imageDer Zürcher Regierungsrat will die Leistungen der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich an das veränderte Umfeld anpassen und auf eine nachhaltige Basis stellen. Mit einem Paket von Massnahmen sollen das anvisierte Rentenziel wieder erreicht werden und der unbefriedigende Deckungsgrad mittelfristig wieder steigen. Eine entsprechende Vorlage des Regierungsrates geht in eine dreimonatige Vernehmlassung, heisst es in einer Mitteilung der Zürcher Regierung. Zu den geplanten Massnahmen gehören:

  • Der technische Zins wird von 4 auf 3,25 Prozent reduziert. Der Umwandlungssatz soll dem veränderten wirtschaftlichen Umfeld angepasst und altersgerecht abgestuft werden.
  • Diese Reduktion wird abgefedert, indem das Sparguthaben der erwerbstätigen Versicherten (aus teilweise bereits gebildeten Rückstellungen) einmalig aufgewertet wird. 
  • Gleichzeitig werden die Sparbeiträge erhöht und wieder auf die Ansätze des Jahres 2000 zurückgeführt. Dies führt zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Beiträge um 2 Prozentpunkte, wobei der Arbeitgeber davon für 60 Prozent aufkommt.
  • Zur Behebung der Unterdeckung sind weitere Massnahmen nötig. Diese orientieren sich an einem fixen Schema: Liegt der Deckungsgrad unter 80 Prozent, wird das Sparkapital mit 1 Prozent unter dem Mindestsatz des Bundes verzinst, und es werden Sanierungsbeiträge von 2 Prozent für die Arbeitnehmer und 5 Prozent für die Arbeitgeber erhoben.

Mit diesem Paket soll es möglich sein, das anvisierte Rentenziel von 60 Prozent des letztversicherten Lohnes im Alter 65 wieder zu erreichen. Der Regierungsrat schreibt:  “Die Umverteilung zwischen den Generationen wird gestoppt, und es werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die BVK wieder nachhaltig finanziert ist; eine vollständige Ausfinanzierung ist nötig, damit die vom Kantonsrat beschlossene Verselbständigung der BVK realisiert werden kann.” Die laufende Umverteilung zwischen Aktiven und Rentnern wird auf rund 90 Mio. Franken p.a. beziffert.

Die Vorlage geht in eine dreimonatige Vernehmlassung bei den über 500 Arbeitgebern und den politisch interessierten Kreisen. Danach wird der Regierungsrat die Ergebnisse auswerten und dem Kantonsrat einen Antrag unterbreiten. Die Vorlage untersteht nicht dem Referendum. Die Inkraftsetzung der geänderten Statuten ist auf das Jahr 2012 geplant.

 Mitteilung ZH