Le départ avant l’heure est favorisé par le législateur depuis la première révision de la loi sur la prévoyance professionnelle. Mais son financement plus facile dépendra surtout de la générosité de la caisse de pension.
pwirth
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Kammer der PK-Experten: Richtwerte für die Diskontsätze Q3 2010
Die veröffentlichten Diskontsätze der Kammer der Pensionskassen-Experten wurden aufgrund der Eingaben der Arbeitsgruppenmitglieder als jeweilige Durchschnittswerte mit anschliessender Bandbreitenempfehlung von +/-0.25%-punkten erfasst. Die Diskontsätze beziehen sich auf Schweizer Franken und auf eine Duration der Vorsorgeverpflichtungen von 10 bzw. 15 Jahren.
From NY to ZH
Mr. Hevesi pleaded guilty to a felony corruption charge for accepting more than $1 million in travel expenses, sham consulting fees and campaign contributions. In return, Mr. Hevesi allowed his benefactor to earn more than $18 million in management fees for investing $250 million of the New York state’s pension fund.
FuW: Beitrag zum BG-Urteil über Einkäufe und Kapitalbezug –”Kein Verlass auf den Gesetzeswortlaut”
Der umstrittene Entscheid des Bundesgerichts über den Kapitalbezug nach PK-Einkäufen ist auch Gegenstand eines Beitrags in der Finanz & Wirtschaft. Stephanie Eichenberger von Tax Partner Zürich schreibt u.a.: “Damit wird deutlich, dass man sich bei steuerplanerischen Überlegungen im Zusammenhang mit der PK nicht auf den Gesetzeswortlaut verlassen darf und bei Einkäufen mit anschliessendem Kapitalbezug grosse Vorsicht walten lassen sollte. Will man sich absichern, muss man sich ans Steueramt wenden und darf sich nicht auf Auskünfte der Pensionskasse oder der Sozialversicherungsbehörden verlassen.”
NZZ: BVK – Steuerzahler und Staatsangestellte legen drauf
Die NZZ schreibt zu vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen bei der BVK: “Die Politik hat den zu tiefen Deckungsgrad mitverursacht: Ende der neunziger Jahre einigten sich Regierungsrat und Arbeitnehmervertreter darauf, aus den freien Mitteln der Kasse die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu reduzieren und die Renten zu erhöhen – mit oppositionsloser Zustimmung des Kantonsrates. (…) Personalvertreter kritisierten die Vorschläge umgehend. Die grösste Arbeitnehmerorganisation der öffentlichen Angestellten, der VPV, spricht von einer «Sanierung auf dem Buckel der Versicherten». Die Gewerkschaft VPOD stellt eine Verbindung zur BVK-Korruptionsaffäre her; diese müsse vor der Sanierung aufgearbeitet werden.
ZH: Regierungsrat stellt Weichen für nachhaltige Finanzierung der BVK
Der Zürcher Regierungsrat will die Leistungen der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich an das veränderte Umfeld anpassen und auf eine nachhaltige Basis stellen. Mit einem Paket von Massnahmen sollen das anvisierte Rentenziel wieder erreicht werden und der unbefriedigende Deckungsgrad mittelfristig wieder steigen. Eine entsprechende Vorlage des Regierungsrates geht in eine dreimonatige Vernehmlassung, heisst es in einer Mitteilung der Zürcher Regierung. Zu den geplanten Massnahmen gehören:
- Der technische Zins wird von 4 auf 3,25 Prozent reduziert. Der Umwandlungssatz soll dem veränderten wirtschaftlichen Umfeld angepasst und altersgerecht abgestuft werden.
- Diese Reduktion wird abgefedert, indem das Sparguthaben der erwerbstätigen Versicherten (aus teilweise bereits gebildeten Rückstellungen) einmalig aufgewertet wird.
- Gleichzeitig werden die Sparbeiträge erhöht und wieder auf die Ansätze des Jahres 2000 zurückgeführt. Dies führt zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Beiträge um 2 Prozentpunkte, wobei der Arbeitgeber davon für 60 Prozent aufkommt.
- Zur Behebung der Unterdeckung sind weitere Massnahmen nötig. Diese orientieren sich an einem fixen Schema: Liegt der Deckungsgrad unter 80 Prozent, wird das Sparkapital mit 1 Prozent unter dem Mindestsatz des Bundes verzinst, und es werden Sanierungsbeiträge von 2 Prozent für die Arbeitnehmer und 5 Prozent für die Arbeitgeber erhoben.
Mit diesem Paket soll es möglich sein, das anvisierte Rentenziel von 60 Prozent des letztversicherten Lohnes im Alter 65 wieder zu erreichen. Der Regierungsrat schreibt: “Die Umverteilung zwischen den Generationen wird gestoppt, und es werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die BVK wieder nachhaltig finanziert ist; eine vollständige Ausfinanzierung ist nötig, damit die vom Kantonsrat beschlossene Verselbständigung der BVK realisiert werden kann.” Die laufende Umverteilung zwischen Aktiven und Rentnern wird auf rund 90 Mio. Franken p.a. beziffert.
Die Vorlage geht in eine dreimonatige Vernehmlassung bei den über 500 Arbeitgebern und den politisch interessierten Kreisen. Danach wird der Regierungsrat die Ergebnisse auswerten und dem Kantonsrat einen Antrag unterbreiten. Die Vorlage untersteht nicht dem Referendum. Die Inkraftsetzung der geänderten Statuten ist auf das Jahr 2012 geplant.
Kritik am BG-Urteil über Einkäufe und Kapitalbezüge
In seiner Fachmitteilung Nr. 83 behandelt der ASIP das vielbeachtete Urteil des Bundesgerichts vom 12. März zu Kapitalbezügen nach Einkäufen gemäss Art. 79b BVG. Das BG hat dabei bekanntlich den kantonalen Entscheid geschützt und im betreffenden Fall eine Steuerumgehung konstatiert. Entsprechend sind nach Meinung des BG alle Einkäufe innerhalb dieser Frist missbräuchlich. Das Hin und Her erscheine nicht als sachgerechte Verbesserung des Vorsorgeschutzes.
In der ASIP Fachmitteilung hält Hanspeter Konrad fest, dass der Entscheid weitreichende Folgen für BV und Versicherte hätte, sollte das Gericht an dieser Rechtsprechung festhalten. “Die Auslegung der Einkaufsbestimmungen wird weiterhin einseitig und primär steuerrechtlich motiviert vorgenommen und widerspricht der gesetzgeberischen Absicht, vorsorgerechtlich einheitliche Grundlagen zu schaffen. Zudem wären bei dieser Sachlage die Versicherten kaum mehr gewillt, Einkäufe vorzunehmen. Die Bestimmung würde ausser Kraft gesetzt. Kommt hinzu, dass die Steuerbehörden fälschlicherweise auch Vorbezüge zur Wohneigentumsförderung und Barauszahlungen (gestützt auf Art. 5 FZG) als Kapitalbezüge von Vorsorgeleistungen qualifizieren und folglich der dreijährigen Sperrfrist unterwerfen.”
Konrad empfiehlt den Pensionskassen, die Versicherten auf die Sachlage aufmerksam zu machen und ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit bei den zuständigen Steuerbehörden selber abzuklären ist. Gleichzeitig stellt er aber auch fest: “Da das Urteil derart problematisch und einseitig steuerrechtlich motiviert ist, sehen wir – mindestens bis zu weiteren Entscheiden des Bundesgerichtes – keinen Anlass, von der bisherigen Praxis abzuweichen. Angesichts der Tatsache, dass das Bundesgericht jederzeit seine Rechtsprechung korrigieren kann, ist eine Auslegung von Art. 79b Abs. 3 BVG gemäss Gesetzeswortlaut gerechtfertigt. Es kann nicht genug betont werden, dass ein Kapitalbezug nur im Umfang und nach Massgabe der aus Einkäufen während der Sperrfrist resultierenden Leistungserhöhung ausgeschlossen ist. Die Auffassung, wonach auch ein im Zeitpunkt des Einkaufs bereits vorhandenes Alterskapital unter die dreijährige Sperrfrist fällt, ist vorsorge-rechtlich nicht vertretbar.”
BZ: “Wer kauft die neuen Wandler?”
Die Schweizer Grossbanken müssen sich in den kommenden Jahren mit neuartigen Wandelanleihen rund 70 Milliarden Franken Kapital beschaffen. Pensionskassen als mögliche Käufer äussern sich aber zurückhaltend, schreibt Niklaus Bernhard in der Berner Zeitung. In der Bankensprache werden die Wandelanleihen «CoCos» genannt (contingent convertibles). Dabei handelt es sich um ein neues Kapitalinstrument, das beim Unterschreiten von definierten Eigenkapitalquoten automatisch in Aktien umgewandelt wird. Dadurch würde die Bank in einer Krise wieder zu frischem Eigenkapital kommen. Viele Experten begrüssen das neue Instrument grundsätzlich.
Doch in einem Punkt machen Fachleute ein Fragezeichen: Wer soll in Zukunft CoCos kaufen? Als Käufer kommen Pensionskassen in Frage. Doch: «Aus heutiger Sicht kann die Attraktivität dieser Anleihen nicht abschliessend beurteilt werden, daher ist auch eine gewisse Zurückhaltung angebracht, ob Pensionskassen wirklich in grossem Stil investieren werden», sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes. Jede Pensionskasse werde eine Risikobeurteilung vornehmen und prüfen, ob der Zins eine faire Entschädigung für das Risiko darstelle. Entscheidend wird sein, ob die CoCos in den Swiss Bonds Index (SBI) aufgenommen werden. Der SBI wird von Pensionskassen als Referenzgrösse verwendet. Da aber ein CoCo weder eine richtige Anleihe noch eine richtige Aktie darstellt, ist fraglich, ob die neuartigen Anleihen je im SBI erscheinen werden.
Was geschieht mit den Zuschüssen des Sicherheitsfonds?
Peter Kyburz, Geschäftsführer des KV Schweiz, geht in der Thurgauer Zeitung auf die Frage ein, wie die Zuschüsse des Sicherheitsfonds bei ungünstiger Altersstruktur einer Pensionskasse zu verwenden seien. Kyburz betont: “Empfänger dieser Zuschüsse ist immer das Vorsorgewerk und nicht etwa der Arbeitgeber selbst. Über die Verwendungsmöglichkeiten dieser Zuschüsse schweigt sich das Gesetz allerdings aus. Wenn man sich aber am Zweck dieser Zuschüsse orientiert, sollte damit primär eine Reduktion der Beitragslast des Arbeitgebers erzielt werden und nicht etwa eine Verbesserung der Leistungen des Arbeitnehmers.”
“Rentner sollen Sanierungsbeitrag leisten”
In der Schweizer Versicherung vom 2.10.2010 geht Margrit Portmann auf die Ergebnisse einer Umfrage von Ernst & Young ein. Es wird festgehalten: “Vorsorgeeinrichtungen gehen davon aus, dass sie in den nächsten Jahren gezwungen sein werden, Leistungen zu reduzieren beziehungsweise Finanzierungsbeiträge zu erhöhen. Gefragt sind neue Lösungsansätze.” Portmann schreibt: “Grössere Sorge bereitet den Pensionskassen, dass ihre Vermögenserträge deutlich und nachhaltig hinter dem zurückbleiben, was die Vorsorgepläne (insbesondere das Obligatorium) erfordern. 85 Prozent gehen davon aus, dass sie in den nächsten zehn Jahren gezwungen sein werden, ihre Vorsorgeleistungen zu reduzieren beziehungsweise ihre Finanzierungsbeiträge zu erhöhen. Die Kassen sehen in dieser Entwicklung zudem eine Gefahr für die überobligatorische berufliche Vorsorge, weil diese zur Deckung der Finanzierungslücken aus der obligatorischen Vorsorge herangezogen wird.”
Weitreichende Änderungen bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen
“Mit der Publikation des Exposure Draft zu IAS 19 schlägt das IASB erste Schritte in
der umfassenden Überarbeitung der Bilanzierungsvorschriften für Pensionsverpflichtungen
vor. Ziel der Vorschläge sind eine bessere Vergleichbarkeit und erhöhte Transparenz.
Es geht um weit mehr als die Abschaffung des Korridor-Ansatzes”, schreiben Lukas Marty und Susanne Haas (KPMG) im Treuhänder Nr. 9/2010. Die Vorschläge des ED betreffen sowohl die Erfassung, die Bewertung, die Darstellung in der Jahresrechnung als auch die Offenlegung im Anhang. Das Fazit der Autoren: “Das Ziel einer verbesserten Transparenz und erhöhter Vergleichbarkeit der Rechnungslegung für Pensionsverpflichtungen wird mit den Vorschlägen des ED erreicht und ist grundsätzlich zu begrüssen. In einigen Punkten bleibt jedoch zu hoffen, dass das IASB seine Position nochmals überdenkt und seine Schlussfolgerungen klarer begründet. Das IASB hat angekündigt, seine Überlegungen bis Mitte 2011 als definitiven Standard zu veröffentlichen; dieser dürfte erwartungsgemäss nicht vor dem Geschäftsjahr 2013 in Kraft treten. Die Änderungen werden grundsätzlich rückwirkend anzuwenden sein. IFRS-Anwender sind gut beraten, die möglichen Folgen der geplanten Änderungen auf das Betriebs- und Gesamtergebnis, damit zusammenhängende Unternehmenskennzahlen und allfällige Debt Covenants frühzeitig zu analysieren. Ob, wann und in welcher Form eine umfassende Neuregelung der Rechnungslegung für Pensionsverpflichtungen in Angriff genommen wird, bleibt vorläufig offen.”
FuW: “Wege aus dem Rendite-Engpass”
Thomas Hengartner schreibt in der Finanz & Wirtschaft über die Analysen der aktuellen Marktverfassung in Bezug auf die Pensionskassen, wie sie am Mediengespräch der Swisscanto gegeben wurden. Dazu gehört die für die aktuellen Strategien ungenügenden Schwankungsreserven (Beitrag Brandenberger, Complementa) und die Vorschläge von Peter Bänziger (Swisscanto) zu einem Wechsel von einem fixen, quotenbasierten System zu einer dynamischen Strukturierung mit einer Begrenzung des Rückschlags. Hengartner geht auch auf die “Obligationenblase” ein, welche – ausgelöst durch die Zinsbaisse – nichts anderes sei als eine “geliehene Performance”. Dem Marktwertzugang stehe nämlich die drastische Eindampfung der Verfallrendite eines Obligationenportefeuilles auf meist unter 2% entgegen.
Procès UBS: la Suisse renonce
Actares et son alter ego belge Deminor, qui cherchent depuis l’été à réunir un nombre suffisant d’actionnaires pour lancer une procédure, ont fait chou blanc. Outre une centaine de petits investisseurs, dont les 7 millions de francs évaporés ne sont qu’une goutte d’eau dans les milliards perdus dans l’affaire, les deux organismes n’ont trouvé aucun soutien de poids. Aucun fonds d’investissement, pas une seule caisse de pension lésée par l’effondrement de la banque n’a suivi l’initiative.
NZZ: “Hokuspokus mit einer Pseudo-Formel”
“Zum wiederholten Mal wird von den Zauberlehrlingen aus einem Mischmasch von Renditen (für Obligationen, Aktien und Liegenschaften) ein Gebräu fabriziert, an dessen Geniessbarkeit zu zweifeln ist”, schreibt Werner Enz in der NZZ zum Mindestzins-Entscheid des Bundesrates. Und er hält fest: “Es ist hinlänglich bekannt, dass die Rendite 10-jähriger Bundesobligationen mit etwas über 1% seit langem weit unter dem alt-neuen BVG-Richtsatz liegt; dasselbe Bild, allerdings auf noch niedrigerem Niveau, ergibt sich für die von der BVG-Kommission als Referenz verwendete Verzinsung von Bundesobligationen mit 7-jähriger Restlaufzeit. Das Bundesamt für Sozialversicherungen konstatiert, die Verluste auf Aktien seien wegen der Finanzkrise (von 2008) noch nicht wettgemacht worden. Wie diese durchaus zutreffende Feststellung, kombiniert mit weiter gesunkenen Marktzinsen, logisch zum stabilen BVG-Zins von 2% führt, bleibt ein Rätsel. Sollen hohe rechnerische Renditen auf den Schweizer Liegenschaften fröhlich – wer kennt die Zukunft? – ins neue Jahr extrapoliert werden, nachdem die Nationalbank mehrfach auf Risiken des Immobilienmarktes hingewiesen hat? Und warum wird ein Mindestzins, der, wie es der Name besagt, ein Mindest- und nicht ein Maximalzins sein sollte, nicht vorsichtiger angesetzt?”
Jahrelang Pensionskassengelder veruntreut
Rund hundert italienische Gastarbeiter haben den grössten Teil ihres Freizügigkeitskapitals verloren. Sie hatten es der Zürcher Niederlassung eines vom italienischen Staat unterstützten Beratungsbüros anvertraut, schreibt die NZZ.
Der Missbrauch begann vermutlich 2002. Das System funktionierte über viele Jahre hinweg, weil der betrügerische Büroleiter den Pensionsberechtigten lange Zeit die ihnen zustehenden Renten ausbezahlte. Deshalb gestaltet sich die Bemessung der Deliktsumme schwierig. Laut Staatsanwalt Wieser kann noch nicht abschliessend gesagt werden, für welche Zwecke der Angeschuldigte das Kapital, neben dem Auszahlen der Renten, verwendete. Marco Tommasini, der Präsident der Vereinigung geschädigter Familien, bezweifelt den angeblich aufwendigen Lebensstil mit teuren Autos, Frauen und Immobilien. Vielmehr glaubt er, dass ein Teil des Geldes noch versteckt ist.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung stellt sich die Frage nach der zivilrechtlichen Verantwortung. Diesbezüglich fühlt sich die Geschädigtenvereinigung im Stich gelassen. Obwohl die Schweiz vier Abgeordnete im italienischen Parlament stellt, kümmere sich niemand um den Fall, sagt Tommasini. Er stelle eine Beisshemmung fest, und er führt dies darauf zurück, dass das Inca staats- und gewerkschaftsnah sei. Italiens Behörden jedenfalls schöben den Fall ohne Resultat vor sich her. Tommasini kritisiert auch die Tatenlosigkeit der schweizerischen Gewerkschaft Unia, die mit ihrem italienischen Partner CGIL in verschiedenen Bereichen kooperiert, aber im gegenwärtigen Fall keine konkrete Hilfestellung biete.
