In einem Interview mit der Handels-Zeitung wurde Philippe Egger, CEO der Axa Winterthur, auch nach seiner Meinung zur Aufsicht in der 2. Säule befragt. Dazu Egger: “Wir betonen immer wieder, dass es jetzt an der Zeit ist, dass alle Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule der gleichen Aufsicht unterstellt werden und für alle die gleichen Regeln gelten. Derzeit sind die Sammelstiftungen der Versicherungsgesellschaften, wie jene der Axa Winterthur, der Finma, und die autonomen und halbautonomen Pensionskassen dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) unterstellt. Jetzt hat es sich gezeigt, dass die privaten Vollversicherer noch immer in der Lage sind, alle Renten vollumfänglich zu garantieren. Währenddessen liegt der durchschnittliche Deckungsgrad der teilautonomen und autonomen Pensionskassen bei lediglich rund 90%.”
pwirth
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CS PK-Index: Schwaches Q1
Die Credit Suisse schreibt in einer Meldung zu ihrem Pensionskassen-Index: “Die ersten Berechnungen des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index, der das tatsächliche Anlageverhalten von über 100 Schweizer Pensionskassen berücksichtigt, ergeben für das 1. Quartal 2009 eine negative Performance von -1,5%. Während sich der Index trotz einem guten Jahresbeginn im Januar nur knapp halten konnte (- 0.3%), schwächte er sich im Februar um markante 2.8% ab. Nur dank der positiven Marktenwicklung im März (+ 1.6%) vermochte der Index den aufgelaufenen Verlust der ersten zwei Monate per Quartalsende auf ein Minus von insgesamt -1.5% zu halbieren.
Die BVG-Mindestrendite wurde durch den Bundesrat für 2009 auf 2% gesenkt und beträgt pro Quartal 0.5%. Somit steigt im 1. Quartal 2009 die negative Differenz zwischen dem Pensionskassen Index und der BVG-Mindestverzinsung um weitere 2% an. Die detaillierte Auswertung des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index für das 1. Quartal 2009 wird in rund zwei Wochen publiziert.
Li: 17 von 30 Kassen in Unterdeckung
Nach Angaben der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) waren per Ende 2008 bereits 17 von insgesamt 30 in Liechtenstein tätige Vorsorgeeinrichtungen in einer Unterdeckung, weil sie durch den Börsencrash zum Teil hohe Verluste erlitten haben. Laut FMA bewegte sich der Deckungsgrad bei den Pensionskassen per Ende 2008 zwischen 80 und 108,2 Prozent.
economiesuisse: BVG-Umwandlungssatz senken!
“economiesuisse unterstützt die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Ein tieferer Umwandlungssatz trägt massgeblich zur nachhaltigen Sicherung der zweiten Säule bei, weil er der steigenden Lebenserwartung und den tatsächlich möglichen Renditeaussichten Rechnung trägt”, heisst es in einer Mitteilung des Verbands. Weiter wird festgehalten: “Der zu hohe Umwandlungssatz führt dazu, dass heute mehr ausbezahlt wird, als einbezahlt wurde. Er höhlt somit die zweite Säule aus und führt zu einer versteckten Umverteilung zwischen den Erwerbstätigen und den Rentnern. Das Verhältnis zwischen Jung und Alt wird dadurch unnötig strapaziert. Ohne Anpassung des Umwandlungssatzes wären Vorsorgeeinrichtungen gezwungen zusätzliche Beiträge zu verlangen und somit die Umverteilung weiter zu verstärken. Das liegt nicht im Interesse der Erwerbstätigen”.
Swisscanto-Umfrage: Eingabefrist verlängert
Swisscanto hat die Eingabefrist für die diesjährige Umfrage bei den Pensionskassen bis 17. April verlängert. In einem Schreiben an seine Mitglieder empfiehlt der ASIP die Teilnahme. Er hält fest: “In der politischen Diskussion ist es auch für den ASIP wichtig, seine Forderungen mit klaren Fakten belegen zu können. Wir begrüssen daher die Swisscanto Studie und empfehlen Ihnen, sich an der Umfrage zu beteiligen.”
Coop PK: Feiert ihr 100jähriges Bestehen
Mit einem würdigen Festakt hat die Coop-Pensionskasse “CPV-CAP” am 7. April in Luzern ihr 100jähriges Jubiläum gefeiert. Der Bedeutung des Anlasses gemäss konnte Bundesrat Pascal Couchepin als Festredner gewonnen werden. Dieser ergriff die Gelegenheit, über diverse aktuelle Fragen der Beruflichen Vorsorge und der Sozialversicherungen zu referieren und seine Sicht der Dinge darzulegen. Was die 2. Säule und das aktuelle Thema der Anpassung des Umwandlungssatzes betrifft, durfte er auf weitgehende Übereinstimmung mit den Festteilnehmern zählen. Anton Felder, VR Präsident der (genossenschaftlich organisierten) Kasse, verwies auf diverse interessante Details. Dazu gehört, dass die Kasse kurz vor der Umwandlung ihrer Rechtsform in eine Stiftung steht. Aus gegebenem Anlass besonders instruktiv: Die Kasse hat im vergangenen Jahr nicht nur ihren technischen Zins von 4 auf 3,5 Prozent reduziert, sondern auch den Umwandlungssatz auf 6,4 Prozent (!) gesenkt. Mit einem Sonderbeitrag der Arbeitgeberin “Mobilisierung von Reserven und Beitragserhöhungen” konnten Leistungskürzungen weitgehend vermieden werden. Eine besondere Lösung hat die CPV bei der Ausgestaltung ihres Leistungsprimats gewählt. Mit Zusatzbeiträgen werden Lohnerhöhungen und damit verbundene Einkäufe in höhere Leistungen vorfinanziert, was Nachteile des Beitragsprimats verringert. Die CPV-CAP zählt 35’000 aktiv Versicherte und 16’500 Rentner.
G.Fischer: Schweiz sollte nach Partnern suchen
Gérard Fischer, CEO der Swisscanto, äussert sich in einem Interview mit der Handelszeitung zu aktuellen Fragen der Fondsbranche. Er rechnet mit einer Konsolidierung und weiteren Fondsschliessungen. Trotz des schwierigeren Umfelds sieht er keine Notwendigkeit, Personal zu entlassen. Dem anhaltenden Druck auf das Bankgeheimnis sollte die Schweiz nicht im Alleingang begegnen.
SVV: Verantwortungslose Demontage der 2. Säule
Der Schweiz. Versicherungsverband hält in einer Mitteilung fest: “Mit den Schlagworten «Rentenklau» und «Rentenkürzung» bekämpft die Linke die Anpassung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge und zielt gleichzeitig auf eine Grundsatzdebatte über die Rolle der Lebensversicherer in der 2. Säule ab. Das ist ideologisch motiviert und gefährlich, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun: Eine Senkung des Umwandlungssatzes bringt den Lebensversicherern keinen zusätzlichen Rappen ein, der 2. Säule dafür aber Sicherheit und Stabilität.”
Umwandlungssatz: Referendum eingereicht
Der Blick schreibt: “Die Rentenkürzung in der zweiten Säule kommt vors Volk. Das Referendumskomitee hat rekordverdächtige 205 000 Unterschriften gegen die geplante BVG-Revision bei der Bundeskanzlei deponiert. Linke Parteien, Gewerkschaften, Rentner- und Konsumentenorganisationen wehren sich mit dem Referendum gegen den Entscheid des Parlaments, den Mindestumwandlungssatz in der zweiten Säule (BVG) bis 2015 schrittweise auf 6,4 Prozent zu senken.”
Motion: Revision der Anlagevorschriften
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne einer Risikominimierung für Pensionskassen-Anlagen, angemessene Schwankungsreserven bei hohem Aktienanteil vorzusehen. Bei einem Aktienanteil von über 20 Prozent ist die anzustrebende Soll-Wertschwankungsreserve auf mindestens 50 Prozent des Aktienbestandes festzusetzen. Wertschwankungsreserven sollen zudem aus Anlagen bestehen, die eine geringe Volatilität aufweisen. / Eingereicht von Rudolf Rechsteiner
Motion
Motion: Aktionärsrechte der Pensionskassen
Der Bundesrat hat auf eine (der zahllosen) Motionen Rudolf Rechsteiners geantwortet. Er beantragt Ablehnung der Motion. In dieser wurde der Bundesrat beauftragt, über die Stärkung der Aktionärsrechte der Pensionskassen und ihrer Destinatäre vorzulegen. Der Bundesrat antwortet: “Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein Bericht, welcher konkrete Vorschläge zur Stärkung der Aktionärsrechte im Sinne der Motion aufzeigen soll, nicht zweckmässig ist.”
Motion: Überschussfonds in der kollektiven Vorsorge
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass die den Versicherten im Rahmen der gesetzlichen legal quote zugewiesenen Überschüsse nicht länger der Solvenz der Lebensversicherungen angerechnet und im Nachhinein von diesen vereinnahmt werden können. / Eingereicht von Rudolf Rechsteiner.
Motion: Kollektive berufliche Vorsorge. Versicherung auf Gegenseitigkeit
Eingereichter Text: Der Bundesrat erarbeitet die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen, damit die kollektive berufliche Vorsorge der Lebensversicherungen nach dem Versicherungsprinzip auf Gegenseitigkeit (mutual insurance) geführt wird.
– Die Sammelstiftungen der Lebensversicherungen werden rechtlich verselbständigt und bilden die für die Nominalwertsicherung nötigen Reserven primär aus den eigenen Erträgen.
– Soweit die federführenden Lebensversicherungen die Nominalwertgarantie aus eigenen Reserven absichern, sollen sie dafür eine gesetzlich geregelte, angemessene Abgeltung (maximale Eigenkapitalrendite) erhalten, ohne Zugriff auf die Erträge der Vorsorgevermögen zu nehmen.
– Verwaltungsgebühren sind ex ante zu definieren, Leistungen für Aktionäre, für das Kader und den Verwaltungsrat sind offenzulegen. / Eingereicht von Rudolf Rechsteiner
Lusenti: La crise bouleverse les placements des caisses de pension
Les performances catastrophiques de l’année 2008 ont déclenché un douloureux processus d’assainissement dans de nombreuses caisses, durement touchées par la crise : le degré de couverture – la proportion entre placements et engagements – a reculé partout, les réserves de fluctuations de valeurs ont fondu. Le 1er trimestre 2009 a été marqué par une poursuite de la baisse, ce qui a décuplé les inquiétudes, alimenté les craintes. Dans les conseils de fondation, les comité de placement, parmi les délégués des assurés ou des employeurs, dans les directions des caisses, les tensions sont palpables, les nerfs à vif : que faire ? Qu’est-ce qui fait sens?
leTemps, article Graziano Lusenti
BSV: Faktenblatt zum Umwandlungssatz
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat ein Faktenblatt zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes publiziert. Darin hält das Amt u.a. fest: “Verzichtet man auf die Reform (Senkung, Ed.), kommt es zu einer unangebrachten intergenerationellen Solidarität: Die erwerbstätigen Versicherten müssten die Finanzierungslücke bei den an die Pensionierten ausgerichteten Renten decken. Es sind aber gerade diese Erwerbstätigen, vor allem jene mit Familienlasten, die oft die knappsten Budgets haben und nicht zu Unrecht belastet werden sollten. Und vor allem: In einem Umfeld, in dem die Vorsorgeeinrichtungen dazu gezwungen sein können, Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, würde ein Verzicht auf die Reform nur zu einer Verschärfung dieser Massnahmen führen. Kurz: Ein Verzicht auf die Reform würde das berufliche Vorsorgesystem nur destabilisieren.”