La bonne nouvelle d’abord. Le système de retraite suisse demeure l’un des plus solides et appréciés au monde. Il figure au 3e rang du dernier indice mondial des retraites publié par Mercer ce mois-ci. Les Pays-Bas sont en tête, devant l’Australie. Mais les nuages s’accumulent. La Suisse a perdu un rang cette année. La frégate helvétique, un trois-mâts qui faisait récemment la fierté du pays et qui semblait snober les tempêtes, n’a plus la même allure. Les raisons sont à la fois internes et externes.
Medien
“Seefeldisierung” und die Pensionskassen
Der Tages-Anzeiger beschreibt den (nicht nur auf das Zürcher Seefeld beschränkten) Prozess der sog. Seefeldisierung, wobei günstiger Wohnraum durch Abriss oder Umbau verloren geht. Am konkreten Beispiel beteiligt ist die PK der Berner Versicherungsgruppe.
TA PK-Rating: Mehr Transparenz
Der Tages-Anzeiger hat die Resultate der vierten Ausgabe seines PK-Ratings publiziert. Die Teilnahme hat zwar einen neuen “Rekord” erreicht, blieb aber erneut eher bescheiden. 39 Kassen haben sich dem Vergleich gestellt, der für viele von ihnen wohl eher ernüchternd ausgefallen sein dürfte. Der jetzt sehr ausgefeilte Fragebogen berücksichtigt soweit überhaupt möglich alle Besonderheiten der 2. Säule, welche solche Ratings zu einer sehr anspruchsvollen Sache machen. Die Aussagekraft ist damit gegeben und auch die zweifellos wertvollen Informationen für die jeweiligen Vorsorgeeinrichtungen und ihre Versicherten. Dass nicht mehr Kassen den Mut für die damit verbundene Transparenz aufbringen, ist bedauerlich.
Obenaus geschwungen ist in der Schlussabrechnung die Migros PK, gefolgt von Swiss Re und ZKB. Alles drei Schwergewichte in der Vorsorgeszene und somit keine Überraschungen. Erst dann kommen weniger bekannte Einrichtungen. Die ganze Liste ist auf den pdf im Anhang einsehbar.
Die Endwertung setzt sich zusammen aus den drei Komponenten Leistungen, Finanzierung und Performance und Verzinsung. Bei den Leistungen erzielte die Swiss Re PK den Spitzenplatz, bei der Finanzierung Kuoni Reisen und in Sachen Performance finden sich mit Hagedorn-Meilen, Metallum Group und Bucher-Guyer, Safar neue Namen, die aufzeigen, dass auch kleinere Pensionskassen vorne mitmischen können.
NZZ: Kommentar zum Verkauf der Complementa an State Street
Michael Ferber kommentiert in der NZZ vom 7.10.11 den Verkauf der St.Galler Pensionskassen-Dienstleistungsgesellschaft Complementa an State Street. Ferber schreibt: “Der amerikanische Finanzkonzern State Street hat in dieser Woche den Kauf der Complementa bekanntgegeben. Der Gründer und Verwaltungsratspräsident Benjamin Brandenberger begründete den Verkauf in einer Pressemitteilung damit, der Verkauf an State Street verschaffe Complementa Zugang zu den weltweiten Ressourcen des US-Konzerns und erweitere die Produktpalette. Hinter der Veräusserung einer der führenden Pensionskassen-Beratungsfirmen dürfte aber deutlich mehr stecken. So macht es stutzig, dass Brandenberger und sein Sohn Michael, CEO und Präsident des Unternehmens, in Zukunft nur noch als Mitglieder des Verwaltungsrats fungieren sollen. Complementa gab dazu keine Stellungnahme ab und verwies auf State Street.”
“Für den Rückzug der Brandenbergers dürfte es hingegen verschiedene Gründe gegeben haben. So soll das Unternehmen in letzter Zeit einige Mandate verloren haben. Dabei dürfte der Anlageskandal bei der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich eine wichtige Rolle gespielt haben. Ein Anfang dieses Monats angeklagter Pensionskassenmanager soll sich hier gemäss der Staatsanwaltschaft in den Jahren 2000 bis 2010 mit einem Betrag von 1,67 Mio. Fr. bestechen lassen haben. Complementa war bei der BVK als Kontrolleur engagiert, und der Ruf des Unternehmens hat infolge des breit in den Medien aufgerollten Skandals gelitten. Ausserdem soll es bei Complementa bei der Nachfolgeregelung von Benjamin auf Michael Brandenberger Probleme gegeben haben. Nun, nach dem Verkauf, ist noch die Frage offen, was mit Complementas Beratungsgeschäft passiert. Würde die als Depotstelle und Produkt-Anbieter fungierende State Street dieses weiterbetreiben, läge ein klarer Interessenkonflikt vor. Ein Verkauf des Bereichs ist denkbar.”
BSV: Mitteilungen über die BV Nr. 124
Ausgabe 124 der Mitteilungen über die berufliche Vorsorge des BSV enthält Beiträge über die 2. Studie zu den Folgen der Herabsetzung der Eintrittsschwelle sowie zur Änderung des Bankengesetzes. Stellungnahmen werden abgegeben zur Weiterversicherung älterer Arbeitnehmer und insbesondere zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher PKs und dem “Zahnradsystem”. Schliesslich wird auf eine Reihe von Gerichtsurteilen verwiesen.
CHSS: Herabsetzung der Eintrittsschwelle in die 2. Säule
Die Zeitschrift “Soziale Sicherheit” des BSV befasst in in Nr. 4/2011 in drei Beiträgen ausführlich mit der im Rahmen der BVG-Revision tiefer gelegten Eintrittsschwelle in die 2. Säule und den damit verbundenen Konsequenzen. Dafür wurden zwei Studien in Auftrag gegeben, welche die quantitativen wie die qualitativen, die positiven wie die negativen Auswirkungen dieser Massnahme aufzeigen sollten.
Die (schon früher bekannt gegebenen Resultate) der von der ecoplan betreuten Studie lassen gemäss deren Autoren erkennen: 140 000 Personen konnten im Zuge der 1. BVG-Revision neu BVG-versichert werden. Grundsätzlich wurden die von der BVG-Revision anvisierten Zielgruppen (Arbeitnehmende mit kleinem Einkommen und Teilzeitbeschäftigte) erreicht. 79 Prozent der neu Versicherten sind Frauen; Frauen «profitieren» damit überdurchschnittlich von der Senkung der Eintrittsschwelle.
Infras kümmerte sich um die Auswirkungen auf Arbeitgeber und –nehmer. In den Folgerungen ist festgehalten: Aus Sicht der Forscher ist die Herabsetzung der Eintrittsschwelle im Rahmen der ersten BVG-Revision im Hinblick auf das Ziel des Gesetzgebers, die berufliche Vorsorge der Arbeitnehmenden mit kleinen Einkommen zu verbessern, insgesamt positiv zu würdigen. Wie bereits Ecoplan (2010) auswies, konnten neu zusätzliche Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen in die 2. Säule aufgenommen werden. Die vorliegende Studie zeigt zudem, dass diese Massnahme kaum zu unerwünschten Nebenwirkungen geführt hat.
Radio DRS: “Wer wird dereinst meine Rente bezahlen?”
Während Jahrzehnten hat die Schweiz AHV und berufliche Vorsorge ausgebaut. Die Lebenserwartung steigt und immer weniger Berufstätige müssen immer mehr Renten finanzieren. Bisherige Reformversuche sind gescheitert. Eine Sendung von “Echo der Zeit”.
Tages-Anzeiger: “Die PKs werden auf dem Buckel der Lohnempfänger saniert”
Tages-Anzeiger Redaktor René Staubli empört sich über die vorgeschlagene Senkung des Mindestzinses. Ein Auszug aus dem Kommentar:
“Ärgerlich ist die Selbstverständlichkeit, mit der die Lohnempfänger einseitig zur Sanierung herangezogen werden, und das nicht zum ersten Mal. Zur Erinnerung: Von 1985 bis 2002 lag der Mindestzinssatz noch bei 4 Prozent (…). Dann platzte die Internetblase, und es begann das Zeitalter, in dem die globale Finanzindustrie Schäden anrichtete, welche mittlerweile die gesamte Weltwirtschaft bedrohen.
Im Kleinen, bei den Pensionskassen, kassieren allerlei Berater Honorare, Kickbacks, Gebühren und Courtagen. Die Kassenverwaltungs-, Vermögensverwaltungs-, Transaktions-, Beratungs- und versteckten Fondskosten sind eine weitläufige Dunkelkammer, die bis heute noch niemand ausgeleuchtet hat. Insgesamt versickern laut Studien jedes Jahr 4 Milliarden Franken zum Nachteil der Versicherten. Man könnte das Loch bei den Pensionskassen auch einmal von dieser Seite her stopfen.”
P.W. Ärgerlich ist der tiefe Zins gewiss, aber zu berücksichtigen ist der Realzins, und der war in den glücklichen 90er Jahren trotz 4% BVG-Mindestzins längerfristig negativ. Die Ökonomen sprechen von “Geldillusion”, unter der auch Staubli zu leiden scheint. Eine Senkung des Zinses lässt sich wohl kaum vermeiden, das ist aber noch keine Sanierung. Weil zu einer anständigen Empörung stets auch ein Schurke gehört, werden dazu ein weiteres Mal die Berater und Vermögensverwalter herangezogen. Staubli orientiert sich hier am Kolumnisten Strahm. Er hätte aber mit Vorteil (nicht zuletzt auch im Interesse der TA-Leser) die C-Alm Studie des BSV studiert. Die Vermögensverwaltung kostet Geld. Es versickert nicht einfach. Wie damit “Löcher gestopft” werden sollen, ist unerfindlich.
“Tiefe Zinsen setzen Kassen zu”
In einem Interview mit der Luzerner Zeitung äussert sich Othmar Simeon, Swisscanto, zur Entwicklung des Mindestzinses im BVG und die daraus sich ergebenden Konsequenzen. Auszüge:
Bietet sich einem30-Jährigen überhaupt noch die Chance, bis zu seiner Pensionierung so viel Kapital anzuhäufen, wie es die heutigen Rentner konnten?
Ja. Denn die Senkung des Mindestzinses, den die Kommission für berufliche Vorsorge vorschlägt, würde vorläufig nur für ein Jahr gelten. Er wird jedes Jahr neu festgelegt. Ein 30-jähriger Versicherter muss ohnehin keine grosse Einbusse hinnehmen, weil er noch nicht lange Kapital angespart hat. Bei ihm fallen die 0,5 Prozent weniger Zins nicht so stark ins Gewicht als bei seinem Arbeitskollegen im Alter von 58. Der wiederum konnte über Jahrzehnte von mindesten 4 Prozent Zins profitieren.
Wovon sein jüngerer Kollege in absehbarer Zeit nur träumen kann.
Simeon: Bis zu dessen Pensionierung werden die Zinsen bestimmt wieder steigen. Davon gehe ich aus. Es wird gerne vergessen: Als der Mindestzins bei 4 Prozent lag, hatten wir Inflation. Heute zeichnet sich eine Minusteuerung ab. Zurzeit gibt der Markt einfach nicht genügend Rendite her, um bei den heutigen 2 Prozent Zins zu verharren. Wenn die Kassen die Augen davor verschliessen und mehr Zinsen zahlen, als sie erwirtschaften, geraten sie über kurz oder lang in eine arge finanzielle Schieflage.
Geraten die Pensionskassen mittelfristig mit den sinkenden Zinsen nicht in Teufels Küche? Je weniger Kapital die Versicherten nach ihrer Erwerbszeit zur Verfügung haben, desto grösser ist die Versuchung, es sich auf einmal auszahlen zu lassen. Den Kassen fehlt dadurch noch mehr Kapital.
Diese Gefahr sehen wir nicht. Im Gegenteil, der Trend führt wieder in Richtung Rentenauszahlung. Denn bei der Kasse erhalten Sie einen Mindestzins, den Sie auf dem Markt kaum erwirtschaften. 85 Prozent der Neupensionierten wählen die Rentenform. Bei den übrigen 15 Prozent handelt es sich vorwiegend um Ausländer, die in ihre Heimat zurückkehren, und um Grenzgänger.
SF1: “Pensionskassen in der Krise”
Das Schweizer Fersenehen befasste sich in “10 vor 10” im Zusammenhang mit der Senkung des Mindestzinses auch mit der Möglichkeit, künftig Rentner an Sanierungsmassnahmen zu beteiligen. Prof. Janssen (Ecofin) brachte seine Meinung zum Ausdruck, die Kassen seien auf breiter Front weit unterdeckt, weil die Verpflichtungen nicht realistisch erfasst sind. Othmar Simeon (Bild, Swisscanto) unterstützte ebenfalls die vom BSV in Vorbereitung befindlichen Vorschläge für erweiterte Sanierungsmassnahmen. Derweil wiesen Rentner an einer Tagung solche Vorschläge entschieden zurück. Aufschlussreich die Kommentare der Leser auf der Website des Fernsehens.
Blick: Mindestzins – “Weniger und doch zuviel”
Werner Vontobel kommentiert im Blick die Senkung des Mindestzinses von 2 auf 1,5%. Er schreibt: “Mindestzins von 2 auf 1,5 Prozent herabgesetzt - das klingt wie eine üble Strafaktion gegen die armen Rentner. In Wirklichkeit ist es ein Geschenk, zumindest für die Versicherten, die in einem Jahr in Rente gehen und das Rentenalter erreichen, bevor ihre Pensionskasse pleitegeht.
Seit 2000 mussten nämlich die Pensionskassen ihren Versicherten insgesamt 10 bis 15 Prozent mehr Mindestzins gutschreiben, als sie effektiv erzielt haben. Selbst wenn die Rendite nächstes Jahr wesentlich höher ausfiele als die geschätzten 1,5 Prozent, würde das nur einen kleinen Teil des aufgelaufenen Rückstands kompensieren. (…)
Statt rituell über den Mindestzins zu jammern, sollten die interessierten Kreise ihr System insgesamt auf den Prüfstand stellen. Wohlgemerkt: Die reiche Schweiz kann und soll sich solide Renten leisten. Aber sie sollten auch solide finanziert sein.”
NZZ: Strukturreform trifft Pensionskassenexperten
Michael Ferber geht in der NZZ auf die Folgen der Strukturreform auf die Branche der Pensionskassen-Experten ein. Diese stipuliert neue Unabhängigkeitsvorschriften, welche das bisherige Geschäftsmodell einer Reihe von grossen Beratungsunternehmen in Frage stellt. Neu heisst es in Art. 40 BVV2: “Der Experte für berufliche Vorsorge muss unabhängig sein (. . .). Mit der Unabhängigkeit nicht vereinbar ist insbesondere: a. die Mitgliedschaft im obersten Organ oder in der Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung (. . .)”.
In der NZZ heisst es dazu: “Die meisten der betroffenen Gesellschaften sind derzeit noch am Abwägen der neuen Bestimmung. Auf die Regelung reagiert hat unterdessen bereits die Zürcher Gesellschaft Allvisa. Sie hat sich aufgespalten, wie ihre Partner Martin Hubatka und Roger Bergmann den Kunden in einem Schreiben im Juli mitgeteilt haben. «Die im Juni vom Bundesrat erlassenen Governance-Bestimmungen in der beruflichen Vorsorge sehen vor, dass ein Dienstleister künftig nicht mehr gemeinsam die Geschäftsführung und die Expertentätigkeit ausüben darf. Wir haben uns entschieden, diese Neuerung umzusetzen (. . .)», heisst es darin. Seit Juli sind zwei Mitarbeiterinnen aus Allvisa ausgeschieden und führen die Geschäftsführungs-Mandate in der neu gegründeten Gesellschaft BvGe Management in Wil (SG) weiter.
Branchenvertreter wie Peter Zanella von Towers Watson kritisieren einige Bestimmungen der Strukturreform. So sei der Begriff der Geschäftsführung, der in der bisherigen Gesetzgebung nicht existierte, nicht klar formuliert und definiert. Die Pensionskassenexperten seien bei der Ausübung dieser Tätigkeit immer dem Stiftungsrat Rechenschaft schuldig, dieser sei stets der wahre Geschäftsführer. Oft handle es sich bei den Tätigkeiten der Experten auch nur um im Milizsystem notwendige Sekretariatsarbeiten für den Stiftungsrat, ohne dass wichtige materielle Entscheidungen getroffen werden könnten. Die Regelung sei in der Praxis verwirrend und wohl unreflektiert aus dem Obligationenrecht übernommen worden.”
IPE: Swiss eyes on currency management as returns slump
The strengthening Swiss franc dampened Swiss pension fund returns in the first half of 2011, according to figures from pension fund association ASIP, while attention switched to currency management.
"The strong Swiss franc has meant Pensionkassen must pay further attention to the issue of currency management," ASIP said in the report.
Daniel Thomann of Aon Hewitt Switzerland had previously warned that despite a lower exposure to foreign equity, the country’s pension funds would suffer from the higher currency risk as a result of the strengthening Swiss franc.
Both direct and indirect Swiss real estate posted positive median returns in the first six months of the year, with 2.3% and 3.5%, respectively. Latter was also the best return posted by any asset class, compared to losses across all equity investments.
Swiss funds reported median equity returns of -1.9%, while the lowest point between January and June saw foreign equity holdings returning -7.4%, before reaching a median return of -5.4% by the end of the second quarter.
Treuhänder: “Wohneigentum als Altersvorsorge”
In einer Kolumne des Treuhänders 8/11 schreibt Yvonne Seiler Zimmermann: “ Wohneigentum anzuschaffen, wenn man es sich ohne Vorsorgegelder nicht leisten kann, kann bald zur finanziellen Falle werden. Obwohl sich die Wohneigentumsförderung durchaus mit dem Gedanken der Altersvorsorge vereinbaren lässt, müssen sich gerade Personen mit tiefen Vermögen und Einkommen bewusst sein, dass eine Kumulation von negativen Ereignissen nicht unwahrscheinlich ist und dass damit die Gefahr einschneidender finanzieller Konsequenzen im Ruhestand nicht auszuschliessen ist. Wohneigentum bietet somit nicht notwendigerweise eine gute, und schon gar keine risikolose Altersvorsorge. Deshalb müssen die mit einem Vorbezug verbundenen Risiken gemanagt und überwacht werden. Mit einem Vorbezug wird das Risikomanagement für das aus der Kasse herausgelöste Vorsorgekapital von der Pensionskasse an den Vorbezüger übertragen. Es findet somit ein Risikotransfer statt.”
Mindestzins: NZZaS spekuliert auf 1,5%
Wie schon der Sonntags-Blick geht auch die NZZ am Sonntag von einem BVG-Mindestzins von 1,5% für 2012 aus. Zitiert wird u.a. Stephan Skaanes von PPCmetrics. «Alle reden zwar von Aktien- und Währungsverlusten. Die grösste Gefahr für das System lauert jedoch im anhaltend tiefen Zinsniveau.» Börsencrashs würden zwar viel Klamauk machen, weswegen jeder hinschaue. Doch Börsen sind volatil. Skaanes weiss, dass es vielmehr die tiefen Zinsen sind, welche die Kassenwarte nicht mehr gut schlafen lassen: «Mit einem jahrelang tiefen Zinsniveau kommt die Verschlechterung der finanziellen Lage schleichend.» In der Tat wird in Europa und in den USA das «Japan-Szenario» mit Deflation und Null-Zinsen immer realistischer. Die tiefen Zinsen sind auch deshalb das viel grössere Problem für die zweite Säule, weil die meisten Kassen viel mehr Obligationen halten als Aktien.”
Für den Zürcher Finanzprofessor Martin Janssen löst die Senkung des Mindestzinses das Problem der zweiten Säule aber schon längst nicht mehr. «Das Problem liegt tiefer als bei der Festlegung des Mindestzinses, der nur die Erwerbstätigen betrifft.» Selbst ein Mindestzins von null würde das Problem der zweiten Säule nicht mehr lösen, glaubt Janssen. Denn: «Das wirkliche Problem ist die Höhe des Umwandlungssatzes, der die Rentenhöhen definiert. Mit einem Satz von derzeit 6,8% werden pro gesparten Franken zu hohe Renten bezahlt.» Die aktiven Arbeitnehmer würden so 30 bis 40% an die Renten jedes Neurentners zahlen, sagt Janssen. «Die zweite Säule ist schon lange nicht mehr nachhaltig finanziert.»
