Die NZZ am Sonntag geht auf den Fakt ein, dass bei tiefen Umwandlungssätzen sich die Attraktivität des Kapitalbezugs erhöht. Allerdings soll nun im Rahmen der EL-Revision der Kapitalbezug im Obligatorium untersagt werden.
EL
EL: Wachsende Zahl Bezüger bei frisch Pensionierten
In der Schweiz am Wochenende wird auf die stark steigende Zahl von EL-Bezügern in der Altersgruppe der 65 bis 74jährigen verwiesen. Im Artikel heisst es:
Die Zunahme der Bezüger unter 75 Jahren hat unter anderem mit der Demografie zu tun: Der Bevölkerungsanteil dieser Altersgruppe ist gestiegen. Die Studienautoren halten aber auch fest: «Offenbar gibt es eine grösser werdende Gruppe Jungen Pensionierter, die trotz des Dreisäulensystems der Altersvorsorge nicht in der Lage war, eine ausreichende Alters Vorsorge aufzubauen.» Die Gründe dafür: unterbrochene Arbeitsbiografien, Zuwanderung im späten Erwerbsalter oder Teilzeitarbeit über viele Jahre hinweg.
Insgesamt ist fast jeder achte Rentner (Kt. ZH) auf Unterstützung angewiesen. Je grösser eine Gemeinde ist, desto höher ist die Quote der Bezüger. So erhalten in der Stadt Zürich 20 Prozent der Rentner Zusatzleistungen, in Winterthur sind es 14 Prozent aller AHV-Bezüger. In der Tendenz sinkt die Quote mit der Einwohnerzahl. In Gemeinden mit weniger als 1000 Personen beträgt die Quote lediglich 3,6 Prozent.
Die Studienautoren haben für diese ungleiche Verteilung eine Erklärung: «Auf dem Land sind vermutlich die Anteile jener grösser, die entweder dank günstigem Wohnraum keine Hilfe in Anspruch nehmen müssen oder die keinen Antrag auf Zusatzleistungen stellen – auch wenn sie Anrecht darauf hätten», schreiben sie im Bericht.
Avenir Suisse zur EL: Warten auf BV-Reform
In einer Evaluierung der laufenden EL-Reform schreibt Avenir Suisse:
Die Reform der EL sieht zurzeit vor, den Kapitalbezug aus der obligatorischen 2. Säule zu verbieten. Doch einerseits sind die erhofften Ersparnisse von 102 Mio. Fr. umstritten – dieser Schätzwert lässt nämlich die positiven Auswirkungen eines Kapitalbezugs ausser acht. Anderseits könnte sich diese Massnahme als Eigentor erweisen. Mit einem Mindestumwandlungssatz von 6,8% generiert nämlich jeder Neurentner, der sich für eine Rente entscheidet, einen Mutationsverlust von mindestens 50’000 Fr.
Dieser Betrag muss durch Quersubventionierungen zulasten der Aktiven gedeckt werden. Er sinkt oder fällt sogar ganz weg, wenn sich der Neurentner einen Teil oder die Gesamtheit seines BVG-Guthabens als Kapital auszahlen lässt, was heute auf fast jeden zweiten Versicherten zutrifft. Ein Verbot des Kapitalbezugs würde demnach zu einem starken Anstieg der Quersubventionierungen führen. Einige nicht umhüllende Kassen hätten Mühe, diese zu garantieren.
EL: Hoffen und Bangen
Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband analysiert in seinem Beitrag die vertrackte Situation bei der umstrittenen EL-Revision. Er fasst die aktuelle Lage – Beratung in der SGK-Nationalrat – zusammen:
Alles in allem liegt bei der EL-Reform noch immer vieles im Dunkeln. Zwar hat die SGK-N gegenüber dem Ständerat einige Verbesserungen beschlossen. Jedoch hat es auch diese Kommission bisher nicht geschafft, notwendige tiefergreifende Entscheidungen zu fällen. Noch ist aufgrund der parlamentarischen Beratungen nicht ersichtlich, wie das Kostenwachstum im EL-System wenigstens gebremst werden soll. Stattdessen werden Massnahmen aufs Tapet gebracht, die das System zusätzlich verkomplizieren und strukturell belasten. Da die finanzielle Bilanz insgesamt noch aussteht, ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband noch völlig offen, ob er das Ergebnis dieser Beratungen wird mittragen können. Klar ist: Der Verband wird letztlich nur eine Revision unterstützen, die den weiteren Kostenschub mit strukturellen Massnahmen auch wirklich zu bremsen vermag.
EL-Reform: “Rentner unter Generalverdacht”
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse hat einen Kommentar zur geplanten Einschränkung des Kapitalbezugs in der 2. Säule als Teil der EL-Reform verfasst. Er schreibt unter dem Titel “Aspirinverbot”:
Zehn Ausgleichskassen hatten 3000 Anträge auf Ergänzungsleistungen zu analysieren. Die detaillierten Ergebnisse sind zwar interessant – 33 Prozent der Antragsteller hatten ihr Guthaben der 2. Säule (BVG) tatsächlich als Kapital bezogen – aber wenig stichhaltig. Wer die Analyse auf die EL-Antragssteller beschränkt, hat nur die Notfallstation der Altersvorsorge im Fokus. Ein objektiver Vergleich mit der Gesamtbevölkerung unter Einbeziehung der Rentner, die ihr Kapital bezogen, aber keine EL beantragt haben, fehlt.
Vom Kapitalbezug zum EL-Bezug
Avenir Suisse: Kapitalbezug nicht Grund für EL-Probleme
Im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen schlägt der Bundesrat vor, den Vorbezug des Guthabens aus der 2. Säule für die Gründung eines eigenen Unternehmens zu verbieten. Gemäss den Prognosen für 2030 können dank dieser Methode angeblich 20 Mio. Fr. eingespart werden. Im Vergleich zu den Gesamtausgaben für Ergänzungsleistungen in der Höhe von 6.9 Mrd. Fr. entspricht dies einer potenziellen Senkung um 0.3%. Eine magere Ausbeute, die überdies sehr optimistisch wirkt, kommentiert Jérôme Cosandey. Er hält weiter fest:
Diese potenzielle Ersparnis wurde ausschliesslich mithilfe einer Analyse jener Rentner berechnet, die Ergänzungsleistungen beantragten. Die erfolgreichen Unternehmer, die nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, hat man nicht einbezogen. Auch der Wert ihrer jeweiligen Firma sowie der neu geschaffenen Arbeitsplätze wurde nicht berücksichtigt. Das Endergebnis fällt entsprechend negativ aus.
Mangels anderer Argumente erinnert der Bundesrat in seinem Reformentwurf daran, dass die Unternehmensgründung riskant sein kann und dass die Hälfte aller Unternehmen fünf Jahre nach ihrer Entstehung bereits wieder verschwunden sind. Das stimmt. Doch wie viele dieser Unternehmer haben ihre neue Firma mit dem Guthaben aus der Berufsvorsorge finanziert? Und wie viele von den Letztgenannten haben ihr Vorsorgekapital nach der Aufgabe ihrer Tätigkeit tatsächlich verloren? Auch dazu schweigt sich der Bundesrat aus.
“Rentenzwang”, Umgehungsstrategien und Steuern
Immer wenn neue Gesetze mit steuerlichen Auswirkungen entstehen, gibt es auch Möglichkeiten, sie zu umschiffen. In der Praxis machen Steuerbehörden und Gerichte den Akteuren dann aber öfter einen Strich durch die Rechnung und urteilen auf «Steuerumgehung». Die Rechtsprechung zu Fragen der beruflichen Vorsorge und von deren steuerlicher Behandlung hat zugenommen. An einem Anlass des Finanzberatungsunternehmens PensExpert wurden verschiedene Fälle vorgestellt.
In einem Kommentar schreibt Michael Ferber zum Thema:
Rentner sollen in Zukunft weniger auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein. Diese fliessen, wenn die Renten und das Einkommen im Alter nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten abzudecken. Der Bundesrat will ausserdem das Sparkapital aus der obligatorischen Vorsorge «besser schützen».
Anders formuliert kommen die geplanten Regelungen der Einführung eines «Rentenzwangs» gleich – und das in einem System, das seit der Einführung des Obligatoriums 1985 bereits von einem Zwangssparen geprägt ist. Im kapitalgedeckten System der zweiten Säule ist eigentlich vorgesehen, dass die Bürger für sich selber sparen und für ihre Pensionierung ein Altersguthaben aufbauen. Statt den Entscheid über die Verwendung ihres hier angesparten Geldes eigenständig zu treffen, sollen die Bürger in Zukunft bevormundet werden. Hinter dieser Einschränkung einer Wahlfreiheit steckt ein fragwürdiges Menschenbild, das den Bürgern nicht zutraut, selbst die richtigen Entscheidungen über ihr Pensionskassenkapital zu treffen. Dabei schwingt der Generalverdacht mit, viele Bürger könnten sich das Geld auszahlen lassen und es verprassen. Solche Eingriffe sind dazu angetan, das Vertrauen der Bürger in die ohnehin überregulierte berufliche Vorsorge weiter schwinden zu lassen.
SGK-S: Beschränkung des Kapitalbezugs
Die SGK des Ständerats hat die EL-Reform (16.065 s ELG. Änderung) weitgehend durchberaten. Sie schloss sich dabei mit wenigen Ausnahmen dem Entwurf des Bundesrates an und unterbreitet dem Rat bezüglich des umstrittenen Kapitalbezugs folgenden Antrag:
Versicherte der beruflichen Vorsorge sollen das Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil als Rente beziehen und sich nicht mehr einen Teil als Kapital auszahlen lassen können. Dieser Vorschlag des Bundesrates war in der Kommission unbestritten. Hingegen lehnt sie es mit 8 zu 4 Stimmen ab, den Kapitalbezug auch bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit auszuschliessen. Sie beantragt stattdessen, den Kapitalbezug in diesem Fall auf jenen Betrag zu limitieren, auf den die Versicherten im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten.
Vom Kapital- zum EL-Bezüger
Pensionskassen und Sozialversicherungsgesetze laden Rentner quasi zum Kapitalbezug ein. Doch schon bald wird die Hälfte der Bezüger auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein, schreibt der Beobachter. Im Artikel heisst es:
Die Zahlen schrecken auf: 44 Prozent aller Personen, die 2014 im Kanton Schwyz neu Ergänzungsleistungen (EL) erhielten, hatten zuvor Kapital aus der zweiten Säule bezogen. Das ergab eine Auswertung, die dem Beobachter vorliegt. Es sind die ersten detaillierten Zahlen aus einem Kanton.
Der Anteil der Bezüger von Pensionskassenkapital, die zusätzlich EL benötigen, ist also rund einen Drittel höher als bisher angenommen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) war für das Jahr 2014 noch auf einen schweizweiten Anteil von 33 Prozent gekommen. Dies ist allerdings ein hochgerechneter Wert, der auf Daten von zehn EL-Stellen über drei Monate basiert.
Andreas Dummermuth, Direktor der Ausgleichskasse Schwyz, spricht von einer «besorgniserregenden Entwicklung» und einem «Massenphänomen». Jetzt sei das Parlament gefordert: «Es muss entscheiden, wo die Selbstverantwortung der Rentner endet und die Verantwortung der Steuerzahlenden beginnt.» (…)
Das Gesetz regelt nur den obligatorisch versicherten Sparanteil. Beim Geld, das im sogenannten Überobligatorium liegt, haben die Kassen hingegen einen grossen Handlungsspielraum – den sie auch nutzen. Weil die Zinsen aktuell tief sind und die durchschnittliche Lebensdauer steigt, sind die meisten Kassen um jeden Versicherten froh, der sein Geld bezieht. Einige Kassen verlangen von den Versicherten gar, dass sie das ganze überobligatorische Sparguthaben beziehen.
«Längerfristig werden die Kapitalbezüge das EL-System vermehrt belasten, da die Kapitalabfindungen in den vergangenen Jahren zugenommen haben», warnte der Bundesrat daher letzten Herbst.


