Die Basellandschaftliche Pensionskasse schreibt in einer Pressemitteilung: “Die Gesamtanlagen der BLPK haben das Jahr 2008 mit einer Gesamtperformance von -14,78 Prozent abgeschlossen. Dieser Wert liegt zwar weit unter den Zielvorstellungen von 6 Prozent. Er ist jedoch leicht besser als der Durchschnitt aller Pensionskassen, welcher durch den Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP ermittelt wurde und entspricht der Marktentwicklung der diversifizierten Strategie, die den Anlagen der BLPK zugrunde liegt. Das Gesamtvermögen beträgt per Ende 2008 4‘537,1 Mio. Franken (Vorjahr 5‘247,5 Mio.).” Der Deckungsgrad der Kasse ging auf 75,5 (93,4)% zurück. Weiter hält die Kasse fest, dass sie dank einem positiven Cash Flow die laufenden Renten ohne Verkauf von Vermögensanlagen ausrichten könne. Eine Arbeitsgruppe des Kantons untersucht Fragen der zukünftigen Finanzierung, zudem wurde eine AL-Studie in Auftrag gegeben.
pwirth
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PK belastet Basler Rechnung
Der Deckungsgrad der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) liegt nur noch bei rund 85% und damit deutlich unter dem Wert von 95%, bei dem von Gesetzes wegen zwingend Sanierungsmassnahmen zu treffen sind. In der Rechnung 2008 wurden deshalb 636.8 Mio. Franken für zukünftige PK-Sanierungsbeiträge des Arbeitsgebers zurückgestellt, davon 559.9 Mio. Franken im Bereich Staat. Die Höhe der Rückstellung entspricht der Hälfte der geschätzten Deckungslücke per Ende 2008. Die Pensionskasse wurde per Ende 2007 ausfinanziert, allerdings ohne die Bereitstellung von Schwankungsreserven. Der Basler Staatsrechnung schliesst dennoch für 2008 mit einem knapp positiven Ergebnis.
Initiative Leutenegger: Keine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer
Ältere Arbeitnehmer, die vor der Pensionierung stehen, sollen nicht mehr länger zur Pensionierung gezwungen werden können. Eine entsprechende Initiative von Gertrud Leutenegger wurde im Nationalrat mit 153 gegen 1 Stimme angenommen.
Beobachter: Nullrunden und die Konsequenzen für die Versicherten
Der "Beobachter" behandelt in seiner neusten Ausgabe das Thema der Nullrunden (Wegfall der Verzinsung) als Sanierungsmassnahme bei Unterdeckung. Zitiert wird er ASIP. Der Beobachter schreibt: "Eine Nullverzinsung ist ein harter Eingriff, der bei einer leichten Unterdeckung von knapp unter 100 Prozent «nur für einzelne Pensionskassen verhältnismässig ist», wie der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP findet. Das Gesetz verlangt zwar, eine Unterdeckung zu beheben. Doch die Aufsichtsbehörden lassen den Kassen dazu fünf bis sieben Jahre Zeit, in Ausnahmefällen gar zehn Jahre."
Weiter wird an die Adresse der Versicherten festgehalten: "Sind Sie mit Ihrer Pensionskasse unzufrieden und stossen Sie beim Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat auf taube Ohren, müssen Sie nicht die Faust im Sack machen: Wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde. Für die meisten Kassen sind die kantonalen Aufsichtsstellen zuständig, bei überkantonal tätigen Vorsorgeeinrichtungen ist es das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Unterdeckungen und Sanierungsmassnahmen müssen bei der zuständigen Aufsicht formell angemeldet werden – dort weiss man also bereits, was sich tut."
Stauffer: Heisse Kartoffeln und anderes Gemüse
Hans-Ulrich Stauffer, Chef der Pensionskasse Abendrot, hat in einem Interview mit der NZZ am Sonntag seine Meinung zu aktuellen Fragen in der 2. Säule kund getan. Hier einige Zitate:
NZZ: Bringt die Krise das Tabu (Rentnerbeteiligung an Sanierungen) ins Wanken?
Niemand will sich an dieser heissen Kartoffel die Finger verbrennen. Klar ist: Geht ein Arbeitnehmer in Pension, reicht das in dem Moment zurückgestellte Kapital nicht für die Rente. Man rechnet damit, dass der Finanzmarkt in Zukunft eine Verzinsung hergibt. Liegt diese unter dem sogenannt technischen Zins, mit dem man rechnet, reicht das Kapital nicht aus. In den letzten zehn Jahren konnten die benötigten 3,5% bis 4,5% Rendite nicht erwirtschaftet werden. Die Renten müssten theoretisch gekürzt werden. Das ist gesetzlich nicht möglich.
Wie stark haben Pensionskassen die Blasen am Finanzmarkt mitverursacht?
Heute lagern etwa 800 Mrd. Fr. in der zweiten Säule. Das ist gleich viel wie die totale Börsenkapitalisierung der Schweiz. Ich schliesse nicht aus, dass solche Summen kurstreibend gewirkt haben. Es hat sich derart viel Kapital angehäuft, dass wir in guten wie in schlechten Zeiten Schwierigkeiten haben, Geld anzulegen. Aus diesem Grunde müssen Kassen im Ausland investieren – zum Beispiel in isländische Banken, die dann plötzlich nichts mehr wert sind. Wir wären froh, der Bund nähme auch uns solche «toxischen Papiere» ab!
Madoff: L’UBP va indemniser la Caisse de pension de l’Etat de Vaud
La Caisse de pension de l’Etat de Vaud (CPEV) fait partie des clients lésés que l’Union Bancaire Privée (UBP) va indemniser, à la suite du scandale Madoff. Elle a perdu 7 millions de francs dans la fraude. Interrogées jeudi par l’ATS, les Retraites populaires, qui s’occupent de la caisse de pension vaudoise, ont confirmé qu’elles étaient «concernées» par ce «geste très positif». Elles n’ont pas voulu détailler pour l’heure les modalités de l’opération.
A la mi-février, le Conseil d’Etat vaudois a annoncé dans un communiqué que la CPEV avait été touchée par la fraude Madoff au travers d’un portefeuille de «hedge fund» géré par l’UBP. La perte subie a atteint 1,64 % de ce portefeuille, soit 7 millions de francs. L’UBP à Genève, qui a perdu 800 millions de francs dans le scandale, a indiqué jeudi qu’elle allait rembourser jusqu’à 50 % des sommes perdues par ses clients. Elle procédera à des paiements annuels en espèces par tranche de 10 % au cours des cinq prochaines années.
Norwegian sovereign fund loses 23%
Norway’s sovereign wealth fund, Europe’s biggest equity investor, lost 633 billion kroner, or $91 billion, on investments last year, posting its weakest return in its 10-year history at negative 23.3 percent. The value of the Government Pension Fund-Global still grew to 2.275 trillion kroner in the fourth quarter from 2.120 trillion at the end of the third quarter, due to new inflows from oil and natural gas sales and currency adjustments. Nearly 50 percent of the fund was allocated to stocks at the end of 2008, down from about 53 percent at the end of the third quarter. The fund is slowly seeking to boost the equity portion of its total holdings to 60 percent.
Carl Helbling: Aktivierung von Arbeitgeber-Beitragsreserven in der Firmenbilanz
Die freiwillige Zuwendung von Arbeitgeberbeitragsreserven an Pensionskassen ist eine schweizerische Besonderheit. Ist dies für das Unternehmen eine stille Reserve? Darf diese, oder muss sie gar, in der Firmenbilanz aktiviert werden? Der Frage geht Carl Helbling in Ausgabe 3/2009 des Schweizer Treuhänder nach.
Schweizweit betrugen 2006 die AGBR rund CHF 5 Mrd. Davon sind rund 7%, also CHF 350 Mio., solche mit Verwendungsverzicht, d. h., der Arbeitgeber verzichtet gemäss Art. 65 a BVG auf sein Bestimmungsrecht, so dass die betreffenden AGBR zur allgemeinen Sanierung gemäss Beschluss des Stiftungsrates verwendet werden können. Im Jahre 2002 hatten die AGBR insgesamt noch CHF 8,5 Mrd. betragen (Zahlen gemäss Pensionskassenstatistiken). Das sind knapp 1 bzw. 2% des damaligen gesamten Pensionskassenvermögens. Im Einzelfall kann eine AGBR durchaus sehr wesentlich sein.
In seinem Fazit hält Helbling u.a. fest: In der Bilanz des Arbeitgebers können AGBR ganz oder teilweise als Aktivum ausgewiesen werden. Dazu gibt das OR ein Wahlrecht. Eine Aktivierung ist nicht nur im Jahr der Bildung, sondern auch später noch möglich. Eine aktivierte AGBR in der handelsrechtlichen Bilanz (also nach OR-Grundsätzen) kann – wie andere Aktiven – nach Ermessen ganz oder teilweise wertberichtigt werden. Es entstehen dann, sofern die Wertberichtigung wirtschaftlich nicht nötig war, entsprechende (unversteuerte) stille Reserven.
Kammer der PK-Experten nachdrücklich für Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes
Die Kammer der Schweiz. Pensionskassen-Experten, der aktuell 118 Pensionsversicherungsexperten angehören, hat sich in einer ausführlichen Medienmitteilung klar hinter die vom Parlament beschlossene Senkung des BVG Mindest-Umwandlungssatzes gestellt. In der Mitteilung werden eine Reihe von Argumenten für die Notwendigkeit der Senkung und gegen die Vorbehalte der Gegner aufgeführt, welche bekanntlich das Referendum ergriffen haben.
Zu den Renditeerfordernissen, welche mit der bestehenden Regelung verbunden sind, heisst es: “Die jetzt beschlossene Senkung berücksichtigt die in den letzten Jahren deutlich gesunkene erzielbare Rendite auf dem Vermögen der Pensionskassen. Dem jetzigen Satz liegen Annahmen über künftige Kapitalmarkterträge zugrunde, welche nur unter Inkaufnahme hoher Risiken zu erzielen sind. (…) Um einen Eindruck vom damit verbundenen Renditeerfordernis für die Pensionskassen zu erhalten, müssen dazu die Rückstellungen für die steigende Lebenserwartung, die Administrationskosten sowie die Vermögensverwaltungskosten für die Pensionskassen addiert werden. Damit ergibt sich eine erforderliche Rendite von rund 5%. Diese Rendite konnte in den letzten 10 Jahren nicht erzielt werden.”
Zu den sozialpolitischen Forderungen wird ausgeführt: “Der Umwandlungssatz ist eine versicherungstechnische und keine politische Grösse und ist versicherungsmathematisch zu berechnen. Fragen nach der sozialen Verträglichkeit oder der Gerechtigkeit seiner Anwendung sind im politischen Kontext zu stellen und entsprechend zu beantworten.”
Zum Verweis auf die kommerziellen Interessen der Lebensversicherer heisst es: “Die Diskussion um die Lebensversicherer darf nicht als Begründung dafür verwendet werden, Gesetze zu erlassen, welche sich zum Nachteil aller Pensionskassen und damit aller Versicherten in der 2. Säule auswirken müssten. (…) Die Kammer der Pensionskassen-Experten distanziert sich von den Schlagworten in dieser Diskussion. Sie sind sozialpolitisch unergiebig und lenken nur von den tatsächlich bestehenden Problemen ab.
Motion Sommaruga: Ständerat lehnt 4 von 5 Punkten ab
Simoneta Sommaruga (SP) hat in ihrer Motion “Anlagevorschriften für Pensionskassen. Weniger Risiken auf Kosten der Versicherten” eine Reihe von verschärften Vorschriften für die Anlage von Pensionskassengeldern gefordert. Sie umfassen folgende Punkte:
1. Verzicht auf strukturierte Produkte und Hedgefonds; 2. Verzicht auf Aktivfonds; 3. Fremdwährungsanlagen nur mit obligatorischer Wechselkursversicherung; 4. Offenlegung von Retrozessionen, Vertriebsvergütungen, Provisionen ("Kickbacks") der Pensionskassenverwalter sowie der beigezogenen Anlageberater; 5. Namentliche Nennung der von den Pensionskassen beigezogenen Experten, Anlageberater und Anlagemanager in den Jahresberichten der Pensionskassen.
Der Rat verwarf die Punkte 1-4 mit 18 gegen 9 Stimmen, Punkt 5 wurde mit 20 gegen 6 Stimmen angenommen. SR Doris Leuthard wies darauf hin, dass “eine Umsetzung dieses Punktes doch relativ schwierig sein dürfte. Erstens ist der Begriff des Beraters kaum definiert. Sie müssten auch abgrenzen, was gilt, wenn der Berater nur ad hoc zugezogen wird, und was gilt, wenn es eine natürliche oder eine juristische Person ist, die hier eine solche Beratung vornimmt. Aus Sicht des EDI führt das dazu, dass man in Umsetzung dieser Vorschrift wahrscheinlich mehr Aufwand hat, als dass sie für die Versicherten von Nutzen sein dürfte.” Der Rat liess sich leider von diesem weisen Einwand nicht abhalten, die Motion in diesem Punkt anzunehmen.
Protokoll Ständerat
Sanierungsmoratorium im Ständerat abgelehnt
Der Ständerat hat die Motion Fetz “Moratorium für einschneidende Sanierungsmassnahmen bei Pensionskassen in Unterdeckung” klar abgelehnt. Dagegen äusserten sich Christine Egerszegi (FDP) und Alex Kuprecht (SVP). BR Doris Leuthard sprach sich ebenfalls gegen ein solches Moratorium aus. Der Rat lehnte die Motion mit 23 gegen 7 Stimmen ab.
Währungsfonds: Fordert verstärkte kant. Aufsicht über Pensionskassen
Der internationale Währungsfonds hat sich mit Bericht vom 9. März mit der aktuellen Wirtschaftslage der Schweiz auseinanergesetzt. Der IMF prognostiziert einen Abschwung von mind. 2 Prozent. Lob erhielt die Schweiz für ihr bisherige Krisenmanagement. 2010 könne im Einklang mit der erwarteten Erholung der Weltwirtschaft mit einer schrittweise Rückkehr auf den Wachstumspfad gerechnet werden. Die Schweizer Wirtschaft befinde sich zwar in einer vergleichsweise günstigen Ausgangslage, könne sich aber als offene Volkswirtschaft mit einem bedeutenden Finanzsektor der Finanzkrise und dem weltweiten Abschwung nicht entziehen, urteilten die IMF-Experten.
Im Bericht werden auch die Pensionskassen erwähnt. Kurz im Zusammenhang mit den Anlage-Verlusten der Versicherungen und nochmals mit der Finma. Der letzte Satz im Bericht lautet: “In addition, there is a need to continue strengthening pension fund supervision (by cantons) in line with earlier recommendations.” Ein Hinweis darauf, dass der IMF eine zentralisierte Aufsicht über die Pensionskassen unter der Aegide der Finma dem jetzigen System vorziehen würde.
ASIP: Sanierungsmoratorium bildet Gefahr für 2. Säule
Der Pensionskassenverband ASIP schreibt in einer Pressemitteilung: “Die Gewerkschaften und die Linke fordern ein befristetes Aussetzen von Sanierungen von Pensionskassen in Unterdeckung. Die Forderung nach einem generellen Moratorium steuert aber nicht zur Sicherung der beruflichen Vorsorge in der Schweiz bei, im Gegenteil. Das Aufschieben allfälliger Sanierungsmassnahmen könnte die momentane Situation der Vorsorgeeinrichtungen erheblich verschärfen und nimmt ihnen die Möglichkeit, erneut Reserven anzulegen.”
Auch verschärften Anlagevorschriften kann der Verband nichts abgewinnen: “Sodann geht die politische Forderung nach restriktiveren Anlagevorschriften, u.a. Verzicht auf strukturierte Produkte, Hedge Fonds und Aktivfonds, zu weit. Wer jetzt für die bereits heute stark regulierte Berufliche Vorsorge nach zusätzlicher Regulierung ruft, verkennt die bisherigen Anstrengungen und Entwicklungen in den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen. Entscheidend ist der richtige Umgang mit den erwähnten Anlageinstrumenten.”
Letztlich geht der ASIP auch auf die Diskussion um den Umwandlungssatz ein: “Die Senkung des Umwandlungssatzes verhindert zum einen die Aushöhlung der Pensionskassen durch zu hohe Rentenzahlungen. Zum anderen wird durch die Senkung das Solidaritätsprinzip aufrechterhalten, welches die gemeinsame Übernahme von Risiken durch die Versicherten vorsieht. Es ist nicht Zweck der 2. Säule, Renten durch die Umverteilung von Geldern von aktiv Versicherten auf Rentner zu sichern. Die Altersvorsorge der Versicherten muss im Gegenteil durch die langfristige Stabilität der 2. Säule gesichert werden.”
NZZ am Sonntag: Kniefall vor Matter
Es ist lange gegangen aber jetzt hat sich die NZZ am Sonntag dem Unvermeidlichen gefügt und sich bei Thomas Matter für die Berichterstattung im Sommer 2006 über die Fusion von Swissfirst und Bellevue entschuldigt. Die Formulierung ist gewunden und offensichtlich das qualvolle Ergebnisse stundenlanger Verhandlungen der Anwälte. Letztlich aber eindeutig: Die NZZ am Sonntag hat während Monaten Gerüchte in die Welt gesetzt, die nie zu beweisen waren.
Im Wortlaut heisst es: “Im Nachgang der Fusion der Banken Swissfirst und Bellevue hat die «NZZ am Sonntag» im Sommer 2006 in verschiedenen Artikeln Kritik an der Transaktion geübt. Mehrfach wurde behauptet, diese sei auf Kosten der Mitglieder von Pensionskassen erfolgt. Weiter wurde die Frage aufgeworfen, ob noch andere Anreize eingesetzt wurden, um die Anlageverantwortlichen der fraglichen Pensionskassen zum Verkauf von Swissfirst-Aktien zu bewegen. Die «NZZ am Sonntag» stellt im Lichte der heute erhärteten Fakten fest, dass ihre damalige Berichterstattung in diesen beiden Punkten auf Annahmen begründet war, die sich in der Folge nicht bestätigten. Die genannten Transaktionen führten weder bei den Pensionskassen und deren Versicherten zu einem Vermögensschaden, noch flossen irgendwelche Leistungen an die Pensionskassenverwalter.
Die «NZZ am Sonntag» bedauert, dass mit ihrer Berichterstattung ein falscher Eindruck erweckt wurde, und entschuldigt sich dafür bei Thomas Matter. Thomas Matter verzichtet auf finanzielle Forderungen gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung AG.”
Referendum gegen Umwandlungssatzentscheid kommt zustande
Laut einer Mitteilug von Unia hat die Gewerkschaft nach Hälfte der Referendumsfrist gegen 50’000 Unterschriften für das Referendum gegen die Anpassung des Mindest-Umwandlungssatzes gesammelt, K-Tipp über 40’000. Die Einreichung des Referendums ist für den 8. April geplant.