Nestlé strafft Verwaltung ihrer Pensionskassen
Die Nestlé SA, Vevey, gründet eine Tochtergesellschaft zur Verwaltung der Pensionskassengelder der Gruppe. Die in der Schweiz ansässige Gesellschaft Nestle Capital Advisers soll ab 1. Januar 2007 eine strategische Beraterrolle übernehmen, teilte das Unternehmen mit. Zudem sei sie Anlaufstelle für alle von Nestlé-Pensionskassen weltweit benötigten Dienstleistungen. Ende 2005 beliefen sich die Pensionskassengelder auf rund 25 Mrd CHF.
Unternehmensmeldungen FAZ.NET
CS: Licht und Schatten der Pensionskassen
Die schweizerischen Pensionskassen sind dieses Jahr zum grossen Medienthema geworden. Kaum eine Woche vergeht, ohne dass nicht über sie berichtet wird. Nach einem medial hitzigen Sommer beleuchtet eine Studie die Stärken und Schwächen der hiesigen Pensionskassen. An einer Podiumsdiskussion liess die Credit Suisse Experten zu Wort kommen.
Credit Suisse emagazine
CS-Studie: Rentenalter – Ein Tabu auf dem Prüfstand
Die Schweiz steht vor einer alten Herausforderung: die langfristige Finanzierung unserer Altersvorsorge. Nebst Massnahmen auf der Finanzierungsseite gehören dazu Reformen bei den Leistungen. Obwohl es um das Thema "Rentenalter" in letzter Zeit ruhiger geworden ist, beurteilt das Economic Research der Credit Suisse in einer Studie verschiedene Lösungen.
Das Economic Research schreibt dazu: "Wir müssen von der Vorstellung Abschied nehmen, dass die Arbeit bis zur Pensionierung nur im angestammten Beruf, in der gleichen Funktion und beim gleichen Arbeitgeber erfolgen kann." Im Gegenzug müssten Arbeitgeber Anreize setzen, um die ältere Bevölkerungsgruppe für den Arbeitsmarkt zu gewinnen und zu erhalten. Die Studie kommt zum Schluss: "Das offizielle Rentenalter erhöhen respektive die Lebensarbeitszeit verlängern bleibt ein wichtiges Thema."
Credit Suisse emagazine
NR: Publica ohne Rentnerkasse
Die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse zur Sicherung der Pensionskasse des Bundes, Publica, ist definitiv gescheitert. Der Nationalrat lehnte den Vorschlag des Bundesrats trotz heftigem Widerstand der Linken mit 96 gegen 60 Stimmen ab und sprach sich für eine Einmaleinlage von ungefähr 900 Millionen Franken zur Finanzierung des fehlenden Deckungskapitals aus.
Finanzminister Hans-Rudolf Merz bedauerte diesen Entscheid. Die Rentnerkasse wäre die finanz- und sozialpolitisch bessere Lösung als der Beschluss des Ständerates, das fehlende Deckungskapital der Rentner mit einer Einmaleinlage von 900 Millionen Franken zu finanzieren. Doch werde der Ständerat nicht umzustimmen sein.
Die Rentnerkasse sei ein personalpolitisches Meisterstück, von dem die Aktiven und die Rentner profitieren würden, sagte Hans Stöckli (SP/BE). Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde der Bund die 900 Millionen nie einschiessen müssen. Der Nationalrat solle daher bei seinem befürwortenden Entscheid bleiben. Kurt Fluri (FDP/SO) entgegnete, mit der Rentnerkasse werde die gesetzlich verlangte Solidarität zwischen Aktiven und Rentnern verletzt. Es entstünde zudem ein gefährliches politisches Präjudiz für die Pensionskassen von SBB, PTT oder Ascoop. Mit 96 zu 60 Stimmen folgte der Nationalrat dem Ständerat.
Nichts zu reden gab das Kernstück der Revision – der Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat: Statt 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes entspricht die Rente künftig dem individuell angesparten und verzinsten Kapital aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen.
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Interpellation Forster (SR) zur Aufsicht: Bestehende Vorschriften genügen
Der Ständerat hat am 5.12. die Interpellation Forster (Aufsicht) mit der Antwort des Bundesrates behandelt. Erika Forster erwähnte das Hearing, das die Kommission des SR zur Frage einer Verschärfung der Aufsichtsvorschriften (Offenlegungspflicht) durchführte und betonte, dass die Teilnehmer (Sozialpartner, ASIP, Aufsicht, Banken) in "seltener Einmütigkeit" die Notwendigkeit neuer Vorschriften verneinten. Es gehe lediglich darum, die bestehenden Gesetze auch wirklich anzuwenden. Der Bundesrat hatte in seiner Antwort auf die Interpellation hingegen neue und verschärfte Vorschriften in Aussicht gestellt.
BR Couchepin führte im SR aus, dass der Bundesrat im Sommer unter dem Eindruck der "schockierenden" Presseberichte gestanden sei. Er werde jedoch mit seinen Vorschlägen, welche im Rahmen der Strukturreform behandelt werden sollen, nicht weiter gehen als nötig. Dass aber trotz der Ergebnisse der Untersuchungen bei den involvierten Pensionskassen neue Vorschriften in Vorbereitung sind, lässt sich aus dem abschliessenden Satz von Couchepin ableiten, in welchem er etwas kryptisch bemerkte: "Nous n’irons pas plus loin que nécessaire, mais je crois quand même qu’il est souhaitable que l’on renforce ces dispositions, qui se sont montrées inefficaces dans ce sens que les institutions elles-mêmes n’ont pas été en mesure de faire suffisamment pression sur leurs gérants, de leur imposer assez de règles pour que les apparences de mauvaise séparation des intérêts privé et public soient sauvegardées."
Amtliches Bulletin (Internet export)
Interpellation SVP: Sollen Arbeitgeber künftig für patronale Wohlfahrtsfonds büssen?
In der von der SVP eingereichten Interpellation heisst es: «Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat eine Jahrzehnte alte Praxis umgestossen, indem es patronale Wohlfahrtsstiftung mit reinen Ermessensleistungen nicht länger als Einrichtungen der beruflichen Vorsorge betrachtet. In der Folge unterstellt es Leistungen aus solchen Stiftungen der AHV-Beitragspflicht. Das BSV fordert die Ausgleichskassen sogar auf, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge auf diesen Leistungen nicht bei den Fonds, sondern bei den Arbeitgeberfirmen zu erheben. Die Praxisänderung wird zudem rückwirkend angewandt.» Die SVP wendet sich gegen die Praxis und fragt den Bundesrat nach seiner Meinung und die aus der neuen Situation sich ergebenden Konsequenzen.
Interpellation SVP
Motion SVP: Anpassung der Zwangsabgabenquote an die OECD-Standards
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Definition der Zwangsabgabenquote und Staatsquote an die in der OECD-Standards anzupassen. Sämtliche Zwangsabgaben an den Staat sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Curia Vista – Geschäftsdatenbank – 06.3590
Höheres Rentenalter für Aargauer Staatspersonal
Der Grosse Rat hat zur Revision des Dekrets über die Aargauische Pensionskasse (APK) erste Entscheide im Sinne der Regierung und der vorberatenden Kommission gefällt. Das Rentenalter für die Staatsangestellten und die Lehrpersonen steigt von 63 auf 65 Jahre; dies beschloss der Rat mit 93 gegen 63 Stimmen. Als einzige Partei votierte die SP für die bisherige Alterslimite, und sie scheiterte auch mit dem Antrag für 64 Jahre.
NZZ Online
UK: Membership of defined benefit pension schemes continues to fall
Membership of employer-sponsored defined benefit pension schemes fell from 39 per cent to 35 per cent of employees between 2004 and 2005, according to data released today by the Office for National Statistics. In 1997, when records began, the figure was 46 per cent.
News Release
Parlamentarische Initiative SGK-NR: Wechsel der Vorsorgeeinrichtung
Wechselt ein Arbeitgeber die Pensionskasse, muss vorher klar sein, wo die Rentner weiter versichert sein werden. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Revision der Beruflichen Vorsorge (BVG) unterstützt. Mit der Bestimmung soll verhindert werden, dass Rentnerinnen und Rentner zwischen Stuhl und Bank fallen. Die Schliessung der Gesetzeslücke ist in beiden Räten unbestritten. In der laufenden Legislatur hatten Ständerat wie auch Nationalrat die Vorlage im Grundsatz bereits gutgeheissen. In der Debatte vom Dienstag ging es um kleinere, zum Teil redaktionelle Differenzen mit dem Nationalrat, die aber nicht ausgeräumt werden konnten.
Weiter war in den Räten bereits beschlossen worden, dass ein Arbeitgeber bei substanziellen Änderungen im Vertrag mit der Pensionskasse neu über ein Recht auf Kündigung verfügt. Dies ist eine Reaktion auf das so genannte Winterthur-Modell, das 2003 zu heftigen Kontroversen geführt hatte.
Als substanzielle Änderungen gelten namentlich die Erhöhung der Beiträge um mindestens 10 Prozent in drei Jahren und eine Senkung des Umwandlungssatzes, die für die Versicherten zu einer Senkung der Altersleistung um mindestens 5 Prozent führt.
Amtliches Bulletin (Internet export)
Solvabilitätstest als Führungsinstrument – auch für Pensionskassen?
Es dürfte wohl eher die Ausnahme darstellen, wenn ein Wirtschaftszweig sich voll Lob über das neue Aufsichtsinstrument einer Behörde zeigt. Genau das aber ist mit dem Solvency-Test des BPV bei der hiesigen Assekuranz geschehen. Präsentiert wurde er an einer Pressekonferenz des SVV, an welcher Herbert Lüthy (BPV), eigentlicher Initiator des Projekts, mit hörbarem Stolz das Erreichte präsentierte. Bereits als Vorbild für das gleiche Vorhaben in der EU akzeptiert, dürfte damit die Schweiz ihr um Jahre voraus sein. Bruno Pfister (Swiss Life, Präsident des Ausschusses Wirtschaft & Finanzen des SVV) bestätigte: "Der SST ist ein modernes, alle wesentlichen Risiken eines Versicherers einbeziehendes Regelwerk, welches das Geschäftsmodell unterstützt und somit auch ein taugliches Instrument der Geschäftsführung darstellt". Die Aussagekraft des Modells, welches auf Prinzipien statt auf starren Regeln basiert und den beteiligten Gesellschaften viel Raum für individuelle Anpassungen erlaubt, zeigt sich insbesondere an einem Vergleich der Resultate von "Solva 1" und "Solva 2" anlässlich zweier Testläufe, welche klar machten, dass zwischen den beiden Systemen keine Korrelation besteht und die massgeblichen wirtschaftlichen Risiken mit dem bisherigen Instrumentarium nicht wirklich erfasst werden.
Mit dem offenkundigen Nutzen von SST 2 stellt sich natürlich sofort die Frage, ob ein solcher, natürlich an die besonderen Verhältnisse adaptierter Solvabilitätstest sich nicht auch für Vorsorgeeinrichtungen aufdrängt. Laut Lüthy wäre er von offenkundigem Nutzen und bereits hätten grosse Kassen sich bei ihm auch erkundigt, welche Möglichkeiten dazu bestünden. Ein interessanter Nebeneffekt eines solchen Instrumentes dürfte sein, dass es weitere Regulierungen zu Kapitalanlagen grundsätzlich überflüssig macht.
Infos zum Solvency-Test
EU: Pas de panique, selon Unia
Dès le 1er juin, les personnes partant travailler dans un autre pays de l’UE ne pourront plus retirer librement le capital de leur caisse de pension.
Mais il n’y aucune raison de paniquer, selon le syndicat Unia et les attachés italien, espagnol et portugais. En vertu des Accords bilatéraux entre la Suisse et l’UE, l’avoir vieillesse des travailleurs de moins de 60 ans qui rentrent chez eux pour y poursuivre une activité rémunérée sera désormais bloqué sur un compte. Les cotisants ne pourront le toucher qu’à la fin de leur carrière professionnelle.
Journal du Jura
Christine Egerszegi Präsidentin des Nationalrates 2006/07
Mit 159 Stimmen wurde Christine Egerszegi zur neuen Präsidentin des Nationalrates 2006/07 und damit zur «obersten Schweizerin» gewählt. Egerszegi hat sich in den vergangenen Legislaturperioden intensiv mit der beruflichen Vorsorge auseinandergesetzt und leitete auch die Subkommission «BVG-Revision» der SGK des Nationalrates. Sie ist zudem Präsidentin des Parlamentarischen Arbeitskreises Vorsorge, der jährlich zwei Veranstaltungen zu Themen der 2. Säule für die National- und Ständeräte organisiert. Der Arbeitskreis wird betreut vom Vorsorgeforum.
Christine Egerszegi-Obrist, Präsidentin
Erich Walser, Chef der Helvetia, will tieferen Umwandlungssatz
NZZaS: Die unabhängigen Sammelstiftungen sind zum Schluss gekommen, dass man den Umwandlungssatz vorläufig auf 6,8% belassen könnte. Wieso eilt es den Versicherern so sehr?
Walser: Weil wir glauben, dass selbst 6,4% noch immer weit über dem liegen, was die Demographie vorgibt. Wenn wir so tun, als wäre alles in Ordnung, geht das zulasten der jüngeren Generation. Wer hohe Garantien gibt, ist dafür verantwortlich, dass ein grösserer Teil der Kapitalmarktrendite zu den Neurentnern fliesst. Je länger wir den Umwandlungssatz auf zu hohem Niveau belassen, desto mehr Rentner mit zu hohen Renten haben wir.
Interview mit Erich Walser in der NZZaS
China pension fund picks 10 overseas investment managers
China Wednesday tapped 10 global fund managers to oversee the investment of the country’s social security funds, a mandate that is likely to generate small fees initially but larger ones in coming years. The social security fund selected Allianz Global Investors; INVESCO Hong Kong Ltd., an affiliate of London-based AMVESCAP PLC (AVZ); and a consortium composed of UBS Global Asset Management (UBS) and China International Capital Corp. for actively-managed Hong Kong equity investments.
China pension fund