In den von Hanspeter Konrad verfassten Fachmitteilungen Nr. 63 meldet der Schweiz. Pensionskassenverband ASIP erhebliche Vorbehalte gegen Stellungnahmen des BSV zu Fragen des Dritten Verordnungspaketes in der BVG-Revision an. Die "Auslegung dieser Bestimmungen ist aus Optik des ASIP nicht immer nachvollziehbar", heisst es in der Mitteilung. Gleichzeitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass die BSV-Mitteilungen, in denen die entsprechenden Ausführungen publiziert wurden, lediglich die Auffassung des Bundesamtes wiedergeben und keine verbindliche Weisung darstellen.
Im Detail befasst sich der ASIP mit der Information über den Einkauf im Freizügigkeitsfall, dem Einkauf nach Ausrichtung von Altersleistungen, mit Einkauf und Vorbezug für Wohneigentum und der Begrenzung des versicherbaren Lohnes bei mehreren Vorsorgeplänen. Beanstandet werden insbesondere die in den BSV-Mitteilungen zum Ausdruck kommende Tendenz, die Verordnung in einer vom Gesetz nicht gestützten extensiven Form auszulegen.
In den Fachmitteilungen wird dazu ausgeführt: "Die Interpretationen des dritten Paketes bewegen sich im Spannungsfeld zwischen juristisch wörtlicher und ziel- bzw. praxisorientierter Auslegung durch die Vorsorgeeinrichtungen. Es muss das Ziel aller sein, die zentralen Unklarheiten und Schwachpunkte der Verordnungsbestimmungen im Sinne der Rechtssicherheit möglichst rasch zu klären. Dabei muss die ursprüngliche gesetzgeberische Absicht, zu verhindern, dass sich Versicherte durch allzu grosszügige Vorsorgepläne, die zu Überversicherungen führen und den Rahmen des Vorsorgezweckes sprengen, oder durch rein steuerlich motivierte, gezielt vorübergehende Platzierung von Geldern in der 2. Säule übermässige steuerliche Vorteile verschaffen, im Vordergrund stehen."
ASIP Fachmitteilungen Nr. 63

Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat mit Versicherungsaufsichtsbehörden der meisten Länder der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Vereinbarungen zur administrativen Zusammenarbeit abgeschlossen.
Der Aargauische Regierungsrat schlägt im neuen Dekret über die kantonale Pensionskasse (APK) vor, die bestehende Deckungslücke auf den 1. Januar 2008 auszufinanzieren und vom Leistungs- ins Beitragsprimat zu wechseln. Eine der wichtigsten Änderungen bei den Eckwerten bildet die Anhebung des Pensionierungsalters auf 65 beziehungsweise die Erhöhung der Beitragspflicht auf 40 Jahre. Diese Erhöhung ist notwendig, um den demographischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Um trotzdem auf die Bedürfnisse der einzelnen Arbeitgebenden eingehen zu können, soll die APK Zusatzpläne für einen individuellen, flexiblen Altersrücktritt anbieten. Mit dieser Lösung kommt der Regierungsrat einem Anliegen der Personalverbände entgegen.
Der Schweizerische Versicherungsverband begrüsst eine gemeinsame Aufsicht für Banken und Versicherungen. Die künftige Finanzmarktaufsicht (Finma) muss jedoch die Eigenheiten der beiden Branchen berücksichtigen. SVV-Präsident Albert Lauper plädiert deshalb in einem Artikel der Schweizer Versicherung für die Schaffung eines Fachdepartements «Versicherung» innerhalb der Finma.
Bis Ende 2005 haben 5,63 Millionen Deutsche einen Riesterrentenvertrag abgeschlossen. Allein im vergangenen Jahr sind – vor allem wegen der Einführung so genannter Unisextarife zum 1. Januar 2006 – mehr als 1,3 Millionen neue Verträge hinzugekommen, wie aus dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung hervorgeht. Danach hat der Deutsche Staat seit der Rentenreform von 2001 rund 551 Mio. Euro an Zulagen für den Aufbau einer Riesterrente ausbezahlt. Immer mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind zudem mit einer betrieblichen Zusatzversorgung ausgestattet. In der Privatwirtschaft erhöhte sich ihr Anteil laut Bericht von Anfang 2002 bis Ende 2004 von 38 auf 46 Prozent.
UBS Wealth Management Research prognostiziert, dass die negativen Auswirkungen der Alterung der Bevölkerung auf das gesamte Pro-Kopf-Wachstum der Wirtschaft durch Gegenkräfte gemildert werden. Selbst bei einem höheren Transfer an die älteren Generationen wird das Wachstum des Pro-Kopf-Einkommens der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter überraschend solide bleiben. Auch auf die Finanzmärkte dürfte die demographische Entwicklung nur moderaten Einfluss haben, da die fundamentalen Faktoren stärker ins Gewicht fallen. Der tief greifende demografische Wandel bis zur Mitte dieses Jahrhunderts wird jedoch weit reichende Auswirkungen auf die nachgefragten Produkte und Dienstleistungen und somit auf die Perspektiven der betroffenen Branchen und ihre Attraktivität für Finanzanlagen haben. 