“Mit der Publikation des Exposure Draft zu IAS 19 schlägt das IASB erste Schritte in
der umfassenden Überarbeitung der Bilanzierungsvorschriften für Pensionsverpflichtungen
vor. Ziel der Vorschläge sind eine bessere Vergleichbarkeit und erhöhte Transparenz.
Es geht um weit mehr als die Abschaffung des Korridor-Ansatzes”, schreiben Lukas Marty und Susanne Haas (KPMG) im Treuhänder Nr. 9/2010. Die Vorschläge des ED betreffen sowohl die Erfassung, die Bewertung, die Darstellung in der Jahresrechnung als auch die Offenlegung im Anhang. Das Fazit der Autoren: “Das Ziel einer verbesserten Transparenz und erhöhter Vergleichbarkeit der Rechnungslegung für Pensionsverpflichtungen wird mit den Vorschlägen des ED erreicht und ist grundsätzlich zu begrüssen. In einigen Punkten bleibt jedoch zu hoffen, dass das IASB seine Position nochmals überdenkt und seine Schlussfolgerungen klarer begründet. Das IASB hat angekündigt, seine Überlegungen bis Mitte 2011 als definitiven Standard zu veröffentlichen; dieser dürfte erwartungsgemäss nicht vor dem Geschäftsjahr 2013 in Kraft treten. Die Änderungen werden grundsätzlich rückwirkend anzuwenden sein. IFRS-Anwender sind gut beraten, die möglichen Folgen der geplanten Änderungen auf das Betriebs- und Gesamtergebnis, damit zusammenhängende Unternehmenskennzahlen und allfällige Debt Covenants frühzeitig zu analysieren. Ob, wann und in welcher Form eine umfassende Neuregelung der Rechnungslegung für Pensionsverpflichtungen in Angriff genommen wird, bleibt vorläufig offen.”

 Artikel Treuhänder