Der Bundesrat hat entschieden, die Teilrevision der Insider-Strafnorm aus der GAFI-Vorlage herauszulösen und beschleunigt zu behandeln. Er hat das EFD beauftragt, ihm bis Ende 2006 eine entsprechende Botschaft vorzulegen.
Mit der Streichung der Ziffer 3 von Artikel 161 Strafgesetzbuch sollen neu praktisch alle kursrelevanten Tatsachen – auch die sogenannten Gewinnwarnungen – von der Insiderstrafnorm erfasst werden. Die rasche Umsetzung dieser Massnahme ist unbestritten. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, diesen Teil aus der GAFI-Vorlage herauszulösen und in einer eigenen Vorlage beschleunigt zu behandeln. Er hat das EFD beauftragt, ihm bis Ende Jahr eine entsprechende Botschaft vorzulegen. EFD – Teilrevision der Insider-Strafnorm.
Revision der Insider-Strafnorm: schrittweises Vorgehen
Im Rahmen der GAFI-Vorlage wurde auch eine Teilrevision der Insider-Strafnorm vorgeschlagen. Erstens sollen mit der Streichung der Ziffer 3 von Artikel 161 Strafgesetzbuch sollen neu praktisch alle kursrelevanten Tatsachen – auch die sogenannten Gewinnwarnungen – von der Insiderstrafnorm erfasst werden. Die rasche Umsetzung dieser Massnahme ist unbestritten. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, diesen Teil aus der GAFI-Vorlage herauszulösen und in einer eigenen Vorlage beschleunigt zu behandeln. Er hat das EFD beauftragt, ihm bis Ende Jahr eine entsprechende Botschaft vorzulegen. Zweitens werden die in der GAFI-Vorlage enthaltenen Massnahmen zur Qualifizierung von gewissen Insiderdelikten sowie der Kursmanipulation vom Vergehen zum Verbrechen (Vortat zur Geldwäscherei) beibehalten und im Rahmen dieser Vorlage umgesetzt.
Im Zusammenhang mit der unbestrittenen Teilrevision des Insidertatbestands (Streichung von Art. 161. Ziffer 3 StGB) wird zurzeit auch verschiedentlich eine grundsätzliche Überprüfung der derzeitigen Regulierung im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs gefordert. Diese Fragen betreffen nicht nur das Strafrecht, sondern auch die Börsengesetzgebung. Eine solche grundsätzliche Überprüfung sowie die Ausarbeitung von weiteren Massnahmen sind jedoch komplex und bedingen einen grösseren Zeitaufwand. Deshalb hat der Bundesrat heute das EFD drittens auch beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD den Bedarf für eine grundsätzliche Überprüfung der derzeitigen Regulierung im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs inklusive der Zuständigkeiten zu deren Verfolgung abzuklären.

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Umsetzung des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG) in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Eingetragene Partnerinnen und Partner sollen in der zweiten und dritten Säule Ehepaaren gleichgestellt werden. Die neuen im PartG und der Verordnung festgehaltenen Bestimmungen treten per 1. Januar 2007 in Kraft.
An einer Medienkonferenz orientierten Vertreter von Swisscanto sowie Complementa und ASIP über aktuelle Fragen der 2. Säule. Anlass war die Publikation der neusten Ausgabe der Swisscanto Pensionskassenstudie. CEO Gérard Fischer von der Swisscanto lenkte schon in seinem Einleitungsvotum die Aufmerksamkeit auf das heisse Thema "Swissfirst" und seine Folgen für die berufliche Vorsorge. Er machte deutlich, dass unabhängig von allfällig noch zu belegenden Gesetzesüberschreitungen die Insiderstrafnorm in der Schweiz zu verschärfen ist. Er machte sich gleichzeitig stark für einheitliche Vorschriften in allen Bereichen, wo Anlagen im Auftrag Dritter verwaltet werden und verwies auf die im Kollektivanlagegesetz getroffenen Regelungen. Auch Hans Ender, Präsident des Pensionskassenverbands ASIP befasste sich mit diesem aktuellen Thema. Nach Einschätzung des ASIP sind keine neuen Vorschriften notwendig, doch macht sich der Verband dafür stark, dass künftig alle seine Mitglieder den
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Um die aktive Generation bei der Konsolidierung der Publica zu schonen, wollte der Bundesrat die Pensionierten in eine geschlossene Rentnerkasse mit Bundesgarantie überführen. Im Nationalrat war das Gesetz im Juni gescheitert, weil die Rechte der Rentnerkasse opponierte und gleichzeitig die Linke einen Leistungsabbau bekämpfte. Auf Antrag der Staatspolitischen Kommission (SPK) beschloss der Ständerat nun gegen den Willen des Bundesrates und einer SP-Minderheit, auf die Rentnerkasse zu verzichten. Stattdessen soll der Bund das fehlende Deckungskapital der Publica für die Rentner mit einer einmaligen Einlage von rund 900 Millionen Franken finanzieren.
Text der Interpellation: "Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: