“Zum wiederholten Mal wird von den Zauberlehrlingen aus einem Mischmasch von Renditen (für Obligationen, Aktien und Liegenschaften) ein Gebräu fabriziert, an dessen Geniessbarkeit zu zweifeln ist”, schreibt Werner Enz in der NZZ zum Mindestzins-Entscheid des Bundesrates. Und er hält fest: “Es ist hinlänglich bekannt, dass die Rendite 10-jähriger Bundesobligationen mit etwas über 1% seit langem weit unter dem alt-neuen BVG-Richtsatz liegt; dasselbe Bild, allerdings auf noch niedrigerem Niveau, ergibt sich für die von der BVG-Kommission als Referenz verwendete Verzinsung von Bundesobligationen mit 7-jähriger Restlaufzeit. Das Bundesamt für Sozialversicherungen konstatiert, die Verluste auf Aktien seien wegen der Finanzkrise (von 2008) noch nicht wettgemacht worden. Wie diese durchaus zutreffende Feststellung, kombiniert mit weiter gesunkenen Marktzinsen, logisch zum stabilen BVG-Zins von 2% führt, bleibt ein Rätsel. Sollen hohe rechnerische Renditen auf den Schweizer Liegenschaften fröhlich – wer kennt die Zukunft? – ins neue Jahr extrapoliert werden, nachdem die Nationalbank mehrfach auf Risiken des Immobilienmarktes hingewiesen hat? Und warum wird ein Mindestzins, der, wie es der Name besagt, ein Mindest- und nicht ein Maximalzins sein sollte, nicht vorsichtiger angesetzt?”

 NZZ