Der umstrittene Entscheid des Bundesgerichts über den Kapitalbezug nach PK-Einkäufen ist auch Gegenstand eines Beitrags in der Finanz & Wirtschaft. Stephanie Eichenberger von Tax Partner Zürich schreibt u.a.: “Damit wird deutlich, dass man sich bei steuerplanerischen Überlegungen im Zusammenhang mit der PK nicht auf den Gesetzeswortlaut verlassen darf und bei Einkäufen mit anschliessendem Kapitalbezug grosse Vorsicht walten lassen sollte. Will man sich absichern, muss man sich ans Steueramt wenden und darf sich nicht auf Auskünfte der Pensionskasse oder der Sozialversicherungsbehörden verlassen.”

 Artikel EichenbergerEntscheid BG / Kritik ASIP