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Die Kammer der Pensionskassen-Experten publiziert “im Sinne einer praktischen, unverbindlichen Empfehlung” vierteljährlich einige für IFRS und US GAAP relevante Diskontsätze. Die Sätze werden aufgrund der Eingaben der Arbeitsgruppenmitglieder als jeweilige Durchschnittswerte mit anschliessender Bandbreitenempfehlung von +/-0.25 Prozentpunkten erfasst. Die Diskontsätze beziehen sich auf Schweizer Franken und auf eine Duration der Vorsorgeverpflichtungen von 10 bzw. 15 Jahren.

Die Kammer orientiert zudem ihre Mitglieder, dass sie von der Treuhand-Kammer darauf aufmerksam gemacht wurde, dass eine neue Anforderung im Rahmen der Revisionstätigkeit nach IFRS besteht. In Zukunft müssen die Experten bestätigen, dass sie über die berufliche Fähigkeit verfügen, eine Bewertung nach IAS 19 durchzuführen und die notwendige Objektivität gegenüber dem Auftraggeber haben.

Auf der Website der Kammer sind die Standarttexte, die in den mathematischen Bericht eingefügt oder als separates Schreiben abgefasst werden können, einsehbar. Die Kammer hält fest, dass beim Fehlen einer Bestätigung oder bei einer ungenügenden Formulierung die Revisionsgesellschaft gezwungen ist, im Namen des Auftragsgebers, eine zufriedenstellende Bestätigung einzufordern.

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