Eidg_18Der Bundesrat hat die Verordnung über die Umsetzung des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2004 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG) in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Eingetragene Partnerinnen und Partner sollen in der zweiten und dritten Säule Ehepaaren gleichgestellt werden. Die neuen im PartG und der Verordnung festgehaltenen Bestimmungen treten per 1. Januar 2007 in Kraft.
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Erläuterungen und Verordnung