image image “Die Revisionsstelle einer Vorsorgeeinrichtung hat neben der Prüfung des Jahresabschlusses jedes Jahr auch die Beitragsabrechnung mit dem Sicherheitsfonds BVG zu prüfen und zu unterzeichnen. Durch die Beachtung weniger Punkte können die häufigsten Unsicherheiten bei der Abrechnung mit dem Sicherheitsfonds geklärt werden”, heisst es zum Artikel von Beat Christen (Stv. Geschäftsführer Sicherheitsfonds) und Patrik Schaller (Leiter BV, Ernst & Young) im Treuhänder 1-2009. Um den Pensionskassen resp. denjenigen Personen, welch mit dem jährlichen Ausfüllen des Formulars der Beitragsabrechnung betraut sind, die Arbeit zu erleichtern, haben die beiden Autoren eine Checklist erstellt, um “mögliche Stolpersteine” zu umgehen.

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