversion rate are like a corset that is tied around the second pillar and which is not adapting to the markets,” notes Simeon.
“For ASIP president Christoph Ryter “1.5% is a step in the right direction and we can live with that.” Currently, the BVG-commission and the government are basing their decision on average returns of seven-year Swiss government bonds, mean returns from various asset classes, as well as political calculations. “We have always pledged for a formula on which the politicians will have to agree and which would then be applied for several years in a row,” says Ryter.
But Ryter confesses that even within ASIP this is a difficult topic as various approaches are being discussed each year – “but rarely ever the same approaches for two years in a row”. Ernst Rätzer (Aon Hewitt) is also sceptical about finding a philosopher’s stone for the Swiss second pillar: “In a federal commission on the BVG ten years ago, we searched for a formula for two years but it does not exist as you have to take every class and their expected returns into consideration.”
The “quest” was repeated in 2005 but also failed after which the government issued a statement noting that neither the BVG-commission nor the expert could reach an agreement necessary to ensure stability in the system. It added that the current system has “quite proven itself” despite criticism. Rätzer would rather have the rate set annually, if it has to be set at all, “but it has to be done with the notion that this is a minimum interest rate which should be kept as low as possible”. Chuard sees a problem in the rate being set in advance, which has then to be applied by Pensionskassen in their annual statements. Further, he sees a discrepancy between pensions being a long-term affair and annually set parameters like the minimum interest or full-funding based on “arbitrarily chosen dates” such as 31 December.
The Problem of Converting Minds
Legally, Swiss Pensionskassen have to apply a 6.9% conversion rate but the actual rate used is much lower. Barbara Ottawa asks why politics are not adjusting to reality
The Super Regulator
Pierre Triponez, president of new Swiss federal pensions supervisory body – the Oberaufsichtskommission (OAK) – discusses his role and remit with Cécile Sourbes. The federal pensions supervisory body, which will start its operation in January 2012, will comprise a board of seven members, ranging from former pension funds’ employees to academics and trade union representatives.
The appointment of the board clearly faced criticism, with the insurers’ association SVV pointing out that the initiative of selecting independent specialists working part-time for the new higher supervisor would go to the wall as “this would practically exclude all experts working in the field”. But even though the members have now been named, Triponez refuses to comment on the future projects the commission will implement, arguing that the OAK is still in its infancy.
“Again, the only comment I could make would be that Swiss pension schemes are facing huge challenges at the moment and the OAK will do its best to help them, whilst making sure all the rules are rigorously respected”, he stresses. “Like elsewhere in Europe, longevity is posing a serious threat to pension funds, which also need to ensure that all the investments made over the long-term will match contributors’ needs when they will reach their statutory retirement age.”
More Fairness needed
Pension funds are feeling the pinch in the sovereign debt crisis, writes Gérard Fischer, CEO of Swisscanto. In the long term, they can only deliver their promised benefits through a better distribution of ass
ets, income and recapitalisation contributions between generations.
FuW: 2. Säule-Bericht und einmal mehr die Versicherer
Thomas Hengartner befasst sich in der Finanz und Wirtschaft vom 26.11.2011 einerseits mit dem angekündigten Bericht des Bundesrates zur 2. Säule und andererseits mit der Rolle der Versicherer mit Blick auf die Forderungen von travaille.suisse. Zum Bericht hält er fest: “Zu befürchten ist, dass in diesem Interessengemenge (BVG-Kommission) die Reformkraft des Zukunftspapiers ausgedünnt wird. Mittlerweile ist bis in Gewerkschaftskreise hinein akzeptiert, der Rentenumwandlungssatz sei wegen der länger werdenden Lebenserwartung und des geringeren Anlageertrags unter die (derzeit in Etappen zu erreichenden) 6,8% zu senken.
Im Gegenzug einfach die Einzahlungen der Arbeitgeber und der Beschäftigten in den Vorsorgetopf linear zu erhöhen, verteuert die Lohnkosten und verringert zugleich die verfügbaren Einkommen. Sozialpolitische Anliegen würden besser durch eine über die Einkommensstufen hinweg asymmetrische Skalierung der Arbeitgeberbeitragssätze erreicht. Die klügere Lösung für die Rentenzahlung wäre ein System mit niedriger, aber fixer Grundrente zuzüglich einer variablen, vom Anlageertrag des jeweiligen Vorsorgeträgers abhängigen Zusatzrente.”
Zum Vorwurf der Gewerkschaften, die Assekuranz würde zu viel an der 2. Säule verdienen, schreibt Hengartner: “Die in der Schweiz führenden Vorsorger Axa Winterthur und Swiss Life erzielten 2010 im Kollektivlebensgeschäft einen Gewinnbeitrag von 175 Mio. bzw. 165 Mio. Fr. Wie viel Eigenkapital für diese Aktivität gebunden wird, geben beide Unternehmen nicht bekannt – dabei ist für eine Imageverbesserung Transparenz dringend gefordert. Wird das Konzerneigenkapital nach Umsatzanteil des Pensionsgeschäfts aufgeschlüsselt, errechnet sich beispielsweise für Swiss Life eine spartenbezogene Eigenkapitalrendite um 7%, was keinesfalls als überrissen einzustufen ist.”
