AHV-Alter als Stigma
AHV-Alter als Stigma
Strengere Verhaltensregeln für BVG-Verantwortliche
Der Bundesrat hat die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Die Eckwerte (Kantonalisierung der direkten Aufsicht, neue Oberaufsicht, neue Bestimmungen bei Interessenkonflikten) hatte er schon Ende Februar festgelegt. Die neuen Loyalitäts-Vorschriften sind laut NZZ überraschend streng formuliert. Auf eine generelle Offenlegungspflicht für alle Pensionskassen-Verantwortlichen hat der Bundesrat aber verzichtet. Die Prüfung von Zehntausenden solcher Dossiers wäre ein nicht zumutbarer administrativer Aufwand, sagte der Vizedirektor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) auf Anfrage.
Renten sollen flexibler werden
Vor 65 im Beruf zurückstecken oder darüber hinaus arbeiten: Für beides soll die berufliche Vorsorge kein Hindernis mehr sein. Das will der Bundesrat. Und erntet breite Zustimmung. Angesichts der immer älteren Bevölkerung sei diese Flexibilität wünschenswert, sagte Bundesrat Pascal Couchepin vor den Medien. Konkret schlägt die Regierung in ihrer Botschaft ans Parlament drei Massnahmen vor:
- Wer ab dem 58. Altersjahr sein Arbeitspensum auf bis zu zwei Drittel reduziert oder eine entsprechende Lohneinbusse erleidet, weil er eine Arbeit mit weniger Verantwortung übernimmt, soll bei der Pensionskasse weiterhin seinen alten Lohn versichern können. Damit erhält der Betreffende die volle Rente, wenn er mit 65 in Pension geht. Allerdings steht es dem Arbeitgeber offen, ob er seinerseits Rentenbeiträge auf dem zwar versicherten, real aber nicht verdienten Lohn zahlen will.
- Wer 65 bis 70 Jahre alt ist und weiterhin arbeitet, kann die normalen Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. Damit erhöht sich seine Rente, sobald er in den Ruhestand geht. Diese Beiträge sind jedoch freiwillig, um den älteren Arbeitnehmenden die Möglichkeit offen zu lassen, durch einen Verzicht auf weitere Pensionskassenbeiträge auf dem Arbeitsmarkt attraktiver zu werden.
- Wer über 65 hinaus arbeitet, soll zudem den Bezug seiner Rente aus der Säule 3a (private Vorsorge) aufschieben und statt dessen weitere Beiträge einzahlen können.
«Die gewählte Lösung stärkt die Arbeitnehmer, ohne den Arbeitgebern Verpflichtungen aufzuerlegen», lobt Vizedirektor Hans Rudolf Schuppisser. Hanspeter Konrad, Geschäftsführer des Pensionskassenverbandes geht zudem davon aus, dass seine Mitglieder die neuen Möglichkeiten auch tatsächlich anbieten werden. «Es ist ein Anliegen der Kassen, möglichst flexibel zu sein.»
Tages-Anzeiger Online | Schweiz | Renten sollen flexibler werden
Pensionskasse Basel-Stadt: Trotz guter Performance stabiler Deckungsgrad
Trotz einer Performance von 6,7 Prozent stieg 2006 der Deckungsgrad der PKBS lediglich um 0,6 auf 78,6 Prozent. Das Vermögen nahm um 276 Mio. auf 7951 Mio. zu (+3.6%). Dieser Zuwachs setzt sich zusammen aus dem Netto-Vermögensertrag von CHF 505 Mio. und einem Nettoabfluss an liquiden Mitteln von 229 Mio. Der Abfluss ergibt sich daraus, dass die Beiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden tiefer sind als die ausbezahlten Leistungen.
Pensionskasse Basel-Stadt Online
Möglicherweise 1600 zusätzliche Altersrücktritte wegen Primatwechsel beim Bund
Das Eidg. Personalamt EPA schätzt, dass im nächsten Jahr bis zu 2’300 Bundesangestellte in Pension gehen. Das sind rund 1’600 mehr als im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Grund dafür ist der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat in der beruflichen Vorsorge, der am 1. Juli 2008 stattfinden wird. Zur Bewältigung dieses so genannten ,Torschlusseffekts» plant der Bund zusammen mit der Pensionskasse des Bundes PUBLICA verschiedene Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen.
www.news.admin.ch – 1600 zusätzliche Altersrücktritte
Einführung des Beitragsprimats erfordert Teilrevision der Bundespersonalverordnung
Der Bundesrat hat einer Teilrevision der Bundespersonalverordnung (BPV) zugestimmt. Damit hat er die geltende Vermischung zwischen den Leistungen des Arbeitgebers Bund und den eigentlichen Versicherungsleistungen der beruflichen Vorsorge entflochten und die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit das Beitragsprimat in der Bundesverwaltung am 1. Juli 2008 eingeführt werden kann.
www.news.admin.ch – Einführung Beitragsprimat
Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Botschaft zur Verstärkung der Aufsicht
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge zuhanden des Parlaments verabschiedet. Im Zentrum steht die Stärkung der Aufsicht in der zweiten Säule. Zudem enthält sie zusätzliche Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen sowie Massnahmen, um die Arbeitsmarktpartizipation der älteren Arbeitnehmenden zu fördern.
Die Botschaft sieht eine Kantonalisierung der direkten Aufsicht in der beruflichen Vorsorge vor. Das heisst, dass sämtliche Vorsorgeeinrichtungen einer kantonalen Aufsichtsbehörde unterstellt werden. Dabei sollen die Kantone Aufsichtsregionen bilden. Die bisherige Direktaufsicht des Bundes über Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter wird von den Kantonen übernommen. Die Oberaufsicht soll neu durch eine vom Bundesrat und der Bundesverwaltung unabhängige Oberaufsichtskommission aus sieben bis neun unabhängigen Sachverständigen wahrgenommen werden, darunter je ein/e Vertreter/in der Sozialpartner. Das Kommissionssekretariat soll administrativ dem Bundesamt für Sozialversicherungen angegliedert werden. Weiter werden die Anforderungen und Aufgaben sowie die Haftung der einzelnen Akteure auf Gesetzesstufe präziser geregelt.
Zusätzliche Verhaltensregeln für die Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen
Die bestehenden Governance-Bestimmungen in der beruflichen Vorsorge werden erweitert: Vorgesehen sind Bestimmungen hinsichtlich der Integrität und Loyalität der Pensionskassen-Verantwortlichen sowie bezüglich der Prüfung der Rechtsgeschäfte der Vorsorgeeinrichtungen mit Nahestehenden im Hinblick auf mögliche Interessenskonflikte oder missbräuchliche Konditionen. Auf Verordnungsstufe sollen die bereits vorhandenen Loyalitäts-Bestimmungen ergänzt werden durch ein Verbot des Parallel Running, durch die zwingende Ablieferung von sämtlichen Vermögensvorteilen (z.B. Provisionen, Kickbacks, Rabatte) an die Vorsorgeeinrichtung sowie durch die Statuierung einer Kontrollfunktion des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung.
Förderung der Arbeitsmarktpartizipation der älteren Arbeitnehmenden
Die Revisionsvorlage enthält zudem zwei Massnahmen, um die Beteiligung der älteren Arbeitnehmenden am Arbeitsmarkt zu fördern. Die Reglemente können den Versicherten die Möglichkeit geben, durch erhöhte eigene Beiträge die Auswirkungen von Lohnreduktionen vor dem Rentenalter in gewissem Ausmass auffangen zu können. Wer vor der Pensionierung sein Arbeitspensum reduziert oder eine tiefer entlöhnte Aufgabe übernimmt, kann sich so die bisherige Vorsorgeleistung erhalten. Ausserdem sollen Arbeitnehmende, die über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, auch weiter versichert werden können. Die so zusätzlich in die berufliche Vorsorge fliessenden Beiträge verbessern die späteren Altersleistungen.
www.news.admin.ch – Strukturreform
Kritik am Zürcher Journalistenpreis
Das Branchenportal «persönlich» schreibt zur Verleihung des Zürcher Journalistenpreises an Charlotte Jacquemart und Daniel Hug: «Am 12.6.07 wurde im Casinotheater Winterthur der Zürcher Journalistenpreis vergeben. Unter anderem gewannen Charlotte Jacquemart und Daniel Hug von der NZZ am Sonntag die begehrte Auszeichnung für ihre Artikelreihe über die Fusion der Swissfirst mit der Bellevue-Bank. Nun wird Kritik an der Jurierung laut: Weltwoche-Chefredaktor und -Verleger Roger Köppel drückt in der Rubrik «Tagebuch» sein Unverständnis über die Preisvergabe der Jury an die NZZaS-Journalisten aus. Diese seien für ihre «irreführenden bis falschen Recherchen» mit einem der angesehensten Schweizer Journalistenpreise prämiert worden, schreibt er in seinem Tagebuch in der aktuellen Weltwoche.
Er staunt über die Selbstverständlichkeit, mit der hier der Journalismus zum Sittengericht ernannt wird, für das nicht die Normen des Rechtsstaats zu gelten haben, sondern subjektive moralische Empfindungen. «Die Frage muss erlaubt sein, ob sich die Branche einen Gefallen tut, wenn sie sich in Selbstbeweihräucherungen ergeht auf der Grundlage fragwürdiger Leistungen», so Köppel.»
persoenlich.com – Medien – Roger Köppel: Kritik
Sicherheitsfonds: 81 Mio. Ueberschuss
Der Sicherheitsfonds für die berufliche Vorsorge (BVG) hat 2006 einen Überschuss von 81 Millionen Franken erzielt. Hauptgrund für dieses positive Ergebnis waren die unterdurchschnittlichen Insolvenzleistungen. Die Beitragseinnahmen lagen mit 228 Millionen Franken um 34 Millionen unter dem Vorjahresniveau. Die Insolvenzleistungen verursachten netto einen Mehraufwand von 16,3 Millionen Franken, lagen aber um 43 Millionen Franken unter dem Budget. Die Zahl der erledigten Insolvenzdossiers stieg um acht Prozent auf 2399 Verfügungen. Die Nettoleistungen wuchsen von 60 auf 76 Millionen Franken. Für Zuschüsse wegen einer ungünstigen Altersstruktur mussten rund neun Millionen weniger als im Vorjahr ausgerichtet werden. Die Reserve des Sicherheitsfonds belief sich per Ende 2006 auf rund 273 Millionen Franken.
baz.ch – Basler Zeitung Online
ZH: Gesetz über die Verselbstständigung der BVK tritt in Kraft
Der Regierungsrat des Kt. Zürich hat das Gesetz über die Verselbstständigung der Versicherungskasse des Staatspersonals per 1. Mai 2007 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Stiftungsurkunde zuhanden des Kantonsrates erlassen. Damit kann die Verselbstständigung der BVK in Form einer privatrechtlichen Stiftung vorangetrieben werden.
148 Verselbstständigung BVK – Staatskanzlei – Internet Kanton Zürich
Berner Zeitung zum Umwandlungssatz: Ein Etappensieg für die Linke
Die vom Bundesrat beabsichtigte Rentenkürzung bei der Zweiten Säule ist vorerst gescheitert. Eine unheilige Allianz lehnte im Ständerat den tieferen Umwandlungssatz ab. Die Pensionskassen hoffen nun auf den Nationalrat.
espace.ch – Ein Etappensieg für die Linke
Handelszeitung-Interview mit Eric Breval: «Politik muss Lösung für IV finden»
Ständerat stimmt Anschluss Liechtensteins an Sicherheitsfonds zu
Der Ständerat als Erstrat hat dem Anschluss der liechtensteinischen Pensionskassen an den schweizerischen Sicherheitsfonds mit 29:0 zugestimmt. Damit folgte der Ständerat der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission. Die Vereinbarung zwischen dem Bundesrat und der Regierung in Vaduz betreffend die Wahrnehmung der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds wurde am 19. Dezember 2006 von Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher und Bundesrat Pascal Couchepin in Bern unterzeichnet. Das Abkommen ist bereits seit Anfang 2007 in Kraft, wegen der bisher noch nicht abgeschlossenen Ratifizierung allerdings erst provisorisch.
Zur Ablehnung der Umwandlungssatz-Anpassung im Ständerat
Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) ist vom Entscheid des Ständerates enttäuscht, die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes abzulehnen. Positiver sieht es der Gewerkschaftsbund.
NZZ Online
Swissinfo
Kommentar NZZ: Rückschlag