imageKurz vor dem Jahreswechsel hat der polnische Ministerpräsident Tusk mit der Ankündigung für Aufsehen gesorgt, dass in Polen die Beiträge an die obligatorische zweite Säule der Altersvorsorge nur noch zu einem kleineren Teil an private, von den Versicherten wählbare Fonds ausbezahlt und zum grösseren Teil in neue, von der staatlichen Versicherungsanstalt ZUS (Zaklad Ubezpieczen Spolecznych) zu konstituierende Konti geleitet werden sollen. Die entsprechende Gesetzgebung soll im Eilverfahren durch das Parlament gepeitscht werden, damit die Änderungen im April Gültigkeit erlangen können, schreibt die NZZ.

Die obligatorischen Beiträge zur Altersvorsorge in der Höhe von 19,5% des Bruttolohns werden hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt, wobei die ZUS 12,2% für sich behält und 7,3% an einen privaten, vom Versicherten aus dem Angebot lizenzierter Gesellschaften frei wählbaren Fonds weiterleiten muss. Die ZUS finanziert die laufenden Renten per Umlageverfahren, während die Fonds im Kapitaldeckungsverfahren arbeiten. Nun sollen nach dem Willen der Regierung vom Fonds-Anteil statt 7,3% nur noch 2,3% in den Privatsektor weitergeleitet werden. Die Differenz von 5 Prozentpunkten soll bei der ZUS bleiben und jedem Versicherten auf ein neu einzurichtendes Subkonto einbezahlt werden.

Sowohl beim Haushaltsdefizit wie bei der Staatsverschuldung hat sich die Situation in Polen dabei in der letzten Zeit markant verschlechtert. Polen hat zwar im Zuge der globalen Krise eine Rezession vermeiden können, aber zum Preis auch einer staatlichen Förderungspolitik, die das Haushaltsdefizit für das vergangene Jahr auf geschätzte 7,9% des Bruttoinlandproduktes (BIP) hat anschwellen lassen.

NZZ