“Die Verstaatlichung privater Altersvorsorgegelder kommt weltweit in Mode. In der Schweiz reisst sich der Bund die berufliche Vorsorge auf dem Verordnungsweg unter die Nägel, indem er Pensionskassenexperten bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags lahm legt und die Arbeitnehmer entmündigt” schreibt Herbert Brändli in Stocks. Brändli hat, wie die grosse Mehrzahl der Fachleute, wenig Freude an den vom BSV entwickelten Vorschlägen für die Umsetzung der Strukturreform.

Er schreibt weiter: “Der Regulator unterstellt den Pensionskassen à priori Unfähigkeit, krumme Machenschaften und Interessenkonflikte, ohne zu sagen, was gemeint ist. Dafür leben die zuständigen Behörden gut auf Kosten der Versicherten. Die Schar der Staatsdiener nimmt rasant zu, obwohl sie immer weniger Vorsorgeeinrichtungen beaufsichtigen müssen. Viele patronale Fonds und kleine Pensionskassen haben angesichts des ausartenden Dirigismus und zunehmender materieller Belastungen die Segel bereits gestrichen. Diese Schwächung der 2. Säule scheint in Bern nicht zu stören. Gefällig ist dem Bund die Umsetzung des Peter-Prinzips. In gewissen Kantonen verfügen seine Aufseher nicht über die kennzeichnende Fachkompetenz. Zürich beispielsweise verlangt auch künftig lediglich «erforderliche Fachkompetenzen in den Bereichen Recht, Wirtschaftsprüfung und Management», keine Rede von der für die Aufsicht entscheidenden Vorsorge- und Versicherungstechnik. Umso schlimmer, wenn sie auch noch die Pensionskassenexperten kalt stellen.”

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