Unter dem Titel "Der systembedingte Pensionskassenskandal" hat auf Radio DRS2 der Freiburger Ordinarius Reiner Eichenberger die Vorgänge bei den Pensionskassen kommentiert. Offenbar inspiriert durch den "Blick" vom 13.9. nimmt er die von den Medien aufgebrachten Verdächtigungen als Faktum und berichtet – selbstverständlich ohne Namen zu nennen oder Belege zu liefern – von Reisen und anderen schönen Dingen, welche die "systembedingte" Korruption in der 2. Säule manifestieren. Den einzigen Ausweg bietet – wen wundert’s? – die freie Pensionskassenwahl. Nach den von Praxiskenntnis offenbar wenig getrübten Vorstellungen Eichenbergers sollten die Versicherten dabei unbedingt ihr Kapital gleichzeitig bei mehreren Kassen anlegen dürfen, um jeweils rasch einen Kassenwechsel vornehmen können, wenn ihnen eine Kasse nicht mehr passt. Nur damit kann laut Eichenberger der intensive Wettbewerb sicher gestellt werden, der scheinbar alle Probleme in der beruflichen Vorsorge aus der Welt schafft.
Leider vermissen wir in diesem akademischen Exkurs den Hinweis darauf, dass eine solche Systemänderung zwingend das Ende der bestehenden 2. Säule und einen massiven Leistungsabbau bedeuten würde. Es würde nämlich nichts anderes übrig bleiben als ein obligatorisches Sparheft für die Altersvorsorge. Eichenberger bleibt uns auch die Antwort darauf schuldig, wie und weshalb in seinem System die Uebertretung von Vorschriften und Gesetzen eher verhindert wird.
Unsere Meinung zu all diesen universitären ad hoc Verlautbarungen, welche uns in den letzten Wochen zum Swissfirst-Fall zugemutet wurden: Vielleicht sollten die Universitäten endlich privatisiert werden, damit auch unsere Professores verstärkt den heilsamen Leistungsdruck und den intensiven Wettbewerb des freien Marktes zu spüren bekommen, auf dass wir nicht länger mit solch systembedingten Oberflächlichkeiten behelligt werden.
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Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt den Entscheid des Bundesrats, der die Entwicklung der Rendite marktgängiger Anlagen – insbesondere der Bundesobligationen – sowie der Aktienanleihen und Liegenschaften in vorsichtiger Weise berücksichtigt. Damit ermöglicht es die Landesregierung denjenigen Vorsorgeeinrichtungen, die sich in einer angespannten finanziellen Lage befinden, wieder nötige Reserven zu bilden. Gut gehende Vorsorgeeinrichtungen können die Altersguthaben ihrer Versicherten zu einem Satz von über 2,5 % verzinsen; die entsprechenden Entscheide liegen in der Verantwortung der paritätischen Stiftungsräte, heisst es in einer Mitteilung des Schweiz. Arbeitgeberverbandes.
Colette Nova, geschäftsführende Sekretärin beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, nennt den unveränderten Mindestzins für 2007 "ein Millionengeschenk für die Versicherungswirtschaft". Die Entwicklung auf den Finanzmärkten, die sehr guten Abschlüsse des letzten Jahres und die positiven Aussichten hätten eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf mindestens 2,75% gerechtfertigt. Im BVG-Geschäft gelte der Grundsatz, je (nicht gerechtfertigt) tiefer der Mindestzinssatz, desto höher der Gewinn für die Privatversicherer. "Ein korrekter Vergleich der Kapitalerträge des ersten Halbjahres mit dem Vorjahr hätte eine Erhöhung auf mindestens 2,75% nahe gelegt. Dafür spricht auch, dass selbst aus der Bundesverwaltung signalisiert wurde, dass ein höherer Mindestzinssatz gerechtfertigt wäre. Auch der Hinweis auf die BVG-Kommission, die ein Festhalten bei 2,5% empfohlen hatte, verfängt nicht. Diese Empfehlung wurde gegen die Stimmen der Versichertenvertreter von der Versicherungswirtschaft durchgedrückt", schreibt Nova in einer Mitteilung des SGB.
Der Bundesrat hat Monica Mächler, Mitglied der erweiterten Konzernleitung der Zurich Financial Services, zur neuen Direktorin des Bundesamts für Privatversicherungen BPV ernannt. Sie folgt auf Herbert Lüthy, der auf Ende 2006 in den Ruhestand tritt. Monica Mächler wird ihr Amt am 1. Januar 2007 antreten. Dr. iur. Monica Mächler (Jahrgang 1956) ist bei der Zurich Financial Services als Group General Counsel und Leiterin des Verwaltungsratssekretariats tätig. In dieser Funktion ist sie Mitglied der erweiterten Konzernleitung (Group Management Board) des international ausgerichteten Finanzdienstleistungsunternehmens. Monica Mächler war Mitglied in verschiedenen Expertenkommissionen des Bundes, so in der Expertenkommission Zimmerli zur Umsetzung der Finanzmarktaufsichtsgesetzgebung, in der Expertenkommission Zufferey zur Finanzmarktaufsicht sowie in der Expertenkommission Schnyder zur Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes. An der Universität Zürich betreut sie im Rahmen des Nachdiplomstudiums für internationales Wirtschaftsrecht (LLM) zudem eine Lehrveranstaltung zu Verträgen des internationalen Versicherungsgeschäfts. Monica Mächler ist Autorin zahlreicher Publikationen zu aktuellen Fragen des Versicherungs- und Finanzmarktrechts.
Der Bundesrat will am System tieferer Altersgutschriften für jüngere und höherer Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmende festhalten. Er hat einen Bericht über alternative Modelle zur Staffelung der Altergutschriften gutgeheissen, der zum Schluss kommt, die Stellung älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt werde durch eine andere Staffelung kaum verbessert. Dies weil eine Änderung eine lange Übergangfrist erfordere und der Wechsel auf ein anderes System mit hohen Übergangskosten verbunden wäre. Zur Verbesserung der Situation älterer Arbeitnehmer sollen andere Massnahmen ergriffen werden. Mit der nächsten BVG-Revision will der Bundesrat durchsetzen, dass der letzte gültige Lohn in der zweiten Säule weiter versichert werden kann, auch wenn das Salär wegen einer Verkürzung der Arbeitszeit oder wegen eines Funktionswechsels zurückgeht. Auch sollen die Altersgutschriften nach 65 akkumuliert werden können. Der Bericht wurde aufgrund zweier Postulate erstellt.
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auf dem aktuellen Niveau von 2.5% zu belassen. Dieser Entscheid berücksichtigt gemäss Pressemitteilung die negativen Anlageerträge im ersten Halbjahr ’06, welche das gute Ergebnis von 2005 relativieren. Auch die Eidg. BVG-Kommission hatte mit klarer Mehrheit die Beibehaltung des aktuellen Mindestzinssatzes empfohlen.