Dutch pension fund ABP to cut down on debt assets / coverage ratio 132%
Dutch pension fund ABP said it will cut down on debt investments, which currently make up about 40 percent of its portfolio, and switch to assets that offer a better inflation hedge. A spokesman for ABP, the world’s third biggest state pension fund after those of Japan and Norway with 205 billion euros ($325 billion) in assets, declined to say which assets ABP was looking at or to which percentage it wants to cut debt investments.
ABP, which aims to offer inflation-hedged pensions to more than 2 million civil servants and retirees, reported on Thursday a 5 percent negative return on its investments mainly due to losses on stocks and said it was worried about rising inflation.
The return on investments over the first half of 2008 was -5.1%. As a result, ABP’s assets decreased to € 205 billion. The value of the nominal pension liabilities remained relatively stable at € 155 billion. The coverage ratio at the end of the first half of 2008 was 132%.
In spite of the major shocks experienced by the equities markets, the effect on ABP’s investment portfolio was relatively limited. This was due primarily to the effective diversification within the fund’s investment portfolio and the good results for most of the alternative investment categories.
Reuters / ABP Press Release
Calpers Lost 2.4%, Worst Performance in Six Years
The California Public Employees‘ Retirement System, the largest U.S. public pension fund, said it lost 2.4 percent in the 12 months ended June 30, as stock declines caused its worst performance in six years. The performance of the fund, with $239 billion in assets, compared with a 19 percent gain in the previous fiscal year. Calpers, as the fund is known, said its stock portfolio lost 10.7 percent.
Merrill Lynch in a June report said public pension funds are expected to lose on average 5.1 percent, mostly because of lower global stock prices triggered by turbulence in the credit markets. The Standard & Poor’s 500 Index of stocks declined 15 percent during the fiscal year, while the Dow Jones Industrial Average fell 16 percent. The MSCI World Index, excluding the U.S., was off 9.7 percent.
Bloomberg
Vera/Pevos-Prozess vor Urteilsverkündigung
Acht Tage dauerte die öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen im Stadthaus Olten. Der Staatsanwalt verlangt bedingte Freiheitsstrafen zwischen 10 Monaten und 2 Jahren für die sieben Angeklagten. Alle Verteidiger beantragten Freisprüche – aus formellen Gründen und wegen der Verjährung, aber auch, weil ihre Mandanten keine der vorgeworfenen Straftaten begangen hätten. Es sei absurd, ihnen eine Absicht zur Schädigung der Vera- und Pevos-Stiftungen zu unterstellen, schreibt das Oltner Tagblatt.
Die Verteidiger verlangen für ihre Klienten Genugtuungen für die durch das neunjährige Strafverfahren erlittenen Nachteile in der Höhe von total 130 000 Franken. Ihre Anwaltskosten werden zusammen über 1 Million Franken betragen. Noch weit höher werden die Verfahrenskosten ausfallen. Mehrere Anwälte beantragten, das Gericht solle diese Kosten den seit 1996 in Liquidation stehenden Vera/Pevos-Stiftungen auferlegen, die mit ihren Strafanzeigen das ganze Verfahren ausgelöst hatten. Geballte Kritik richteten die Verteidiger auch gestern wieder gegen die nach ihrer Ansicht untaugliche und völlig missglückte Anklageschrift des Staatsanwalts.
Taux d’intérêt min. 2e pilier: impact possible de la vola des marchés
L’instabilité économique risque de peser sur le capital des assurés du deuxième pilier l’an prochain. Pour l’heure, une baisse du taux d’intérêt minimal – fixé actuellement à 2,75 % – semble inévitable. Mais le Conseil fédéral tranchera cet automne.
Comme de coutume, l’Association suisse d’assurances (ASA) verrait bien une diminution drastique de l’indice déterminant la rémunération des avoirs de la prévoyance professionnelle, à 1,75%. Ce recul d’un point fait bondir les assurés et les représentants des travailleurs.
Sur le fond pourtant, même certains syndicats ne remettent pas vraiment en cause l’idée d’une diminution du taux d’intérêt minimal de la LPP. Travail.Suisse estime par exemple qu’un facteur de 2,75% «peut être considéré comme trop élevé compte tenu du développement des marchés financiers».
Mais pas question de descendre en dessous de 2,5%, soit le taux minimal qui a prévalu au cours des trois dernières années, annonce la centrale syndicale chrétienne sur son site. Le plancher historique a été atteint en 2004, avec 2,25% de rémunération. Jusqu’en 2003, année où il avait chuté à 3,25%, le taux était resté inchangé pendant 18 ans à 4%. Pour l’heure, le Conseil fédéral se tient à couvert. Il attend la recommandation de la Commission fédérale LPP avant de se déterminer, précise la porte-parole du Département fédéral de l’intérieur Katja Zürcher.
Romandie News
Ulrich Grete zu UBS und Deckungsgrad
In einem Interview der Weltwoche hat sich Grete, bis 2007 VR-Präsident des AHV-Ausgleichsfonds, zur Finanzmarktkrise geäussert. Dabei kamen auch die Pensionskassen zur Sprache.
Weltwoche: Würden Sie als AHV-Kassen-Manager eine UBS verklagen?
Grete: Diese Frage stellt sich für mich nicht. Der AHV-Ausgleichsfonds ist kein gewichtiger Investor in Schweizer Aktien, und ob er aus rechtlichen Gründen klagen könnte oder sollte, liegt nicht auf der Hand. Als Verantwortlicher einer unabhängigen Pensionskasse mit bedeutendem UBS-Investment würde ich den UBS-Verwaltungsrat zivilrechtlich belangen.
Welche Auswirkungen hat die Krise auf den Zinssatz der Pensionskassen?
Jede Kasse muss 2008 mindestens 2,75 Prozent den Versicherten gutschreiben. Derzeit weisen aber wohl alle Kassen eine Minusperformance aus. Ein obligatorischer Zinssatz, welcher nicht durch die aktuellen Marktverhältnisse bestimmt ist, ist ja auch realitätsfremd. Auch das Postulat der hundertprozentigen Deckung ist unsinnig. Es gehen ja niemals alle Versicherten gleichzeitig in Rente. Entscheidend ist nur, ob eine Kasse genügend Liquidität hat, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. So vielist sicher: Der Deckungsgrad der Pensionskassen wird Ende Jahr schlechter sein.
Weltwoche
FT: "Norwegian fund has lofty ambitions"
The ethical policies of the Norwegian Government Pension Fund – Global may be cited as the ‘gold standard’ abroad, but the fund has no intention of resting on its laurels. As the government begins its review of the NKr2,053.1bn (€255bn, $400bn,) fund’s already robust ethical guidelines, it is seeking advice from all over the world.
One suggestion is to expand beyond the current negative exclusion policy to screen positively for the “best” companies to invest in. Another is to make a specific allocation to investments that help fight climate change, and a third to build closer ties between the body making exclusion decisions and the investment division seeking to work actively with companies on corporate governance issues.
FT
Le Temps: "Epargne du 3e pilier: les produits à taux fixe gagnent en attractivité"
A mi-parcours 2008, les épargnants qui ont placé leurs avoirs du 3e pilier sur un compte à taux d’intérêt fixe peuvent se féliciter de leur choix. En effet, tous les fonds de placement destinés à la prévoyance liée 3a (voir ci-dessous) dotés d’une part importante en actions terminent, eux, le premier semestre largement dans le rouge. A fin mai, les fonds dont la part en actions dépasse les 30% affichaient en général un recul compris entre 3 et 5%. Et le mois de juin n’a fait que creuser encore davantage ces pertes. Sur l’ensemble du semestre, le recul va même jusqu’à 6 ou 8% chez certains fonds de ce type.
LeTemps
SVV: Bruno Pfister in den Vorstand des Versicherungsverbandes gewählt
Der Schweizerische Versicherungsverband hat Bruno Pfister (Group CEO Swiss Life) in den Vorstand des Schweizerischen Versicherungsverbandes gewählt. Rolf Dörig (Delegierter des Verwaltungsrats Swiss Life) tritt aus dem Vorstand zurück. Bruno Pfister war bereits zwischen 2004 und 2007 als Vorsitzender des Ausschusses Wirtschaft & Finanzen im SVV tätig.
SVV: Marc Chuard wird neuer Leiter Wirtschaft und Recht
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) hat Marc Chuard per 1. Januar 2009 zum neuen Leiter des Ressorts Wirtschaft und Recht und Mitglied der Geschäftsleitung ernannt. Er tritt die Nachfolge von Bruno Zeltner an, der auf Ende Jahr in den Ruhestand tritt.
Dr. Marc Chuard (50) ist ein ausgewiesener Kenner der Versicherungsmaterie. Er war zuletzt bei der AXA Winterthur als Chefaktuar und Mitglied der Geschäftsleitung tätig. Nach seinem Doktorat in Versicherungsmathematik an der Universität Lausanne arbeitete Marc Chuard seit 1981 für die Zürich. 1994 übernahm er als Geschäftsleitungsmitglied der Zürich Leben Schweiz die Aufgabe des Chefaktuars. Seit 2003 ist Marc Chuard Präsident der Schweizerischen Aktuarvereinigung.
Motion Rossini: Berufliche Vorsorge und Säule 3a. Statistik der Anspruchsberechtigten und der Renten
In der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine Statistik zu veröffentlichen, die für die 2. Säule (berufliche Vorsorge nach BVG) und die Säule 3a die Zahl der Anspruchsberechtigten und die Aufgliederung der Rentenbeträge ausweist. In der Begründung heisst es u.a.: Damit die Regelungen in den drei Bereichen AHV, berufliche Vorsorge nach BVG und private Vorsorge in der Säule 3a auf ihre Wirksamkeit überprüft werden können, braucht es zuverlässige Statistiken. Leider wurden aber diesbezüglich noch keine ernsthaften Anstrengungen unternommen, dies obwohl die Lücken seit Jahren bekannt sind und obwohl verschiedene parlamentarische Vorstösse deren Schliessung verlangt haben.
Motion Rossini
Parlamentarische Initiative Kaufmann: Schluss mit Rentenkürzungen wegen Steuerrückstellungen
In seiner Initiative hält NR Hans Kaufmann fest: Gestützt auf den Bericht des Bundesrates vom 21. März 2003 (überwiesen am 15. März 2005), der nur geringe Steuerausfälle aufzeigt, sollten das BVG und das StHG so geändert werden, dass Pensionskassen und damit verbundene Hilfsgesellschaften von allen Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren befreit werden. Dies hätte zur Folge, dass die Bewertungsabzüge von geschätzten 1,5 Milliarden Franken für latente Steuern in den Bilanzen der Pensionskassen überflüssig werden. Damit erhöht sich der Deckungsgrad der Pensionskassen, ohne dass dadurch Belastungen für die Beitragszahler anfallen. Ein Grossteil der Steuerrückstellungen dürfte in der Praxis nie benötigt werden, weil die Liegenschaften nicht verkauft, sondern als langfristige Anlagen gehalten werden. Dennoch fallen die Renten im Falle von Beitragsprimatkassen geringer aus, weil das für die Renten massgebliche Kapital durch die Steuerrückstellungen gekürzt wird. Eine Steuerbefreiung der Pensionskassen im Bereich der Immobilienbesteuerung würde zudem Umstrukturierungen und den Wechsel von direkten zu indirekten Immobilienanlagen ohne Einbussen für die Versicherten erleichtern.
Initiative Kaufmann
Erich Peter, Lukas Roos: Technische Rückstellungen aus rechtlicher Sicht

Im Beitrag des Treuhänders (Ausgabe 7/8 2008) von Erich Peter und Lukas Roos (Zürcher BVG-Aufsicht) werden die Zulässigkeit technischer Rückstellungen beleuchtet; Grundlagen und Fundstellen werden genannt, und es wird auf Bundesgerichtsentscheide verwiesen. Zudem geben die Autoren Erläuterungen zum Rückstellungsreglement und befassen sich mit der Überprüfung konkreter Rückstellungen im Rahmen einer Teilliquidation.
Unter anderem wird festgehalten: Grundsätzlich dürfen technische Rückstellungen nur für künftige Leistungspflichten vorgesehen werden. Für freiwillige Leistungen sind sie nur dann zulässig, wenn die entsprechenden Leistungen mit einer gewissen Regelmässigkeit erbracht werden. Andere technische Rückstellungen sind nicht zulässig. Im Fall einer Teilliquidation sind bestehende technische Rückstellungen nach Art und Umfang auf ihren Bedarf zu überprüfen. Nicht mehr benötigte Rückstellungen sind aufzulösen. Allenfalls sind zusätzliche Rückstellungen zu bilden, wenn dies aufgrund der veränderten Risikostruktur der Vorsorgeeinrichtung notwendig ist. Solche Rückstellungen bedürfen keiner Grundlage im Rückstellungsreglement.
Beitrag im Treuhänder 7/8 2008
Sicherheitsfonds Jahresbericht 2007: Verringerte Insolvenzleistungen
Die finanzielle Situation des Sicherheitsfonds hat sich im Berichtsjahr dank erneut unterdurchschnittlicher Insolvenzleistungen nochmals deutlich verbessert. Mit dem Überschuss von 94 Mio. Franken konnte das gute Resultat aus dem Vorjahr noch übertroffen werden. Per 31. Dezember 2007 beträgt die Fondsreserve des Sicherheitsfonds rund 367 Mio. Franken. Die im Berichtsjahr abgerechneten Beiträge liegen mit 242 Mio. Franken über dem Vorjahreswert von 228 Mio. Franken. Für Zuschüsse wegen ungünstiger Altersstruktur mussten 11 Mio. mehr als im Vorjahr und rund 7 Mio. Franken mehr als budgetiert ausgerichtet werden. Die Zunahmen bei den Beiträgen und den Zuschussleistungen beruhen zur Hauptsache auf dem besseren Abrechnungsstand per Ende 2007. Die Insolvenzleistungen verursachten netto im Vergleich zum Vorjahr einen Minderaufwand von 40 Mio. Franken und liegen gar 72 Mio. unter dem Budget.
Die Zahl der erledigten Insolvenzdossiers ist um gut 6% angestiegen (2549 gegenüber 2399 Verfügungen). Die Nettoleistungen sind von 76 auf 36 Mio. Franken zurückgegangen. Der Hauptunterschied resultiert aus der im Jahr 2006 an den First Swiss Pension Fund geleisteten Anzahlung von 33 Mio. sowie aus Minderaufwendungen von 7 Mio. bei den Rentenleistungen. Trotz der grösseren Zahl erledigter Dossiers ging aber auch der Betrag der sichergestellten
Leistungen an Versichertenkollektive (inklusive der Auffangeinrichtung) von 43,9 auf 41,9 Mio. Franken zurück. Im Durchschnitt wurden im Jahr 2007 mit 16’500 Franken pro Eingabe deutlich weniger Leistungen als in den Vorjahren ausbezahlt.
Jahresbericht Sicherheitsfond 2007
Fritz Steiger: Die Voraussetzungen zur Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung
Aus den Gesetzesmaterialien geht klar hervor, dass der Gesetzgeber die gesetzliche Vermutung ins neue Recht übernahm. Im weiteren stellte unter altem Recht die Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen für eine Teilliquidation fest; unter dem neuen Recht muss das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung selber tätig werden. Die Revisionsstelle muss bestätigen, dass die Geschäftsführung dem Gesetz, den Statuten und dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung entspricht.
Fritz Steiger hält in seinem Beitrag im Treuhänder fest: Die gesetzlichen Vermutungen stehen über der reglementarischen Regelung. Konkretisiert das Reglement die gesetzlichen Vermutungen – wie dies von den Aufsichtsbehörden verlangt wird – so kommt dieser Aufzählung nur exemplarische Bedeutung zu: In den vom Reglement
genannten Fällen hat die Vorsorgeeinrichtung eine Teilliquidation durchzuführen. Bei jeder Veränderung beim Arbeitgeber – sei es bei einer Reduktion der Belegschaft oder bei einer strukturellen Veränderung des Unternehmens – oder bei Auflösung des Anschlussvertrags für einen Teil der Destinatäre hat sich das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung zu fragen, ob die gesetzliche Vermutungsbasis gegeben ist und von Gesetzes wegen die Rechtsfolge der Teilliquidation eintritt. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung kann sich nicht auf ihr Reglement berufen. Dies wäre eine Umkehr der vom Gesetz festgelegten Beweisführung und
stünde im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung und damit
zum Bundesrecht.
Beitrag im Treuhänder 6/7-2008
Avadis und Renaissance als neue Mitglieder der KGAST
Zuwachs für die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST): Mit Avadis stösst die grösste, bisher dem Verband noch nicht zugehörige Anlagestiftung zur KGAST. Gleichzeitig wurde auch die auf Private Equity Produkte spezialisierte Renaissance-Anlagestiftung in die Vereinigung aufgenommen. Avadis verwaltet in 22 Anlagegruppen ein Gesamtvermögen von insgesamt 7,0 Mrd. Franken. Renaissance hat sich auf Schweizer Private Equity Anlagen spezialisiert. Ihr Anlagevermögen verteilt sich per 30. 6. auf drei Anlagegruppen und umfasst 174 Mio. Franken. Avadis war als einzige grosse Anlagestiftung aufgrund ihrer kantonalen Aufsichtsbehörde bis anhin noch nicht Mitglied dieses Interessenverbunds. Da die Frage der Aufsichtsbehörde vermutlich nächstes Jahr gesetzlich neu und einheitlich geregelt werden wird, entfällt laut Ansicht der KGAST die Relevanz der unterschiedlichen Aufsichten.
Nach den zwei Neuaufnahmen umfasst die KGAST nunmehr 26 Anlagestiftungen, die zusammen ein Anlagevermögen von rund 75 Mrd. Franken verwalten. Mit dem Neuzugang vertritt die KGAST mit wenigen Ausnahmen die Interessen aller Anlagestiftungen in der Schweiz und kann so künftig praktisch geschlossen zu wichtigen anstehenden Fragen wie Anlagevorschriften oder Aufsicht Stellung beziehen.


