Der Arbeitgeberverband schreibt zu den Beschlüssen des Parlaments zur EL-Reform:

National- und Ständerat haben die EL-Revision in der Schlussabstimmung gutgeheissen. Die Arbeitgeber begrüssen mehrere der beschlossenen Massnahmen – insbesondere die Einführung einer Vermögenseintrittsschwelle, die Rückerstattung von Vermögen nach dem Tod, die Reduktion der Vermögensfreibeträge sowie die Anpassung der Kinderpauschalen. Diese Beschlüsse tragen dazu bei, das Kostenwachstum in den EL abzubremsen.

Gleichzeitig macht die Politik einen entscheidenden Schritt zurück, indem sie die Mietansprüche zu stark erhöht. Während sich die Nachrichten zu sinkenden Mieten und rekordhohen Leerwohnungsständen überschlagen, hebt die Politik die anrechenbaren Mieten um bis zu 72 Prozent an und passt sie künftig sogar automatisch der Teuerung an. Dies wird die Kosten stark in die Höhe treiben und die Fehlanreize in den EL verstärken statt verkleinern. EL-Bezügerinnen und –Bezüger werden auf dem Mietmarkt teils sogar bessergestellt als erwerbstätige Familien und Rentnerpaare mit durchschnittlichem Einkommen. Zudem fusst der Entscheid auf einer unbrauchbaren statistischen Grundlage – dem Mietpreisindex, den auch renommierte Immobilienexperten kritisieren.

Die Reform hatte gemäss Botschaft des Bundesrats zum Ziel, das EL-System zu optimieren, es von Fehlanreizen zu befreien und das Kostenwachstum spürbar abzubremsen. Die Revision wird den weiteren absehbaren Kostenanstieg von zwei Milliarden Franken in den nächsten zehn Jahren jedoch bestenfalls um etwas über 200 Millionen dämpfen. Zudem vergrössert sie die Fehlanreize. Deshalb muss nun zwingend und rasch die grosse Aufgabe der Entflechtung der EL-Verbundaufgabe von Bund und Kantonen angegangen werden, um die Steuerung in der EL zu verbessern sowie um die Finanzierung der EL trotz demografischer Alterung und die Existenz jener zu sichern, die wirklich darauf angewiesen sind.

  Arbeitgeber