imageimageDie Behandlung von Überschüssen in Vorsorgeplänen unter IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) gab in der Vergangenheit – nicht nur in der Schweiz – verschiedentlich zu Diskussionen Anlass. Auf den 1. Januar 2008 ist mit IFRIC 14 eine Interpretation in Kraft getreten, die sich u. a. mit der Behandlung solcher Überschüsse in IFRS-Abschlüssen beschäftigt.

Eine Arbeitsgruppe der Subkommission Rechnungslegung der Kommission für Wirtschaftsprüfung der Treuhand-Kammer hat einige Überlegungen zu möglichen Auswirkungen von IFRIC 14 auf die Erfassung von Schweizer Vorsorgeplänen in IFRS-Abschlüssen angestellt. Im vorliegenden Beitrag von Benno Ambrosini (LPC Libera) und Stefan Haag (PwC) wurden diese Überlegungen im Auftrag der Arbeitsgruppe zusammengefasst.

Gemäss IFRIC 14.8 ergibt eine zukünftige Beitragsreduktion einen wirtschaftlichen Nutzen, wenn ihn das Unternehmen irgendwann in Zukunft realisieren kann. IFRIC 14.BC17 präzisiert, dass der Betrag, der dem Unternehmen als zukünftige Beitragsreduktion zur Verfügung steht, mit Referenz zum Dienstzeitaufwand nach IAS 19 ermittelt werden soll. Daraus ergibt sich eine (neue) Definition von Beitragsreduktionen, die von dem bisher üblichen Verständnis in der Schweiz abweicht. Für die Verhältnisse in der Schweiz bedeutet dies, dass z. B. Arbeitgeberbeitragsreserven, freie Mittel aus patronalen Fonds oder rechtlich bindend beschlossene Beitragsbefreiungen in die Berechnungen des wirtschaftlichen Nutzens einzubeziehen sind.

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