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Albert Speck zeigt in der NZZ am Sonntag, dass dank der höheren EL-Leistungen ab 2021 selbst Personen aus der Mittelschicht mit den EL zu einer höheren Rente kommen, als wenn sie in einer Pensionskasse sparen.

Nun gerät die zweite Säule weiter unter Druck, weil ab 2021 die Ergänzungsleistungen (EL) ausgebaut werden. Der Staat zahlt diese, wenn die Altersrenten nicht zur Deckung der lebensnotwendigen Kosten reichen. Denn für immer mehr Rentner ist das Einkommen aus der ersten und zweiten Säule zu tief, um das Existenzminimum der EL zu erreichen.

Somit erhalten diese Personen auch keinen finanziellen Vorteil, wenn sie Geld in einer Pensionskasse angespart haben. Dies betrifft nicht nur Leute mit einem geringen Lohn, sondern vermehrt auch die Mittelschicht.

Dazu ein Beispiel von Herrn und Frau Schweizer, welche kurz vor der Pensionierung stehen: Der Jahreslohn des Ehemanns liegt bei 85 000 Fr. Er hat während des gesamten Erwerbslebens in die Pensionskasse einbezahlt. Frau Schweizer hat die letzten 20 Jahre Teilzeit gearbeitet und 44 000 Fr. verdient. Eine klassische Mittelstandsfamilie also.

Von der AHV erhalten sie die Maximalrente, welche für Ehepaare 3555 Fr. im Monat beträgt. Die gemeinsame Rente aus der Pensionskasse liegt bei monatlich 2075 Fr. (gerechnet mit einem Umwandlungssatz von 6,8%). Pro Jahr zahlen sie zudem 6000 Fr. an Steuern. Folglich verbleibt ihnen netto eine Altersrente von 5127 Fr.

Dieses Einkommen vergleicht das Ehepaar Schweizer nun mit den EL: Diese garantieren ihnen im Ruhestand ein höheres Einkommen von 5168 Fr. pro Monat. Fällt die effektive Rente tiefer aus, dann wird die Lücke bis zum EL-Betrag vom Staat finanziert. Sogar wenn Herr und Frau Schweizer überhaupt nichts für die Pensionskasse gespart hätten, kämen sie auf diese Summe.

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