Bereits zum vierten Mal hat die «Regionalgruppe der Nordwestschweizer BVG-Aufsichtsbehörden» in Liestal  unter dem Titel «BVG aktuell» ihre Info-Tage gestartet (zweite Durchführung am 28.8.08). Die Themen reichten von Case Management, EU und 2. Säule und IKS bis zu Revision der Anlagebestimmungen in der BVV 2.

Insbesondere das letztgenannte Vorhaben dürfte in weiten Kreisen auf Interesse stossen. Mit Anton Streit, Vizedirektor des BSV, war Gewähr für kompetente und aktuelle Informationen gegeben. Streit enttäuschte seine Zuhörer nicht und gab einige weitere Details der geplanten Revision bekannt, welche voraussichtlich im September vom Bundesrat abgesegnet und auf 1.1.09 in Kraft gesetzt wird.

Ausführlich begründete Streit die geplante Weiterführung des «Katalogs», der in der BVV2 das Korrelat zu den immer wichtiger werdenden Prinzipien der Prudent Investor Rule bildet. Die Zweispurigkeit wird beibehalten, nicht zuletzt weil eine Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen darauf nicht verzichten möchte – zum Missvergnügen von Banken, Experten und prominenten Vertretern des ASIP. Streit machte aber deutlich: im Vordergrund der Regelung steht nicht die Einhaltung von Limiten, sondern die systematische Steuerung des Finanzierungsprozesses. Und weiter: «Die formelle Einhaltung der Anlagerichtlinien reichen nicht mehr aus; die Einhaltung von Sorgfaltspflicht, Sicherheit und Risikofähigkeit sind kritisch zu hinterfragen».

Der «Katalog» wird jedoch drastisch vereinfacht und gleichzeitig erweitert. Die Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Anlagen entfällt weitgehend. Neu können gewerbliche Liegenschaften gehalten werden und für die Alterntiven Anlagen ist keine Erweiterungebegründung mehr nötig, sie bilden jetzt Bestandteil des Katalogs. Allerdings soll auf Transparenz geachtet werden und selbstverständlich sind weiterhin keine Geschäfte erlaubt, welche in irgend einer Art eine Nachschusspflicht beeinhalten. Die Limite soll bei 15 Prozent zu liegen kommen. Das wiederum dürfte die Finanzdienstleister trösten, denen hier ein lukratives Mehrgeschäft winkt. Gleichzeitig ist jedoch bei Immobilien eine Verringerung der Limite zu erwarten.

Als Fazit fasste Streit zusammen: Es geht um eine Evolution, keine Revolution. Grundsätzlich folgt der Gesetzgeber der Praxis, was auch als normative Kraft des Faktischen bezeichnet wird. Der illusorische Heimatschutz fällt dahin. Grundsätzlich folgt die Verordnung mit gebührender zeitlicher Verzögerung der Dynamik der Märkte, die zweifellos auch in Zukunft nicht geringer wird.