Die neuste Ausgabe der Mitteilungen über die BV enthält u.a. drei Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung, darunter die Behandlung der schon vor geraumer Zeit bekannt gewordenen Urteile des BG zur Partnerrente sowie als “Exkurs” eine kurze Darstellung der “bewegten Entstehungsgeschichte des BVG” von Jen-Paul Caille, Jurist im BSV. Ein Rückblick in die Historie, die gefühlte 100 Jahre zurück zu liegen scheint.
Medien
Berner Kassen: “Zum Erfolg verdammt”
Der Bund hat Regierungsrat Bernhard Pulver zu den Problem bei den kantonalen Berner Kassen befragt. Auszüge:
Herr Pulver, der Kanton Bern hat Probleme mit seinen Pensionskassen. In der Öffentlichkeit wird das aber kaum wahrgenommen. Wie gravierend ist die Situation? Die Unterdeckung der beiden staatlichen Pensionskassen ist sicher eines der grossen Probleme des Kantons Bern.
Konkret ist das Problem je nach Berechnung 2,8 bis 5,5 Milliarden gross. Jeder Berner und jede Bernerin müsste bis zu 5500 Franken in die Pensionskassen der Beamten einzahlen, damit es gelöst wäre. Das Problem muss aber nicht von heute auf morgen gelöst werden. Pensionskassen sind etwas sehr Dauerhaftes. Wir reden von einem Zeithorizont von 40 Jahren, um das Problem zu lösen.
Wo liegen die Knackpunkte?
Als ich das Dossier übernommen habe, ging es «nur» um den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Dieser bringt zwar eine Verschiebung des Risikos vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer. Ich bin aber überzeugt, dass er fair vollzogen werden kann.
Den zu hohen technischen Zinssatz beizubehalten, würde bedeuten, das Problem auf spätere Generationen zu verschieben.
Das ist richtig. Es weiss aber heute niemand, wie sich der Finanzmarkt in der Zukunft entwickeln wird. Auch mir ist es ein Anliegen, die Probleme nicht zu verschieben, trotzdem können wir heute nicht alle Probleme der Zukunft lösen.
Auch die Lösung mit einer Teilkapitalisierung und einer Staatsgarantie ist aber nicht gratis zu haben.
Ja, die Staatsgarantie gälte auch für die angeschlossenen Organisationen wie Privatschulen oder Spitäler. Wenn eine solche die staatliche Pensionskasse verlässt, müsste man ihr 100 Prozent des Kapitals mitgeben, obschon der Deckungsgrad vielleicht nur bei 80 Prozent liegt. Dasselbe gilt bei Rentnern. Wer in Pension geht, dem muss die Kasse die volle Rente zahlen und das entsprechende Kapital zu 100 Prozent auf die Seite legen.
NZZ Equity: “BVG-Vollversicherung zieht wieder”
Werner Enz bringt es in NZZ Equity auf den Punkt: “Die Vollversicherung, die nicht nur Gewerkschaften und Sozialdemokraten, sondern auch profillose Mitteparteien bekämpfen oder gar hintertreiben, entspricht offensichtlich einem grossen Bedürfnis von KMU. In einem Niedrigzinsumfeld, wie es nun seit Jahren herrscht und kaum über Nacht verschwinden wird, ist die Garantie auf Kapitalerhaltung und Gewinnverteilung nach einem von Aufsichtsbehörden kontrollierten Schlüssel beliebt. Gerade kleine Unternehmen, die sich eine eigene Pensionskasse nicht leisten können, sind auf Angebote angewiesen, wie sie im freien Wettbewerb entstehen.”
Die NZZ befasst sich im Teil “Equity” gezielt mit dem Thema “Vollversicherungslösung” und zeigt die Entwicklung sowie die aktuelle Situation anhand eines konkreten Beispiels auf.
BZ: Kommentar zum SGB-Njet betr. UWS
Claude Chatelain kommentiert in der Berner Zeitung die Aussagen der SGB-Spitze zur Frage der Senkung des Umwandlungssatzes. Chatelain stellt fest: “Noch immer leiden etliche, insbesondere öffentlich-rechtliche Kassen unter einer massiven Unterdeckung. Der Bernischen Pensionskasse und der Bernischen Lehrerversicherungskasse fehlen gegen 5 Milliarden Franken. Der Steuerzahler ist nicht bereit, dieses Loch zu stopfen. Und die beiden Pensionskassen sind nicht in der Lage, sich aus eigener Kraft der Abwärtsspirale entziehen. Und was ist die Antwort der Gewerkschaften auf solche Missstände?
«Kicking the can down the road» nennt man das, wenn das Problem vor sich hergeschoben wird. Die Folgen sind verheerend: Wer für unrealistische Renten kämpft, riskiert, dass früher oder später auch die Rentnerinnen und Rentner zur Sanierung maroder Kassen herbei- gezogen werden. Bei den genannten Pensionskassen im Kanton Bern sind solche Forderungen nicht neu. Sollte es so weit kommen, dann gute Nacht. Dann ist das Vertrauen in die 2. Säule vollends zerstört. Dann werden sich angehende Rentnerinnen und Rentner das Kapital auszahlen lassen, statt auf eine unsichere Rente zu vertrauen.
BE: Verschärfte Tonlage
Das Schlamassel der Berner kantonalen Kassen löst in der öffentlichen Diskussion eine zunehmend verschärfte Tonlage aus. Chefredaktor Michael Hug von der Berner Zeitung nimmt jedenfalls kein Blatt vor den Mund.
Saldo: Streit um Herausgabe von Retrozessionen
Die Vermögensverwalter müssen Retrozessionen den Auftraggebern, also den Pensionskassen oder privaten Investoren, zurückzahlen. Das hat das Bundesgericht im März 2006 entschieden. Banken und Vermögensverwalter befolgten den Entscheid nicht. Einige Anleger haben deshalb ihre Ansprüche bei den Gerichten eingeklagt. Im letzten Herbst hat die Pensionskasse von Siemens Schweiz vor Bundesgericht die Herausgabe von Retrozessionen in der Höhe von 3,6 Millionen Franken erstritten, schreibt “saldo” in der Ausgabe vom 29.02.12.
Das jüngste Urteil betrifft die UBS. Die Grossbank hatte sich trotz des früheren Bundesgerichtsentscheids geweigert, einer Erbengemeinschaft die Rückvergütungen auszuzahlen. Das Obergericht hat der Erbengemeinschaft im Grundsatz recht gegeben. Es hat die UBS am 12. Januar dazu verurteilt, den Erben Fr. 1538.60 an Retrozessionen für sechs Titel auszuzahlen.
Fürchten dürften sich die UBS und wohl auch andere Banken vor allem vor den Rückerstattungsansprüchen der Pensionskassen, meint saldo. Die von den Banken einbehaltenen Kickbacks für die von den Vorsorgeeinrichtungen angelegten Milliarden stehen den Versicherten zu. Der Pensionskassenverband ASIP unterstützt die Kassen dabei. In seiner Fachmitteilung vom letzten November hat der Verband seine Mitglieder erneut aufgefordert, die bestehenden Vermögensverwaltungsverträge zu überprüfen und allenfalls neu zu formulieren. Insbesondere solle ein pauschal formulierter Vorausverzicht auf Retrozessionen nicht akzeptiert werden.
Weiter rät der Verband, darauf zu bestehen, dass sämtliche Details zu den zu erwartenden Rückvergütungen offengelegt werden. Und er weist darauf hin, dass Rückforderungen von Retrozessionen bis auf zehn Jahre zurück möglich sind. Haben die Pensionskassen die Gelder schon geltend gemacht? Eine Umfrage von saldo haben nur wenige beantwortet und meist nur pauschal.
Für die Versicherten heisst das: Sie sollten via ihre Vertreter im Stiftungsrat der Pensionskasse darauf drängen, dass bei Banken und Vermögensverwaltern eine Verjährungsverzichtserklärung eingeholt wird und die Retrozessionen früherer Jahre zurückgefordert werden, schreibt saldo.
SF: “Junge bangen um Pensionskassenrente”
Immer wieder sorgen Pensionskassen für Negativschlagzeilen. Das führt dazu, dass sich viele Junge fragen, ob sie später noch Geld aus der beruflichen Vorsorge erhalten oder nicht. Doch steht es wirklich so schlimm? «10vor10» ist der Frage nachgegangen. In einem ausgewogenen Beitrag werden die aktuellen Fragen verständlich erläutert. Zu Wort kommen u.a. Doris Bianchi, SGB, Martin Janssen (Ecofin), Colette Nova (BSV), Martin Flügel (travail.suisse), Werner Hertzog (Aon Hewitt) sowie diverse Versicherte unterschiedlichen Alters.
CHSS 1/12: Die Zukunft und die Kosten
Die Zeitschrift “Soziale Sicherheit” CHSS des BSV bringt in der ersten Nummer 2012 zwei Beiträge zur 2. Säule: Es sind dies eine Zusammenfassung der Studie über die Verwaltungskosten sowie eine zum bundesrätlichen Bericht über die Zukunft der 2. Säule, der aktuell sich in der “Anhörung” befindet. Wer statt je rund 150 Seiten zu lesen mit einer kompetenten und relativ kurzen Fassung auf wenigen Seiten ausreichend bedient ist, findet unten die Links zu den beiden Texten.
spn: Wie weit ist es her mit der Qualifikation von Stiftungsräten?
Die spn – Schweizer Pensions- und Investmentnachrichten – befasst sich mit den Kompetenzen von Stiftungsräten. Zum Thema liegen die Ergebnisse einiger Untersuchungen vor. Im Detail geht spn auf die Studie des Berner Politikforschungsbüro Vatter von 2009 ein.
Trend zum Frauen-Rentenalter 65 bei PKs
Colette Nova (BSV) in der Sendung des Kassensturz zum Frauenrentenalter bei Pensionskassen.
“Immer mehr Pensionskassen führen das Rentenalter 65 für Frauen ein. Das zeigt eine Umfrage von «Kassensturz». Gemäss Gesetz dürfen Frauen mit 64 Jahren in Rente gehen. Doch immer mehr Pensionskassen reizen ihren Spielraum aus und führen durch die Hintertür Rentenalter 65 für Frauen ein”, schreibt SR DRS.
Es ist ein Trend: Viele Pensionskassen zahlen Frauen erst mit 65 die volle Rente. So hat die SBB-Pensionskasse schon seit längerem ein ordentliches Rentenalter von 65 für Frauen. Bei der Aargauischen Pensionskasse gilt Rentenalter 65 für Frauen und Männer seit 2008. Und der Kanton Basellandschaft plant die Erhöhung des Rentenalters auf 65 für Frauen ab 2014. Das ergab eine Umfrage von «Kassensturz» bei verschiedenen Kassen.
Die Bundesgesetze über die AHV und die berufliche Vorsorge schreiben ein Rentenalter von 64 Jahren für Frauen vor. Für die Beibehaltung von Rentenalter 64 haben sich auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ausgesprochen. Ist das von Pensionskassen festgelegte Rentenalter 65 für Frauen deshalb nicht widerrechtlich? Die Antwort: Nein. Der Grund: Die Pensionskassen haben beim sogenannten überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge Spielraum – und nutzen diesen aus.
Beim Sparen in der Pensionskasse schreibt das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge nur Minimalleistungen vor. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bei vielen Kassen höhere Leistungen als dieses Minimum. Bei diesem überobligatorischen Teil müssen sich die Kassen nicht an das gesetzliche Rentenalter halten. Pensionskassen-Experte Martin Hubakta erklärt: «Dass eine Pensionskasse das Rentenalter auch für Frauen auf 65 festlegt, ist nur dann möglich, wenn sie auch im überobligatorischen Bereich tätig ist.» Wenn dann eine Frau doch schon mit 64 in Pension gehe, erfülle die Kasse trotzdem noch das BVG-Minimum.
Die Einführung von Rentenalter 65 für Frauen stösst auch auf Kritik: «Dass immer mehr Pensionskassen das Rentenalter für Frauen auf 65 heraufsetzen, finden wir eine schlechte Entwicklung», sagt Doris Bianchi, zuständig für Sozialversicherungen und Alterspolitik beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Pensionskassen rechtfertigen das Vorgehen. Sie berufen sich bei der Angleichung des Rentenalters der Frauen an die Männer auch auf die durch die Verfassung vorgeschriebene Gleichstellung von Frau und Mann.
NZZ: Dringliche BVK-Sanierung
Werner Enz kommentiert in der NZZ die Sachlage bei der Zürcher Kantonskasse. Er hält fest: “Eine Minus-Performance von 123 Mio. Fr. für 2011 (-0,6%) zeigt mit der nötigen Schärfe das auf, was Frau Gut meint, wenn sie von den «effektiven BVK-Verpflichtungen als unserer grossen Herausforderung» spricht. Kapitalien der Rentenbezüger müssen mit 4% verzinst werden, was 430 Mio. Fr. entspricht. Die Guthaben der Aktiven werden nur mit 2% (für 2012 werden es noch 1,5% sein) bzw. 243 Mio. Fr. verzinst; im Zeitraum 2004 bis 2011 wurden durch Aktive schon Minder-Verzinsungen von 750 Mio. Fr. getragen, ein Prozedere, das den Grundsatz des Beitragsprimats – Auszahlung der selbst aufgebrachten Sparbeiträge – letztlich verletzt. Der Kanton wird nicht um die Sanierung seiner Pensionskasse herumkommen. Zürich ist eher spät dran, denn bis 2014 muss die BVK – mit oder ohne Unterdeckung – verselbständigt sein in einer Stiftung.”
SR DRS: Neue Anlagestrategien für PKs
Am World Economic Forum gibt die kanadische Lehrerpensionskasse zu reden. Diskutiert wird, ob ihre Anlagestrategie Vorbild sein könnte. Die kanadische Lehrerpensionskasse besitzt unter anderem Eisenbahnlinien oder Flughäfen. Sie erwirtschaftet langfristig erstaunlich hohe Renditen – und sie springt mit ihren Investitionen in die Lücke, die die klammen Staaten hinterlassen. Das macht die kanadische Lehrerkasse interessant für traditionelle Pensionskassen, heisst es im Bericht von Radio DRS.
Neue Investment-Ideen für Pensionskassen stossen deshalb auf grosses Interesse – auch in Davos. Beispielsweise der Vorschlag des US-amerikanische Starökonomen Nouriel Roubini. Er forderte an einer Podiumsdiskussion, dass Pensionskassen vermehrt in Infrastrukturprojekte investieren sollten. Solche Geld-Anlagen könnten bedeutend höhere Erträge bringen, als die heutigen Anlagestrategien.
Auch Philipp Jennings, Generalsekretär des internationalen Gewerkschaftsverbandes Global Union stiess ins selbe Horn. Pensionskassen sollten vermehrt auf Infrastrukturprojekte setzen, weil so mit den Geldern der Versicherten neue Jobs geschaffen werden könnten.
Sozialpolitik 2012 aus SGB-Sicht
Doris Bianchi (geschäftsführende Sekretärin beim Schweiz. Gewerkschaftsbund) hat im SGB-Newsletter die für 2012 absehbaren sozialpolitischen Entscheide aufgelistet und (teilweise) kommentiert.
André Jaeggi: “Die zweite Säule steht auf der Kippe”
André Jaeggi sieht in der NZZ die BV heftigen Stürmen ausgesetzt. Einleitend stellt er fest, was allgemein bekannt sein dürfte: “Den Pensionskassen weht an den Finanzmärkten ein eiskalter Wind entgegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen brav Jahr für Jahr ihre Beiträge, doch der dritte Beitragszahler streikt oder arbeitet bestenfalls nach Vorschrift. Ansprechende und angemessene Renditen zu erzielen, fällt immer schwerer. Mit Obligationen ist kaum mehr etwas zu verdienen, Aktien dümpeln vor sich hin, nicht erst jetzt, sondern seit einigen Jahren. Das gilt erst recht für Pensionsfonds in der Schweiz, denen der starke Franken seit Jahren einen zusätzlichen Strich durch die Rechnung macht. Mit einer Diversifikation ins Ausland war nichts bis wenig zu holen; die Senkung des Mindestzinssatzes auf 1,5% spiegelt die trübe Lage.”
Im weiteren verweist er auf die vielfach zu hohen Leistungsversprechen, die nicht mehr einzuhalten sind und die daraus – bei öffentlichen Kassen – für die Steuerzahler sich ergebenden Folgen. Eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes ist für ihn kein Hilfsmittel (ein Schmerzpflaster auf dem Holzbein”). Als Lösungsansätze sieht er im Ueberobligatorium die Einführung der Strategiewahl durch die Versicherten, bei gleichzeitiger Uebernahme der damit verbundenen Risiken.
Im Obligatorium schlägt er die “konsequente Umsetzung der Idee des Beitragsprimats” vor. “Das heisst: Im Zeitpunkt der Pensionierung ist der Beitrag vorhanden, der auch tatsächlich angespart worden ist. Dieser Beitrag wird entweder als Kapital ausbezahlt oder in eine Rente umgewandelt, und zwar zu einem Umwandlungssatz, der aufgrund der aktuellen Lebenserwartung anzuwenden ist. Das bedarf dann keines politischen Entscheids mehr, sondern wird anhand einer – korrekt nachgeführten – Sterbestatistik jährlich festgestellt. Damit erübrigte sich auch die leidige Feststellung des Deckungsgrads und von Kursschwankungsreserven.”
Beobachter: “So werden wir gemolken”
Der Beobachter schreibt über die Verwaltungskosten der Sammelstiftungen bei Versicherern. Dort heisst es: “363 Franken im Jahr zahlt jeder Versicherte für die Verwaltung seines Pensionskassengeldes – behaupten Swiss Life, Axa und Co. In Wirklichkeit kassieren sie fast das Fünffache.”
